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automatisierte chemische Bildgebung zur Spektralanalyse

Helmholtz-Zentrum hereon GmbH · Geesthacht, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 2026/04-51557veröffentlicht 16.06.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate29.10.2026 – 23.12.2026
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 23.12.2026
    vor 9 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

LDIR Messpaket SOOP Mikroplastiklabor bestehend aus einem QCL-basierten System zur Infrarot-Mikrospektroskopie sowie entsprechendem Zubehör für die Detektion und Identifizierung von Mikroplastik Partikeln in Umweltproben sowie die chemische Bildgebung von Oberflächen.

Mikroplastik, definiert als synthetische Polymerpartikel und- fasern im Größenbereich von 1 µm bis 5 mm, kann als ubiquitärer anthropogener Schadstoff angesehen werden. Für umweltanalytische Fragestellungen ist es notwendig, ein valides und einheitliches Monitoring mittels standardisierter Verfahren von der Probennahme über die Probenprozessierung bis hin zur Detektion zu gewährleisten. Nach der Matrixabtrennung und Probenaufbereitung ist die Identifizierung und Quantifizierung von Mikroplastikpartikeln erforderlich. Diese impliziert die Unterscheidung der partikulären und Faser-förmigen synthetischen Polymere von nicht abtrennbaren natürlichen Substanzen, ihre Identifizierung, ihre Größencharakterisierung sowie die Bestimmung ihrer individuellen Anzahl. Als das Forschungsfeld noch in den Kinderschuhen steckte, wurde dies mittels visueller Unterscheidung realisiert (Hellfeldmikroskopie), was allerdings erwiesenermaßen zu Fehlerquoten von 20% bis zu 70% führte und überdies keine Identifikation des jeweiligen Polymertyps ermöglicht. Analysetechniken aus der Molekülspektroskopie, die auf der Anregung spezifischer Energiezustände in Molekülen (Schwingungszustände) mittels infraroter Strahlung (Fourier-transformierte Infrarot-Spektroskopie, FTIR) oder inelastischer Streuung monochromatischen Laserlichts basieren (Ramanspektroskopie), haben sich diesbezüglich etabliert. Die jeweils abgeleiteten Mikroskopie-Techniken ermöglichen eine chemische Bildgebung (ortsaufgelöste Analytik) und somit die Genese von Informationen über die Anzahl an Mikroplastikpartikel in einer definierten Probe sowie deren Größe. Aufgrund ihrer besseren Verträglichkeit mit Fluoreszenz in der jeweiligen Probe und der Verfügbarkeit von Detektoren mit einem Gittermuster (focal plane array, FPA), was die Aufnahme mehrerer Tausend Spektren mit nur einer Messung ermöglicht (deutlich geringerer Zeitaufwand als bei Raman ceteris paribus), ist die FTIR-Mikroskopie derzeit als prädominante Routinemethode zur Erlangung von Partikelinformationen gesetzt. Eine neue Entwicklung für die IR basierte Mikroplastik-Analytik basiert auf der Quantenkaskadenlaser-Technologie (QCL) in Verbindung mit schnell-scannender Optik. Die entsprechenden Systeme ermöglichen im Vergleich zu den klassischen FTIR-Systemen eine sehr schnelle Analytik (bis Faktor 200 je nach Analyten und Gerät) und sind meistens mit einer Software verknüpft, welche die automatische Lokalisierung und Polymeridentifizierung von Mikroplastikpartikeln ermöglicht. Bezogen auf die technologischen Anforderungen, muss das zu beschaffende Gerätepaket bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen, um dem derzeitigen Stand der Technik gerecht zu werden und somit die Beantwortung aktueller Forschungsfragen im Bereich Mikroplastik gewährleisten zu können. Diese Anforderungen beziehen sich sowohl auf die Messtechnik selbst als auch die im Anschluss stattfindende Datenevaluierung, da ein hoher Automatisierungsgrad für den zeiteffizienten Abgleich der enormen Anzahl von auflaufenden Spektren (aufgrund der Bildgebung) mit den jeweiligen Datenbanken erforderlich ist. Um relevante methodische und statistische, sowie die bearbeiteten Umweltfragestellungen beantworten zu können, ist eine zeiteffiziente, einfache und vom Anwender unabhängige automatisierte Datenauswertung unabdingbar, um die benötigten umfangreichen Probensätze zeitnah bearbeiten zu können. Entsprechende IR-Systeme finden aktuell eine breite Anwendung in der medizinischen, pharmazeutischen, forensischen, chemischen, Polymer- und Werkstoffforschung. Das zu beschaffende Gerätepaket umfasst das Geräte inclusive einer definierten Grundausstattung an benötigtem Zubehör sowie für die Mikroplastikanalyse bestimmte Softwarelösungen, die eine entsprechende effiziente Bearbeitung und Datenauswertung umfangreicher Probensätze ermöglicht: Position QCL (Quantenkaskadenlaser) basiertes IR Imaging System

