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vergebenEU-weitDienstleistungen

Ausschreibung zu gärtnerischen/landschaftsgärtnerischen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten und Durchführung der Bestattungen in der Gemeinde Niederkrüchten für Los 2 Friedhöfe Niederkrüchten und Oberkrüchten

Auftraggeber nicht angegeben · 41372, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen LOT-0001 5425591veröffentlicht 04.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 33 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Jahre01.01.2027 – 31.12.2033
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
41372Niederkrüchten, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 33 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 33 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    87 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 54 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2033
    in 55 Tagen

Beschreibung

Die kreisangehörige Gemeinde Niederkrüchten mit rd. 15.000 Einwohnern liegt am linken Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen an der Grenze zu den Niederlanden. Gemeinde Niederkrüchten ist Betreiberin von drei Friedhöfen in den Ortsteilen Elmpt, Niederkrüchten und Oberkrüchten. Es ist beabsichtigt, die gärtnerischen und landschaftsgärtnerischen Der Auftrag über die Pflegeleistungen sowie die Durchführung von Bestattungen einschließlich der hierfür erforderlichen vorbereitenden Erdarbeiten auf den Friedhöfen wird im Wege eines offenen Vergabeverfahrens vergeben. Der Friedhof Elmpt umfasst eine Fläche von ca. 22.800 m², der Friedhof Niederkrüchten von ca. 18.600 m² und der Friedhof Oberkrüchten von ca. 5.300 m². Es werden zwei Lose gebildet. Los 1 umfasst alle Leistungen für den Friedhof Elmpt, Los 2 die Leistungen für die Friedhöfe Niederkrüchten und Oberkrüchten zusammen; zwischen den letztgenannten Friedhöfen besteht eine Entfernung von ca. zwei Kilometern. Die im Leistungsverzeichnis für die gärtnerischen/landschaftsgärtnerischen Arbeiten angegebenen Mengen sind durch ein Vermessungsbüro anhand von Luftaufnahmen ermittelt worden. Da die unterschiedlichen Funktionen von Flächen nicht vollständig aus den Luftbildern zu erkennen sind, hat darüber hinaus vor Ort eine Bestimmung mit eigenen Kräften stattgefunden. Auch in der Örtlichkeit war eine Zuordnung einzelner Funktionen zu den Flächen nicht immer zweifelsfrei möglich (z. B. Abgrenzung von Gehölzflächen und Hecken). Die Abgrenzung und Bestimmung der Mengen erfolgte hier nach bestem Wissen. Die gärtnerischen/landschaftsgärtnerischen Pflegeleistungen sowie die Vornahme der Bestattungen können innerhalb der beiden gebildeten Lose nur gemeinsam vergeben werden, da die Durchführung der unterschiedlichen Leistungen eine sehr enge zeitliche Abstimmung erfordert. Hierbei hat die ungestörte Vornahme von Bestattungen uneingeschränkten Vorrang vor der Durchführung von gärtnerischen/landschaftsgärtnerischen Pflegeleistungen.

In Niederkrüchten werden folgende Bestattungsarten angeboten: 1. Sargerdbestattung flach 2. Sargerdbestattung tief 3. Urnenerdbestattung 4. Urnenstelenbestattung 5. Sargbestattung Kind 6. Erdbestattung Sternenkind In den Jahren 2023 – 2025 fanden durchschnittlich 24 Sargerdbestattungen flach, eine Sargerdbestattung tief, 65 Urnenerdbestattungen, 3 Urnenstelenbestattungen, keine Sargbestattung Kind und keine Erdbestattung Sternenkind statt. Da die Anzahl der Bestattungen je Jahr und je Bestattungsart nicht seriös ermittelbar ist, sind in der Ausschreibung keine Mengenangabe möglich. Die Preise sind als Einzelpreise je Bestattungsvorgang anzugeben. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Einzelpreise nach tatsächlichem Anfall. Bestattungstage sind täglich montags bis samstags. Bestattungen finden in der Regel Vor-mittags zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie nachmittags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr statt. Gleichzeitige Bestattungen auf den Friedhöfen Niederkrüchten und Oberkrüchten sind ausgeschlossen. Kranzwagen, Sargversenkungsapparat, Grabauslegematten, Sargtransportwagen werden bei Bedarf vom Auftraggeber gestellt. Die Zeiten, zu denen die Bestattungen erfolgen müssen, werden von der Gemeinde Niederkrüchten vorgegeben und sind strikt einzuhalten. Vorbereitende Erdarbeiten sind so rechtzeitig auszuführen, dass die Einhaltung der vorgegebenen Bestattungszeiten nicht gefährdet ist.

