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Ausstattung kommunaler Gebäude mit selbstlernenden Thermostaten inkl. Verbrauchsüberwachung

Stadt Hildesheim · Hildesheim, Niedersachsen

Aktenzeichen 3836veröffentlicht 12.09.2024erstmals 12.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 746 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (108 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Bewertungskriterien20 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 26 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Hildesheim
    vor 25 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 25 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Stadt Hildesheim Fachbereich Recht Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle) Markt 2, Raum A 304 31134 Hildesheim
    vor 25 Monaten
  6. Bindefrist endet
    37 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Kommunen in Niedersachsen sind nach dem NKlimaG verpflichtet bis 2040 ihre Liegenschaften klimaneutral zu betreiben, um den menschengemachten Klimawandel entgegenzuwirken. Nach den drei Bausteinen der Wärmewende wird empfohlen im ersten Schritt die Gebäude durch Digitalisierung und Automatisierung in ihrem Energieverbrauch zu reduzieren. Die Stadt Hildesheim möchte dieser Empfehlung nachkommen und schreibt für ihre ca. 100 Liegenschaften aus. Umfang des Auftrages umfasst die Belieferung und Installation für 3 Grundschulen mit 291 intelligenten und selbstlernenden Thermostaten als garantierten Lieferumfang in 2024. Ein vorbehaltlicher Rollout-plan wird in abhängigkeit der Haushaltlage sowie Fördermittelgelder mit der Vergabe in Aussicht gestellt. Hiermit ist sichergestellt das zukünftige Projekte per Direktvergabe beauftragt werden können, sodass die Verwaltung alle Gebäude zentral steuern kann. Zusätzlich sind Wärmemengenzähler zur Überprüfung der Energie und CO2-Einsparung in der Software zu integrieren. Die technischen Anforderungen der intelligenten und selbstlernenden Thermostate sowie der Verbrauchsüberwachung entnehmen Sie bitte dem LV

Beschreibung des Loses

Für ca. 100 Liegenschaften intelligente und selbstlernende Thermostate inkl. Software liefern.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis60 %
Bewertungskriterien20 %
Qualität20 %
Preis
Der abgegebene Preis wird mit max. 60 Punkten in die Wertung eingehen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 60 Punkte. Angebote, die doppelt so teuer sind, wie das niedrigste Angebot, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Angebotspreise der anderen Bieter werden linear interpoliert und entsprechend bepunktet. Bewertet wird der Gesamtpreis eines fiktiven Gebäudes auf Grundlage der abgegebenen Einheitspreise in Kapitel 12 und 13 des LV's. Das Fiktive Gebäude ist im Kapitel 14 des LV's dargestellt.
Qualität
BewertungskriterienNeben den Mindestanforderungen gibt es Bewertungskriterien die im LV formuliert sind, bei denen maximal 20 Punkte erreicht werden können. Die Bewertungsmatrix im Anhang muss ausgefüllt werden. Die Angaben müssen mit Datenblättern belegt werden.
Qualität
Für die Bewertung der Qualitätsmerkmale soll ein Testzugang für die Online-Plattform bereitgestellt werden. Alternativ kann die Onlineplattform präsentiert werden. Hierfür wird nach der Submission ein Termin vereinbart. Die Qualitätsmerkmale sind im Anhang dargestellt.

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Mit … ganz lesenDer Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt: Das Unternehmen - ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen - hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen. - hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang. - hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art Umfang (m²) sowie Vertragsdauer) ausgeführt unter Angabe der Referenzen - hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung - hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung. Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen. Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen. Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen. Die Vergabe kann von der Vorlage eines Eignungsnachweises gem. § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Auf die Abgabe des Formblattes kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist und dort eine inhaltlich identische Erklärung hinterlegt ist. Der Anbieter muss mindestens eine Referenz nachweisen, welche die erfolgreiche Ausstattung einem Schulgebäude ähnlicher Größenordnung umfasst. Von einer Vergleichbarkeit wird bei Projekten, die eine Ausstattung mit mindestens 100 Thermostaten beinhalteten, ausgegangen. Für den geplanten Rollout wird zusätzlich ein Referenzprojekt aus mindestens drei Gebäuden gefordert, pro Gebäude bestehend aus mehreren verschiedenen Räumen wie bspw. Büro- oder Klassenräume, Aula und Verwaltungstrakt. (ca. 300 Thermostatventile pro Gebäude) Diese Gebäude bzw. die Thermostatventile sind auf einer Plattform zusammengefasst und einzeln visualisiert und regelbar. Es ist zwingend notwendig das die Plattform für mehrere 1000 Thermostatventile (für spätere Bauvorhaben) erweiterbar ist. (Siehe vorläufiger Rolloutplan). Das Projekt muss nicht zwangsläufig abgeschlossen sein. Weiterhin ist eine Referenz für ein Projekt mit einem Desk-Sharing Raum vorzulegen. Hier ist insbesondere die Belegungsbuchung durch die Raumnutzer / Hausmeister darzulegen. Die Buchung kann in der zugehörigen Onlineplattform der Thermostate sowie extern durch ein Raumbuchungssystem erfolgen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vergabe umfasst zusätzlich einen unverbindlichen Rolloutplan, in Abhängigkeit der Haushaltslage, über alle kommunalen Liegenschaften des FB 65, damit für zukünftige Projekte sichergestellt ist, dass der gleiche Hersteller beauftragt werden kann, sodass zukünftig alle Liegenschaften zentral über eine Software gesteuert und geregelt werden können.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
37 Tage
Angebotsöffnung
22.10.2024, 10:01 Uhr. Stadt Hildesheim Fachbereich Recht Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle) Markt 2, Raum A 304 31134 Hildesheim. Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Auf die Abgabe … ganz lesenLeistung: Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Auf die Abgabe der Erklärung auf dem Formblatt kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen präqualifiziert ist und im Rahmen der Präqualifizierung eine inhaltlich identische Erkärung gem. § 4 NTVergG hinterlegt ist. Präuqalifiziert ist, wer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist (Bau) oder seine Eignung bei einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) nachgewisen hat (Liefer- und Dienstleistungen). siehe Vergabeunterlagen Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll, aufgefordert die einschlägigen Eignungsnachweise unverzüglich beizubringen, soweit er Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgel
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber … ganz lesenGem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPRYCA Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung) Nur mit erfolgter Regist … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXQ6YYPRYCA Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung) Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden. Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich. Hinweise zur Angebotsabgabe: Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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23vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 2 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 15.10.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 15.10.2024 auf 22.10.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 15.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64026fd1-21f2-4009-b213-570a01b3f8c5.