Außenwerbung Neuss
Stadt Neuss · Neuss, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen LOT-0001 – Digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Poster-Vitrinen und geklebte Großflächen, Litfaßsäulen (Allgemein-/Ganzstellen), Sammelgewerbehinweisanlagen, Mastschilder (Dauer- und Wechselwerbung)veröffentlicht 09.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 15 Jahre
- 01.07.2026 – 30.06.2041
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Kreis Neuss.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Jahre01.07.2026 – 30.06.2041
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Neuss41460, Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Fragen bis 11:00 Uhrvor 11 Monatenan GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 30.06.2041
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Neuss beabsichtigt, Dienstleistungskonzessionen für Werbung auf öffentlichen (gewidmeten) und zum Teil auf privaten Flächen der Stadt einschließlich der Werbung in WH mit Wirkung ab 1. Juli 2026 in zwei Losen mit einer Laufzeit von 15 Jahren neu zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in folgender Losaufteilung bzw. folgenden Dienstleistungskonzessionen: —Los 1 – Digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Poster-Vitrinen und geklebte Großflächen, Litfaßsäulen (Allgemein-/Ganzstellen), Sammelgewerbehinweisanlagen, Mastschilder (Dauer- und Wechselwerbung) —Los 2 – Uhren
Gegenstand nach CPV
- 79340000Werbe- und MarketingdienstleistungenHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 – Digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Poster-Vitrinen und geklebte Großflächen, Litfaßsäulen (Allgemein-/Ganzstellen), Sammelgewerbehinweisanlagen, Mastschilder (Dauer- und Wechselwerbung) Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Arten, Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: —Digitale Groß-Screens: bis zu 10; Format neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², quer; ab dem siebten digitalen Groß-Screen jeweils um Reduzierung einer geklebten Großfläche (Monofuß) im Verhältnis 1:1; —Digitale Klein-Screens: bis zu 12; Format 4/1 (Analogseite), 70" bis zu 84" (Digitalseite), hochkant); davon bis zu 7 freistehend (ab dem sechsten digitalen Klein-Screen jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1 bzw. einer Litfaßsäule im Verhältnis 1:1) und bis zu 5 integriert in WH (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (WH) im Verhältnis 1:1); —City-Light-Boards/Mega-Lights: bis zu 3; Format 18/1, quer, auf Monofuß; ab dem vierten Citiy-Light-Board/Mega-Light jeweils um Reduzierung eines freistehenden digitalen Groß-Screens (Monofuß) bzw. einer geklebten Großfläche auf Monofuß im Verhältnis 1:1; —City-Light-Poster-Vitrinen: bis zu 159; Format 4/1, hochkant; davon bis zu 137 integriert in WH (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (in WH) im Verhältnis 1:1) und bis zu 22 freistehend; —Geklebte Großflächen: bis zu 59; Format 18/1, quer; davon bis zu 19 auf Monofuß, beleuchtet (ab der zwanzigsten geklebten Großfläche auf Monofuß jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) und bis zu 35 ohne Monofuß, unbeleuchtet, und bis zu 5 in WH, unbeleuchtet; —Litfaßsäulen: bis zu 85; Format 8/1; un- und beleuchtet; davon bis zu 40 als Ganzstelle, unbeleuchtet (davon bis zu 3 beleuchtet) und bis zu 45 als Allgemeinstelle (davon bis zu 1 als Kultursäule); —Mastschilder: bis zu unbegrenzt; Format 1/1, hochkant; davon bis zu 104 Wechselwerbung; —Sammelgewerbehinweisanlagen: bis zu unbegrenzt. Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Altkonzessionär wurde ein Übertragungsvertrag zur Übernahme der bestehenden digitalen und analogen Werbeträger und von 139 Wartehallen geschlossen, in den der Neukonzessionär eintritt. Mit Vergabe der Dienstleistungskonzession ist der Betrieb von 139 bereits aufgebauten und gemäß Überleitung zu übernehmenden WH verbunden. Sämtliche WH sind über die Gesamtlaufzeit kontinuierlich ab dem ersten Vertragsjahr in den ersten zehn (10) Jahren (15 WH p. a., 14 WH im Vertragsjahr 2036) durch den Konzessionär zu ersetzen. Die Reihenfolge des WH-Austausches erfolgt in Abstimmung mit der Stadt, unmittelbar nach der Vergabe. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl kann im weiteren Verfahren durch die Stadt noch geändert werden. | 15 Jahre | – |
| 2 | Los 2 – Uhren Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Arten, Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: —Uhren: bis zu 12. Mit dem Altkonzessionär wurde ein Übertragungsvertrag zur Übernahme der bestehenden digitalen und analogen Werbeträger und von 139 Wartehallen geschlossen, in den der Neukonzessionär eintritt. Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbeträgerkonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl kann im weiteren Verfahren durch die Stadt noch geändert werden. | 15 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Zu den Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen, die den erfolgreichen Bewerbern im späteren Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt werden.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folge … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: — PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen, — PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.- Allgemeiner Jahresumsatz
WL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigung … ganz lesenkürzer
WL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Konzessionsgeberin für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Konzessionsgeberin behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.- Spezifischer Jahresumsatz
WL2 - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Besche … ganz lesenkürzer
WL2 - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Konzessionsgeberin für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Konzessionsgeberin behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
TL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder k … ganz lesenkürzer
TL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, wobei diese nicht notwendigerweise vollständig in den letzten fünf Jahren erbracht werden muss, sondern auch in diesen Zeitraum der letzten fünf Jahren „hineinragen“ kann. Mindestanforderungen: 1. Mindestens eine der Referenzen muss den erfolgten Aufbau und Betrieb von vergleichbaren digitalen Werbeträgern umfassen. 2. Mindestens eine der Referenzen muss den erfolgten Aufbau und Betrieb von Wartehallen umfassen. Die beiden benannten Mindestanfroderungen müssen nicht notwendigerweise in einer Referenz erfüllt werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2041
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vertragsbedingungen im späteren Verhandlungsverfahren.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des weiteren Verfahrens. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeins … ganz lesenkürzer
1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des weiteren Verfahrens. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen). 3. Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist deutlich überschritten.- Hinweis
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist für jedes Los gesondert verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 01.12.2025 12:00 Uhr an die Konzessionsgeberin über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform … ganz lesenkürzer
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist für jedes Los gesondert verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 01.12.2025 12:00 Uhr an die Konzessionsgeberin über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Konzessionsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Konzessionsgeberin kann Ausnahmen zulassen. 6. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu. 7. Die Bewerber erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen. 8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Konzessionsgeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 3 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen. 10. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln. 11. Die Konzessionsgeberin behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Konzessionsgeberin behält sich unter Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung aller am Verfahren Beteiligten vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Neuss
- Anschrift
- Markt 2–6, 41460 Neuss
- Website
- neuss.de
- Kontakt
- stadtverwaltung@
stadt.neuss.de - Auskünfte
- GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Bei uns erfasst
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von Stadt Neuss, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ipsos GmbH3 Zuschläge
- InterVal GmbH2 Zuschläge
- Out-of-Home Research & Services GmbH2 Zuschläge
- Weischer.JvB GmbH2 Zuschläge
- forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH2 Zuschläge
- ressourcenmangel2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b6b65e2-8539-4503-b29e-ead0578b611f.