Ausschreibung mehrerer Rahmenverträge zur Vorbereitung einer Innovationspartnerschaft zur Beschaffung von autonomen Fahrzeugsystemen für den ÖPNV
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LOT-0001 E39478279veröffentlicht 14.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- … – 31.12.2027
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 31.12.2027bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70173, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Konzept40 %
- Referenzen30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 24 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 11:30 Uhrin 9 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrin 9 Tagen
- Bindefrist endetin 3 Monaten76 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsendein 14 Monaten
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg hat sich im aktuellen Koalitionsvertrag (2026 - 2031) das strategische Ziel gesetzt, seine Position als führende Innovations- und Mobilitätsregion weiter auszubauen und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie andere Verkehrsträger wie den Güterverkehr und die Taxibranche zukunftsfähig, digital und barrierefrei zu gestalten. Ein zentraler Baustein dieser Strategie ist die Überführung des autonomen Fahrens aus der reinen Erprobungsphase in den flächendeckenden, verlässlichen Regelbetrieb, unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen aller Verkehrsträger. Die folgende Leistungsbeschreibung bezieht sich ausschließlich auf straßengebundenen Verkehr. Der Mobilitätssektor steht vor massiven strukturellen Herausforderungen, insbesondere dem zunehmenden Fach- und Fahrermangel sowie der Notwendigkeit, eine verlässliche Mobilitätsgarantie – gerade auch im ländlichen Raum – effizient zu gewährleisten. Die Implementierung und Skalierung von autonomen Fahrzeugsystemen bietet hierfür einen Schlüsselansatz: Sie ermöglicht eine Flexibilisierung des Angebots, verdichtet ÖPNV- Taktungen und sichert die flächendeckende Anbindung nachhaltig ab. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die umfassende konzeptionelle, organisatorische, rechtliche und technische Vorbereitung dieser Innovationspartnerschaft oder ggfs. einer anderen innovativen Beschaffungsform sowie der Aufbau und die Identifizierung der dafür notwendigen Strukturen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei, die strategischen Leitlinien des Landes verkehrsträgerübergreifend in ein rechtssicheres, skalierbares und technologisches Zielbild zu übersetzen. Der Fokus der Leistungsbeschreibung liegt auf dem ÖV, die anderen Bereiche wie Güterverkehr und Robotaxis sollen ebenfalls nachrangig abgedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es landesweit einheitlicher technologischer, rechtlicher und organisatorischer Standards. Bisherige Pilotprojekte haben wertvolle Erkenntnisse geliefert, waren jedoch oft isoliert und technologisch proprietär. Ein Baustein davon ist die geplante Beschaffung und der anschließende mögliche Aufbau einer Innovationspartnerschaft dienen dazu, verkehrsträgerübergreifende Standards (u. a. für die technische Aufsicht, digitale Zwillinge und Leitstandanbindungen) zu definieren, die Beschaffung zu bündeln und autonome Fahrgastschnittstellen systemisch in das bestehende Mobilitätssystem zu integrieren. Von übergeordneter verkehrspolitischer Bedeutung ist die Vermeidung kontrainnovativer Rebound-Effekte. Sollte der autonome Straßengüterverkehr durch den Wegfall von Fahrerkosten drastische Kostenvorteile realisieren, bestünde das erhebliche Risiko einer Rückverlagerung von Transportvolumina von der umweltfreundlichen Schiene und der Wasserstraße zurück auf die Straße. Durch einen vermehrten Robotaxibetrieb könnte es zu einer ungesteuerten Konkurrenz mit dem ÖPNV und dem klassischen Taxi- und Mietwagenverkehr kommen. Es drohen beispielsweise auch unkoordinierte Leerfahrten, die als erhöhtes Verkehrsaufkommen die verkehrspolitischen Ziele der Verkehrsvermeidung konterkarieren. Jedoch bieten Robotaxen eine weitere Möglichkeit ländliche Räume mit einem Mobilitätsangebot zu versorgen. Die Innovationspartnerschaft