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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur.

Laber-Naab Infrastruktur GmbH · Parsberg, Bayern

Aktenzeichen 2024_GIGA_POPveröffentlicht 05.02.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 848 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 365-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1.095 Tagebis zu 365 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH ist eine öffentliche Infrastrukturgesellschaft, an der derzeit 47 Kommunen aus den Landkreisen Regensburg und Neumarkt i.d. Oberpfalz sowie der sowie der Landkreis Regensburg beteiligt sind. Unternehmensgegenstand des Auftraggebers ist es, gesamtheitlich Leistungen für den Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur für die Gesellschafter der öffentlichen Hand zu übernehmen und damit die Kommunen bzw. den Landkreis auch angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zu entlasten. Dazu bindet der Auftraggeber externe Unterstützungsleistungen zur Koordination, Planung und Realisierung der Ausbauvorhaben ein. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH plant die Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell in den Gebieten ihrer öffentlichen Gesellschafter. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur ist ein nach Durchführung eines Auswahlverfahrens bereits beauftragtes Telekommunikationsunternehmen als Kooperationspartner verantwortlich. Die Realisierung des Breitbandausbauvorhabens erfolgt unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln zur Finanzierung der Ausbaukosten von mehr als EUR 300 Millionen. Dabei sind vom Ausbau zum einen die Adressen mit einer Versorgung von unter 100 Mbit/s im Download (sog. graue Flecken) erfasst. Zum anderen ist nach dem dafür geltenden Förderrahmen auch der Ausbau von Adressen, die bereits über mehr als 100 Mbit/s im Download aber nicht über gigabitfähige Anschlüsse verfügen (sog. dunkelgraue Flecken) erfasst. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur. Die Rahmenvereinbarung soll als sog. Einpartnerrahmenvereinbarung gemäß § 105 Abs. 5 Satz 1 GWB i.V.m. § 21 Abs. 3 VgV zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH als Auftraggeber einerseits und einem Unternehmen als Auftragnehmer andererseits geschlossen werden. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen der Rahmenvereinbarung zählen u.a.: • Tiefbauarbeiten zur Vorbereitung der PoP-Standorte; • Lieferung mehrerer PoP-Gebäudekörper; • Installation der aktiven und passiven PoP-Komponenten in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Planungsfeld; • Inbetriebnahme der aktiven und passiven PoP-Komponenten in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Planungsfeld sowie • Dokumentationsleistungen. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können dem als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Projekt- und Aufgabenbeschreibung (Anlage 1) nebst den dazugehörigen Planunterlagen (Anlage 2) sowie dem Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (Anlage 3) entnommen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH als Auftraggeber und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die zu erbringenden Liefer- und Installationsleistungen. Die Lieferungen der PoP-Stationen werden einzeln, projektbezogen und stufenweise auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragt (Einzelabrufe). Nach Zuschlagserteilung der Rahmenvereinbarung wird unmittelbar ein Einzelabruf für drei PoP-Stationen erfolgen, sodass die Lieferung und Installation der PoP-Komponenten in den ersten Bauabschnitten Anfang 2025 erfolgen können. Der Einzelabruf von Leistungen für bis zu 15 weiteren PoP-Stationen in den weiteren Bauabschnitten erfolgt anhand des in der Rahmenvereinbarung festgelegten Abrufprozesses unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber festgelegten Priorisierung einerseits und der Meilensteine als Vertragstermine andererseits. Der Auftraggeber behält sich mindestens den Abruf von 12 PoP-Stationen und maximal den Abruf von 19 PoP-Stationen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vor.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Qualität
Die Leistung ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1.095 Tage
Verlängerung
bis zu 365-mal: Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Rahmenvereinbarung einmal um weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Rahmenvereinbarung einmal um weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen … ganz lesenFür die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Breitbandtechnik Deutschland GmbH, Wendlingen–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Laber-Naab Infrastruktur GmbH
Anschrift
Am Campus 5 A, 92331 Parsberg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 325 (Fernmeldebedarf) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8fa771c1-9ac5-4768-8e98-7fc9907142b5.