Ausschreibung der Leistungen für den Aufbau einer telemed. Netzwerkinfrastruktur für eine IOP
Kliniken Südostbayern AG · Traunstein, Bayern
Aktenzeichen 000veröffentlicht 25.07.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 36 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Traunstein83278, Landkreis Traunstein, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe der Leistungen für den Aufbau einer Telemedizinischen Netzwerkinfrastruktur für eine eigenständige Interoperabilitätsplattform mit integrierter Kommunikationsserverfunktion und inklusive revisionssicherem Langzeitarchiv.
Beschreibung des Loses
1. Die Kliniken Südostbayern AG und das InnKlinikum gkU Altötting und Mühldorf beabsichtigen den Aufbau einer Telemedizinischen Netzwerkinfrastruktur durch eine gemeinsame, mandantenfähige Interoperabilitätsplattform (im Folgenden „IOP“ genannt) mit revisionssicherer Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten entsprechend der Fördertatbestände § 19 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 9 des Krankenhauszukunftsgesetzes („KHZG“) sowie der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV in der Version 4 mit Stand vom 2. Oktober 2023 („Richtlinie KHSFV“).
Zur Realisierung der Zielsetzung einer Telemedizinischen Netzwerkinfrastruktur ist der Aufbau einer Interoperabilitätsplattform (IOP) als flexible Infrastruktur zum Datenaustausch und zur prozessualen Interaktion mit anderen Einrichtungen und Zuweisern erforderlich. Diese muss zudem die Funktion eines Kommunikationsserver und die revisionssichere Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten beinhalten.
2. Die Förderfähigkeit des Beschaffungsvorhabens ist seitens des Gesetzgebers an be-stimmte Voraussetzungen geknüpft, welche in der Richtlinie KHSFV beschrieben wer-den. Die zu erbringenden Leistungen haben daher die Anforderungen der Richtlinie KHSFV zu erfüllen.
Aus diesem Grund werden die entsprechenden Voraussetzungen für die Förderfähigkeit der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Lieferungen und Dienstleistungen als Ausschlusskriterien definiert. Vor diesem Hintergrund muss die IOP gemäß dem Fördertatbestand § 19 Abs. 1 Nr. 9 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) mindestens die MUSS Kriterien der Richtlinie KHSFV im Absatz 4.3.9 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 erfüllen
3. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen des Auftragnehmers zählen insbesondere: a.) Aufbau einer Interoperabilitätsplattform (IOP) als flexible Infrastruktur zum Datenaustausch und zur prozessualen Interaktion mit anderen Einrichtungen und Zuweisern; b.) Die IOP muss die Funktion eines Kommunikationsserver und die revisionssichere Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten beinhalten und muss daher sowohl über eine IHE Affinity Domain (IHE AD) als auch über ein FHIR basiertes Clinical Data Repository (CDR) verfügen, die ein Datenmanagement für unstrukturierte und strukturierte Dokumente sowie für Bilddaten im DICOM Format erlauben. c.) Neben administrativen und behandlungsbezogenen Anwendungsfällen muss die vom Auftragnehmer aufgebaute IOP den Einrichtungen bzw. Klinikträgern ermöglichen, weitere Anwendungsfälle, z.B. in Bezug auf eine Prozessunterstützung zu definieren, zu etablieren und die bestehenden Krankenhausinformationssysteme (KIS) bzw. externe Systeme zu integrieren.
d.) Ferner soll die IOP die Interaktion mit externen Partnern (z.B. andere Einrichtungen, Praxen), Diensten (z.B. TI ePA, KIM, TIM, eVV) oder die Kommunikation mit Registern oder Meldestellen für die Qualitätssicherung ermöglichen.
e.) Darüber hinaus muss die IOP des Auftragnehmers die Anbindung an das interoperable Patientenportal von Mein-Krankenhaus.Bayern (MKB) erlauben. Dies umfasst einerseits die Anbindung an das Patientenportal von MKB und andererseits einen föderierten Datenaustausch u. a. über IHE Cross Community Profile bzw. FHIR Operationen mit anderen Teilnehmern von MKB.
