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Ausschreibung Stadt u. LKr. Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Beschaffung von reg. Ökostrom

Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm · Pfaffenhofen a.d.Ilm, Bayern

Aktenzeichen 02407-25veröffentlicht 23.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 502 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Bayern (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Angebotspreis (Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027)70 %
  • Abrechnungs- und Effizienzkonzept10 %
  • Regionalstromanteil20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 17 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 17 Monaten
  5. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen an die in der Anlage D04 - Marktlokationsliste genannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während des Lieferzeitraums 01.01.2026 - 31.12.2027, wobei die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür nach Maßgabe von Teil 1 B. 5. an die Auftraggeber durchgereicht werden können. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Die Gesamtbedarfsmenge besteht aus Strombedarfsmengen mit Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (nachfolgend RLM) und Strombedarfsmengen der Marktlokationen mit Standardlastprofilmessung (nachfolgend SLP) in 2 Losen und wird in der Anlage A tabellarisch zusammengefasst. Dort ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Marktlokationen dargestellt. Es handelt sich grds. um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a, basierend auf den historischen Verbrauchsdaten der Lieferjahre 2023-2024. Die angegebenen Werte stellen daher lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme der anfordernden Stellen während des Ausschreibungszeitraumes dar. Es handelt sich um die Belieferung von 363 Marktlokationen, wobei 343 davon SLP-Marktlokationen und 20 RLM-Marktlokationen sind. Auf das Los 1 entfallen dabei 4 RLM- Marktlokationen und 127 SLP-Marktlokationen, das Los 2 umfasst 16 RLM-Marktlokationen und 216 SLP-Marktlokationen (davon 18 mit intelligentem Messsystem). Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den in der Anlage A dargestellten Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Marktlokationen zu rechnen. In den Prognosemengen sind Reduzierungen bzw. Veränderungen der Bedarfsmengen aufgrund der Inbetriebnahme geplanter Erzeugungsanlagen in den Jahren 2026 bis 2029 zur dezentralen Versorgung einzelner Objekte bereits berücksichtigt. (Geplante PV-Anlagen werden so dimensioniert, dass sie einen Mehrbedarf der entsprechenden Abnahmestellen decken.) Die Auftraggeber übernehmen keine Gewähr für diese Prognose. Die Jahresmengen (kWh/a) der Marktlokationen werden in Anlage A so wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern im April 2025 an den Auftraggeber übergeben wurden. Die Verbrauchsdaten der einzelnen Marktlokationen (Abnahmemenge) und die summierten Lastgangdaten der leistungsgemessenen Marktlokationen (RLM-Marktlokationen) sowie anstehende bauliche Veränderungen der ausschreibenden Stelle sind - soweit vorhanden - in der Anlage D04 - Marktlokationsliste enthalten. Die Lastgangdaten der RLM-Marktlokationen für 2023 und 2024 sind, so wie sie vom Netzbetreiber übergeben worden sind, in der Anlage Do3 - Lastgangdaten aufgeführt. Für 2 der 16 RLM-Abnahmestellen des Loses 2 liegen viertelstündliche Lastgangdaten von Januar bis April 2025 vor.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sind nach Auftragserteilung nach Aufforderung durch die anfordernde Stelle durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation (TÜO), einen nach dem europäischen Ecomanagement and Audit Scheme (EMAS) akkreditierten Umweltgutachter oder einen gleichermaßen geeigneten Gutachter zu bestätigen. Mindestanforderungen zur Abrechnungserstellung: Die Anforderungen an die Abrechnung ergeben sich aus Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie (AGB) (Anlage D02 zum Stromliefervertrag). Bildung von Angebotspreisen: Zur Teilnahme an der Ausschreibung haben die Bieter einen Preis für die Lieferung des Stroms (Angebotspreis) anzubieten. Für den Angebotspreis gilt Folgendes: - Der Angebotspreis für die Stromlieferung ist als Arbeitspreis (Festpreis) in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) anzugeben und an der dafür vorgesehenen Stelle in die als Anlagen beigefügten Preisblätter (Anlage D07, D08) einzufügen. Es ist ein Festpreis für die Belieferung von jedem einzelnen Ausschreibungsjahr und je Los anzugeben. - Der angebotene Festpreis soll aus einem reinen Arbeitspreis bestehen. Der Arbeitspreis soll einheitlich für alle Marktlokationen angeboten werden. Eine Differenzierung zwischen Marktlokationen mit oder ohne Leistungsmessung oder Hoch- und Niedertarif findet nicht statt. Der Arbeitspreis ist in Cent/kWh anzugeben. In der Abrechnung soll im Falle anfallender verringerter Netzentgelte (wie z. B. bei NT-Zeiten, gemessen durch Zweitarifzähler) jedoch eine Differenzierung vorgenommen werden. - Der bei der Abgabe von Angeboten anzugebende Angebotspreis ist von den Bietern auf Grundlage der mitgeteilten Lastgangs- und Verbrauchsdaten (Anlage D03 - Lastgangdaten, Anlage D04 - Marktlokationsliste) zu kalkulieren. - Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen reinen Energiepreis. Nicht im Angebotspreis enthalten sind die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgaben, die KWKG-Umlage, die Umlage gem. § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 f EnWG, die Umlage gem. § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Soweit diese Preisbestandteile bei der Strombelieferung tatsächlich anfallen, werden diese nach Maßgabe des abzuschließenden Stromliefervertrags ohne Aufschlag an die jeweilige anfordernde Stelle weitergeben. Indizierung der Angebotspreise: Zwischen der Angebotsstellung durch den Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung bzw. des Wirksamwerdens der Verlängerung (in beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2028 und 2029) liegt ein nicht geringer zeitlicher Abstand. Im Hinblick auf schwankende Strompreise auf den Großhandelsmärkten bzw. der European Energy Exchange (EEX) besteht hiermit für Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen den Zeitpunkten der Angebotserstellung und der Zuschlagserteilung. Um dieses Risiko zu minimieren, werden die im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Preise nach der Zuschlagserteilung um eine Börsenpreiskorrektur angepasst. Um Risikoaufschläge auf Grund der Bindefrist zu minimieren, werden die anzubietenden Arbeitspreise FP0,2026, FP0,2027 und gegebenenfalls FP0,2028 sowie FP0,2029 auf das Strombörsenpreisniveau an der Leipziger Energiebörse (EEX) als Festpreis auf Grundlage in Anlage A unter B 6. dargestellten Formel indiziert:

