Ausbau der Straße Quedensweg
Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn · Heikendorf, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 35/25-31-2-Mveröffentlicht 18.08.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 35 Monate
- 12.01.2026 – 15.12.2028
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Plön.
- Gebäudeautomation - 3. Bauabschnitt Schule SchönkirchenGemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn · HeikendorfFrist 26.11.2026
- Sanitär- und Wärmeversorgungsanlagen - 3. Bauabschnitt Schule SchönkirchenGemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn · HeikendorfFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Schleswig-Holstein (27 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 35 Monate12.01.2026 – 15.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heikendorf24226, Kreis Plön, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 13 MonatenAmt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
- Bindefrist endetvor 11 Monaten62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 15.12.2028
- Heute
Beschreibung
Straßen-, Tiefbau-, Kanalbau und Erdarbeiten für die Versorger
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Mönkeberg plant den Straßenvollausbau der Straße Quedensweg von der Einmündung Gänsekrugredder bis zur Einmündung Alter Sportplatz. Der Straßenvollausbau beinhaltet die Aufnahme der vorhandenen Oberflächenbefestigung und die Herstellung einer neuen Oberflächenbefestigung in Betonsteinpflaster (Titel 1 Allgemein und Titel 2 Oberflächen Straßenausbau). Aufgrund der Gefällesituation wird eine Straßenentwässerung mit Rinne und Straßenabläufen vorgesehen. Im Zuge des Straßenausbaus wird auch die Straßenbeleuchtung einschließlich Erdkabel erneuert (Titel 3 Gemeinde Mönkeberg). Der Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde plant die Erneuerung der SW- und RW-Kanalisation (Hauptkanäle und Grundstücksanschlusskanäle) in der Straße Quedensweg in der Gemeinde Mönkeberg. Zusätzlich werden aus den Straßen An den Baken und Schönkamp die Hauptkanäle mit angebunden. Für die Reihenhausanlage zwischen den Einmündungen An den Baken und Großer Hof erfolgt die Neuverlegung der Grundstücksentwässerung gemäß den Planunterlagen bis vor das Gebäude auch auf dem privaten Grundstück. Die übrige Erneuerung der SW- und RW-Kanalisationsanlagen beschränken sich auf den öffentlichen Bereich, d. h. die Umbindung der vorhandenen Grundstücksentwässerung erfolgt an der privaten Grundstücksgrenze (Titel 4 AZV Ostufer Kieler Förde). Die Leistungen für den AZV Ostufer Kieler Förde sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von dem AZV Ostufer Kieler Förde beauftragt und vergütet. Die Stadtwerke Kiel führt im Zuge des Straßenvollausbaus Erneuerungen an der Trinkwasser- Strom- und Gasversorgung aus. Teilweise liegen diese Leistungen außerhalb des Straßenvollausbaus im öffentlichen Bereich aber auch auf privaten Grundstücken. Die Erdarbeiten für die Trinkwasser- und Gasleitung bzw. die Stromkabel und die Wiederherstellung der Oberflächen außerhalb der geplanten neuen Straßenbefestigung wurden in dem gesonderten Titel 5 für die Stadtwerke ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Stadtwerke Kiel beauftragt und vergütet. Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt durch ein Vertragsunternehmen der Stadtwerke Kiel selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Die TNG Stadtnetz GmbH plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Verlegung eines Glasfasernetzes einschließlich Vorstreckung der Hausanschlüsse bis auf das private Grundstück. Die Erdarbeiten für die Verlegung des Glasfasernetzes wurden in dem gesonderten Titel 6 für die TNG Stadtnetz GmbH ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der TNG Stadtnetz GmbH beauftragt und vergütet. Die Verlegung der Glasfaserleitungen erfolgt durch ein Vertragsunternehmen der TNG selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Die Telekom plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Umlegung des vorhandenen Telekommunikationsnetzes und ggfs. Reparaturen an den bestehenden Kabeln. Die Erdarbeiten für die Umlegung des Telekommunikationsnetzes und die Arbeiten für das Aufnehmen und wieder Verlegen der Kabel und Leerrohre wurden in dem gesonderten Titel 7 für die Telekom ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Telekom beauftragt und vergütet. Die Umbindungen und Kabelverbindungen erfolgen durch die Telekom selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Die Vodafone plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Umlegung Ihres vorhandenen Netzes. Die Erdarbeiten für die Umlegung wurden in dem gesonderten Titel 8 für die Vodafone ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Vodafone beauftragt und vergütet. Die Umbindungen und Kabelverbindungen erfolgen durch die Vodafone selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Aufgrund der unterschiedlichen Auftraggeber sind die Leistungen in dem Titel zu erfassen, in dem sie angefallen sind und auf Weisung der Bauleitung getrennt abzurechnen.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft Beschreibung: Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Versicherungsträgers mit Lohnsummen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Eintragung in Berufsregister, soweit nötig. Beschreibung: Eintragung in Handelsregister, Handwerksrolle, IHK o.Ä., oder Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung Nachweise der Eintragung.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 12.01.2026
- Vertragsende
- 15.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.09.2025, 10:00 Uhr. Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn
- Anschrift
- Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
- Website
- amt-schrevenborn.de
- Kontakt
- vergabe@
amt-schrevenborn.de
Bei uns erfasst
- Ausbau der Straße Quedensweg11.05.2026 · 5 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Schleswig-Holstein (27 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- H. O. Schlüter GmbH11 Zuschläge
- Holsteiner Kabel- und Leitungsbau Willi Pohl GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- STRABAG AG6 Zuschläge
- Andic GmbH5 Zuschläge
- EUROVIA Bau GmbH5 Zuschläge
- Top-Sport GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Plissees - Verwaltungszentrum Süd GeesthachtKreis Herzogtum LauenburgFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f0f53066-915c-4d05-88ae-a2f45bf5c4c8.