hingegen konzentriert sich darauf, die Ziele und Anforderungen für die Einführung und Skalierung von autonomen Fahrzeugen zu definieren. Der Fokus liegt darauf, die wesentlichen Anforderungen und Funktionalitäten zu beschreiben und die spezifischen Umsetzungsdetails oder technischen Lösungen, die für eine erfolgreiche Integration von autonomen Fahrzeugsystemen erforderlich sind zu beurteilen. So soll eine zukunftsfähige und effiziente Mobilitätslösung ermöglicht werden. Durch diese Zielsetzung soll die Innovationspartnerschaft oder ein anderes geeignetes Verfahren einen Rahmen für die Entwicklung und den Einsatz von autonomen Fahrzeugen schaffen, der die Bedürfnisse der Nutzer, der Betreiber und der Gesellschaft als Ganzes berücksichtigt.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Projekt- und Prozessmanagement + Schnittstellenkoordination, Implementierung und Know-how-Aufbau • Kontinuierliches Projektmanagement: Der AG übernimmt die operative Steuerung, Fortschrittskontrolle und das Risikomanagement für das Gesamthandeln über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Auftragnehmer der einzelnen Lose vereinbaren untereinander einen PM-Lead. Die Koordination und Vernetzung von Projektpartnern aus verschiedenen Verkehrsträgern sollte sicherstellen, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt werden, um eine umfassende und verkehrsträgerübergreifende Lösung zu ermöglichen. • Unterlagenaufbereitung: Strukturierte Vor- und Nachbereitung aller relevanten Projektunterlagen, Präsentationen und Entscheidungsvorlagen für die politische und administrative Ebene des AG. • Schnittstellenkoordination & Vernetzung: Aktive Moderation und Zusammenführung der Projektpartner (u. a. Ministerium, kommunale Akteure, Verkehrsunternehmen). • Prozess- und Terminplanung: Erstellung eines integrierten Vorgehens-, Projekt- und Meilensteinplans für das gesamte Verfahren der Innovationspartnerschaft und strategisches Gesamtbild. • Regelmäßige Berichterstattung: o Durchführung eines wöchentlichen Abstimmungsgesprächs (Jour Fixe) mit dem zuständigen Fachreferat. o Erstellung eines monatlichen Status-Updates (Management Summary) für die Abteilungsleitung des AG. • Kick-off-Veranstaltung: Organisation und Durchführung eines halbtägigen Auftaktgesprächs in Präsenz am Standort Stuttgart. • Ressourcenplanung & Rechtsformvergleich: Erstellung einer strategischen Personal- und Finanzplanung. Durchführung eines wirtschaftlich-organisatorischen Vergleichs geeigneter Rechtsformen (z. B. GmbH, Anstalt des öffentlichen Rechts, Zweckverband). • Organisationsdesign: Erarbeitung eines detaillierten Zielbilds für die Aufbau- und Ablauforganisation (Organisationsstruktur, Gremienstruktur, Verantwortlichkeiten). • Schulungskonzeption: Entwicklung eines Curriculums und Ausbildungskonzepts für das Personal der Technischen Aufsicht und des operativen Betriebs. • Echtbetriebs-Monitoring: Aufbau eines datenbasierten Monitoring-Systems inklusive Definition von Key Performance Indicators (KPIs) zur Erfolgsmessung im späteren Betrieb. | – | – |
| 2 | Kommunikations- und Markenstrategie Kommunikationsstrategie: Entwicklung eines umfassenden Kommunikationskonzepts zur transparenten Einbindung der Öffentlichkeit sowie zur zielgerichteten Ansprache der ÖPNV-Branche. Die Vorgaben des CD des Landesdesigns sind zu beachten. Veranstaltungsmanagement: Konzeption, Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen, Workshops und Dialogformaten zum Thema „Autonomes Fahren im ÖPNV“ nach Bedarf und Abstimmung mit dem AG. Corporate Identity & Branding: Entwicklung einer eigenständigen Markenstrategie im CD des Landesdesigns für das Vorhaben, einschließlich einer fundierten und markenrechtlich unbedenklichen Namensfindung. Medien- und Pressearbeit: Ausarbeitung einer strategischen Medienleitung (Medienstrategie) sowie Zulieferung von Pressemitteilungen und Sprachregelungen in direkter Abstimmung über die Pressestelle des AG. Wissenstransfer & Kommunalberatung: Aufbereitung der Projektergebnisse für Kommunen und Verkehrsunternehmen zur Replikation des Systems. Gleichzeitig soll durch die daraus konzipierte enge Einbindung der Akteure vor Ort ein praxistauglicher Ansatz entwickelt und eine Stärkung der Verkehrsunternehmen und Kommunen erreicht werden. Best-Practice-Netzwerk (optional): Etablierung eines Fachnetzwerks in der zum kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren. Das Netzwerk würde auf den gewonnen Erfahrungen aus dem Wissenstransfer und der Kommunalberatung aufbauen. | – | – |
