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Ausschreibung zu Vorhaltung und Betrieb von saisonalen Sammelplätzen für Grüngut im Gebiet des Landkreises Rottweil

Landratsamt Rottweil Eigenbetrieb Abfallwirtschaft · Rottweil, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E5468464veröffentlicht 28.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 503 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
57 Monate01.03.2026 – 30.11.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2030
    vor 8 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll die Einrichtung/Vorhaltung und der Betrieb von saisonalen Grüngutannahmestellen im Landkreis Rottweil neu vergeben werden (vgl. Kurzinformation). Der Landkreis Rottweil beabsichtigt, die zu erbringenden Dienstleistungen an fachkundige und zuverlässige Auftragnehmer zu vergeben. Als Auftragnehmer kommen hierbei auch Bewerbergemeinschaften in Frage (vgl. Vordruck: Bewerbergemeinschaftserklärung). Hinweis: In dieser Phase ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben. Daher sind auch keine Angaben über mögliche Kosten oder Leistungsinhalte zu machen. Die Leistungsbeschreibung (inkl. Preisblätter) erhalten nur die ausgewählten Bewerber. Für den Nachweis einer ausreichenden Leistungsfähigkeit beachten Sie bitte die Anforderungen und Nachweisverpflichtungen, die in der Vergabebekanntmachung und in dieser Kurzinformation aufgeführt sind. Aus den eingehenden Bewerbungen wird der Landkreis Rottweil geeignete Bewerber für die Leistungserbringung auswählen, die dann zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Alle Bewerber, welche einen vollständigen Teilnahmeantrag gestellt haben und die Eignungsnachweise (inkl. Standortnachweis) erfüllen, werden zur Angebotserstellung aufgefordert.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll die Einrichtung/Vorhaltung und der Betrieb der notwendigen saisonalen Grüngutannahmestellen neu vergeben werden. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Rottweil werden den Gebietslosen wie folgt zugeordnet: - Gebietslos 1 „Nord“: Sulz, Dornhan, Vöhringen, Epfendorf. - Gebietslos 2 „West“: Schiltach, Schramberg, Lauterbach, Hardt, Aichhalden. - Gebietslos 3 „Mitte“: Oberndorf a. N., Dunningen, Bösingen, Fluorn-Winzeln. - Gebietslos 4 „Süd“: Rottweil, Deißlingen, Wellendingen, Villingendorf, Dietingen. In jedem dieser Gebietslose sind jedoch vom späteren Auftragnehmer mehrere Grüngutannahmestellen zu betreiben. Insofern muss im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Verfügbarkeit/Nutzungsfähigkeit der erforderlichen Plätze für die Einrichtung der Grüngutannahmestellen nachgewiesen werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
In den Vergabunterlagen geregelt.

Eignung6 von 6 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den Jahren 2022 und 2024. (Mindestbedingung)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Das Versicherungsunternehmen ist anzugeben. (Mindestbedingung)
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich die vorgesehenen Standorte im Landkreis Rottweil befinden und die Mindestanforderungen an die Standorte eingehalten werden. Die Standorte sind zudem den Gebietslosen zuzuordnen. Zudem ist vom Eigentümer des jeweiligen Standortes ein entsprechender Nutzungsnach … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers, dass sich die vorgesehenen Standorte im Landkreis Rottweil befinden und die Mindestanforderungen an die Standorte eingehalten werden. Die Standorte sind zudem den Gebietslosen zuzuordnen. Zudem ist vom Eigentümer des jeweiligen Standortes ein entsprechender Nutzungsnachweis dem Teilnahmeantrag beizulegen. Auch ein Muster dieses „Nutzungsnachweises“ ist als Formblatt dem Vordruck beigefügt. (Mindestbedingung)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
30.11.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab9e4e19-9854-4698-b55e-11aed1d75160.