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Auftragsänderung 1: 81316543-PM&E, fortalecimiento del sector educativo y desarrollo organizacional para PreViMujer III en Ecuador

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen 81316543veröffentlicht 15.07.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (268 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (994 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gewalt gegen Frauen ist eines der größten Hindernisse für die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte von Frauen. Ecuador hat das Übereinkommen gegen alle Formen der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) sowie das Interamerikanische Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen (Übereinkommen von Belém do Pará) ratifiziert und sich den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) verpflichtet. Auf nationaler Ebene wird insbesondere Frauen und Mädchen ein Leben frei von Gewalt garantiert. Dies geht aus der Verfassung von 2008 (Art. 35 und Art. 66), dem Strafgesetzbuch von 2014 (Art. 141 und Art. 155) sowie (3) dem organischen Gesetz zur Verhinderung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (LOIV) von 2018 hervor. Die Umsetzung wirksamer Maßnahmen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, die sich auf die Prävention von Gewalt gegen Frauen konzentrieren, bleibt jedoch eine Herausforderung. Das Projekt Prävention von Gewalt gegen Frauen III (PreViMujer III) unterstützt die Umsetzung des LOIV und seiner Verordnung im Bereich der Prävention von Gewalt gegen Frauen. Um dies zu erreichen, werden Kapazitäten entwickelt sowie Wissen und methodische Instrumente an verschiedene öffentliche und zivilgesellschaftliche Akteure vermittelt, damit diese, innovative und nachhaltige Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen umsetzen können. Ziel des Projekts ist es, auf zentraler Ebene und in zwei Provinzen Ecuadors staatliche und nichtstaatliche Akteure darin zu unterstützen, Regelungen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen einzuführen. Das Projekt baut auf den Errungenschaften von PreViMujer I und II auf. Durch die Vorgängerprojekte wurden Kontakte zu gesellschaftlichen Schlüsselakteuren geknüpft, wertvolle Erfahrungen in der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Methoden und Evidenzen gesammelt, Kapazitäten gestärkt und Wissen systematisiert. Insbesondere sollen die Erfahrungen aus Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen für Beamte, einem systemischen Präventionsmodell für Unternehmen und Universitäten sowie Lernmethoden für Kinder und Jugendliche, die für dieses Projekt entwickelt wurden, weiter genutzt und verbreitet werden. Die Zielgruppe sind Frauen in ihrer ganzen Vielfalt und während ihres gesamten Lebenszyklus. Darüber hinaus richtet sich das Projekt an Männer, Kinder und Jugendliche, die bei der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt eine wichtige Rolle spielen. Politischer Träger ist das Ministerium für Frauen und Menschenrechte (MMDH), das für die Umsetzung des LOIV und für die Koordinierung und Vernetzung der staatlichen Akteure des Nationalen Systems zur Verhütung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (SNPEVM) sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene zuständig ist.

Beschreibung des Loses

Ziel des Projekts Prävention von Gewalt gegen Frauen III (PreViMujer III) ist es, auf zentraler Ebene und in zwei Provinzen Ecuadors staatliche und nichtstaatliche Akteure darin zu unterstützen, gesetzliche Vorgaben zur Prävention von Gewalt gegen Frauen umzusetzen. Die auftragnehmende Partei (AN) trägt zur Erreichung der Projektziele bei und arbeitet kontinuierlich in enger Abstimmung mit dem Kernteam der GIZ undDie AN ist für die folgenden Arbeitspakete verantwortlich: 1. Planung, Monitoring, Evaluierung (PM&E) und Wissensmanagement Die ANErstellung und Verwaltung eines PM&E-Systems , das auf den Ergebnissen und Auswirkungen des Projekts basiert. Mit Hilfe dieses Systems bereitet die AN die Beiträge für die jährlichen und abschließenden Projektberichte vor. Dieser Prozess zielt auf ein wirkungsorientiertes Monitoring ab, durch das der Fortschritt des Projekts im Hinblick auf die vereinbarten Ziele und Meilensteine während der gesamten Projektlaufzeit systematisch erfasst wird. Außerdem unterstützt die AN die operative Planung des Projekts sowie den Dialog innerhalb des Teams über strategische Fragestellungen. Zudem ist die AN für die Erstellung und Verwaltung eines Wissensmanagementsystems für das Projekt verantwortlich. Auf Grundlage einer entsprechenden Strategie werden u. a. Input-Dokumente für den Projektfortschritts- und den Abschlussbericht, die Projektevaluierung, ein lokales Handbuch für bewährte Verfahren und Factsheets über die Durchführung und die Auswirkungen des Projekts erstellt. 2. Aufbau von Kapazitäten im Bildungssektor (Umsetzung von Output 3) Die AN wird für die Stärkung der Kapazitäten von Bildungseinrichtungen zur Umsetzung innovativer Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verantwortlich sein, die an die lokalen Gegebenheiten angepasst sind. Dazu gehört die Durchführung von Workshops für die Ausbildung von Multiplikatoren (Training of Multipliers) in Universitäten und Bildungseinrichtungen unter Anwendung der erprobten Methoden "Mitmach Parkour" für Kinder und "Game Over" für Jugendliche. Die AN berät Universitäten und Bildungseinrichtungen für die Anpassung und Umsetzung von Modellen, die auf den Konzepten "Sichere Universitätsgemeinschaft" und "Bildungsumgebungen ohne Gewalt gegen Frauen" basieren. Zudem berät die AN das Bildungsministerium auf dezentraler Ebene und Bildungseinrichtungen bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sowie für die Entwicklung kulturell angemessener Dialogformate zwischen Generationen, Kulturen und Geschlechtern zum Thema Gewalt gegen Frauen im schulischen und außerschulischen Kontext. 3. Organisations- und Kapazitätsentwicklung Die AN ist für die systemische Organisationsentwicklung (DOS) zuständig. Dies beinhaltet die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Systems der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Frauen und Menschenrechte (MMDH) sowie die Analyse anderer Schlüsselakteure des Nationalen Systems zur Verhütung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (SNPEVM), für die das MMDH die Verantwortung trägt. Auf dieser Grundlage wird die AN einen Vorschlag für die DOS ausarbeiten, der z. B. Strategien und einen Arbeitsplan, die Konzeption von Schulungsprogrammen oder Workshops mit dem/den vom Projekt ausgewählten Partner(n) sowie Tagesordnungen, Methoden und didaktisches Material umfasst. Während die technische Unterstützung des/der Partner(s) während des Projekts in den Händen von PreViMujer III liegt, wird die AN punktuelle Unterstützung bei der Durchführung von einem Face-to-Face-Workshop leisten. Die AN ist verantwortlich für die Stärkung der Kompetenzen des Projektmanagements in Form von Coaching. Spezifische Themen können schwierige Managementaufgaben in komplexen Teamsituationen, Kontroll- und Managementfragen, Kommunikationsfähigkeiten, Konfliktsituationen, Work-Life-Balance und Stressmanagement sein.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Optionen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Alle Bieter, die nationales Personal haben oder Experten nach Ecuador schicken, müssen das lokale Arbeitsrecht in vollen Umfang berücksichtigen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR2YYRYYHE# Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

61vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (57 Lose mit Angabe)
634.925 €Zuschlagswert im Median
396.013 € – 901.735 €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

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  2. Vergabebekanntmachung

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c7e9404f-f753-4fda-8b1b-9d4db9280270.