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vergebenEU-weitDienstleistungen

Aufzüge 2026 (Vollunterhalt)

Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen LWB_ZE-2025-0201veröffentlicht 17.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 355 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Leipzig.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Leipzig04103, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (63 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (91 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualität40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Angebotsfrist 07:59 Uhr
    über evergabe.de
    vor 12 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 10 Monaten
  4. Bindefrist endet
    52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Ausschreibung von Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen sowie über Errichtung, Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung von Aufzugsnotrufsystemen und Personenbefreiung

Beschreibung des Loses

Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen sowie über Errichtung, Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung von Aufzugsnotrufsystemen und Personenbefreiung (Vollunterhalt) an derzeit 110 Aufzugsanlagen der LWB mbH im Stadtgebiet Leipzig

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität40 %
Preis60 %
Qualität
Qualität Leistungserbringung
Kosten
PreisGesamtangebotspreis

Eignung7 von 7 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1. Nachweis über aktuell gültigen Eintragung in ein Handelsregister oder vergleichbare Dokumente (nicht älter als 12 Monate) (siehe Eigenerklärungen Aufzüge 2026 , Anlage 8), 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (siehe Angebotsschreiben, Anlage 5), 3. Eige … ganz lesen1. Nachweis über aktuell gültigen Eintragung in ein Handelsregister oder vergleichbare Dokumente (nicht älter als 12 Monate) (siehe Eigenerklärungen Aufzüge 2026 , Anlage 8), 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (siehe Angebotsschreiben, Anlage 5), 3. Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen (siehe Eigenerklärungen Aufzüge 2026, Anlage 7), 4. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (siehe Eigenerklärungen Aufzüge 2026 Anlage 1). Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen und separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von den Nachunternehmern mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (siehe siehe Eigenerklärungen Aufzüge 2026 Anlage 2, 3 und 4). Erklärung/ Nachweis der für die Leistungserfüllung erforderlichen Qualifikation (siehe Eigenerklärungen Aufzüge 2026, Anlage 13) Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten für alle Eignungskriterien
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Unterlagen: 1. Erklärung Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ( 2022-2024): - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und - Angaben zum spezifischen Umsatz, der auf dem Gebiet der Inspektion, Wartung und Instandsetzung von A … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Unterlagen: 1. Erklärung Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ( 2022-2024): - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und - Angaben zum spezifischen Umsatz, der auf dem Gebiet der Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen sowie über Errichtung, Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung von Aufzugsnotrufsystemen und Personenbefreiung erbracht wurde siehe Eigenerklärungen Aufzüge 2026,) Mindestforderung: spezifischer Umsatz in Höhe von 950.000 € ( netto) Je Jahr 2. Nachweis über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall: 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden (pauschal), 500 000,00 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall, es wird auch eine Versicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden akzeptiert; Bei Nichtbestehen ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig. (siehe Eigenerklärungen Aufzüge 2026, Anlage 10) Eigenerklärung zu regionalem Standort für die Leistungserfüllung (siehe Eigenerklärungen Aufzüge 2026, Anlage 14)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzaufträge der letzten 3 Jahre / Referenzzeitraum 2022 -2025) auf dem Gebiet der Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen sowie über Errichtung, Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Störungsbes … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzaufträge der letzten 3 Jahre / Referenzzeitraum 2022 -2025) auf dem Gebiet der Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen sowie über Errichtung, Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung von Aufzugsnotrufsystemen und Personenbefreiung, Mindestforderung: zwei Referenzen beinhalten Leistungen in der Wohnungswirtschaft bzw. an Wohngebäuden; anzugeben sind: Auftraggeber mit Ansprechpartner und dessen telefonischer Verbindung, Tätigkeit, Leistungszeitraum, Rechnungswert in Euro/Jahr und Leistungsumfang ,Anzahl gewartete Aufzüge (siehe Eigenerklärung Aufzüge 2026, Anlage 11)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und durchschnittliche Anzahl der Beschäftigen für die ausgeschriebene Leistung in den letzten 3 Jahren (siehe Eigenerklärung Aufzüge 2026, Anlage 12). Mindestforderung: … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und durchschnittliche Anzahl der Beschäftigen für die ausgeschriebene Leistung in den letzten 3 Jahren (siehe Eigenerklärung Aufzüge 2026, Anlage 12). Mindestforderung: Nachweis das 15 Beschäftigte/ gewerbliche Arbeitnehmer die für die Leistungsbringung am regionalen Standort zur Verfügung stehen
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Kriterium: 1. Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten Zertifikat Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiges Zertifikat. Hinweis: ein nicht durch eine anerk … ganz lesenKriterium: 1. Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten Zertifikat Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiges Zertifikat. Hinweis: ein nicht durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle eingereichtes Audit wird nicht anerkannt (z. Bsp. Eigenerklärungen oder Eigenaudits)). Kriterium: 2. Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten Beschreibung: Zertifikat nach DIN EN 13015 oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die DIN EN 13015 ist eine europäische Norm, die Regeln für die Erstellung von Instandhaltungsanweisungen für Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige festlegt. Sie definiert alle Elemente, die für die Instandhaltung von neu installierten Anlagen notwendig sind, und ist für Betreiber sowie Wartungsunternehmen eine wichtige Grundlage, um die Sicherheit und regelmäßige Wartung von Fördertechnik zu gewährleisten Hinweis: ein nicht durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle eingereichtes Audit wird nicht anerkannt (z. Bsp. Eigenerklärungen oder Eigenaudits)). (siehe Eigenerklärung Aufzüge 2026, Anlage 13)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag wird mit einer festen Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Er beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich einmal um 2 Jahre, wenn er nicht von einer Vertragspartei gekündigt wird. Spätestens zum 31.12.2030 endet der Vertrag automatisch ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nach … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Die Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachung/Vergabeunterlagen sowie nach der Angebostöffnung folgende Kommunikation (z.B. Biet … ganz lesen1. Die Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachung/Vergabeunterlagen sowie nach der Angebostöffnung folgende Kommunikation (z.B. Bieterinformation) werden elektonisch über evergabe.de bereitsgestellt. Auch die Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über evergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über die Plattform. Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung kostenfrei durch die Bewerber/ Bieter heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Die Bewerber/Bieter haben sich über alle eingestellten Hinweise/ Antworten/Änderungen eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Informationen zu den technischen Anforderungen und Hilfe bei technischen Problemen erhalten Sie unter evergabe.de. 2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren: Für Fragen, die nach dem 07.11.2025 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. 3. Werden im Vergabeverfahren mehrere Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, ist zwingend die aktuellste Version zur Angebotsabgabe zu verwenden. Andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. 4. Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Die elektronische Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform, mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur zugelassen. Angebotsschreiben und Eigenerklärungen sind in Textform zu zeichnen. 5. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 6. Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. 7. Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7872c104-03c0-4662-87ac-bfbd4169e830.