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vergebenEU-weitDienstleistungen

Ausschreibung von SPNV-Leistungen im Hansenetz

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen V2.3100veröffentlicht 10.07.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 813 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
90 Monate14.06.2026 – 10.12.2033, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30159, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdaisikomm.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 10.12.2033
    vor 5 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Expresslinien „RE 2 Göttingen - Hannover - Uelzen“, „RE 3 Hannover - Uelzen - Lüneburg - Hamburg“, „RE 4 Hamburg - Bremen“ sowie der Regionallinien „RB 31 Hamburg - Lüneburg“ und „RB 41 Hamburg - Buchholz - Rotenburg/W. - Bremen“ für den Zeitraum vonJuni 2026 bis Dez. 2033 (zzgl. einer Verlängerungsoption um bis zu zwei weitere Jahre) durch die LNVG, die Region Hannover, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freie Hansestadt Bremen; Leistungsumfang ca. 8 700 000 Zugkilometer/ Jahr. Für die Leistungserbringung werden die einzusetzenden Fahrzeuge sowie bestimmte Leistungen der präventiven und korrektiven Instandhaltung von der LNVG beigestellt. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in zwei Teillosen mit Loslimitierung in der Form einer Zuschlagslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 S. 2 VgV.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Ausschreibung von SPNV-Leistungen im Hansenetz, Los 1

Expresslinien „RE 3 Hannover - Uelzen - Lüneburg - Hamburg“, „RE 4 Hamburg - Bremen“ sowie Regionallinien „RB 31 Hamburg - Lüneburg“ und „RB 41 Hamburg - Buchholz - Rotenburg/W. - Bremen“ für den Zeitraum von Juni 2026 bis Dez. 2033 (zzgl. einer Verlängerungsoption um bis zu zwei Jahre); Leistungsumfang ca. 6.500.000 Zugkilometer/ Jahr. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien laut 5.1.10: Es werden verschiedene, im Einzelnen benannte Preise und Qualitäten gewertet. Nähere Einzelheiten werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen sein.

90 Monate–
2
Ausschreibung von SPNV-Leistungen im Hansenetz, Los 2

Expresslinie „RE 2 Göttingen - Hannover - Uelzen“ für den Zeitraum von Juni 2026 bis Dez. 2033 (zzgl. einer Verlängerungsoption um bis zu zwei Jahre); Leistungsumfang ca. 2.200.000 Zugkilometer/ Jahr. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien laut 5.1.10: Es werden verschiedene, im Einzelnen benannte Preise und Qualitäten gewertet. Nähere Einzelheiten werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen sein.

90 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
95 Wertungspunkte (inkl. geforderter Mindestqualitäten)
Qualität
5 Wertungspunkte für zusätzlich angebotene Qualitäten

