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Ausschreibung Subunternehmerleistungen und AST-Verkehr

Eigenbetrieb Stadtwerke Lörrach · Lörrach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025_08veröffentlicht 03.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 337 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: ÖPNV-Subunternehmerleistungen im Linienverkehrin 97 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 2: AST-Verkehrsleistungenin 121 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre13.12.2026 – 13.12.2034, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 13.12.2034
    in 35 Tagen

Beschreibung

Die Leistung umfasst die Vergabe von Subunternehmerleistungen im Linienverkehr und im AST-Verkehr in zwei Losen.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
ÖPNV-Subunternehmerleistungen im Linienverkehr

Die Verkehrsleistung hat im ersten Betriebsjahr vorauss. ein Gesamtvolumen von rund 1.189.652 Nutzwagenkilometern (NwKm).

8 Jahre–
2
AST-Verkehrsleistungen

Die Anrufsammeltaxi-Verkehrsleistung in diesem Los ist für das erste Betriebsjahr mit einer voraussichtlichen maximalen Bedarfsleistung in Höhe von ca. 122.687 NwKm für PKW-Leistungen sowie ca. 15.646 NwKM für Kleinbus-Leistungen prognostiziert (prognostizierter Maximalabruf); im Wege einer unverbindlichen Schätzung auf Basis bisheriger Erfahrungen wird mit einer AST-Abrufquote von ca. 10% des prognostizierten Maximalabrufs gerechnet. Zusätzlich werden ca. 53.157 NwKM für Linienverkehrsleistungen (Kleinbus) bestellt. Der in diesem Los zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 10 (zehn) Jahren. Für die Anrufsammeltaxi-Verkehrsleistung wird eine Mindestabnahme vereinbart. Weitere Einzelheiten dazu ist § 11 A. Abs. 4 Verkehrsvertrag Los 2 (Anlage B.0b) zu entnehmen.

10 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
GesamtpreisRangfolge 1Preis
Beschreibung
Wirtschaftlichstes Angebot (nur Preis)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.12.2026
Vertragsende
13.12.2034
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeber besitzen eine zweimalige Verlängerungsoption über jeweils ein weiteres Jahr, deren Wahrnehmung jeweils spätestens 6 Monate im Voraus (d.h. 6 Monate zum jeweiligen Laufzeitende) schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist. Die Zustimmung des Auftragnehmers i … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Auftraggeber besitzen eine zweimalige Verlängerungsoption über jeweils ein weiteres Jahr, deren Wahrnehmung jeweils spätestens 6 Monate im Voraus (d.h. 6 Monate zum jeweiligen Laufzeitende) schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist. Die Zustimmung des Auftragnehmers ist für die Wirksamkeit der Vertragsverlängerungsoption nicht erforderlich. Der Verkehrsvertrag endet somit nach Ausübung aller Optionen spätestens zum 13.12.2036.
Optionen
Option Verstärkerfahrten Inzlingen: Auf der Linie 3 sind optional Verstärkerfahrten durchzuführen, wodurch sich die Verkehrsleistung um ca. 31.800 Nutzwagenkilometer p.a. erhöht (entspricht 6 zusätzlichen Fahrtenpaaren Mo.-Fr.). Hierfür ist ein weiteres Fahrzeug einzusetzen. Darüber hinausgehende we … ganz lesenOption Verstärkerfahrten Inzlingen: Auf der Linie 3 sind optional Verstärkerfahrten durchzuführen, wodurch sich die Verkehrsleistung um ca. 31.800 Nutzwagenkilometer p.a. erhöht (entspricht 6 zusätzlichen Fahrtenpaaren Mo.-Fr.). Hierfür ist ein weiteres Fahrzeug einzusetzen. Darüber hinausgehende weitere Fahrtenpaare (Mo.-Fr.) können ebenfalls bestellt werden. Zusätzlich können bis zu weitere ca. 4.410 Nutzwagenkilometer p.a. (entspricht 4 zusätzlichen Fahrtenpaaren, samstags) bestellt werden. Des Weiteren können zusätzlich bis zu weitere ca. 5.343 Nutzwagenkilometer p.a. (entspricht 4 zusätzlichen Fahrtenpaaren, sonn- und feiertags) bestellt werden. Die Auftraggeber können einzelne Bestandteile der Option unabhängig voneinander ausüben oder einzelne Bestandteile nicht ausüben. Option Klinikanbindung Lörrach: Die Anbindung des neuen Klinikums auf der Linie 7 durch den optionalen 15-Minuten-Takt erhöht die Verkehrsleistung um weitere ca. 34.000 Nutzwagenkilometer p.a. (Mo.-Fr.). Durch die Möglichkeit der Optimierung von Umläufen ist die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für diese Mehrleistungen voraussichtlich nicht erforderlich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bi … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf § 134 Abs. 2 S.2 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHY6AYTUVBZ108#

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1Gesamtpreis
Beschreibung
Wirtschaftlichstes Angebot (nur Preis)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.12.2026
Vertragsende
13.12.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bi … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf § 134 Abs. 2 S.2 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHY6AYTUVBZ108#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1SWEG Bus GmbH, Lahr2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Eigenbetrieb Stadtwerke Lörrach
Anschrift
Luisenstraße 16, 79539 Lörrach
Kontakt
vergabe.weilloerrach@de.ey.com

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a2651ebf-4ff9-4b41-b109-23cdb666327a.