| 3 | Rechtliche Beratung Planung, Vorbereitung und Aufbau der Organisationsstruktur inkl. rechtlicher Würdigung; Vorbereitungsunterlagen Innovationspartnerschaft sowie Gründung der Beschaffungsgesellschaft: 1. Strategische Ausrichtung Analyse und gemeinsame Festlegung der strategischen Kernziele und Aufgaben der zu gründenden Organisationseinheit. 2. Ressourcenplanung & Rechtsformvergleich: Erstellung einer strategischen Personal- und Finanzplanung. Durchführung eines rechtswissenschaftlichen Vergleichs geeigneter Rechtsformen (z. B. GmbH, Anstalt des öffentlichen Rechts, Zweckverband). 3. Gründungsunterstützung: Begleitung des formalen Gründungsprozesses durch Erstellung aller erforderlichen rechtlichen Grundlagendokumente (z. B. Gesellschaftsverträge, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) sowie der notwendigen Vorbereitungsunterlagen für politische Beschlüsse. 4. Wahlposition: Erstellung einer Förderrichtlinie Da der Auftraggeber nicht einschätzen kann, ob die Gründung einer Innovationspartnerschaft die effizienteste Methode für die Beschaffung von autonomen Fahrzeugen ist, hat der Auftragnehmer zusätzlich eine Förderrichtlinie zu erstellen, mit welcher autonome Fahrzeugsysteme beschafft sowie in ein Ökosystem integriert werden können. Die Entscheidung für die Erstellung einer Förderrichtlinie wird während der Vertragsdurchführung getroffen. 5. Vergabestrategie und -unterlagen: Erarbeitung einer vergaberechtlich zulässigen Strategie für das Verfahren der Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV / § 11b UVgO) sowie die Konzeptionierung und Formulierung der vollständigen Vergabeunterlagen (inkl. Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien). 6. Verfahrensbegleitung: Rechtliche und organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, der Bieterkommunikation sowie der finalen Vertragsgestaltung. Beratung insbesondere bzgl. vergaberechtlicher Fragestellungen sowie aller sonstiger im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung auftretenden Rechtsfragen. | – | – |
| 4 | Technische Beratung 1. Streckenanalyse & Digitale Zwillinge: Durchführung einer HD-Kartierung der initialen ÖPNV-Betriebsstrecken. Definition der Mindestanforderungen an die physische Infrastruktur (IS-Infrastruktur) und die digitale Infrastruktur (V2X-Kommunikationssysteme, smarte Sensorik an Knotenpunkten). 2. Schnittstellen & Leitstandanbindung: Technische Definition und Standardisierung der Schnittstellen zur systemischen Integration der autonomen Shuttles in die Technische Aufsicht gemäß AFGBV (Remote-Leitstand) sowie in bestehende kommunale Intermodal-Plattformen. 3. Risiko- und Sicherheitsanalysen: Erstellung von Gefährdungsanalysen und Sicherheitskonzepten als notwendige Voraussetzung für die spätere Betriebserlaubnis der autonomen Systeme. 4. Bedarfs- und Anforderungsermittlung: Strukturierte Ermittlung der technischen und betrieblichen Anforderungen für die gemeinsame Ausschreibung. Fundierte Abgrenzung des Beschaffungsgegenstandes (Dienstleistungskonstrukte vs. reine Fahrzeugbeschaffung). Eine enge Zusammenarbeit mit Los 1 und Los 3 sind zwingend. | – | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Die Preisbewertung erfolgt aufgrund einer linearen Interpolation (Nullpunkt-Faktor 200 %). Der Angebotspreis errechnet sich auf Grundlage eines fiktiven Einzelabrufes. Die Preispunkte berechnen sich wie folgt: Preispunkte = max. Preispunkte × (Nullpunktpreis − Angebotspreis) ÷ (Nullpunktpreis − niedrigster Preis), mindestens 0. Nullpunktpreis = niedrigster gewerteter Angebotspreis × Nullpunkt-Faktor. Beispiel bei 200 %: niedrigster Preis 100.000 € = 30 Punkte, 150.000 € = 15 Punkte, ab 200.000 € = 0 Punkte.