Beschreibung des Loses

Spezifikationen Position QCL (Quantenkaskadenlaser) basiertes IR-Imaging System Spektrometer - Spektralbereich: mindestens 1800 - 975 cm-1 - Spektrale Auflösung: besser als 0.5 cm-1 - Lebensdauer der IR-Quelle > 5 Jahre - Signal-zu-Rauchen-Verhältnis: ~ 50000:1 bei 5 s Messzeit (spektrale Auflösung 4 cm-1) oder besser QCL- basiertes oder kombiniertes FPA/QCL-basiertes IR Imaging System: - Analyse einer Fläche bzw. eines Filters mit 10 x 10 mm in etwa 6 h oder schneller - Detektorkühlung ohne flüssigen Stickstoff (thermoelektrische Kühlung favorisiert), da das Gerät auch mobil bzw. in Bereichen mit schlechter Infrastrukturanbindung (z.B. Forschungsschiffe, Forschungsstationen) eingesetzt werden soll - Leistungsfähige, robuste Optik mit entsprechend hoher optischer Vergrößerung im benötigten Spektralbereich zur Erstellung hochaufgelöster Übersichtsbilder und IR Bilder - Messung in Reflektion oder ATR - Räumliche Auflösung ~ 2 µm oder besser - Garantie mindestens 3 Jahre - Verfügbarkeit von Sample Holder, welcher die Messung auf speziellen IR-reflektiven (Transflektionsmessung) und/oder -transparenten (Transmissionsmessung) Filtern ermöglicht sowie von anderen Proben/Geometrien - Kompakter raumsparender Aufbau/Abmessungen - Leistungsfähige schnellbewegliche Stage mit hoher Wiederholpräzision zur schnellen Probenpositionierung und als Basis für eine reproduzierbare chemische Bildgebung - Laterale Auflösung bei der Detektion (Größen-Detektionslimit): Mindestens 10 µm - Möglichkeit Multi-Peak Imaging und Hyperspectral Imaging durchzuführen

Datenauswertung Das zu beschaffende System muss mindestens die folgenden Bestandteile zur Datenauswertung enthalten: - Umfangreiche Spektrendatenbanken für die Identifizierung von unterschiedlichsten Polymertypen und anderen Komponenten - Leistungsfähiger Auswertungscomputer (mind. 64 GB Hauptspeicher, min. 1 TB Festplatte, Leistungsfähige CPU) HD Monitor und Softwarepaket für den automatisierten Abgleich der aufgenommenen Spektren und Identifizierung der Polymere oder anderer Verbindungen - Automatisierte Bildbearbeitungs- und Auswertesoftware für die Zusammensetzung der Spektren mit jeweiligen räumlichen (XY)-Informationen zu Partikeln bzw. Faser bzw. deren Größen- und Anzahlermittlung, sowie vollautomatisierte statistischer Datenauswertung bezüglich der detektieren Polymertypen, Partikelanzahl und Partikelgröße - Möglichkeit eigene Spektren- Bibliotheken anlegen zu können - Mikroplastik-spezifische sehr stark automatisierte Softwarelösung für die Erstellung von Statistiken direkt im Anschluss nach (idealerweise quasi-simultan) der Messung (Workflow für die Mikroplastikanalytik sollten enthalten sein) - Möglichkeit, nach der Messung Datenbankzuordnungen inkl. Hit Quality Werten, und geometrische Partikelparameter in gängigen Dateiformaten (z.B. CSV) zu exportieren. - Kostenlose regelmäßig Softwareupdates mindestens für die Dauer der erweiterten Garantiezeit

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
29.10.2026
Vertragsende
23.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYTWRC45YP# Allgemeine Einkaufsbedingungen des Hereons Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes die bei der Auftragsvergabe ausschließlich geltenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (einzusehen unter: www.hereon.de/AEB)[Stand: 02.04.2025] Mit der Abgabe … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYTWRC45YP# Allgemeine Einkaufsbedingungen des Hereons Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes die bei der Auftragsvergabe ausschließlich geltenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (einzusehen unter: www.hereon.de/AEB)[Stand: 02.04.2025] Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter: a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann, b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden, c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist, d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird, f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wird. Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen. Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann. Mindestanforderungen Die Nichterfüllung einer der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen oder KO Kriterium in der Wertungstabelle führt zu einem Ausschluss des Angebotes. Die Rechnungen sind mit durch die Anlieferungsstelle bestätigtem Lieferschein bei der Helmholtz-Zentrum hereon GmbH ausschließlich elektronisch gem. dem beiliegenden Dokument ("Anschreiben Lieferanten deutsch xRechnung") zu übermitteln. Die Bestellnummern sind auf dem Lieferschein sowie auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem die Vergabenummer und das Lieferdatum vermerkt sein. Schriftwechsel zu Rechnungen ist ausschließlich per E-Mail über kreditor@hereon.de zu führen. Hereon: Leitweg-ID 992-80187-74

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Agilent Technologies Deutschland GmbH, Waldbronn1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 380 (Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

53vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33332021-dd61-4022-9c81-c61930d90635.