Ausschreibung für die Ersatzbeschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Stadt Preetz
Stadt Preetz · Preetz, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 21779-25veröffentlicht 12.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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in 16 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Preetz24211, Kreis Plön, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Wertende Teststellung50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Preetz beabsichtigt die Ersatzbeschaffung eines Drehleiterfahrzeugs (Fahrzeugtyp: DLAK 23/12) für die freiwillige Feuerwehr Preetz. In diesem Zusammenhang werden das Fahrgestell und der Aufbau für das vorgenannte Fahrzeug ausgeschrieben. Die Einzelheiten des Auftrags sind den online abrufbaren Leistungsbeschreibungen (siehe "Eignungsnachweis mit Leistungsbeschreibung Mindestanforderungen") zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Die Beschaffung des Fahrzeugs erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14 Abs. 1, 15 VgV. Art und Umfang der Beschaffung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Zuschlagskriterium Preis Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt, das entsprechend den Vorgaben der Auftraggeberin auszufüllen ist ("Leistungsbeschreibung samt Mindestanforderungen").
- Qualität
- Wertende TeststellungZuschlagskriterium Leistung: Die Leistungswertung erfolgt anhand einer wertenden Teststellung. Die Bewertung der Teststellung wird im Folgenden näher beschrieben. Die Teststellung findet im Rahmen einer Arbeitssitzung der Auftraggeberinnen statt. Die Jury setzt sich aus Vertreter/-innen der Auftraggeberin zusammen, die das jeweilige Fahrzeug anhand der transparent bekannt gemachten Zuschlagskriterien bewerten. Bewertet wird ein Musterfahrzeug vom Typ des für den Bieter vorgesehenen Feuerwehrfahrzeugs (im Weiteren "DLAK" genannt). Das Musterfahrzeug muss technisch mit dem angebotenen Fahrzeug vergleichbar sein. Die Vorführung eines identischen Fahrzeugs ist nicht erforderlich ist, soweit es die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Anforderungen erfüllt. Das Fahrzeug / DLAK muss funktionstüchtig sein. An dem Fahrzeug müssen sich sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen technischen Anforderungen präsentieren lassen. Im Rahmen der wertenden Teststellung soll aus Sicht der potenziellen künftigen Nutzer/-innen bewertet werden, wie gut sich das angebotene Fahrzeug / DLAK für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Nutzung eignet. Für die Teststellung ist daher ein technisch funktionsfähiges Fahrzeugs samt entsprechenden Zubehör bereitzustellen. Die wertende Teststellung wird nach aktuellem Sachstand im Rahmen einer Videokonferenz durchgeführt. Den Ablauf und den Termin für die wertende Teststellung wird den Bietern noch gesondert mitgeteilt. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury. Diese bewertet die Angebote anhand der im Folgenden näher dargelegten Wertungskriterien. Die Jury einigt sich auf ein gemeinsames Bewertungsergebnis. Eine Einzelbewertung erfolgt nicht. Zu den Kriterien und zur Punktevergabe im Einzelnen: 1.) Ergonomie (insgesamt maximal 10 Punkte) Beim Kriterium Ergonomie wird das Fahrzeug / DLAK danach bewertet, wie benutzerfreundlich die Gestaltung des Fahrzeugs, insbesondere des Innenraums, gestaltet ist. Für die Bewertung dieses Kriteriums ist zudem relevant, dass das DLAK sowie das notwendige Zubehör vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen der relevanten Einsatzszenarien (Bedienung unter Stress, in räumlicher Enge, bei ungünstigen Lichtverhältnissen u.a.) einen benutzerfreundlichen Gesamteindruck macht. Hierzu soll der Bieter insbesondere präsentieren, wie die Bedienelemente des Fahrzeugs im Cockpit angeordnet sind und woraus sich die Benutzerfreundlichkeit seiner Lösung ergibt. Zudem soll die zugängliche Anordnung der Instrumente / Beladung und die Vermeidung von ergonomischen Risiken dargestellt werden. Positiv wird bewertet, wenn das Fahrzeug eine ergonomisch sinnvolle und schnelle Bedienbarkeit sicherstellt, die auch gesundheitliche Aspekte in Einsatzszenarien berücksichtigt. 2.) Sicherheit (insgesamt maximal 10 Punkte) Im Rahmen dieses Kriteriums sollen die einzelnen Sicherheitsvorkehrungen für Einsatzkräfte, auch im Hinblick auf die verarbeiteten technischen Komponenten, beschrieben werden. Für die Auftraggeberin ist hierbei wichtig, ob besondere Sicherheitsvorkehrungen, die bei der Konstruktion eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK zu berücksichtigen sind, genau beschrieben werden und deren Einhaltung gewährleistet wird. Positiv wird bewertet, wenn der Bieter darstellt, dass die von ihm verwendeten technischen Komponenten eine besonders sichere Nutzung in Einsatzszenarien gewährleisten. Dies, um ein Einsatzszenarien alle sicherheitsrelevanten Anforderungen zu erfüllen. 3.) Material (insgesamt maximal 10 Punkte) Beim Kriterium für das von dem Bieter verwendete Material wird danach bewertet, wie das Fahrzeug / DLAK und dessen Konstruktion verarbeitet ist. Hierbei ist darzustellen, auf welche Art und Weise der Bieter unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leistungsspezifikationen sicherstellt, qualitativ hochwertige Materialien und Einsatztauglichkeit in Einklang zu bringen (z.B. Einsatz nicht rostender Werkstoffe). Hierbei soll der Bieter darlegen, wi …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Erbringung der Leistung erfolgt bis zur ordnungsgemäßen Abnahme des Drehleiterfahrzeugs.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: D … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer 5.1.10) zu entnehmen. Auf der unter 5.1.11) genannten Plattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebotes benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Information und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YURM0FL#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Preetz
- Anschrift
- Bahnhofstraße 24, 24211 Preetz
- Kontakt
- sekretariat.schellenberg@
heuking.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Schleswig-Holstein (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Daimler Truck AG22 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH21 Zuschläge
- Schlingmann GmbH & Co. KG21 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH20 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH13 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.01.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.01.2026 auf 13.02.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 92e2d855-0b84-4b8e-a20c-9539fe8907b5.