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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Ausstattung der Mitarbeitenden der Landestalsperrenverwaltung (LTV) mit Mietberufsbekleidung im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen · Pirna, Sachsen

Aktenzeichen LTV/PSA/1/2026veröffentlicht 10.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 25 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,8 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.04.2027 – 31.03.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Angebotspreis 30 %, Firmenlogos und Wäschesammler 5%35 %
  • Kundenservice 10 % (Kundenportal/App 5 %, Erreichbarkeit/Reaktionszeit 5 %), Organisatorische Abläufe 20 % (Umweltmanagement 5 %, Beschaffung/Lagerhaltung usw. 5 %, Belieferung usw. 5 %, ganzheitliche Kontrolle u. Austausch 5 %), Bietergespräche 35 % (Präsentation 5 %, Material/Haptik 5 %, Verarbeitung 5 %, Design/Optik 5 %, Komfortfunktion 5 %, Fragerunde 10 %)65 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 58 Tagen
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    vor 25 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Bahnhofstraße 14 01796 Pirna
    vor 25 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 35 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2031
    in 5 Monaten

Beschreibung

Bereitstellung, Ausstattung, Abholung, Reinigung, Pflege, Aufbereitung, Reparatur und Rücklieferung von Mietberufsbekleidung für die Mitarbeitenden (ca. 450) im gewerblichen-technischen Bereich sowie der Untersuchungsstellen der Landestalsperrenverwaltung Sachsen an rund 50 Standorten.

Serviceleistungen

a. Turnusmäßiger Wechsel – hier wöchentlich – von verschmutzter gegen aufbereiteter Ausstattung; b. Pflege der Ausstattung; c. Instandhaltung der Ausstattung und Austausch nicht mehr einsatzfähiger Ausstattung; d. Anpassung des Ausstattungsumfangs an die Personalentwicklung gem. den Vorgaben des Auftraggebers

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis 30 %, Firmenlogos und Wäschesammler 5%35 %
Kundenservice 10 % (Kundenportal/App 5 %, Erreichbarkeit/Reaktionszeit 5 %), Organisatorische Abläufe 20 % (Umweltmanagement 5 %, Beschaffung/Lagerhaltung usw. 5 %, Belieferung usw. 5 %, ganzheitliche Kontrolle u. Austausch 5 %), Bietergespräche 35 % (Präsentation 5 %, Material/Haptik 5 %, Verarbeitung 5 %, Design/Optik 5 %, Komfortfunktion 5 %, Fragerunde 10 %)65 %
Preis
Angebotspreis 30 %, Firmenlogos und Wäschesammler 5%Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis je Unterkategorie wird unter der Voraussetzung, dass der Angebotspreis auskömmlich ist, wie folgt bewertet: Angebotspreis 60 Wertungspunkte, Firmenlogos und Wäschesammler 10 Wertungspunkte. Einen Wertungspunkt erhält das fiktive Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Angebotspreises sowie alle Angebote, die darüber liegen. Die Berechnung der Wertungspunkte der einzelnen Bieter erfolgt dann über lineare Interpolation (eine Dezimalstelle).
Qualität
Kundenservice 10 % (Kundenportal/App 5 %, Erreichbarkeit/Reaktionszeit 5 %), Organisatorische Abläufe 20 % (Umweltmanagement 5 %, Beschaffung/Lagerhaltung usw. 5 %, Belieferung usw. 5 %, ganzheitliche Kontrolle u. Austausch 5 %), Bietergespräche 35 % (Präsentation 5 %, Material/Haptik 5 %, Verarbeitung 5 %, Design/Optik 5 %, Komfortfunktion 5 %, Fragerunde 10 %)Kundenservice, Organisatorische Abläufe, Bietergespräch

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Dem Angebot sind mindestens zwei Referenzen (laufende oder abgeschlossene Rahmenverträge) vergleichbarer Größenordnung nicht älter als fünf Jahre beizulegen. Dabei sind Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Mitarbeiterzahlen der Unternehmen und Liefer-/L … ganz lesenDem Angebot sind mindestens zwei Referenzen (laufende oder abgeschlossene Rahmenverträge) vergleichbarer Größenordnung nicht älter als fünf Jahre beizulegen. Dabei sind Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Mitarbeiterzahlen der Unternehmen und Liefer-/Leistungsstandorte anzugeben. Formblatt 5 ist dazu ebenfalls auszufüllen und einzureichen. Soweit die im AVPQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht oder nicht in geforderter Anzahl mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind bzw. nicht die bekannt gemachten Anforderungen an die Referenzen erfüllen, sind mit dem Angebot zusätzliche vergleichbare bzw. den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen einzureichen, anderenfalls ist das Angebot auszuschließen. Sofern der AG bereits im Besitz entsprechender Referenzen ist, ist hierauf durch den Bieter mit dem Angebot hinzuweisen und die Referenz zu benennen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweise über die aktuelle Zertifizierung des Unternehmens (Umweltmanagement nach ISO 14001:2015, Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015, Energiemanagement nach ISO 50001:2018, Hygienemanagement nach DIN EN 14065 bzw. RAL-GZ 992 oder gleichwertige Nachweise) sind mit dem Angebot vorzulegen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Der Jahresumsatz wird im Formblatt 124_LD_Eigenerklärung zur Eignung eingetragen. Der Bieter hat jahresbezogene Angaben in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen. Soweit ein Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot ist vom Bieter ebenfalls einzureichen: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576; Hinweis: Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgeben wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2027
Vertragsende
31.03.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der AG hat das Recht den Rahmenvertrag frühestens nach drei Jahren zu kündigen. Will der AG von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so hat er dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der drei Jahre schriftlich mitzuteilen, dass er den Vertrag nicht fortsetzen will. Ein Rechtsanspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.800.000 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
13.10.2026, 12:00 Uhr. Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Bahnhofstraße 14 01796 Pirna. Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zur Angebotsöffnung zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder de … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Formblätter 01 bis 06 und 124_LD_Eigenerklärung zur Eignung sowie die Anlage 5 zur Aufgabenbeschreibung sind mit dem Angebot einzureichen. Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt w … ganz lesenDie Formblätter 01 bis 06 und 124_LD_Eigenerklärung zur Eignung sowie die Anlage 5 zur Aufgabenbeschreibung sind mit dem Angebot einzureichen. Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (60 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a080ac-3f7e-45a7-9435-cda2dfdaf297.