Ausschreibung von temporär-intensivpädagogischen (TIP-) Maßnahmen im Kreis Segeberg
Kreis Segeberg - Der Landrat · Bad Segeberg, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen SE30.00.20240010veröffentlicht 30.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.08.2024 – 31.07.2027
- Lose
- 12
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Segeberg.
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Verwertung von Sperrmüll 2027 -29Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Annahme und Verwertung von Grünabfällen 2027Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
- Planmäßige Werftinstandsetzung des Schulschiffes BP 26 "Eschwege".Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt · Bad BramstedtFrist 28.01.2027
- Betriebsamt / Stadtpflege und Friedhöfe- Rahmenvereinbarung Straßenbegleitgrünpflege 2027Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 12: Los 2.9 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Franz-Claudius-Schule Bad Segeberg (Maßnahme 1-2)bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 1: Los 1.1 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Theodor-Storm-Schule Bad Segebergin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 2: Los 1.2 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Franz-Claudius-Schule Bad Segebergin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 3: Los 1.3 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Poul-Due-Jensen Schule Wahlstedtin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 4: Los 2.1 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Trappenkampin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
7 weitere Lose zeigenWeniger zeigen
- Los 5: Los 2.2 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Bramau Bad Bramstedtin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 6: Los 2.3 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Henstedt-Ulzburgin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 7: Los 2.4 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Lakweg Kaltenkirchenin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 8: Los 2.5 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Kaltenkirchenin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 9: Los 2.6 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Bad Bramstedtin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 10: Los 2.7 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Bad Bramstedtin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 11: Los 2.8 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Schulstandort Poul-Due-Jensen-Schule Wahlstedt (Maßnahme 1-3)in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.08.2024 – 31.07.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 12
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Segeberg23795, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (56 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Sozialräumliche Verankerung10 %
- Kompetenz in der Zielgruppe30 %
- Inklusions-Kompetenz10 %
- Netzwerkskompetenz10 %
- Qualität Maßnahmenkonzeption30 %
- Wirtschaftlichkeit10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2027
- Heute
Beschreibung
Der Auftrag beinhaltet temporäre Intensivpädagogische Maßnahmen (TIP) auf indizierter und selektiver Ebene nach § 13 SGB VIII. Die Maßnahmen sind an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet Segeberg, überwiegend an Schulstandorten, verortet. Vereinzelte Maßnahmen sind an einem außerschulischen Standort durchzuführen.
Gegenstand nach CPV
Lose12 Lose
Alle 12 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1.1 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Theodor-Storm-Schule Bad Segeberg Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg an der Theodor-Storm-Schule durchgeführt werden soll. Sie dient der präventiven und/oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), schulinternen Beschulung und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erhalten. | 3 Jahre | – |
| 2 | Los 1.2 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Franz-Claudius-Schule Bad Segeberg Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg an der Franz-Claudius-Schule durchgeführt wird. Sie dient der präventiven und/oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), schulinternen Beschulung und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erhalten. | 3 Jahre | – |
| 3 | Los 1.3 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Poul-Due-Jensen Schule Wahlstedt Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg an der Poul-Due-Jensen Schule durchgeführt wird. Sie dient der präventiven und/oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), schulinternen Beschulung und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erhalten. | 3 Jahre | – |
| 4 | Los 2.1 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Trappenkamp Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen. | 3 Jahre | – |
| 5 | Los 2.2 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Bramau Bad Bramstedt Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen. | 3 Jahre | – |
| 6 | Los 2.3 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Henstedt-Ulzburg Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen. | 3 Jahre | – |
| 7 | Los 2.4 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Lakweg Kaltenkirchen Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen. | 3 Jahre | – |
| 8 | Los 2.5 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Kaltenkirchen Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen. | 3 Jahre | – |
| 9 | Los 2.6 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Bad Bramstedt Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen. | 3 Jahre | – |
| 10 | Los 2.7 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Bad Bramstedt Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen. | 3 Jahre | – |
| 11 | Los 2.8 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Schulstandort Poul-Due-Jensen-Schule Wahlstedt (Maßnahme 1-3) Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen. | 3 Jahre | – |
| 12 | Los 2.9 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Franz-Claudius-Schule Bad Segeberg (Maßnahme 1-2) Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Sozialräumliche Verankerung
- Qualität
- Kompetenz in der Zielgruppe
- Qualität
- Inklusions-Kompetenz
- Qualität
- Netzwerkskompetenz
- Qualität
- Qualität Maßnahmenkonzeption
- Qualität
- Wirtschaftlichkeit
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es besteht die Möglichkeit, die Maßnahme zweimal um ein Jahr durch Optionsziehung zu verlängern. Die Optionsziehung muss mindestens 12 Wochen vor Ablauf der Maßnahmezeit bei den Kooperationspartner*innen angemeldet werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY17HKR9JC Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY17HKR9JC Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird. Unberührt bleiben gesetzlich (z.B. nach dem MiLoG - "Bundesmindestlohn"), tarif- oder arbeitsvertraglich geschuldete höhere Entgelte.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Iuvo gGmbH, Albersdorf | 3 |
| 2 | Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH, Preetz | 4 |
| 3 | Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein, Rickling | 5 |
| 4 | WieGe GmbH-sozialräumliche Hilfen, Trappenkamp | 4 |
| 5 | WieGe GmbH-sozialräumliche Hilfen, Trappenkamp | 4 |
| 6 | WieGe GmbH-sozialräumliche Hilfen, Trappenkamp | 4 |
| 7 | Loewenzahn e.V., Hartenholm | 4 |
| 8 | Regenbogen, Verein für diakonische Jugendarbeite.V., Kaltenkirchen, Holstein | 3 |
| 9 | WieGe GmbH-sozialräumliche Hilfen, Trappenkamp | 4 |
| 10 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 11 | Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein, Rickling | 5 |
| 12 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
- Kontakt
- vergabestelle@
segeberg.de - Auskünfte
- Kreis Segeberg - Der Landratvergabestelle@
segeberg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 14.06.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 14.06.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 14.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Redaktionelle Leistungen zur Erstellung einer sicherheitspolitischen Linkliste für die Website www.bpb.deBundeszentrale für politische BildungFrist 03.12.2026
- ZAW - Fluggerätelektroniker/-in - KasselBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 21.01.2027
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 861f62f7-04c7-4ece-aac3-5f6dbed5fadb.