Ausschreibung von SPNV-Leistungen „Linie RB 113“
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen ....veröffentlicht 25.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 72 Monate
- 14.12.2025 – …
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monate14.12.2025 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdaisikomm.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis des Angebots80 %
- Antriebsform20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Zugverbindungen im Schienenpersonennahverkehr (SNPV) auf der Relation Leipzig Hbf – Bad Lausick – Geithain. Die Verkehrsleistungen sind ab Winterfahrplanwechsel im Dezember 2025 (14.12.2025) über einen Zeitraum von 72 Monaten zu erbringen. In den Jahren 2031/2032 ist mit einer Vollsperrung zur Elektrifizierung und Ausbau der Strecke zu rechnen. Verbindlichere Zeiträume werden derzeit durch DB InfraGO nicht angegeben. Die Vergabe der Verkehrsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel. Sofern und soweit die entsprechenden finanziellen Mittel dem ZVNL nicht bereitgestellt werden, behält sich der ZVNL vor, von einer Vergabe der Verkehrsleistungen abzusehen bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben. Der ZVNL ist für sein Gebiet der zuständige Aufgabenträger für den SPNV nach § 3 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz für den Freistaat Sachsen. Der ZVNL ist damit zuständige Behörde im Sinne von § 15 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 824) geändert worden ist (AEG). Nach § 5a des Verkehrsvertrages (RB113_4000_Verkehrsvertrag) ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf der Grundlage von § 131 Abs. 3 GWB i. V. m. Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 bei einem Wechsel des Betreibers die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung dieser Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie einen Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613 a BGB erfolgt wäre. Näheres regeln die Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase. Der Auftragnehmer muss einen bedeutenden Teil (mehr als 50 %) der Verkehrsleistung mit Eisenbahnfahrzeugen und der Serviceleistungen in den Zügen durch Zugbegleiter einschließlich der durch sie durchgeführten Fahrausweisprüfungen selbst erbringen (Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Zugverbindungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Relation Leipzig Hbf – Bad Lausick – Geithain. Die Verkehrsleistungen sind ab Winterfahrplanwechsel im Dezember 2025 (14.12.2025) über einen Zeitraum von 72 Monaten zu erbringen. In den Jahren 2031/2032 ist mit einer Vollsperrung zur Elektrifizierung und Ausbau der Strecke zu rechnen. Verbindlichere Zeiträume werden derzeit durch DB InfraGO nicht angegeben. Die Vergabe der Verkehrsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel. Sofern und soweit die entsprechenden finanziellen Mittel dem ZVNL nicht bereitgestellt werden, behält sich der ZVNL vor, von einer Vergabe der Verkehrsleistungen abzusehen bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben. Der ZVNL ist für sein Gebiet der zuständige Aufgabenträger für den SPNV nach § 3 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz für den Freistaat Sachsen. Der ZVNL ist damit zuständige Behörde im Sinne von § 15 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 824) geändert worden ist (AEG). Nach § 5a des Verkehrsvertrages (RB113_4000_Verkehrsvertrag) ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf der Grundlage von § 131 Abs. 3 GWB i. V. m. Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 bei einem Wechsel des Betreibers die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung dieser Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie einen Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613 a BGB erfolgt wäre. Näheres regeln die Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase. Der Auftragnehmer muss einen bedeutenden Teil (mehr als 50 %) der Verkehrsleistung mit Eisenbahnfahrzeugen und der Serviceleistungen in den Zügen durch Zugbegleiter einschließlich der durch sie durchgeführten Fahrausweisprüfungen selbst erbringen (Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis des AngebotsDie Vergabe der Leistungen wird an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgen. Näheres ist im Dokument „RB113_Bewertungsverfahren“ geregelt.
- Qualität
- Antriebsform
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: (1) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (TNW 1003)“ über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes (jeweils unt … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: (1) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (TNW 1003)“ über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes (jeweils unter Angabe der Registernummer des Bewerbers). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss das Formblatt TNW 1003 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden.- Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: Eigenerklärung Formblatt TNW 1005: Angabe des Gesamtumsatzes je Geschäftsjahr in den letzten 3 Geschäftsjahren. Geforderte Mindeststandards: Umsatz von insgesamt mindestens 30 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren. Ein bestimmter Mindestj … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: Eigenerklärung Formblatt TNW 1005: Angabe des Gesamtumsatzes je Geschäftsjahr in den letzten 3 Geschäftsjahren. Geforderte Mindeststandards: Umsatz von insgesamt mindestens 30 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren. Ein bestimmter Mindestjahresumsatz in einem der 3 Geschäftsjahre wird nicht gefordert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Mindestumsatz durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Maßgeblich hierfür ist die Summe der betreffenden Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Die Eigenerklärung zum Umsatz ist daher von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.- Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: Eigenerklärung gemäß Formblatt TNW 1006 (1) Vorlage einer aktuell gültigen Genehmigung zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG (Personenverkehr); (2) Vorlage einer aktuell gültigen Sicherheitsbes … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: Eigenerklärung gemäß Formblatt TNW 1006 (1) Vorlage einer aktuell gültigen Genehmigung zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG (Personenverkehr); (2) Vorlage einer aktuell gültigen Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 7a AEG; (3) Benennung von mindestens einer Referenz über die Erbringung von SPNV-Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen SPNV-Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbar werden angesehen: Erbringung von SPNV-Leistungen mit gefahrenen Zugkilometern pro Jahr (mindestens 400.000 pro Jahr) und einer Vertragslaufzeit von mindestens 72 Monaten. Der Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages bereits begonnen haben bzw. die Betriebsaufnahme muss bereits erfolgt sein, aber die vollständige Laufzeit muss noch nicht abgeschlossen sein. Geforderte Mindeststandards: Nachweise nach (1), (2) und (3); im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Anforderungen durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Maßgeblich hierfür sind die insgesamt von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.12.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- daisikomm.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfu … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Bereitstellung der für die Erbringung der hiesigen SPNV-Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des im hiesigen Vergabeverfahren ausgewählten Auftragnehmers.
- Hinweis
Der Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige N … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
- Anschrift
- Emilienstraße 15, 04107 Leipzig
- Website
- zvnl.de
- Kontakt
- info@
zvnl.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d8d92487-8ea4-4b7e-834c-b364053b3f2c.