Auftragsänderung Sachverständigentätigkeit Genehmigungsverfahren LasmAaZ
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-L5-26-0195000-412.08veröffentlicht 20.02.2026Dienstleistungen
- Laufzeit
- 8 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
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- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 Atomgesetz (AtG) im Rahmen des Genehmigungsantrages der KKK GmbH & Co, oHG gemäß § 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau des KKK
Verlängerung des bestehenden Vertrages zur Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 AtG im Rahmen des Genehmigungsantrages der KKK GmbH & Co. oHG nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKK vom 21. / 28.01.2016 um die Begutachtung des Genehmigungsantrags nach §7 Strahlenschutzverordnung a. F. (heute § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz) zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für radioaktive Abfälle und Reststoffe (LasmAaZ). __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Leistungsumfang des ursprünglichen Vertrages ZB-50-15-0809000-4121.7:
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel (KKK), die KKK GmbH & Co. oHG, hat am 24.08.2015 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gestellt. Eine erste Phase umfasst dabei den Abbau von Anlagenbereichen, die für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden. In einer bisher geplanten zweiten Phase soll u.a. der Abbau des Reaktordruckbehälters und das Freiräumen aller Gebäude mit dem Ziel der Freigabe und Entlassung der Kraftwerksanlage Krümmel aus der atomrechtlichen Überwachung erfolgen. Zuletzt ist der Konventionelle Abriss der Gebäude geplant. Am Standort sollen vorhandene und ggf. noch zusätzlich einzurichtende Lagermöglichkeiten für radioaktive Abfälle genutzt werden. Die Genehmigungsbehörde hält im Rahmen ihrer Prüfung und Bewertung des Antrags die Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 AtG für erforderlich.
Die Sachverständigen bzw. die Sachverständigenorganisation haben / hat eine sicherheitstechnische Begutachtung zum vorliegenden Antrag abzugeben und im Anschluss die Umsetzung im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren zu begleiten. Im Zusammenhang mit der Stilllegung und dem Abbau geht es insbesondere um folgende Inhalte: __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ A. Sicherheitstechnische Begutachtung des Antrags auf Stilllegung und Abbau – 1. Abbauphase – des KKK und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens; u.a. mit Bewertungen bzgl. Stilllegungs-, Abbau-, Entsorgungs- und Restbetriebskonzept __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ B. Prüfung des Vorhabens auf Umweltverträglichkeit (UVP) __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ C. Mitwirkung als atomrechtlicher Sachverständiger an der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ D. Begutachtung der auf dem Gelände des KKK vorhandenen Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Hinblick auf Eignung und auf ausreichende Lagerkapazitäten; ggf. Begutachtung der Einrichtung zusätzlicher Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe (einschließlich Begutachtung eines entsprechenden Antrages und begleitende Kontrollen bei der Errichtung zusätzlicher Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen) __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ E. Begleitende Kontrollen und Bewertungen bei der Stilllegung und dem Abbau des KKK inkl. Aspekte der Entsorgung und des Strahlenschutzes im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nach Erteilung und Inanspruchnahme der Genehmigung nach § 7 Ab. 3 AtG __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ F. Sicherheitstechnische Begutachtung der Anträge zum weiteren Abbau des KKK bis zur Entlassung aus dem atomrechtlichen Regelungsbereich und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Zum Begutachtungsumfang gehört ggf. auch die Errichtung zusätzlicher Lager- und Konditionierungseinrichtungen einschließlich Gebäuden für radioaktive Stoffe, sofern entsprechende Anträge bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden.
Beschreibung des Loses
Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 Atomgesetz (AtG) im Rahmen des Genehmigungsantrages der KKK GmbH & Co, oHG gemäß § 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau des KKK
Verlängerung des bestehenden Vertrages zur Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 AtG im Rahmen des Genehmigungsantrages der KKK GmbH & Co. oHG nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKK vom 21. / 28.01.2016 um die Begutachtung des Genehmigungsantrags nach §7 Strahlenschutzverordnung a. F. (heute § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz) zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für radioaktive Abfälle und Reststoffe (LasmAaZ). Ursprünglicher Vertrag ZB-50-15-0809000-4121.7.
Gegenstand nach CPV
- 71319000Gutachterische TätigkeitHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 8 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung3 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Küterstrasse 30, 24103 Kiel
- Website
- e-vergabe-sh.de
- Kontakt
- e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
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Häufige Zuschlagsempfänger
- PBA Planungsgesellschaft Haustechnik mbH6 Zuschläge
- SHT-Ingenieure GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- BCS GmbH4 Zuschläge
- ENWACON Engineering GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- INROS LACKNER SE3 Zuschläge
- Merkel Ingenieur Consult GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d307dbba-2f92-4b2b-a006-14dcfbd90eba.