- Qualität
- KonzeptDas Konzept muss insbesondere folgende Punkte umfassen: Kontinuierliches Projektmanagement, Unterlagenaufbereitung, Schnittstellenkoordination und Vernetzung, Prozess- und Terminplanung, wöchentliches Abstimmungsgespräch (Jour fixe), monatliches Status-Update (Management Summary), Kick-off Veranstaltung, Ressourcenplanung und Rechtsformvergleich, Organisationsdesign, Schulungskonzeption und Echtbetriebs-Monitoring. Für weitere Informationen wird auf Anlage 04 verwiesen.
- Qualität
- ReferenzenDie Referenzen werden als Ganzes bewertet. Maßgeblich sind die inhaltliche und umfangsmäßige Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem Los 1, Anzahl und Rolle der angebotenen Projektmitarbeiter, die in den Referenzprojekten tätig waren (je mehr, desto besser) und die Vollständigkeit. Gefordert sind zwei verwertbare Referenzen; eine fehlende oder nicht verwertbare Referenz mindert die Bewertung.
Eignung5 von 5 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Geschäftsbericht der letzten drei Kalender oder Wirtschaftsjahre. Falls kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Jahresbericht ausreichend. Wenn hieraus nicht die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, ist eine gesonderte Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse vorzulegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bonitätsbestätigung der Hausbank
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nachweis über das Bestehen eines hinreichenden Versicherungsschutzes in der im jeweiligen Rahmenvertrag angegebenen Höhe.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- ▪ Projektleitung ( mind. 5 Jahre Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte, vorzugsweise im öffentlichen Sektor). ▪ Senior- Berater/in (mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Projekt- und Prozessmanagement). ▪ Berater/in (mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Projekt- und Prozessmanagement). ▪ Projektassistenz (Erfahrung in Projektorganisation)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung von bis zu einem Jahr. Dies gilt unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins von Haushaltsmitteln.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 76 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.11.2026, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für eine gerichtliche Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg zuständig. Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: (+49) 0721 926-8730 Telefax: (+49) 0721 926-3985 E-Mail: vergabekamme … ganz lesenkürzer
Für eine gerichtliche Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg zuständig. Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: (+49) 0721 926-8730 Telefax: (+49) 0721 926-3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Webseite: https://rp.baden-wuerttemberg.de Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt wurden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Preisbewertung erfolgt aufgrund einer linearen Interpolation (Nullpunkt-Faktor 200 %). Der Angebotspreis errechnet sich auf Grundlage eines fiktiven Einzelabrufes. Die Preispunkte berechnen sich wie folgt: Preispunkte = max. Preispunkte × (Nullpunktpreis − Angebotspreis) ÷ (Nullpunktpreis − niedrigster Preis), mindestens 0. Nullpunktpreis = niedrigster gewerteter Angebotspreis × Nullpunkt-Faktor (Ziff. 2). Beispiel bei 200 %: niedrigster Preis 100.000 € = 30 Punkte, 150.000 € = 15 Punkte, ab 200.000 € = 0 Punkte.