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Der Bewerber/Bieter muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) über eine Unternehmensgenehmigung im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG verfügen oder durch Vorlage einer Genehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG belegen, dass es keiner weiteren Unternehme … ganz lesenDer Bewerber/Bieter muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) über eine Unternehmensgenehmigung im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG verfügen oder durch Vorlage einer Genehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG belegen, dass es keiner weiteren Unternehmensgenehmigung bedarf. Eine Unternehmensgenehmigung, die nicht durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt worden ist, reicht nur aus, wenn sie gesetzlich einer Genehmigung nach § 6 AEG bzw. § 6f AEG gleichgestellt ist. Der Bewerber/Bieter muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag erstens eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG oder nach § 6f Abs. 1 AEG vorzulegen. Zweitens haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG vorzulegen. Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die für die Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung erforderlichen Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Bewerber müssen einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss … ganz lesenDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines oder mehrerer anderer Unternehmen (im Folgenden einheitlich im Singular "Dritter" genannt), so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Ist der Dritte nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 22 Abs. 1 LkSG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder Art. 5 k) VO (EU) 2023/1214 vor, hat der Bewerber den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch die AG zu ersetzen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG), das für den Beleg der Eignung benötigt wird, nach einem der im letzten Satz genannten Tatbestände auszuschließen ist. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach einem der im vorletzten Satz genannten Tatbestände vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem Bewerber beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die nachfolgend dargestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten in der zuletzt genannten Erklärung bereitgestellten Mitteln den nachstehend verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 1.4.2024 datieren.
Kriterium
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantra … ganz lesenDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden. Geforderte Mindeststandards: Vorlage einer Referenz / von Referenzen über einen oder mehrere während der letzten 6 Jahre (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführte/n öffentlichen Dienstleistungsauftrag/-aufträge im SPNV in einem vom Bewerber insgesamt erbrachten Leistungsumfang von mindestens 8 Mio. Zugkilometern (in Summe der Verkehrsvertragsjahre innerhalb der letzten 6 Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags). Der Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht worden sind, ist für die Referenz / die Referenzen zu benennen. Anzugeben sind zudem der Leistungsumfang (Summe der Zkm in den letzten sechs Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags) und der Empfänger der Leistung (Auftraggeber). Die Referenz kann / die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers / eines der betreffenden Auftraggeber oder im Wege einer Eigenerklärung benannt werden. Für diese Eigenerklärung ist das Formblatt F1 zu benutzen. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für die Durchführung von SPNV-Leistungen auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage einer Erklärung für den Dritten mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Ist der Dritte nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 22 Abs. 1 LkSG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder Art. 5 k) VO (EU) 2023/1214 vor, hat der Bewerber den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch die AG zu ersetzen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach einem der im letzten Satz genannten Tatbestände vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, das für den Beleg der Eignung benötigt wird, sich nicht als geeignet herausstellt oder nach einem der im vorletzten Satz genannten Tatbestände auszuschließen ist bzw. ausgeschlossen werden kann. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen ein o.g. Ausschlussgrund vorliegt, erfolgt keine erneute Aufforderung. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglie …
Kriterium
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: 1) einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 37 500 000 EUR im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr und 2) ein positives Eigenkapital zu … ganz lesenDie Bewerber haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: 1) einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 37 500 000 EUR im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr und 2) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven in Höhe von 6 500 000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers. Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. Den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) des Bewerbers für das letzte vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossene Geschäftsjahr, falls und soweit dessen Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, 2. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht, 3. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bieters ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Alternative 1: Soweit für das o.g. Geschäftsjahr des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wurde oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den oben unter "Grundfall" genannten Ziffern 2) und 3) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziff. 1) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das o.g. Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss: Jahresumsatz für das Geschäftsjahr; sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB, - Eigenkapital zu Buchwerten, - Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entspr. §§ 284 bis 288 HGB. Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das o.g. Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung - jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen - noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bewerber neben den in den oben unter "Grundfall" genannten Ziffern 2) und 3) genannten Unterlagen und anstelle des oben in Ziff. 1) genannten Jahresabschlusses über das o.g. Geschäftsjahr folgende Unterlagen abzugeben: - den Jahresabschluss (s.o., Ziff. 1) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht - soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen - für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr, - eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie - eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.06.2026
Vertragsende
10.12.2033
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Verlängerung der Laufzeit der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen um bis zu zwei Jahre. Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen sowie Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Platzkapazitäten jeweils mit oder ohne verändertem Fahrzeu … ganz lesenVerlängerung der Laufzeit der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen um bis zu zwei Jahre. Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen sowie Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Platzkapazitäten jeweils mit oder ohne verändertem Fahrzeugbedarf. Veränderungen der Linienführung, einschließlich einer Verkürzung oder Verlängerung der jeweiligen Linie. Änderung der Art und Weise und des Umfangs des Einsatzes von Sicherheits- und Servicepersonal mit oder ohne verändertem Personalbedarf. Veränderung der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers insbesondere im Bereich der Fahrgastinformation und des Vertriebs, des Marketings und bei Verkehrserhebungen. Veränderungen des Leistungsumfangs im Bereich Sauberkeit/Reinigung. Veränderungen der Leistungen im Bereich der Busnot- bzw. Schienenersatzverkehre. Erbringung von Verkehrsleistungen für saisonale zusätzliche Züge, ebenfalls mit oder ohne zusätzlichem Personalbedarf. Nähere Einzelheiten sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
daisikomm.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antra … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Hinweis
Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge befinden sich in einem entspr. bezeichneten Dokument, das sich unter https://www.daisikomm.de/doc/?E59EA24466A1436D1B084E3AB892B461 befindet. Im Feld "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" am Ende von Abschnitt 5.1.9 w … ganz lesenAngaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge befinden sich in einem entspr. bezeichneten Dokument, das sich unter https://www.daisikomm.de/doc/?E59EA24466A1436D1B084E3AB892B461 befindet. Im Feld "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" am Ende von Abschnitt 5.1.9 war aufgrund der Formularvorgaben zwingend eine Zahl größer als 2 einzutragen. Die dortige Angabe "5" erfolgt allein vor diesem Hintergrund. Die Auftraggeber werden das Verfahren auch dann fortführen, wenn weniger als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das Ende der Frist für die Abgabe der Angebote wird den Vergabeunterlagen zu entnehmen sein. Wesentliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind in einem Dokument zusammengefasst, das sich unter https://www.daisikomm.de/doc/?6A9BCAA919F4DD6BCDD5E8052425D501 befindet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1d20219c-fe36-4e0e-9192-0d569eba6217.