Auswahlverfahren Rettungsdienst/Gefahrenabwehr
Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Rettungsdienst · Bad Doberan, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen RD2024veröffentlicht 31.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSonstige, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Bad Doberan18209, Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren zur Beauftragung von Leistungen der gesundheitlichen Gefahrenabwehr (u.a.) im bodengebundenen Rettungsdienst gem. RDG M-V im Landkreis Rostock incl. Bevölkerungsschutz.
Beschreibung des Loses
Verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren zur Beauftragung von Leistungen (u.a.) der gesundheitlichen Gefahrenabwehr (u.a.) im bodengebundenen Rettungsdienst gem. RDG M-V im Landkreis Rostock incl. Bevölkerungsschutz.Das Auswahlverfahren umfasst die Durchführung der Notfallrettung und ggf. Krankentransport an den Standorten von Rettungswachen im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers, aktuell sind dies: Laage; Kühlungsborn; Satow; Schaan; Tessin; Rövershagen und Warnow Ost; Bad Doberan und Neubukow; Bützow, Güstrow, Krakow am See, Teterow und Gnoien.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323a, 19055 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die vorliegende ex-anteBekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB analog soll größtmögliche Rechts und Verfahrenssicherheit sichergestellen, um potenziellen Marktteilnehmern die geplante Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig bekannt zu machen. Daneben soll verifiz … ganz lesenkürzer
Die vorliegende ex-anteBekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB analog soll größtmögliche Rechts und Verfahrenssicherheit sichergestellen, um potenziellen Marktteilnehmern die geplante Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig bekannt zu machen. Daneben soll verifiziert werden, dass die Annahmen des Auftraggebers zutreffend sind. Der Abschluss der Verträge ist noch nicht erfolgt. Der Auftragswert wird zur Wahrung der Betriebs und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht benannt. Aufgrund der Anwendung der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) sind die Vergabekammern des Landes MecklenburgVorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit grds. nicht für eine Überprüfung der Auswahlentscheidung zuständig. Zuständig ist ggf. das Verwaltungsgericht Schwerin Wismarsche Straße 323a 19055 Schwerin Telefon: 038554040 Telefax: 038554042005 EMail: verwaltung@vgschwerin.mvjustiz.de Darüber hinaus erteilt der Auftraggeber Informationen zur avisierten Auftragsvergabe. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es sind insbesondere § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB analog zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB analog bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit analog § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Für die vorliegende freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB analog. Nach § 135 Abs. 3 GWB analog tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der veröffentlichten ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Die genannten Vorgaben zur Präklusion sind ggf. auch bei den Verwaltungsgerichten relevant und von potenziellen Interessenten zu beachten. Falls ein gemeinnütziges Unternehmen bzw. eine Organisation der Ansicht ist, ebenfalls mit einem konkreten Mehrwert für den Bevölkerungsschutz im Gebiet des Trägers tätig sein zu wollen und einen Anspruch auf Beteiligung im Auswahlverfahren zu haben: Melden Sie sich bitte umgehend beim Träger bzw. bei SKW Schwarz (vergabe@skwschwarz.de).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Auswahlverfahren sollen die nachfolgenden Bestandsdienstleister im Landkreis Rostock unter der Anwendung der Bereichsausnahme Rettungsdienst nach Verhandlungen weiter mit den o.g. Leistungen beauftragt werden: ASB Kreisverband Bad Doberan e.V., Kröpeliner Str. 17b, 18209 Bad Doberan; DRK Kre … ganz lesenkürzer
Mit dem Auswahlverfahren sollen die nachfolgenden Bestandsdienstleister im Landkreis Rostock unter der Anwendung der Bereichsausnahme Rettungsdienst nach Verhandlungen weiter mit den o.g. Leistungen beauftragt werden: ASB Kreisverband Bad Doberan e.V., Kröpeliner Str. 17b, 18209 Bad Doberan; DRK Kreisverband Bad Doberan e.V., Seestraße 12, 18209 Bad Doberan; Ambulanz Millich Rettungsdienst gGmbH, Am Weidenbruch 9, 18196 Kessin; DRK Kreisverband Güstrow e.V., Hagemeister Str. 5, 18273 Güstrow. Die Leistungserbringer erfüllen die Voraussetzungen der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die Bestandsdienstleister sind sämtlich gemeinnützig und bieten einen Mehrwert für den Bevölkerungsschutz, u.a. durch Mitwirkung im Katastrophenschutz innerhalb des Landkreises Rostock. Ein entsprechender Nachweis kann ebenfalls durch die Leistungserbringer beigebracht werden.- Hinweis
Das vorliegende Auswahlverfahren richtet sich an die aktuellen Leistungserbringer und unterliegt allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus § 7 Abs. 4 S. 1, 2, Abs. 5 RDG M-V sowie den einschlägigen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Mecklenbur … ganz lesenkürzer
Das vorliegende Auswahlverfahren richtet sich an die aktuellen Leistungserbringer und unterliegt allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus § 7 Abs. 4 S. 1, 2, Abs. 5 RDG M-V sowie den einschlägigen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V). Die Bestimmungen der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeordnung (VgV) finden nach der Bereichsausnahme Rettungsdienst/Gefahrenabwehr in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine direkte Anwendung und werden ggf. allenfalls analog angewendet. Die vorliegende europaweite Bekanntmachung erfolgt deshalb rein freiwillig und überobligatorisch. Der Rechtsrahmen „VgV“ ist notgedrungen auf eForms gewählt, weil das System in den Grundeinstellungen keinen Rechtsrahmen außerhalb des EU-Vergaberechts abbildet (und auch sonst in der Darstellung aktuell noch herausfordernd ist). Mit dieser Bekanntmachung ist keinerlei Bindung an die Bestimmungen des Vergaberechts verbunden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Rettungsdienst
- Anschrift
- August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan
- Website
- landkreis-rostock.de
- Kontakt
- vergabe@
skwschwarz.de - Auskünfte
- SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbBvergabe@
skwschwarz.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DRK-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald e.V.3 Zuschläge
- DRK Demmin e.V.2 Zuschläge
- DRK-Krankenhaus Grevesmühlen gGmbH2 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.2 Zuschläge
- Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d1dd0ffa-d90f-4579-9100-884137579b2d.