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Auftragsänderung 1: Architektenleistungen für die Erweiterung der Mensa und Anbau von zwei OGS-Räumen an der Grundschule Alter Garten

Stadt Castrop-Rauxel · Castrop-Rauxel, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 60-2024-47veröffentlicht 17.10.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenseit 632 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate27.03.2025 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 19 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Schaffung von weiteren OGS-Räumlichkeiten und eine Erweiterung der bestehenden Mensa für die Umstellung zum SJ 2026/27 an der Grundschule Alter Garten. Die Nutzung soll ab dem SJ 2026/27 erfolgen. Es sind die Planungsleistungen eines/r Architekt/in gemäß den Leistungsphasen 3-8 nach §§ 34 ff. HOAI zu erbringen. Unverzüglich nach Auftragsvergabe ist mit der Bearbeitung der Planunterlagen zur Erwirkung der Baugenehmigung zu beginnen. Direkt anschließend daran sind die Planungsleistungen der darauffolgenden Leistungsphasen ohne Verzögerungen bis zu der Beendigung der LPH 8 gemäß HOAI, § 34 HOAI durch zu führen. Die Einreichung der kompletten genehmigungsfähigen Bauantragsunterlagen ist bis zum 15.06.2025 anzustreben.

Beschreibung des Loses

Die Architektenleistung nach § 34 ff. HOAI 2013 umfasst die Erweiterung der bestehen-den Mensa und Anbau von zwei OGS-Räumen inkl. Herrichtung der umliegenden Außen-anlagen auf dem Schulgelände. Die Erweiterung der Mensa inkl. der Küche und Nebenräume ist mit einer Bruttogrundfläche von rd. 262 m² geplant. Diese beinhaltet des Weiteren eine Anlieferung, Vorbereitung, Spülküche, Ausgabe, Lagerraum, Personalraum und eine Toilettenanlage für das Personal. Die Mensa, sowie alle Nebenräume sind barrierefrei zugänglich. Der zweigeschossige Anbau bestehend aus zwei OGS-Räumen (jeweils ca. 75,00 m²) soll eine direkte Anbindung in Form eines Steges und eines Treppenhauses mit einem Aufzug an das Schulgebäude haben. Dieser ist mit einer Bruttogrundfläche von rd. 275 m² geplant. Die OGS-Räume, sowie alle anderen Klassenräume sind zukünftig barrierefrei zugänglich. Entsprechend der aktuellsten Standards und in Anbetracht der allseits angestrebten Klimaneutralität ist ein Energiestandard nach KfW40 einzuhalten, dazu wird u.a. die Konstruktion komplett in Holzrahmenbauweise errichtet und der Dachaufbau gemäß den Vorgaben der Stadt Castrop-Rauxel mit einem Gründach mit Photovoltaik-Elementen ausgeführt. Die zuvor genannten Vorgaben sind möglichst bereits bei der Genehmigungsplanung, spätestens aber bei der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist die von der Auftraggeberin vorgegebene Entwurfsplanung entsprechend des nachfolgend dargestellten Raumprogrammes unter Berücksichtigung der Lage und der funktionalen Zusammenhänge in eine genehmigungsfähige Form zu bringen und entsprechend umzusetzen. Kostenrahmen für Erweiterung der Mensa Die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens ist von zentraler Bedeutung, da von diesem Kriterium die Realisierung des Vorhabens abhängig ist. Auf eine wirtschaftliche Planung und Ausführung wird Wert gelegt. Der veranschlagte Kostenrahmen von rd. 715.000,00 netto ist bezogen auf die KG 200, 300, 400 und 500 gemäß DIN 276 festgelegt. Kostenrahmen für Anbau von zwei OGS-Räumen Die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens ist von zentraler Bedeutung, da von diesem Kriterium die Realisierung des Vorhabens abhängig ist. Auf eine wirtschaftliche Planung und Ausführung wird Wert gelegt. Der veranschlagte Kostenrahmen von rd. 702.500,00 netto ist bezogen auf die KG 200, 300, 400 und 500 gemäß DIN 276 festgelegt. Für das Honorar wird die Honorarzone III - Mindestsatz verbindlich vorgegeben. Die Kostenvorgabe wurde auf Basis des Raumprogramms ermittelt und sollte eingehalten werden. Unverzüglich nach Auftragsvergabe ist mit der Bearbeitung der Planunterlagen zur Erwir-kung der Baugenehmigung zu beginnen. Direkt anschließend daran sind die Planungsleis-tungen der darauffolgenden Leistungsphasen ohne Verzögerungen bis zu der Beendigung der LPH 8 gemäß HOAI, § 34 HOAI durch zu führen. Die Einreichung der kompletten genehmigungsfähigen Bauantragsunterlagen ist bis zum 15.06.2025 anzustreben. Zur Einhaltung dieser ambitionierten Frist wird ein um-fangreicher Teil ein der benötigten Unterlagen von Seiten der Stadt Castrop-Rauxel zur Verfügung gestellt. Folgende Unterlagen dazu liegen bereits vor: - Grundriss Erdgeschoss, M 1:100 (Vorentwurf) - Auszug aus dem Geodatenbestand, M 1:1000 - Lageplan (Übersichtsplan), M 1:500 - Raumprogramm - Anfrage Leitungsauskünfte - Anfrage Kampfmittelräumung Die vorliegenden Pläne und Unterlagen sind gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Stadt Castrop-Rauxel zu einem genehmigungsfähigen Antrag auszuarbeiten und die weiteren vorzulegenden Unterlagen (Berechnungen, Brandschutzkonzept etc.) zu ergänzen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
27.03.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die nachfolgenden Positionen kommen optional zur Ausführung. Die Vergütung erfolgt gemäß der Grundlage der Honorartafel, § 35 HOAI nach tatsächlichem Zeitaufwand für zusätzliche Leistungen. Aus LPH 4 Einholung von ggfs. benötigten Nachweisen, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysika … ganz lesenDie nachfolgenden Positionen kommen optional zur Ausführung. Die Vergütung erfolgt gemäß der Grundlage der Honorartafel, § 35 HOAI nach tatsächlichem Zeitaufwand für zusätzliche Leistungen. Aus LPH 4 Einholung von ggfs. benötigten Nachweisen, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall. Aus LPH 8 Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht. Aus LPH 9 Objektbetreuung, falls Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen aufkommen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Unterlagen, die mit dem Angebot, auszufüllen, zu erklären und einzureichen sind: -Angebotsschreiben -Eigenerklärungen a) zur Eignung (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) b) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (auch für alle U … ganz lesenLeistung: Unterlagen, die mit dem Angebot, auszufüllen, zu erklären und einzureichen sind: -Angebotsschreiben -Eigenerklärungen a) zur Eignung (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) b) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) c) zum 5. EU-Sanktionspaket gegen Russland - RUS-Sanktionen (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) -Kontaktdaten des persönlichen Ansprechpartners -ggf. Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe -ggf. Verpflichtungserklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe -ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft -Leistungsbeschreibung Anlage 1 -Exposés von zumindest 2 Referenzprojekten -Eine Darstellung der Berufserfahrung der Beteiligten -Nachweis über Berechtigung zur Führung der angegebenen Berufsbezeichnung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGD7MV#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Auftragsänderung (diese Seite)
  2. Vergabebekanntmachung
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.02.2025
  4. BekanntmachungFrist 13.02.2025

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