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Autoimmunologie-Analysengerät

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen #1veröffentlicht 11.01.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebotsfristseit 999 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Rheinland-Pfalz (9 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichrlp.vergabekommunal.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gesamtkosten der Vollversorgung ("Preis")40 %
  • "technische Qualität"60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über rlp.vergabekommunal.de
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Institut für Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin des Auftraggebers führt an seinem Zentrallabor im Bereich Autoimmundiagnostik pro Jahr ca. 20.000 Analysen durch. Das hierfür vorhandene Gerät des Typs Bio-Flash des Herstellers Werfen GmbH muss abgelöst und gegen ein neues Gerätesystem ausgetauscht werden. Mit der Beschaffung soll die Versorgung der Autoimmundiagnostik ab spätestens 01.07.2024 (Start Routinebetrieb) für fünf Jahre mit einer auftraggeberseitigen Möglichkeit zur Verlängerung um dreimal jeweils ein Jahr sichergestellt werden. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt daher längstens acht Jahre und endet spätestens am 30.06.2032. Der laufende Vertrag umfasst nur einen Teil der autoimmunologischen Parameter. Diverse weitere seltenere Parameter werden derzeit weitgehend über ein Fremdlabor abgearbeitet. Diese werden optional ausgeschrieben.

Beschreibung des Loses

Zum Zweck der Sicherstellung der Versorgung soll die Beschaffung neben dem Autoimmun-Analysengerät ein "Geräteparkmanagement" (Service und Wartung) und eine "Vollversorgung" (Reagenzien, Verbrauchs- und Kontrollmaterialien) umfassen. Das Labor strebt an, die derzeit weitgehend über Fremdlabore vergebenen Parameter, insbesondere die Alzheimer Parameter, möglichst Inhouse erbringen zu können. Um jedoch den Wettbewerb nicht unnötig einzuschränken, schreibt der Auftraggeber diese Parameter nur optional aus. Soweit die Bieter diese optionalen Parameter erbringen können, werden die tatsächlichen Angebotskosten berücksichtigt. Bei den Bietern hingegen, die diese Parameter nicht oder nur zum Teil erbringen können, werden kalkulatorisch die anteiligen Kosten des Fremdversands zum Angebot hinzugerechnet. Es ist beabsichtigt, mittelfristig auch die Immunfluoreszenz-Diagnostik zu modernisieren, zu digitalisieren und über eine Middleware mit dem zu beschaffenden Autoimmunologie-Gerät zu verbinden. Diesbezüglich soll ein Konzept vorgelegt werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
Gesamtkosten der Vollversorgung ("Preis")Gewichtung (Punkte, genau) 40Bewertet werden die Gesamtkosten über die Laufzeit von 8 Jahren (5 + 3 Jahre Verlängerung). Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus einem Anteil für das Nutzungsentgelt für die Gerätelösung, einem Serviceanteil und die Kosten für Reagenzien und sonstige Verbrauchsmaterialien. Diese drei Kostenbestandteile werden über einen einheitlichen Preis pro Befund abgebildet. Der Jahreswert ergibt sich aus der jeweiligen Mengen an Parametern zum genannten Befundpreis. Optionale Parameter fließen hier mit ein, soweit sie vom Bieter angeboten werden. Für die optionalen Parameter, die nicht im Angebot enthalten sind, werden kalkulatorisch die Kosten des Fremdlabors dem Angebot hinzugerechnet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die höchste Punktzahl, die anderen Angebote werden linear abgestuft dazu bewertet und gewichtet.
Qualität
"technische Qualität"Gewichtung (Punkte, genau) 60Hier fließen diverse Kriterien zur Gerätespezifikation, zu den Reagenzien, den Proben und Analysen, der Qualitätssicherung, der technischen Konfiguration und Software, Schulungen, Wartung und Reinigung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie ökologische Aspekte ein. Die konkrete Bewertung der einzelnen Kriterien ist der detaillierten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die erzielten Punkte werden addiert und gewichtet. Aus den gewichteten Ergebnissen der Kriterien "Preis" und "technische Qualität" wird der Gesamtwert ermittelt. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot.

