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Auslagerung des SAP Betriebs der LfA in die SAP-Cloud

LfA Förderbank Bayern · München, Bayern

Aktenzeichen LOT-0000veröffentlicht 27.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
9,49 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

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Was jetzt zu tun ist

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 210 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die LfA beabsichtigt, das bisherige Modell zum Betrieb des SAP-Systems zu ändern. Es ist eine Auslagerung des SAP-Betriebs der LfA in die SAP-Cloud vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind neben den Projektdienstleistungen für die Umstellung in die Cloud auch der fortlaufende Betrieb in der Cloud durch den Auftragnehmer Leistungsbestandteil:

• Der Auftragnehmer führt demnach die Übernahme des SAP-Kernbankensystems in seine Cloud in einem gemeinsamen Projekt im Rahmen seines erprobten und standardisierten Programms RISE with SAP durch. In diesem Zug wird die dem System zugrundeliegende Oracle-Datenbank durch eine HANA-Datenbank in der Cloud ersetzt.

• Ferner übernimmt der Auftragnehmer fortan den dauerhaften Betrieb des Systems auf ECC-Basis (d.h. in der gegenwärtigen Version R/3) wie auch nach erfolgter Conversion in der Version S/4.

• Der Betrieb erfolgt in einer Private Cloud, d.h. in Serverstrukturen, auf die exklusiv die LfA Zugriff hat. Die Datenhaltung liegt in Deutschland mit einem Notfallrechenzentrum in Dublin.

• Der Auftragnehmer weist eine Zertifizierung als KRITIS-Unternehmen auf und sichert ein Verfügbarkeitslevel von bis zu 99,7 % mit Rund-um-die-Uhr Bereitstellung technischer Betriebsdienste zu.

Beschreibung des Loses

Die LfA beabsichtigt, das bisherige Modell zum Betrieb des SAP-Systems zu ändern. Es ist eine Auslagerung des SAP-Betriebs der LfA in die SAP Cloud vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind neben den Projektdienstleistungen für die Umstellung in die Cloud auch der fortlaufende Betrieb in der Cloud durch die SAP Leistungsbestandteil: • Der Auftragnehmer führt demnach die Übernahme des SAP-Kernbankensystems in seine Cloud in einem gemeinsamen Projekt im Rahmen seines erprobten und standardisierten Programms RISE with SAP durch. In diesem Zug wird die dem System zugrundeliegende Oracle-Datenbank durch eine HANA-Datenbank in der Cloud ersetzt. • Ferner übernimmt der Auftragnehmer fortan den dauerhaften Betrieb des Systems auf ECC-Basis (d.h. in der gegenwärtigen Version R/3) wie auch nach erfolgter Conversion in der Version S/4. • Der Betrieb erfolgt in einer Private Cloud, d.h. in Serverstrukturen, auf die exklusiv die LfA Zugriff hat. Die Datenhaltung liegt in Deutschland mit einem Notfallrechenzentrum in Dublin. • Der Auftragnehmer weist eine Zertifizierung als KRITIS-Unternehmen auf und sichert ein Verfügbarkeitslevel von bis zu 99,7 % mit Rund-um-die-Uhr Bereitstellung technischer Betriebsdienste zu.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität.100 %
Qualität
Qualität.Einziges Zuschlagskriterium ist zu 100 % die Qualität.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Absatz 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sec … ganz lesen§ 135 Absatz 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Datum des Auftragsabschlusses: 25. April 2024 Ein dynmaisches Beschaffungssystem ist nicht gegeben. Eine elektronische Auktion findet nicht statt. Es findet keine Vergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer statt. Angebotskennung ist LOT-0000
Hinweis
Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für die Beauftragung der SAP Deutschland SE & Co. KG (SAP) mit der Auslagerung des SAP Betriebs der LfA in die SAP Cloud war wegen vorliegender Alleinstellungsmerkmale ausnahmsweise zulässig. Im Rahmen einer vorgelagerten Markterkundung wurden mög … ganz lesenEin Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für die Beauftragung der SAP Deutschland SE & Co. KG (SAP) mit der Auslagerung des SAP Betriebs der LfA in die SAP Cloud war wegen vorliegender Alleinstellungsmerkmale ausnahmsweise zulässig. Im Rahmen einer vorgelagerten Markterkundung wurden mögliche Marktteilnehmer für einen BaFin-konformen Cloud-Betrieb der SAP-Anwendungen gesucht. Als Ergebnis dieser Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich die SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, welcher unter anderem in den FSA (SAP Financial Services Addendum für regulatorische Anforderungen) als Vertragsbestandteil sichergestellt ist. Alternativlösungen oder alternative Anbieter wurden nicht festgestellt. Im Verlauf der vorgelagerten Markterkundung wurden konkret folgende spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung nur von der SAP bezogen werden kann:  Zukunftssicherheit • nur SAP RISE bietet den Zugang zu künftigen Cloud-only Innovationen mit der SAP S/4HANA Private Cloud Edition; • Leistungsfähige IT-Plattform in der Cloud für weiteres Wachstum und einfache Integration von weiteren SAP (Cloud) Lösungen (keine verschiedenen Cloud-Anbieter und damit kein zusätzlicher Integrationsaufwand zwischen den einzelnen Cloud-Lösungen); • Regulatorische Sicherheit durch Financial Services Addendum (FSA) inklusive Erfüllung der regulatorischen Anforderungen an eine wesentliche Auslagerung als primärer Vertragsbestandteil; • SAP Standard Services mit Know-how-Trägern für Entkopplung des Betriebs von Hostingpartner / Arbeitsmarktentwicklungen.  Betriebssicherheit • Höchste Security Standards inkl. Zero Trust; Entfall eigener Investitionen in Security-Maßnahmen; • Regulatorische Sicherheit durch SAP Financial Services Addendum für regulatorische Anforderungen; • Kein Vendor Lock-In: Wechsel Hyperscaler jederzeit möglich.  Servicelevel • Erhöhte Servicequalität durch SAP Enterprise Support, Disaster Recovery und einem direkten Ansprechpartner mit SAP; • Enterprise Customer Success Partner (E-CSP) als ständiger Begleiter im Projekt und Betrieb; • Erhöhte Flexibilität während der Nutzung (Software, Infrastruktur, Systemerweiterungen). Im Zuge der Marktanalyse wurde ferner festgestellt, dass die zu beauftragende Lösung nur unmittelbar von der SAP, also nicht über andere Vertriebswege bzw. Re-Seller, bezogen werden kann. Die SAP verfügt beim Vertrieb der zu beauftragenden Lösung über eine exklusive Stellung und kommt deshalb allein als Verhandlungs- und Vertragspartner in Betracht. Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist daher gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8203479a-aca2-48f8-8209-52ac031d6e4d.