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Ausschreibung für die Beschaffung eines HLF 20 für die Gemeinde Garding

Amt Eiderstedt · Garding, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 21649-22veröffentlicht 11.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 264 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Schleswig-Holstein (7 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 20 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • 5050 %
  • Video-Teststellung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Amt Eiderstedt beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Garding, dessen technische Voraussetzungen in den Vergabeunterlagen (hier speziell im Angebotsformular samt Leistungsbeschreibung) näher beschrieben werden. In diesem Zusammenhang werden das Fahrgestell und der Aufbau ausgeschrieben. Die Einzelheiten des Auftrags sind der online abrufbaren Leistungsbeschreibung (siehe Mindestanforderungen) zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen, insbesondere den Mindestanforderungen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

5050 %
Video-Teststellung50 %
Preis
50Preise gemäß Leistungsbeschreibung samt Mindestanforderungen Beschreibung: Der von dem Bieter angegebene Gesamtpreis (netto) stellt den "Angebotspreis" (netto) dar und dient als Divisor für die weitere Ermittlung des Quotienten für das Bieterranking. Für die Gesamtwertung werden die Leistungspunkte durch den von ihm angebotenen Angebotspreis (netto) dividiert. Der Quotient ist desto höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw., desto kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches den höchsten Quotienten erzielt. Der Quotient wird auf die zweite Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Als Formel ausgedrückt: Z= L/P.
Qualität
Video-TeststellungDie Leistungswertung erfolgt anhand einer Teststellung, die im Videoformat durchgeführt werden soll. Diese Teststellung bildet die Grundlage der vergaberechtlichen Bewertung der Angebote. Im Rahmen der Teststellung macht jeder Bieter ein dem jeweiligen Auftrag möglichst ähnelndes Fahrzeug per Videokonferenz zugänglich. Dieser wird dann von fachkenntlichen Vertretern des jeweiligen Auftraggebers ("Jury") in Augenschein genommen und entsprechend der nachfolgenden Kriterien bewertet. Die Dauer der Video-Teststellung soll je Auftraggeber und Bieter 60 Minuten nicht überschreiten. Auf bedeutsame Abweichungen des Vorführfahrzeugs vom angebotenen Fahrzeug hat jeder Bieter die Jury bei der Teststellung hinzuweisen. Die Jury berücksichtigt diese Abweichungen bei ihrer Wertungsentscheidung. Die Video-Teststellung wird nach Eingang der Angebote über Microsoft Teams, voraussichtlich am 19. Februar 2026 stattfinden. Das genaue Datum und die Einwahldaten werden in Form einer separaten Einladung mitgeteilt. Die Wertung im Einzelnen: Die Teststellung wird vom Auftraggeber nach den folgenden Kriterien bewertet: (1) Ergonomie und (2) Sicherheit. Im Rahmen der Video-Teststellung soll der Bieter ein Fahrzeug präsentieren, das eine einsatztaugliche Konstruktion nachweist und sich für die jeweiligen Einsatzszenarien eignet. Zu den Kriterien und zur Punktevergabe im Einzelnen: 1.) Ergonomie (insg. max. 10 Punkte) Beim Kriterium Ergonomie wird der Aufbau danach bewertet, wie benutzerfreundlich er gestaltet ist. Für die Bewertung dieses Kriteriums ist zunächst relevant, dass die Türen (und alle vergleichbar großen und bedeutenden beweglichen Teile) sowie die Sitz- und Befestigungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen der relevanten Einsatzszenarien (Bedienung unter Stress, in räumlicher Enge, bei ungünstigen Lichtverhältnissen, in Feuerwehrausrüstung gekleidet usw.) einen benutzerfreundlichen Gesamteindruck machen. Benutzerfreundlich" bedeutet im Einzelnen: Schließ- und Öffnungsmechanismen der Türen und vergleichbaren beweglichen Teile müssen ohne besondere Anstrengung erreichbar und bedienbar sein. Die Armaturen müssen übersichtlich gestaltet, von Fahrer- und Beifahrerbank aus leicht bedienbar sein und dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken. Sitz- und Befestigungsmöglichkeiten müssen bequem (zugänglich) und dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken. Positiv wird bewertet, wenn sich aus der Video-Teststellung ergibt, dass das Fahrzeug ein Einsatzszenarien die vorgenannten ergonomischen Aspekte sinnvoll erfüllt und dort Vorteile bietet. 2.) Sicherheit (insg. max. 10 Punkte) Im Rahmen des Kriteriums Sicherheit wird bewertet, welchen Sicherheitseindruck der Aufbau macht. Machen die Türen (und alle vergleichbar großen und bedeutenden beweglichen Teile), die Sitz- und Befestigungsmöglichkeiten und der Innenraum vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen des Feuerwehreinsatzes (Bewegung und Benutzung unter Stress usw.) jeweils einen sicheren Eindruck, wird dies im Rahmen der Bewertung positiv berücksichtigt. Sicher meint insbesondere die zweckmäßige und komfortable Bedienbarkeit, die allen Sicherheitsanforderungen in Einsatzszenarien entspricht. Hierbei ist insbesondere relevant, dass die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllt werden und das Fahrzeug im Rahmen der Vorführung einen sicheren Gesamteindruck hinterlässt. Positiv wird bewertet, wenn das Fahrzeug neueste Sicherheitsstandards berücksichtigt und in Einsatzszenarien den Schutz der Einsatzteilnehmer in den Fokus stellt sowie besonders berücksichtigt. Die erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, die technischen Anforderungen aufgezeigten Maßstab zu erfüllen: 0 Punkte: Die Leistung des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, we …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
28 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimm … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YURM0NT#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Albert Ziegler GmbH, Giengen2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 340 (Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung caeca5e4-b43e-4a6e-a5f8-2ce9859f9eaa.