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Ausschreibung von temporär-intensivpädagogischen (TIP-) Maßnahmen im Kreis Segeberg

Kreis Segeberg - Der Landrat · Bad Segeberg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen SE30.00.20240010veröffentlicht 30.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 876 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 12: Los 2.9 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Franz-Claudius-Schule Bad Segeberg (Maßnahme 1-2)bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 1: Los 1.1 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Theodor-Storm-Schule Bad Segebergin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 2: Los 1.2 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Franz-Claudius-Schule Bad Segebergin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 3: Los 1.3 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Poul-Due-Jensen Schule Wahlstedtin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 4: Los 2.1 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Trappenkampin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
7 weitere Lose zeigen
  • Los 5: Los 2.2 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Bramau Bad Bramstedtin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 6: Los 2.3 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Henstedt-Ulzburgin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 7: Los 2.4 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Lakweg Kaltenkirchenin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 8: Los 2.5 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Kaltenkirchenin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 9: Los 2.6 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Bad Bramstedtin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 10: Los 2.7 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Bad Bramstedtin 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 11: Los 2.8 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Schulstandort Poul-Due-Jensen-Schule Wahlstedt (Maßnahme 1-3)in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.08.2024 – 31.07.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
12
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (56 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Sozialräumliche Verankerung10 %
  • Kompetenz in der Zielgruppe30 %
  • Inklusions-Kompetenz10 %
  • Netzwerkskompetenz10 %
  • Qualität Maßnahmenkonzeption30 %
  • Wirtschaftlichkeit10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftrag beinhaltet temporäre Intensivpädagogische Maßnahmen (TIP) auf indizierter und selektiver Ebene nach § 13 SGB VIII. Die Maßnahmen sind an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet Segeberg, überwiegend an Schulstandorten, verortet. Vereinzelte Maßnahmen sind an einem außerschulischen Standort durchzuführen.

Lose12 Lose

Alle 12 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1.1 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Theodor-Storm-Schule Bad Segeberg

Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg an der Theodor-Storm-Schule durchgeführt werden soll. Sie dient der präventiven und/oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), schulinternen Beschulung und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erhalten.

3 Jahre–
2
Los 1.2 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Franz-Claudius-Schule Bad Segeberg

Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg an der Franz-Claudius-Schule durchgeführt wird. Sie dient der präventiven und/oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), schulinternen Beschulung und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erhalten.

3 Jahre–
3
Los 1.3 TiP Maßnahme selektiv (Grundschule) Schulstandort Poul-Due-Jensen Schule Wahlstedt

Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg an der Poul-Due-Jensen Schule durchgeführt wird. Sie dient der präventiven und/oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), schulinternen Beschulung und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erhalten.

3 Jahre–
4
Los 2.1 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Trappenkamp

Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.

3 Jahre–
5
Los 2.2 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Bramau Bad Bramstedt

Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.

3 Jahre–
6
Los 2.3 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Henstedt-Ulzburg

Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.

3 Jahre–
7
Los 2.4 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Förderzentrum Lakweg Kaltenkirchen

Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.

3 Jahre–
8
Los 2.5 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Kaltenkirchen

Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.

3 Jahre–
9
Los 2.6 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Bad Bramstedt

Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.

3 Jahre–
10
Los 2.7 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Allgemeiner Standort Bad Bramstedt

Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.

3 Jahre–
11
Los 2.8 TiP Maßnahme indiziert (Sek I - GmS o.O.) Schulstandort Poul-Due-Jensen-Schule Wahlstedt (Maßnahme 1-3)

Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.

3 Jahre–
12
Los 2.9 TiP Maßnahme indiziert (Grundschule) Schulstandort Franz-Claudius-Schule Bad Segeberg (Maßnahme 1-2)

Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag6 von 6 angegeben

Sozialräumliche Verankerung10 %
Kompetenz in der Zielgruppe30 %
Inklusions-Kompetenz10 %
Netzwerkskompetenz10 %
Qualität Maßnahmenkonzeption30 %
Wirtschaftlichkeit10 %
Qualität
Sozialräumliche Verankerung
Qualität
Kompetenz in der Zielgruppe
Qualität
Inklusions-Kompetenz
Qualität
Netzwerkskompetenz
Qualität
Qualität Maßnahmenkonzeption
Qualität
Wirtschaftlichkeit

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es besteht die Möglichkeit, die Maßnahme zweimal um ein Jahr durch Optionsziehung zu verlängern. Die Optionsziehung muss mindestens 12 Wochen vor Ablauf der Maßnahmezeit bei den Kooperationspartner*innen angemeldet werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY17HKR9JC Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY17HKR9JC Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird. Unberührt bleiben gesetzlich (z.B. nach dem MiLoG - "Bundesmindestlohn"), tarif- oder arbeitsvertraglich geschuldete höhere Entgelte.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.06.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 14.06.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 14.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 861f62f7-04c7-4ece-aac3-5f6dbed5fadb.