2 Jahre–
2
Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm

Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sind nach Auftragserteilung nach Aufforderung durch die anfordernde Stelle durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation (TÜO), einen nach dem europäischen Ecomanagement and Audit Scheme (EMAS) akkreditierten Umweltgutachter oder einen gleichermaßen geeigneten Gutachter zu bestätigen. Mindestanforderungen zur Abrechnungserstellung: Die Anforderungen an die Abrechnung ergeben sich aus Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie (AGB) (Anlage D02 zum Stromliefervertrag). Bildung von Angebotspreisen: Zur Teilnahme an der Ausschreibung haben die Bieter einen Preis für die Lieferung des Stroms (Angebotspreis) anzubieten. Für den Angebotspreis gilt Folgendes: - Der Angebotspreis für die Stromlieferung ist als Arbeitspreis (Festpreis) in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) anzugeben und an der dafür vorgesehenen Stelle in die als Anlagen beigefügten Preisblätter (Anlage D07, D08) einzufügen. Es ist ein Festpreis für die Belieferung von jedem einzelnen Ausschreibungsjahr und je Los anzugeben. - Der angebotene Festpreis soll aus einem reinen Arbeitspreis bestehen. Der Arbeitspreis soll einheitlich für alle Marktlokationen angeboten werden. Eine Differenzierung zwischen Marktlokationen mit oder ohne Leistungsmessung oder Hoch- und Niedertarif findet nicht statt. Der Arbeitspreis ist in Cent/kWh anzugeben. In der Abrechnung soll im Falle anfallender verringerter Netzentgelte (wie z. B. bei NT-Zeiten, gemessen durch Zweitarifzähler) jedoch eine Differenzierung vorgenommen werden. - Der bei der Abgabe von Angeboten anzugebende Angebotspreis ist von den Bietern auf Grundlage der mitgeteilten Lastgangs- und Verbrauchsdaten (Anlage D03 - Lastgangdaten, Anlage D04 - Marktlokationsliste) zu kalkulieren. - Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen reinen Energiepreis. Nicht im Angebotspreis enthalten sind die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgaben, die KWKG-Umlage, die Umlage gem. § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 f EnWG, die Umlage gem. § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Soweit diese Preisbestandteile bei der Strombelieferung tatsächlich anfallen, werden diese nach Maßgabe des abzuschließenden Stromliefervertrags ohne Aufschlag an die jeweilige anfordernde Stelle weitergeben. Indizierung der Angebotspreise: Zwischen der Angebotsstellung durch den Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung bzw. des Wirksamwerdens der Verlängerung (in beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2028 und 2029) liegt ein nicht geringer zeitlicher Abstand. Im Hinblick auf schwankende Strompreise auf den Großhandelsmärkten bzw. der European Energy Exchange (EEX) besteht hiermit für Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen den Zeitpunkten der Angebotserstellung und der Zuschlagserteilung. Um dieses Risiko zu minimieren, werden die im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Preise nach der Zuschlagserteilung um eine Börsenpreiskorrektur angepasst. Um Risikoaufschläge auf Grund der Bindefrist zu minimieren, werden die anzubietenden Arbeitspreise FP0,2026, FP0,2027 und gegebenenfalls FP0,2028 sowie FP0,2029 auf das Strombörsenpreisniveau an der Leipziger Energiebörse (EEX) als Festpreis auf Grundlage in Anlage A unter B 6. dargestellten Formel indiziert:

