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autonom operierende Meteorologisch-Ozeanografische (MetOcean) Bojen

Helmholtz-Zentrum hereon GmbH · Geesthacht, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 2026/02-51523veröffentlicht 13.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 207 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Schleswig-Holstein (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate30.04.2026 – 01.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 7 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.12.2026
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Präambel Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMFTR - Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert. Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben.

Es sollen zwei autonom operierende Meteorologisch-Ozeanografische (MetOcean) Bojen für unsere Küstenforschungen beschafft werden. Da beide Bojen untereinander kompatible sein müssen und einzelne Teile untereinander ausgetauscht werden sollen, müssen beide Bojen durch den gleichen Lieferanten geliefert werden.

Boje A Das Helmholtz-Zentrum Hereon (Auftraggeber, AG) beschafft eine autonom operierende Meteorologisch-Ozeanografische (MetOcean) Boje, die in der Lage ist, in der Nordsee bis zu einer Wassertiefe von 60 m Zeitreihen vertikaler Profile ozeanografischer Parameter zu erfassen. Die Erfassung der Profile erfolgt autonom und automatisch (Automatisch profilierende Boje, APB). Über eine meteorologische Station werden kontinuierlich die wichtigsten atmosphärischen Parameter erfasst.

Die APB erzeugt ihre eigene Energie vor Ort und besitzt ein Energiemanagementsystem. Die Verankerung der Boje ist zweckmäßig und einfach gehalten.

An Bord der APB befindet sich ein Kommunikationsinterface zur terrestrischen Kommunikation und ein zentraler Controller, der das Interfacing mit zukünftiger Sensorik erlaubt.

Die APB trägt ein werkzeuglos montier- und wartbares ADCP zur Strömungsprofilmessung und erlaubt die Montage eine pCO2 Sensorssystem mit Wasserpumpe, für einen Referenzsensor s.u.

Die Boje ist modular gehalten und erlaubt zukünftig weitere Anpassungen und Modifizierungen entsprechend den wechselnden Anforderungen der Meeresforschung.

Boje B Das Helmholtz-Zentrum Hereon (Auftraggeber, AG) beschafft eine autonom operierende Meteorologisch-Ozeanografische (MetOcean) Boje, die in der Lage ist, in der Nordsee bis zu einer Wassertiefe von 60 m Zeitreihen vertikaler Profile ozeanografischer Parameter zu erfassen. Die Erfassung der Profile erfolgt autonom und automatisch (Automatisch profilierende Boje, APB). Über eine meteorologische Station werden kontinuierlich die wichtigsten atmosphärischen Parameter erfasst.

Die APB erzeugt ihre eigene Energie vor Ort und besitzt ein Energiemanagementsystem. Die Verankerung der Boje ist zweckmäßig und einfach gehalten.

An Bord der APB befindet sich ein Kommunikationsinterface zur terrestrischen Kommunikation und ein zentraler Controller, der das Interfacing mit zukünftiger Sensorik erlaubt.

Die Boje ist modular gehalten und erlaubt zukünftig weitere Anpassungen und Modifizierungen entsprechend den wechselnden Anforderungen der Meeresforschung.

Sonstige Parameter Zur Überwachung und Georeferenzierung erfasst die Boje ihre eigene Position (GNSS) sowie Beschleunigungen und Drehraten entlang der räumlichen Achsen. Zusätzlich stehen Energiesystem-Informationen wie Ladezustände, Solarpanelleistung und -ertrag zur Verfügung. Die Boje bietet eine Geofencing Option, mit der eine automatischen Überwachung der Verankerungsintegrität ermöglicht wird.

Die Boje entspricht allen gängigen Normen für den Einsatz in deutschen und internationalen Gewässern und wird mit vollständiger Dokumentation sowie einer CE-Konformitätserklärung ausgeliefert. Die IALA Guidelines 1099 und 1066 werden beim Design der Boje und der Verankerung berücksichtigt. Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis KW50/2026 erfolgt sein, da die Projektgelder nur im Jahr 2026 zur Verfügung stehen.

