Aufstellung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (GWR) zur Reinigung des Grundwassers von Schwermetallen, leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen und per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen
Freistaat Bayern, v.d.d. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen · Bad Tölz, Bayern
Aktenzeichen LKB_Altlastensanierung_777.0001veröffentlicht 06.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 450 Tsd. €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 450 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bad Tölz83646, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)70 %
- Ausführungskonzept30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Aufstellung und Betrieb einer Grundwasser-Reinigungsanlage (GWR) für mindestens 0,5l/s Grundwasser und Grundwasser-Reinigung auf die Schadstoffparameter Chrom, Chrom VI, Nickel, LHKW und per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS).
Beschreibung des Loses
Auf dem Betriebsgelände der Fa. Franz Oberflächentechnik GmbH & Co. KG (Daimlerweg 5, 82538 Geretsried, Fl.Nr. 111/9 Gemarkung Geretsried) hat eine Galvanik ihren Betrieb eingestellt. Es besteht dort ein Grundwasserschaden. Die bisherige Reinigung des Grundwassers über die betriebliche Abwasserbehandlungsanlage soll äußerst kurzfristig durch eine geeignete Grundwasserreinigungsanlage (Übergangslösung) in einem winterfesten Container ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund beschafft der Auftraggeber Leistungen in Form der Aufstellung und des Betriebs einer Grundwasser-Reinigungsanlage (GWR) für mindestens 0,5l/s Grundwasser auf die Schadstoffparameter Chrom, Chrom VI, Nickel, LHKW und per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS), inklusive Wartung und eines späteren Abbaus der GWR. Die Grenzwerte für eine Versickerung des gereinigten Grundwassers auf dem Betriebsgelände sind die Unterschreitung der Stufe-1-Werte des LfU-Merkblattes 3.8/1 vom 05/2023 [Anlage 811]. Falls keine Versickerung möglich ist, sind bei der Einleitung in den öffentlichen Kanal die Grenzwerte gemäß Leistungsverzeichnis [Anlage 802] zu beachten.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)Alle wertungsrelevanten Angebote werden hinsichtlich des von den Bietern angebotenen Kalkulatorischen Angebotspreises (brutto) verglichen. Den Zuschlag wird (bei fortbestehender Beschaffungsabsicht) auf das Angebot mit dem niedrigsten Kalkulatorischen Angebotspreises (brutto) erteilt. Ist der niedrigste Kalkulatorische Angebotspreis (brutto) auf dem vordersten Rang bei mehreren Bietern identisch, wird mittels Losverfahren entschieden mit (indirekter) notarieller Beteiligung.
- Qualität
- AusführungskonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Bewertet wird in dem Ausführungskonzept, wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn die Leistungen für den Auftraggeber konkret ausführen wird, um bestmöglich; - eine hohe Verfügbarkeit sicherzustellen, um die Anlage dauerhaft zu betreiben und im Falle von Störungen, diese schnellstmöglich zu beheben. (Unterkriterium 1 - 0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1); Der Umfang des Ausführungskonzepts darf maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten, 12 Punkt, Arial, Zeilenabstand 1,5 für die Darstellung des Unterkriteriums betragen. Angaben ab Seite drei (3) des Unterkriteriums bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Zur Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage 602 "Ausführungskonzept" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,0 multipliziert und mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Insgesamt können maximal 30 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" entsprechen gleichzeitig den Leistungspunkten für dieses Zuschlagskriterium.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 7-mal: Der Auftrag verlängert sich jeweils um sechs (6) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monatevor Ablauf der jeweiligen Frist durch den Auftraggeber ordentlich gekündigt wird.
- Optionen
- Ja, unter Beachtung von § 132 GWB
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AH42D
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Züblin Umwelttechnik GmbH, Schwaig | 6 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freistaat Bayern, v.d.d. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Anschrift
- Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz
- Kontakt
- info@
lra-toelz.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co.KG4 Zuschläge
- Kuchler GmbH3 Zuschläge
- Dorr GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 95070f26-66d6-4fbc-871c-69169f9bf4a2.