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis (Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027)70 %
Abrechnungs- und Effizienzkonzept10 %
Regionalstromanteil20 %
Preis
Angebotspreis (Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027)Zur Ermittlung des Angebotspreises werden die Gesamtkosten des Bieterangebotes für die Lieferjahre 2026 und 2027 errechnet. Hierfür werden die gebotenen Arbeitspreise FP_0,2026 und FP_0,2027 mit den prognostizierten Entnahmemengen je Lieferjahr an den Marktlokationen multipliziert. Als Kalkulationswerte für die Auswertung dienen die Entnahmeprognosen der Marktlokationen (vgl. Teil 1 B. bzw. Energiedaten in Anlage D04).
Qualität
Abrechnungs- und EffizienzkonzeptNeben dem Angebotspreis fließt weiter das Kriterium Abrechnungs- und Effizienzkonzept in die Angebotsbewertung ein: Ziel ist ein Bieterkonzept bzgl. der Leistungen des Auftragnehmers zur Transparenz der Abrechnung mit der Möglichkeit, aus der Darstellung der Abrechnung die Senkung von Energieverbräuchen durch Mitarbeitersensibilisierung und zur nachhaltigen Erzielung von Energieeinsparungen ableiten zu können. Als wertungsrelevant gelten hierbei unter anderem: - eine transparente Darstellung der abgerechneten Verbräuche und der Zuordnung zu den jeweiligen Entnahmestelle, ggfls. ergänzt mit historischer Darstellung, - Bereitstellung und kontinuierliche Fortführung einer marktlokationsscharfen Datei zum Abgleich der Energieverbrauchsdaten und der Bewertung der Erreichung von Einsparzielen, - Erläuterung, wie seitens der Auftraggeberin die Fakten und Umstände identifiziert werden können, welche für die Weiterentwicklung eines klimafreundlichen Portfolios relevant sind, - Darstellung von aus der Abrechnungsdarstellung ableitbaren Ansätzen zur Mitarbeitersensibilisierung und Schulung zur Senkung von Energieverbräuchen, - Erläuterungen vor Ort bei der Auftraggeberin in regelmäßigem Turnus, - weitere denkbare Aspekte, welche die Erreichung des oben genannten Ziels unterstützen (wie z.B. Erreichbarkeit, Transparenz, Kundenfreundlichkeit, einheitlicher Ansprechpartner, etc.).
Qualität
RegionalstromanteilVom Bieter ist der Anteil an Regionalstrom, welcher nach den Regelungen der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem EEG-Teil der Gesamtbelieferung sein kann, über die Preisblätter (Anlage D07 + D08) anzugeben. Der durch den Auftragnehmer als Teil der Lieferung geleistete Mengenanteil Regionalstrom wird durch die maximal zulässige Höhe des Einsatzes von Regionalnachweisen im Sinne der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem Anteil der Erneuerbaren Energien, welche durch das EEG gefördert werden, limitiert. Dieser maximal mögliche Anteil bezogen auf die Gesamtstromliefermengen im deutschlandweiten Mix betrug nach Ausweisung des BDEW beispielsweise für das Lieferjahr 2024 einen Anteil von 50,9 % (Anteil der Erneuerbaren Energien, gefördert durch das EEG). Die maximal mögliche Menge für das Lieferjahr 2024 entspräche demzufolge deutschlandweit bei einer Gesamtstromliefermenge von 1.000.000 kWh/a und einem EEG-Anteil von 50,9 % einer Regionalstrommenge von 509.000 kWh auf das Beispieljahr 2024. Um diese im Jahr 2024 maximal mögliche Menge von 509.000kWh regional zu belegen und dies zum Angebotsbestandteil werden zu lassen, müsste der Bieter in Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) eine Angabe von 100 % (bezogen auf das Beispieljahr 2024) eintragen. Dies entspricht (auf das Beispieljahr 2024 bezogen) 100 % des prozentualen Anteils an maximal möglicher Regionalstrommenge. Die eingetragenen Werte in der Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) auf die ausgeschriebenen Lieferjahre 2026 und 2027 werden Wertungsgrundlage für die Punktevergabe zur Zuschlagsberechnung.

