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Autovermietung

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg

Aktenzeichen (EU) EA-2024-0108veröffentlicht 12.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 788 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 12.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 144 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Layout & Design inkl. Planung und Bau10 %
  • Konzept & Customer Journey15 %
  • Personal- und Organisationskonzept5 %
  • Mindestmiete (in EUR, netto) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren25 %
  • Durchschnittliche Umsatzabgabe vom Nettoumsatz (in %) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren20 %
  • Umsatzmiete (in EUR, netto) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren15 %
  • Flächenmiete (in EUR, netto) bezogen auf die Gesamtlaufzeit von 5 Jahren10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Mietfläche E0-2382 soll an eine Autovermietung auf eigenes wirtschaftliches Risiko vermietet werden. Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen. Vertragsbeginn mit Zuschlagserbringung und Beginn der Leistungserbringung (Mietzeit) ist spätestens der 01.09.2025. Mietzeitende ist der 31.08.2030.

Beschreibung des Loses

Die Mietfläche E0-2382 soll an eine Autovermietung auf eigenes wirtschaftliches Risiko vermietet werden. Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen.

Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Beginn der Leistungserbringung (Mietzeit) ist spätestens der 01.09.2025. Mietzeitende ist der 31.08.2030.

Bewerber, die in den Terminals des Flughafen Berlin Brandenburg in einem noch bestehenden Verhältnis mit der FBB über die Nutzung von Räumen zur Vermietung von Autos stehen, sind von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, die mit einem der vorgenannten Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbunden sind.

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Layout & Design inkl. Planung und Bau10 %
Konzept & Customer Journey15 %
Personal- und Organisationskonzept5 %
Mindestmiete (in EUR, netto) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren25 %
Durchschnittliche Umsatzabgabe vom Nettoumsatz (in %) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren20 %
Umsatzmiete (in EUR, netto) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren15 %
Flächenmiete (in EUR, netto) bezogen auf die Gesamtlaufzeit von 5 Jahren10 %
Qualität
Layout & Design inkl. Planung und Bau
Qualität
Konzept & Customer Journey
Qualität
Personal- und Organisationskonzept
Kosten
Mindestmiete (in EUR, netto) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren
Kosten
Durchschnittliche Umsatzabgabe vom Nettoumsatz (in %) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren
Kosten
Umsatzmiete (in EUR, netto) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren
Kosten
Flächenmiete (in EUR, netto) bezogen auf die Gesamtlaufzeit von 5 Jahren

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe/BieGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erk …
Kriterium
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), … ganz lesenDie nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Nachweis des Gesamtjahresumsatzes netto € der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2022-2023) bezogen auf den Auftragsgegenstand (Autovermietung). Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (netto €) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2022-2023) bezogen auf den Auftragsgegenstand (Autovermietung) in Höhe von mindestens 6.000.000,00 € netto pro Jahr. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Kriterium
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind d … ganz lesenDie nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die Anzahl aller mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Europa existierenden Filialen, mit dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft am Konzessionsvergabeverfahren bewirbt, anzugeben. a) Nachweis einer bestimmten Anzahl an Autovermietungsstandorten b) Nachweis Anmietungsvolumen einer Filiale Es gilt folgende Mindestanforderung: a) Mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist müssen in Europa mind. 10 Autovermietungsstandorte unter der Marke geführt werden, mit welcher sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft im Konzessionsvergabeverfahren bewirbt. Diese Autovermietungsstandorte befinden sich in mindestens 3 ver-schiedenen europäischen Staaten und/oder es befinden sich mindestens 3 dieser Standorte in Deutschland b) Nachweis einer europäischen Filiale mit mind. 5.000 Anmietungen pro Jahr (innerhalb der letzten 3 Jahre (2021-2022-2023). Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die Deutsche und Englische Sprache beherrschen sowie Sprachkenntnisse in mindestens einer weitere Sprache vorweisen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verg … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, bei welchem die Bewerber innerhalb der Teilnahmeantragsfrist neben den Eignungsnachweisen auch bereits ein verbindliches Erstangebot einzureichen haben. Sofern Aufklärungsgespräche/Verhandlungen geführt werden, w … ganz lesen1) Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, bei welchem die Bewerber innerhalb der Teilnahmeantragsfrist neben den Eignungsnachweisen auch bereits ein verbindliches Erstangebot einzureichen haben. Sofern Aufklärungsgespräche/Verhandlungen geführt werden, werden diese mit den nach erster Wertung, auf Basis der bekanntgemachten Zuschlagskriterien, 5 bestplatzierten Bietern geführt, das Verfahren entspricht danach den Maßgaben des §12 KonzVgV, Gemäß Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sind mit den einzureichenden Unterlagen Konzepte für die fachliche Wertung einzureichen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Erreichen von 0 Punkten in mindestens einem der fachlichen Kriterien, gemäß Zuschlagskriterien, das Angebot für das weitere Verfahren nicht weiter berücksichtigt wird und der Bieter aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen wird. 2) Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2024-0108 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 31.08.2024, eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.09.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 10.09.2024 auf 13.09.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a65a341-8ee1-45ee-b791-91a703f13ab9.