Beschreibung des Loses

Boje A Das Helmholtz-Zentrum Hereon (Auftraggeber, AG) beschafft eine autonom operierende Meteorologisch-Ozeanografische (MetOcean) Boje, die in der Lage ist, in der Nordsee bis zu einer Wassertiefe von 60 m Zeitreihen vertikaler Profile ozeanografischer Parameter zu erfassen. Die Erfassung der Profile erfolgt autonom und automatisch (Automatisch profilierende Boje, APB). Über eine meteorologische Station werden kontinuierlich die wichtigsten atmosphärischen Parameter erfasst.

Die APB erzeugt ihre eigene Energie vor Ort und besitzt ein Energiemanagementsystem. Die Verankerung der Boje ist zweckmäßig und einfach gehalten.

An Bord der APB befindet sich ein Kommunikationsinterface zur terrestrischen Kommunikation und ein zentraler Controller, der das Interfacing mit zukünftiger Sensorik erlaubt.

Die APB trägt ein werkzeuglos montier- und wartbares ADCP zur Strömungsprofilmessung und erlaubt die Montage eine pCO2 Sensorssystem mit Wasserpumpe, für einen Referenzsensor s.u.

Die Boje ist modular gehalten und erlaubt zukünftig weitere Anpassungen und Modifizierungen entsprechend den wechselnden Anforderungen der Meeresforschung.

Boje B Das Helmholtz-Zentrum Hereon (Auftraggeber, AG) beschafft eine autonom operierende Meteorologisch-Ozeanografische (MetOcean) Boje, die in der Lage ist, in der Nordsee bis zu einer Wassertiefe von 60 m Zeitreihen vertikaler Profile ozeanografischer Parameter zu erfassen. Die Erfassung der Profile erfolgt autonom und automatisch (Automatisch profilierende Boje, APB). Über eine meteorologische Station werden kontinuierlich die wichtigsten atmosphärischen Parameter erfasst.

Die APB erzeugt ihre eigene Energie vor Ort und besitzt ein Energiemanagementsystem. Die Verankerung der Boje ist zweckmäßig und einfach gehalten.

An Bord der APB befindet sich ein Kommunikationsinterface zur terrestrischen Kommunikation und ein zentraler Controller, der das Interfacing mit zukünftiger Sensorik erlaubt.

Die Boje ist modular gehalten und erlaubt zukünftig weitere Anpassungen und Modifizierungen entsprechend den wechselnden Anforderungen der Meeresforschung.

Sonstige Parameter Zur Überwachung und Georeferenzierung erfasst die Boje ihre eigene Position (GNSS) sowie Beschleunigungen und Drehraten entlang der räumlichen Achsen. Zusätzlich stehen Energiesystem-Informationen wie Ladezustände, Solarpanelleistung und -ertrag zur Verfügung. Die Boje bietet eine Geofencing Option, mit der eine automatischen Überwachung der Verankerungsintegrität ermöglicht wird.

Die Boje entspricht allen gängigen Normen für den Einsatz in deutschen und internationalen Gewässern und wird mit vollständiger Dokumentation sowie einer CE-Konformitätserklärung ausgeliefert. Die IALA Guidelines 1099 und 1066 werden beim Design der Boje und der Verankerung berücksichtigt. Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis KW50/2026 erfolgt sein, da die Projektgelder nur im Jahr 2026 zur Verfügung stehen.