Eignung5 von 5 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung nach Sanktions-VO Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlagen C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische E … ganz lesen- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung nach Sanktions-VO Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlagen C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage … ganz lesen- Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflicht mit einer Mindestdeckungssummen in Höhe - von 3.000.000 EUR für Personenschäden und - von 3.000.000 EUR Sach- und Vermögensschäden und - 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Verg … ganz lesen- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflicht mit einer Mindestdeckungssummen in Höhe - von 3.000.000 EUR für Personenschäden und - von 3.000.000 EUR Sach- und Vermögensschäden und - 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung mindestens vergleichbarer Aufträge wie unten aufgeführt: 1. Für die Belieferung von Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auf … ganz lesen- Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung mindestens vergleichbarer Aufträge wie unten aufgeführt: 1. Für die Belieferung von Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn mindestens drei RLM-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) 2. Für die Belieferung von Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn jeweils mindestens 50 SLP-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es besteht je Los die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieses Vertrages um 2 Jahre für die Kalenderjahre 2028 und 2029. Die Verlängerungsoption tritt ein, sofern beide Vertragsparteien bis spätestens zum 29.04.2027, 24:00 Uhr den Vertrag einvernehmlich schriftlich verlängert h … ganz lesenbis zu 1-mal: Es besteht je Los die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieses Vertrages um 2 Jahre für die Kalenderjahre 2028 und 2029. Die Verlängerungsoption tritt ein, sofern beide Vertragsparteien bis spätestens zum 29.04.2027, 24:00 Uhr den Vertrag einvernehmlich schriftlich verlängert haben. Zur Durchführung der für die Jahre 2028 und 2029 relevanten Börsenpreiskorrekturen ist der auf die Kenntnis des Auftragnehmers von der gemeinsamen Bestätigung der Vertragsverlängerung (Datum der Unterschrift des zweiten Vertragspartners unter der Verlängerungsvereinbarung bis zum 29.04.2027) folgende Werktag relevant. Der Auftragnehmer bestätigt den Tag, an dem er Kenntnis von dem Zuschlagsschreiben erlangt, durch Unterschrift mit Datum unter das Zuschlagsschreiben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
23.06.2025, 11:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe den Stromliefervertag mit Anlage Preise und Vollmacht (Anlage D01) und die gesamten Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ5S7L

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Anschrift
Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
vergabe-muenchen@bbh-online.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

268vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (290 Lose mit Angabe)
952.558 €Zuschlagswert im Median
406.801 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 136 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Bayern (13 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ccae757-1048-4239-a5d3-3101871d50bc.