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Frist abgelaufenPlanung

Ausrichtung des Weihnachtsmarktes auf dem Waffenplatz

Stadt Oldenburg (Oldb) · 26122 Oldenburg (Oldb), Waffenplatz, Niedersachsen

veröffentlicht 07.03.2024Dienstleistungskonzession

Angebotsfristseit 947 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Dienstleistungskonzession
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
26122 Oldenburg (Oldb), WaffenplatzNiedersachsen
Einreichung
oldenburg.deArt der Einreichung nicht angegeben
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (75 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (146 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 00:00 Uhr
    über oldenburg.de
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Oldenburg sucht einen Ausrichter für den Weihnachtsmarkt auf dem Waffenplatz für das Jahr 2024. Optional ist eine dreijährige Verlängerung bis 2027 möglich. Diese Option kann ausschließlich einseitig von der Stadt Oldenburg in Anspruch genommen werden.

Erwartet wird eine eigenständige Durchführung auf der Grundlage einer jährlich erneut und fristwahrend zu beantragenden, gebührenpflichtigen Marktfestsetzung nach § 69 der Gewerbeordnung (GewO) und einer ebenfalls jährlich zu beantragenden gebührenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis zur zeitlich befristeten Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsflächen des Waffenplatzes. Die Festsetzung und die Erlaubnis werden in jedem Jahr gesondert erteilt, soweit alle gesetzlichen Vorgaben von Seiten des Veranstalters jeweils erfüllt werden.

Dem Veranstalter, der nach dem Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten hat, wird von der Stadt Oldenburg zugesichert, dass ausschließlich ihm die entsprechende Marktfestsetzung und Sondernutzungserlaubnis für den Oldenburger Weihnachtszauber in dem oben genannten Zeitraum 2024 und optional bis 2027 für die jeweilige Spieldauer erteilt wird.

Veranstaltung von Märkten

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21705616.