Aufgrund der begrenzten Zeichanzahl kann nicht der Gesamtetext veröffentlicht werden. den vollständigen Text finden Sie in der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
EU Sanktion (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Anbieter muss mindestens 2 voneinander unabhängige Referenzen für seegängige Bojen mit profilierender CTD vorweisen, die für längere Zeiträume Messungen gesammelt haben. Der Nachweis beinhaltet pro Referenz: 1. Bekanntgabe von Bojentyp und Se … ganz lesenReferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Anbieter muss mindestens 2 voneinander unabhängige Referenzen für seegängige Bojen mit profilierender CTD vorweisen, die für längere Zeiträume Messungen gesammelt haben. Der Nachweis beinhaltet pro Referenz: 1. Bekanntgabe von Bojentyp und Sensorausstattung 2. Angabe des Einsatzortes und der Verankerungstiefe 3. Teilen von Vertikalprofil-Zeitreihen mindestens als Plot 4. Nachweis der Seegangsstabilität in Gewässern ähnlich der Deutschen Bucht, Nordsee 5. Nachweis der dauerhaften Dichtigkeit und Korrosionsbeständigkeit
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen - Der Anbieter muss mindestens 2 voneinander unabhängige Referenzen für seegängige Bojen mit profilierender CTD vorweisen, die für längere Zeiträume Messungen gesammelt haben. Der Nachweis beinhaltet pro Referenz: 1. Bekanntgabe von Bojentyp und Sensorausstattung 2. Angabe des Einsatzorte … ganz lesenReferenzen - Der Anbieter muss mindestens 2 voneinander unabhängige Referenzen für seegängige Bojen mit profilierender CTD vorweisen, die für längere Zeiträume Messungen gesammelt haben. Der Nachweis beinhaltet pro Referenz: 1. Bekanntgabe von Bojentyp und Sensorausstattung 2. Angabe des Einsatzortes und der Verankerungstiefe 3. Teilen von Vertikalprofil-Zeitreihen mindestens als Plot 4. Nachweis der Seegangsstabilität in Gewässern ähnlich der Deutschen Bucht, Nordsee 5. Nachweis der dauerhaften Dichtigkeit und Korrosionsbeständigkeit
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.04.2026
Vertragsende
01.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
48 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärung DE Sanktionen 5k EU 2022_576_20220414.pdf"
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYTGBJE64U# Allgemeine Einkaufsbedingungen des Hereons Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes die bei der Auftragsvergabe ausschließlich geltenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (einzusehen unter: www.hereon.de/AEB)[Stand: 02.04.2025] Mit der Abgabe … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYTGBJE64U# Allgemeine Einkaufsbedingungen des Hereons Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes die bei der Auftragsvergabe ausschließlich geltenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (einzusehen unter: www.hereon.de/AEB)[Stand: 02.04.2025] Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter: a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann, b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden, c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist, d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird, f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wird. Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen. Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann. Mindestanforderungen Die Nichterfüllung einer der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen oder KO Kriterium in der Wertungstabelle führt zu einem Ausschluss des Angebotes. Nachverhandlungsverbot Helmholtz-Zentrum Hereon GmbH wird das Nachverhandlungsverbot beachten. Dies bedeutet, dass Nachverhandlungen grundsätzlich nicht stattfinden. Rechnungen Die Rechnungen sind mit durch die Anlieferungsstelle bestätigtem Lieferschein bei der Helmholtz-Zentrum hereon GmbH ausschließlich elektronisch gem. dem beiliegenden Dokument ("Anschreiben Lieferanten deutsch xRechnung") zu übermitteln. Die Bestellnummern sind auf dem Lieferschein sowie auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem die Vergabenummer und das Lieferdatum vermerkt sein. Schriftwechsel zu Rechnungen ist ausschließlich per E-Mail über kreditor@hereon.de zu führen. Hereon: Leitweg-ID 992-80187-74 Wertungskriterien: Preis 100 Punkte technische Konzepte 100 Punkte Für das Wertungskriterium technische Konzepte möchte Hereon von den Bieter 4 Konzepte zu folgenden Punkten: - Konzept zur Verminderung oder Vermeidung von Biofouling - Energiekonzept - Erweiterbarkeit - Wartbarkeit und Zugang Beschreibung der Konzepte Konzept zur Verminderung oder Vermeidung von Biofouling Der Anbieter legt ein Konzept vor, wie mögliches Biofouling an der Sensorik der Multiparametersonde automatisiert und energiesparend vermindert oder - besser - vermieden wird. Energiekonzept Der Anbieter weist glaubhaft nach …

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53vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e28b9db8-1879-4ffd-90c1-cb49ad6c7ae8.