- Qualität
- KonzeptDas Konzept muss insbesondere folgende Punkte umfassen: Kommunikationsstrategie, Veranstaltungsmanagement, Corporate Identity und Branding, Medien- und Pressearbeit, Wissenstransfer und Kommunalberatung und Best-Practice - Netzwerk. Für weitere Informationen wird auf Anlage 04 verwiesen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Geschäftsbericht der letzten drei Kalender oder Wirtschaftsjahre. Falls kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Jahresbericht ausreichend. Wenn hieraus nicht die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, ist eine gesonderte Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse vorzulegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bonitätsbestätigung der Hausbank
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nachweis über das Bestehen eines hinreichenden Versicherungsschutzes in der im jeweiligen Rahmenvertrag angegebenen Höhe.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
▪ Strategie- und Kreativleitung (Hochschulabschluss; mind. 5 Jahre Erfahrung in der Leitung von Kommunikations- und Markenprojekten). ▪ Senior-Kommunikationsberater/in (Mind. 5 Jahre Berufserfahrung in strategischer Kommunikation, vorzugsweise öffentlicher Sektor). ▪ Designer … ganz lesenkürzer
▪ Strategie- und Kreativleitung (Hochschulabschluss; mind. 5 Jahre Erfahrung in der Leitung von Kommunikations- und Markenprojekten). ▪ Senior-Kommunikationsberater/in (Mind. 5 Jahre Berufserfahrung in strategischer Kommunikation, vorzugsweise öffentlicher Sektor). ▪ Designer/in CI/ Branding (Abgeschlossenes Design-Studium oder vergleichbar; mind. 3 Jahre Erfahrung in Corporate Design / Branding) ▪ Referent/in PR/ Medien (Mind. 3 Jahre Erfahrung in Presse- und Medienarbeit) ▪ Veranstaltungsmanagement (Mind. 3 Jahre Erfahrung in Konzeption und Durchführung von Fach- und Bürgerveranstaltungen).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung von bis zu einem Jahr. Dies gilt unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins von Haushaltsmitteln.
- Optionen
- Etablierung eines Fachnetzwerks in der zum kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren. Das Netzwerk würde auf den gewonnen Erfahrungen aus dem Wissenstransfer und der Kommunalberatung aufbauen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 76 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.11.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für eine gerichtliche Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg zuständig. Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: (+49) 0721 926-8730 Telefax: (+49) 0721 926-3985 E-Mail: vergabekamme … ganz lesenkürzer
Für eine gerichtliche Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg zuständig. Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: (+49) 0721 926-8730 Telefax: (+49) 0721 926-3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Webseite: https://rp.baden-wuerttemberg.de Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt wurden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Los 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Die Preisbewertung erfolgt aufgrund einer linearen Interpolation (Nullpunkt-Faktor 200 %). Der Angebotspreis errechnet sich auf Grundlage eines fiktiven Einzelabrufes. Die Preispunkte berechnen sich wie folgt: Preispunkte = max. Preispunkte × (Nullpunktpreis − Angebotspreis) ÷ (Nullpunktpreis − niedrigster Preis), mindestens 0. Nullpunktpreis = niedrigster gewerteter Angebotspreis × Nullpunkt-Faktor (Ziff. 2). Beispiel bei 200 %: niedrigster Preis 100.000 € = 30 Punkte, 150.000 € = 15 Punkte, ab 200.000 € = 0 Punkte.
- Qualität
- KonzeptDas Konzept muss insbesondere folgende Punkte umfassen: Strategische Ausrichtung, Ressourcenplanung und rechtswissenschaftlicher Rechtsformvergleich, Gründungsunterstützung, Förderrichtlinie und Integration in ein Ökosystem, Vergabestrategie und Vergabeunterlagen und Verfahrensbegleitung. Für weitere Informationen wird auf Anlage 04 verwiesen.
- Qualität
- ReferenzenDie Referenzen werden als Ganzes bewertet. Maßgeblich sind die inhaltliche und umfangsmäßige Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit dem Los 3, Anzahl und Rolle der angebotenen Projektmitarbeiter, die in den Referenzprojekten tätig waren (je mehr, desto besser) und die Vollständigkeit. Gefordert werden zwei verwertbare Referenz; eine fehlende oder nicht verwertbare Referenz mindert die Bewertung.