Für das Abstellen von Maschinen, Geräten und Materialien können seitens der Gemeinde Niederkrüchten keine Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Die Laufzeit der Verträge soll fünf Jahre betragen mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr. Der Beginn der Leistungsbeschreibung ist der 1.01.2027. Die Gemeinde Niederkrüchten behält sich vor, die angebotenen Bestattungsarten durch Satzungsänderung aufzuheben oder zu erweitern. Außerdem behält sich die Gemeinde Niederkrüchten vor, während der Vertragslaufzeit Änderungen an den Funktionen der Flächen vorzunehmen (z.B. Umwandlung von Rasenflächen in Wegeflächen oder Grabflächen). Hieraus resultierende Änderungen im Umfang der durchzuführenden Arbeiten werden auf der Grundlage der bestehenden vertraglichen Regelungen ab dem auf die Änderung folgenden Quartal berücksichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in der Vertragszeit insbesondere durch Umwandlung von Flächen in andere Nutzungsarten (z.B. Rasenfläche in Grabfläche) zu Änderungen an den ausgeschriebenen Mengen kommen kann. Solche Änderungen werden in gegenseitiger Abstimmung auf der Grundlage der vereinbarten Einzelpreise berücksichtigt. Die KoPart eG tritt bei der Vergabe der ausgeschriebenen Leistung ausschließlich als ausschreibende Stelle auf.

Beschreibung des Loses

Die kreisangehörige Gemeinde Niederkrüchten mit rd. 15.000 Einwohnern liegt am linken Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen an der Grenze zu den Niederlanden. Gemeinde Niederkrüchten ist Betreiberin von drei Friedhöfen in den Ortsteilen Elmpt, Niederkrüchten und Oberkrüchten. Es ist beabsichtigt, die gärtnerischen und landschaftsgärtnerischen Der Auftrag über die Pflegeleistungen sowie die Durchführung von Bestattungen einschließlich der hierfür erforderlichen vorbereitenden Erdarbeiten auf den Friedhöfen wird im Wege eines offenen Vergabeverfahrens vergeben. Der Friedhof Elmpt umfasst eine Fläche von ca. 22.800 m², der Friedhof Niederkrüchten von ca. 18.600 m² und der Friedhof Oberkrüchten von ca. 5.300 m². Es werden zwei Lose gebildet. Los 1 umfasst alle Leistungen für den Friedhof Elmpt, Los 2 die Leistungen für die Fried-höfe Niederkrüchten und Oberkrüchten zusammen; zwischen den letztgenannten Friedhöfen besteht eine Entfernung von ca. zwei Kilometern. Die im Leistungsverzeichnis für die gärtnerischen/landschaftsgärtnerischen Arbeiten angegebenen Mengen sind durch ein Vermessungsbüro anhand von Luftaufnahmen ermittelt worden. Da die unterschiedlichen Funktionen von Flächen nicht vollständig aus den Luftbildern zu erkennen sind, hat darüber hinaus vor Ort eine Bestimmung mit eigenen Kräften stattgefunden. Auch in der Örtlichkeit war eine Zuordnung einzelner Funktionen zu den Flächen nicht immer zweifelsfrei möglich (z. B. Abgrenzung von Gehölzflächen und Hecken). Die Abgrenzung und Bestimmung der Mengen erfolgte hier nach bestem Wissen. Die gärtnerischen/landschaftsgärtnerischen Pflegeleistungen sowie die Vornahme der Bestattungen können innerhalb der beiden gebildeten Lose nur gemeinsam vergeben werden, da die Durchführung der unterschiedlichen Leistungen eine sehr enge zeitliche Abstimmung erfordert. Hierbei hat die ungestörte Vornahme von Bestattungen uneingeschränkten Vorrang vor der Durchführung von gärtnerischen/landschaftsgärtnerischen Pflegeleistungen.