4. Hinsichtlich der weiteren Leistungsinhalte wird im Übrigen insbesondere auf die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses (Anlage 1 des Teil E) verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 48180000MedizinsoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben … ganz lesenkürzer
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden: (a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; (b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; (e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z.B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; f) er mit der Abfrage durch die Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist. (6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtun …- Kriterium
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung – im Zei … ganz lesenkürzer
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung – im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate – von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen. Diese Versicherung muss nachfolgende Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen): (a) Deckungssumme von mindestens EUR 1,5 Mio. bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr und (b) Erfassung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden und dabei insbesondere Mangelfolgeschäden wie z.B. Systemausfälle, Unterbrechung des Krankenhausbetriebs oder Datenschutzverstöße. Sofern eine bestehende Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Mindestanforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet; (c) Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren im Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers. Sofern eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Anforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet; (2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2021, 2022 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021); (3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit dem Aufbau von Interoperabilitätsplattformen und Archivlösungen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021).- Kriterium
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zudem geeignete abgeschlossene Referenzprojekte in den nachfolgend benannten Kategorien 1 und 2 … ganz lesenkürzer
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zudem geeignete abgeschlossene Referenzprojekte in den nachfolgend benannten Kategorien 1 und 2 nachweisen, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgaben-stellung (Art, Umfang, Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind. (1) Dabei muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mindestens (a) drei vergleichbare Referenzprojekte der Kategorie 1 sowie (b) ein vergleichbares Referenzprojekt der Kategorie 2 einreichen. (2) Folgende Anforderungen müssen die Referenzprojekte in den Kategorien 1 bis 2 jeweils erfüllen (Mindestanforderungen): (a) Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 30. Juni 2019 bis 1. Juli 2024 oder aktueller durch Inbetriebnahme erfolgreich abgeschlossen worden sein. (b) erfolgreiche Einführungen einer IHE und / oder FHIR basierten Interoperabilitätsplattform (IOP) (c) die Interoperabilitätsplattform muss sich im einrichtungsweiten Produktivbetrieb in mind. einem Akutkrankenhaus eines Klinikträgers mit mindestens 250 Betten befinden. (3) Für die Referenzprojekte der Kat. 1 gilt Folgendes: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss durch Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten in der Kategorie 1 nachweisen, dass die folgenden leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt werden (Mindestanforderungen): (a) Uneingeschränkte Erfüllung der Anforderungen des SGB V in der jeweils aktuellen Fassung; (b) Einführung und Umsetzung der Lösung einer revisionssicheren Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten; (c) Umsetzung von mehr als einen Mandanten. Hinweis: Darüber hinaus werden die folgenden Eigenschaften der Referenzen bewertet: - Im Produktivbetrieb werden über die IOP Dienste oder Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie TI ePA, KIM, TIM, eRezept bzw. Medikationsplan über die IOP genutzt und - Im Produktivbetrieb wird über die IOP das LE-Portal für die Kommunikation mit dem Medizinischen Dienstes (MD) genutzt. (4) Für die Referenzprojekte der Kat. 2 gilt Folgendes: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss durch Vorlage von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in der Kategorie 2 nachweisen, dass die folgenden leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt werden (Mindestanforderungen): (a) mit einer bzw. den Referenz(en) muss die erfolgreiche Umsetzung einer IOP mit flächendeckendem Produktivbetrieb aller oder einer signifikanten Teilmenge (< 68% Prozent) der im Leistungsverzeichnis (Anlage 1 des Teil E) genannten Anwendungsfälle nachgewiesen werden. 2. Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat zuzusichern, dass er sich zur Bereitstellung von mindestens fünf für die projektspezifischen Leistungen entsprechend qualifizierten Fachkräften – zusätzlich zum Hauptansprechpartner für Auftragsdurchführung sowie Projektleitern für die Bereiche „Projektmanagement“, „Technik (Systemarchitektur)“ und „Datenschutz/IT-Security“ – als Kernteam zur Leistungserbringung für die Projektumsetzung im Falle der Auftragserteilung verpflichtet. 3. Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat zuzusichern, dass (1) ein Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung (Geschäftsführer, Vorstand etc.) und (2) Projektleiter für die einzelnen Bereiche (a) Projektmanagement“ (b) „Technik (Systemarchitektur)“ sowie (c) „Datenschutz/IT-Security“ vorgesehen sind und diese Personen im Teilnahmeantrag (Bewerbung) zu benennen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation der einzelnen Personen wird dabei erbracht durch - Vorlage eines Kurzlebenslaufs mit Ausbildungsnachweis, - Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit sowie - Angaben zu einschlägiger Berufserfahrung in Jahren. Die Projektleiter für die einzelnen …- Kriterium
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergabere … ganz lesenkürzer
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch die Auftraggeber. (1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (1. Prüfungsstufe): Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüfen die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. (2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe): Im zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren aus-zuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. (3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe): Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe – nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Wesentliche Kriterien für diese Bewertung der Referenzangaben der einzelnen Bewerber sind die nachfolgenden Festlegungen anhand derer eine Rangfolge ermittelt wird. Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich die Erfüllung der Mindestanforderung) bis 4 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) in den Kategorien 1 – 2 nach folgenden Maßgaben vergeben. (a) Referenzen der Kategorie 1: (aa) IOP mit Mandanten je Referenz - 1 Punkt bei IOP mit einem Mandanten - 2 Punkte bei IOP mit > 2 Mandanten (bb) IOP beinhaltet Anbindung und Nutzung TI - 1 Punkt je Referenz, wenn vorhanden (cc) IOP beinhaltet die Anbindung und Nutzung des LE-Portals - 1 Punkt je Referenz, wenn vorhanden (dd) Revisionssichere Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten - 1 Punkt je Referenz, wenn vorhanden (ee) Laufzeit des Vertrages - 1 Punkt, wenn der Vertrag innerhalb der letzten 13 bis 36 Monate beendet wurde - 2 Punkte, wenn der Vertrag innerhalb der letzten 12 Monate beendet wurde - 3 Punkte, wenn es sich um einen laufenden Vertrag handelt (ff) Anzahl der Betten je Referenz - 1 Punkt bei 250 Betten - 2 Punkte bei 251 bis 500 Betten - 3 Punkte bei 501 bis 1000 Betten - 4 Punkte bei mehr als 1000 Betten (b) Referenzen der Kategorie 2: (aa) Erfüllung der Anforderungen von SGB V - 1 Punkt je Referenz, wenn Anforderungen erfüllt sind. (bb) Laufzeit des Vertrages - 1 Punkt, wenn der Vertra …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 34 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsver … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmender Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), B („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und D („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Gesundheit
- Anschrift
- Cuno-Niggi-Straße 3, 83278 Traunstein
- Website
- kliniken-suedostbayern.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Watson Farley & Williams LLP
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1356f88f-45eb-4922-8c3c-ba65c616df68.