Eignung5 von 5 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Geschäftsbericht der letzten drei Kalender oder Wirtschaftsjahre. Falls kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Jahresbericht ausreichend. Wenn hieraus nicht die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, ist eine gesonderte Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse vorzulegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bonitätsbestätigung der Hausbank
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nachweis über das Bestehen eines hinreichenden Versicherungsschutzes in der im jeweiligen Rahmenvertrag angegebenen Höhe.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- ▪ Partner/in bzw. Fachanwalt/-anwältin (Zugelassener Rechtsanwalt/ anwältin; Fachanwalt für Vergaberecht) Erfahrung im Bereich des Autonomen Fahrens. ▪ Senior Associate (Zugelassene/r Rechtsanwalt/-anwältin; mind. 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung) ▪ Associate (Zugelassene/r Rechtsanwalt/-anwältin; bis 3 Jahre Berufserfahrung)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung von bis zu einem Jahr. Dies gilt unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins von Haushaltsmitteln.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 76 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.11.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für eine gerichtliche Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg zuständig. Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: (+49) 0721 926-8730 Telefax: (+49) 0721 926-3985 E-Mail: vergabekamme … ganz lesenkürzer
Für eine gerichtliche Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg zuständig. Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: (+49) 0721 926-8730 Telefax: (+49) 0721 926-3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Webseite: https://rp.baden-wuerttemberg.de Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt wurden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Los 4
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Die Preisbewertung erfolgt aufgrund einer linearen Interpolation (Nullpunkt-Faktor 200 %). Der Angebotspreis errechnet sich auf Grundlage eines fiktiven Einzelabrufes. Die Preispunkte berechnen sich wie folgt: Preispunkte = max. Preispunkte × (Nullpunktpreis − Angebotspreis) ÷ (Nullpunktpreis − niedrigster Preis), mindestens 0. Nullpunktpreis = niedrigster gewerteter Angebotspreis × Nullpunkt-Faktor (Ziff. 2). Beispiel bei 200 %: niedrigster Preis 100.000 € = 30 Punkte, 150.000 € = 15 Punkte, ab 200.000 € = 0 Punkte.
- Qualität
- KonzeptDas Konzept muss insbesondere folgende Punkte umfassen: Streckenanalyse und digitale Zwillinge, Schnittstellen und Leitstandanbindung, Risiko- und Sicherheitsanalysen sowie Bedarfs- und Anforderungsermittlung Für weitere Informationen wird auf Anlage 04 verwiesen.
- Qualität
- ReferenzenDie Referenzen werden als Ganzes bewertet. Maßgeblich sind die inhaltliche und umfangsmäßige Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem Los 4, Anzahl und Rolle der angebotenen Projektmitarbeiter, die in den Referenzprojekten tätig waren (je mehr, desto besser) und die Vollständigkeit. Gefordert werden zwei verwertbare Referenzen; eine fehlende oder nicht verwertbare Referenz mindert die Bewertung.
Eignung5 von 5 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Geschäftsbericht der letzten drei Kalender oder Wirtschaftsjahre. Falls kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Jahresbericht ausreichend. Wenn hieraus nicht die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, ist eine gesonderte Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse vorzulegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bonitätsbestätigung der Hausbank
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nachweis über das Bestehen eines hinreichenden Versicherungsschutzes in der im jeweiligen Rahmenvertrag angegebenen Höhe.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
▪ Technische Projektleitung (mind. 5 Jahre Erfahrung in der Leitung technischer Projekte (Mobilität / ÖPNV)). ▪ Senior-Experte/ Experting automatisiertes Fahren (Mind. 5 Jahre Er-fahrung im Bereich automatisiertes / autonomes Fahren (Strecken, Si-cherheit, Zulassung)). ▪ Ingenieur/in (mind. 2 Jahre … ganz lesenkürzer
▪ Technische Projektleitung (mind. 5 Jahre Erfahrung in der Leitung technischer Projekte (Mobilität / ÖPNV)). ▪ Senior-Experte/ Experting automatisiertes Fahren (Mind. 5 Jahre Er-fahrung im Bereich automatisiertes / autonomes Fahren (Strecken, Si-cherheit, Zulassung)). ▪ Ingenieur/in (mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung). ▪ Daten- und Simulationsspezialist/in (Studium Informatik, Mathematik o. ä.; Erfahrung mit Datenanalyse, Simulation und digitalen Zwillingen).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung von bis zu einem Jahr. Dies gilt unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins von Haushaltsmitteln.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 76 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.11.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für eine gerichtliche Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg zuständig. Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: (+49) 0721 926-8730 Telefax: (+49) 0721 926-3985 E-Mail: vergabekamme … ganz lesenkürzer
Für eine gerichtliche Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg zuständig. Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: (+49) 0721 926-8730 Telefax: (+49) 0721 926-3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Webseite: https://rp.baden-wuerttemberg.de Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt wurden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Anschrift
- Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart
- Website
- vm.baden-wuerttemberg.de
- Kontakt
- info@
nvbw.de - Auskünfte
- NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b8da4c7d-f916-46cc-9469-4b90799dbd4a.