In Niederkrüchten werden folgende Bestattungsarten angeboten: 1. Sargerdbestattung flach 2. Sargerdbestattung tief 3. Urnenerdbestattung 4. Urnenstelenbestattung 5. Sargbestattung Kind 6. Erdbestattung Sternenkind In den Jahren 2023 – 2025 fanden durchschnittlich 24 Sargerdbestattungen flach, eine Sargerdbestattung tief, 65 Urnenerdbestattungen, 3 Urnenstelenbestattungen, keine Sargbestattung Kind und keine Erdbestattung Sternenkind statt. Da die Anzahl der Bestattungen je Jahr und je Bestattungsart nicht seriös ermittelbar ist, sind in der Ausschreibung keine Mengenangabe möglich. Die Preise sind als Einzelpreise je Bestattungsvorgang anzugeben. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Einzelpreise nach tatsächlichem Anfall. Bestattungstage sind täglich montags bis samstags. Bestattungen finden in der Regel Vor-mittags zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie nachmittags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr statt. Gleichzeitige Bestattungen auf den Friedhöfen Niederkrüchten und Oberkrüchten sind ausgeschlossen. Kranzwagen, Sargversenkungsapparat, Grabauslegematten, Sargtransportwagen werden bei Bedarf vom Auftraggeber gestellt. Die Zeiten, zu denen die Bestattungen erfolgen müssen, werden von der Gemeinde Niederkrüchten vorgegeben und sind strikt einzuhalten. Vorbereitende Erdarbeiten sind so rechtzeitig auszuführen, dass die Einhaltung der vorgegebenen Bestattungszeiten nicht gefährdet ist.

Für das Abstellen von Maschinen, Geräten und Materialien können seitens der Gemeinde Niederkrüchten keine Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Die Laufzeit der Verträge soll fünf Jahre betragen mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr. Der Beginn der Leistungsbeschreibung ist der 1.01.2027. Die Gemeinde Niederkrüchten behält sich vor, die angebotenen Bestattungsarten durch Satzungsänderung aufzuheben oder zu erweitern. Außerdem behält sich die Gemeinde Niederkrüchten vor, während der Vertragslaufzeit Änderungen an den Funktionen der Flächen vorzunehmen (z.B. Umwandlung von Rasenflächen in Wegeflächen oder Grabflächen). Hieraus resultierende Änderungen im Umfang der durchzuführenden Arbeiten werden auf der Grundlage der bestehenden vertraglichen Regelungen ab dem auf die Änderung folgenden Quartal berücksichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in der Vertragszeit insbesondere durch Umwandlung von Flächen in andere Nutzungsarten (z.B. Rasenfläche in Grabfläche) zu Änderungen an den ausgeschriebenen Mengen kommen kann. Solche Änderungen werden in gegenseitiger Abstimmung auf der Grundlage der vereinbarten Einzelpreise berücksichtigt. Die KoPart eG tritt bei der Vergabe der ausgeschriebenen Leistung ausschließlich als ausschreibende Stelle auf.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis 100 %

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2027 und läuft zunächst fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2031. Die Gemeinde Niederkrüchten ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt damit sieben Jahre und endet spätestens am 31. Dezember 2033.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
87 Tage
Angebotsöffnung
05.10.2026, 08:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit … ganz lesenSollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Diese lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten. Hinweis: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zu-ständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Ant-worten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
KoPart eG
Anschrift
Kaiserswerther Str. 199-201, 40474 Düsseldorf
Website
kopart.de
Kontakt
info@kopart.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

200vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (252 Lose mit Angabe)
372.364 €Zuschlagswert im Median
175.801 € – 850.633 €mittlere Hälfte, 59 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e45be1c3-43d3-4b0b-99ed-4bb364b97fc8.