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Ausschreibung von Abwasser-Wasser-Gasanlagen (410) für den Neubau des AKK

AKK Altonaer Kinderkrankenhaus gGmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 21776-25veröffentlicht 07.01.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 278 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22763, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 9 Monaten
  3. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das AKK plant auf dem Gelände Bleickenallee 38 in Hamburg Altona Umbaumaßnahmen imGebäude "Lufthafen". Der "Lufthafen" wurde 2011 errichtet und 2018 um dieAufstockungNordflügel 1.OG erweitert, die nur provisorisch ausgebaut und zwischenzeitlich durch eine befristete Büronutzung belegt wurde. Die Baufläche wird nicht mehr genutzt. Im Rahmen der Neubaumaßnahmen für das I-Haus soll die Fläche der Achsen A-E im 1.OG Nordflügel nun im ersten Zuge als Interimsunterbringung für einen Teilbereich des Ersatzneubaus I-Haus dienen und zu Patientenzimmern umgebaut werden. Parallel zu diesen Maßnahmen werden weitere Umstrukturierungen im EG Nordflügel und im 1.OG Südflügel vorgenommen. Nach Errichtung des Ersatzneubaus I-Haus und Wegfall der Interimsnutzung erweitern die Räume das Angebot an klinischen Beatmungsplätzen und dienen zur Deckung des langfristig steigenden Bedarfs in diesem Behandlungs- und Pflegebereich. Der Bestand und die durch den Umbau hinzugewonnenen Räume dienen der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Atmungseinschränkungen oder Atemwegserkrankungen, die z.T. beatmet werden müssen. Die Umbaumaßnahme soll unter Aufrechterhaltung des laufenden Krankenhausbetriebes erfolgen. Die Abriss- und Anschlussarbeiten müssen mit Rücksicht darauf durchgeführt werden.

Beschreibung des Loses

1. Obergeschoss: Im 1. OG, Nordflügel, entstehen durch den Umbau innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens 8 zusätzliche Patientenzimmer. Es besteht die Möglichkeit, je Raum ein zusätzliches Bett für eine Begleitperson aufzustellen. Jedes Patientenzimmer erhält ein eigenes Bad. Das neue Raumkonzept zieht eine Anpassung für das ganze Geschoss inkl. Südflügel nach sich, da die Stationsabläufe für das Betreiben des Nordflügels neu geordnet werden müssen. Dies betrifft folgende Räume: 1.39 Wäschelager, 1.20 Elternaufenthalt/ Spielen. Für die TGA Anbindung der neuen Flächen an den Bestand werden abgehängte Decken de- und wieder montiert, unter anderem in den Fluren. Zur Herstellung der erforderlichen Fluchtwege wird im Zuge des Umbaus die provisorische Außentreppe durch eine permanente Außentreppe ersetzt. Sie wird zu Wartungszwecken auch auf die Dachfläche über dem 1. OG geführt. Zur Vermeidung des Brandüberschlags auf die Treppe wird ein Brandschutzschott angebracht. Das statische System des vorhandenen Gebäudes baut auf einer identischen Lage der lastabtragenden Wände im Erd- und Obergeschoss auf. Dies ist durch das neue Raumprogramm und dem daraus resultierenden Grundriss nicht ohne weiteres umsetzbar. Die bisherige Lastabtragung durch tragende Wände wird geändert. Es werden Unterzüge und Stützen zur Lastabtragung eingebaut. Erdgeschoss: In Anlehnung an den Bestand werden aus hygienischen Gründen zwei Gemeinschaftsbäder in je zwei Einzelbäder umgewandelt Aktuell müssen die Gemeinschaftsbäder im Falle einer Infektion für die nicht infizierte Seite gesperrt werden. Bei den klinischen Beatmungsplätzen des EG werden 2 Patientenbäder geteilt, so dass 4 Patientenbäder entstehen. Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau einer zusätzlichen Stütze im Bereich des Elternaufenthaltes. In einzelnen Teilbereichen sind Eingriffe in die vorhandenen TGA-Installationen notwendig. Hierfür müssen Bestandsdecken geöffnet und wieder verschlossen werden. Kellergeschoss: Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau zweier zusätzlicher Stützen vor und im Bereich des "Raum der Stille". Konstruktion: Nichttragende Innenwände: Gipskartonständerwände, Ausführung nach Anforderung des Brand- und Feuchteschutzes. Der Unterzug unterhalb der Decke über 1. Obergeschoss wird als Stahlträgerkonstruktion hergestellt. Die Stützen unterhalb des Unterzuges des 1. OG sowie die zusätzlichen Stützen im EG und KG werden als Stahlstützen ausgeführt. Stahlträger- und Stahlstützen aller Geschosse erhalten eine brandschutztechnische Ummantelung. Die Außentreppe inkl. Brandschutzschott in Leichtbauweise ist als Stahlwangentreppe mit Gitterroststufen und -podesten vorgesehen. Genauere Einzelheiten sind den Vergabenterlagen (insbesondere dem Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
100% Preis

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert si … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Beuebfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist keine eigenhändige Unterschrift der einzureichenden Dokumente erforderlich. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar überwww.dtvp.de, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YURMHX4# Mit Abgabe des Angebotes sind alle in den Vergabeunterlagen enthaltenen bzw. in dem Angebotsschreiben (Formblatt 213) angekreuzten Formblätter ausgefüllt einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (110 Lose mit Angabe)
440.444 €Zuschlagswert im Median
194.366 € – 933.302 €mittlere Hälfte, 96 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.02.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e6956c3-96de-4337-a2c7-210597a2a59f.