Eignung16 von 16 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als drei Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
Kriterium
Für den Bieter dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch Erklärung nachzuweisen.
Kriterium
Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie eine Übersicht über etwaige Zweigniederlassungen ein.
Kriterium
Der Auftraggeber behält sich vor, bezüglich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands einzuholen. Daher wird um persönliche Angaben des Firmeninhabers bzw. Vertretungsberechtigten gebeten.
Kriterium
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) genannten Bedingungen vorzuhalten. Dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personenschäden: mind. 5 Mio. EUR Sachschäden: mind. 5 Mio. EUR Vermögensschäden: mind. 500.000 EUR Geforderter Versicherungsumfan … ganz lesenDer Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) genannten Bedingungen vorzuhalten. Dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personenschäden: mind. 5 Mio. EUR Sachschäden: mind. 5 Mio. EUR Vermögensschäden: mind. 500.000 EUR Geforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr (2-fache Maximierung der Versicherungssumme) (d.h. mindestens 21 Mio. EUR / Kalenderjahr) Den Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Versicherung hat er durch Erklärung der Angaben zu seiner Versicherung im Eignungsformblatt zu führen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat er einen Nachweis durch die Versicherung zu erbringen.
Kriterium
Es wird ein Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Kalenderjahr / im Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre von mindestens 1,5 Mio. EURO netto.
Kriterium
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Kriterium
Der Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines … ganz lesenDer Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines Steuerberaters (jeweils nicht früher als drei Monate vor Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt) nachzuweisen.
Kriterium
Der Bieter weist dem Auftraggeber mindestens drei Referenzen unter Angabe des Vertragsbeginns, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach. Der Gesetzgeber legt den Fokus auf frühere Referenzen, das heißt, die Referenzaufträge müssen beendet oder doch zumindest weitgehend e … ganz lesenDer Bieter weist dem Auftraggeber mindestens drei Referenzen unter Angabe des Vertragsbeginns, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach. Der Gesetzgeber legt den Fokus auf frühere Referenzen, das heißt, die Referenzaufträge müssen beendet oder doch zumindest weitgehend erbracht sein. Da der ausgeschriebene Auftrag auf eine Laufzeit von mehreren Jahren angelegt ist, ist jedoch eine Ausdehnung der Referenzzeit erforderlich, um aussagekräftige Referenzen zu erhalten, denn der Referenzzeitraum von drei Jahren wäre dafür zu knapp bemessen. Der Auftraggeber lässt daher Referenzen aus den letzten vier Jahren (2020 bis 2023) zu. Da dem Auftraggeber eine belastbare Aussage zur Versorgungsqualität über einen längeren Zeitraum wichtig ist, muss ein Referenzauftrag, der noch nicht beendet ist, bereits zumindest zwei Jahre erbracht worden sein. Die Referenzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein: - Echtbetrieb des in Betracht kommenden Gerätetyps (identischer Gerätetyp in vergleichbarer Ausstattung, Konfiguration und vergleichbarer Verwendung), - Echtbetrieb bereits seit mindestens zwei Jahren, - Leistung beinhaltet neben der Gerätestellung die Versorgung mit Zubehör, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Wartung / Service.
Kriterium
Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften für erforderlich. Es wird daher um Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren gebeten.
Kriterium
Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbr … ganz lesenDer Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Kriterium
Gefordert wird eine Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem. Auf Anforderung sind zudem alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für die gesetzliche Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benötigt werden, gegebenenfalls auch für Vorlieferanten.
Kriterium
Die Ausstattungsteile, die dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung stehen, sind unter Angaben des eignungsverleihenden Unternehmens zu benennen.
Kriterium
Die Leistungen, die für den Bewerber/Bieter durch Unterauftragnehmer erbracht werden, sind zu benennen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
3 x 1 Jahr Verlängerung möglich
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
rlp.vergabekommunal.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 MONTHS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Allgemeine und Ergänzende Vertragsbedingungen Medizintechnik
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommu … ganz lesenEtwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen. Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: (1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielf … ganz lesenDie Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY4J6 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftrag … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP6YYMY4J6 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 384 (Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 875944f9-9a12-4a73-8550-f6c1babab66e.