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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Aufbereitung und Auswertung geologischer, hydrogeologischer und seismischer Daten

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine, Niedersachsen

Aktenzeichen STA-VgV1-23-06-JROveröffentlicht 04.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 977 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Peine.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
3Angebot auf bis zu 1, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Peine31224, Landkreis Peine, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (19 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 32 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 32 Monaten
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    31.052.024 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 1020074 Monaten

Beschreibung

Aufgrund der vielfältigen Aufgaben und einer größeren Flexibilität bildet ein Rahmenvertrag die Grundlage für diese Ausschreibung. Die Aufgaben lassen sich in drei Themenkomplexe unterteilen, die unterschiedliche Spezialisierungen des Auftragnehmers (AN) erfordern: Auswertung geologische Daten (LOS 1), Auswertung hydrogeologischer Daten (LOS 2), Auswertung seismischer Daten (LOS 3). Die Bildung von Bieterkonsortien oder -gemeinschaften wird begrüßt, um die Aufgaben bestmöglich bearbeiten zu können. Der Rahmenvertrag (RV) hat eine Dauer von 36 Monaten und beinhaltet eine Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate. Mit der optionalen Verlängerung geht keine Aufstockung des RV ein-her, es handelt sich nur um eine reine Laufzeitverlängerung. Im Zusammenwirken von Auftraggeber (AG) und AN wird eine Priorisierung der Leistungen abgesprochen und die jeweilige Leistung per Einzelabruf aus dem RV abgerufen. Es ist dabei nicht garantiert, dass alle Leistungen im Rahmen der Vertragsdauer abgerufen werden. Die Standortauswahl soll in ausgewählten Fachfragen zur Interpretation geophysikalischer Messungen und 3D-Modellierung direkt unterstützt werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine dauerhaft angelegte Übernahme von Aufgaben. Das Projekt soll bei Arbeitsspitzen zeitlich begrenzt unter-stützt werden. Weitere zeitlich begrenzte Einzelaufgaben mit Bezug zu den Aufgaben können anfallen. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Unterstützungsleistungen weitere Aufgaben identifiziert werden, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Leistungsbeschreibung noch nicht genauer spezifiziert werden können. Hier werden Absprachen zwischen AN und AG stattfinden und dafür ggf. zusätzliche Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag generiert.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 1 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Auswertung geologischer Daten

Ziel der Unterstützungsleistung ist die fachliche Bearbeitung folgender möglicher Punkte • Vorbereitung der Bewertung eines (Teil-)Untersuchungsraumes nach der von der BGE veröffentlichten Methode (Prüfschritt 1 und 2) • Datenzusammenstellung und Literaturrecherche zu bestimmten Parametern eines Teilgebietes (Mineralogische Zusammensetzung, mechanischen, hydraulischen, thermischen und hydrogeologischen/-chemischen Daten sowie statistische Auswertung) • Harmonisierung der Datengrundlage (Erzeugen von Markern, Vorbereitung und Zusammenstellung von 3D-Modell-Bereichen, Datendigitalisierung) • Integration verschiedener Geodaten (Bohrungsdaten, Bohrlochgeophysik und seismische Daten) zur Erstellung/Verfeinerung eines Strukturmodells (3D) von einzelnen Gebieten (be-vorzugt mit der Petrel-Modellierungssoftware), • Erstellung von repräsentativen Profilen • Erstellen von geologischen Korrelationen/Fazieskarten • Beratende bzw. begutachtende Tätigkeiten mit Expertise im den Gesteinsarten Steinsalz (stratiform und steilstehende Salzstrukturen) und Tongestein und Kristallin • Ausarbeiten/Umsetzung von Kriterien zur Bewertung eines endlagerrelevanten geowissenschaftlichen Aspektes • Unterstützung beim Verfassen von strukturgeologischen Grundlagendokumenten und (Prüf)Berichten

36 Monate–
2
Los 2: Auswertung hydrogeologischer Daten

In zu definierenden Arbeitspaketen soll die operative Unterstützung bei laufenden hydrogeologi-schen Fragestellungen gewährleistet werden. Dies kann folgende Aufgaben umfassen: • Erstellung einer deutschlandweiten hydrostratigraphischen Übersicht als Grundlage für die Identifizierung von Grundwasser-Leitern, -Geringleitern und -Nichtleitern • Zuordnung lokaler hydrostratigraphischer Einheiten nach erarbeiteter Gliederung • Hydrogeochemische Datenauswertung in ArcGIS bzw. Datenaufbereitung (z. B. in Excel) • Datenzusammenstellung von hydraulischen Eigenschaften und hydraulischem Potenzial einzelner Einheiten, um die Induzierung von Grundwasserbewegung im einschlusswirksa-men Gebirgsbereich anhand von überschlägigen Abschätzungen und Analogiebetrachtun-gen bewerten zu können • Zusammenstellung von hydrogeologisch relevanten Merkmalen als Grundlage für die Bear-beitung von hydrogeologischen Fragestellungen innerhalb der Teilgebiete und Vorschlag ei-ner räumlichen Eingrenzung, unter Heranziehung bestehender Karten (z. B. hydrogeologi-sche Großräume, Einzugsgebiete, Grundwasserkörper

36 Monate–
3
Los 3 - Auswertung seismischer Daten

Operative Unterstützung bei laufenden Arbeiten zur Interpretation von 2D/3D-seismischen Daten: • Strukturelle und stratigraphische Interpretation von ausgewählten geologischen Einheiten und tektonischen Elementen, ggf. unter Einbeziehung von Bohrlochdaten in der 2D und/oder 3D prozessierten Seismik • Interpretation der Genese und des Internbau von steilstehenden Salzstrukturen und Salzkis-sen sowie Tongesteinsabfolgen • Einbindung von bohrlochgeophysikalischen Messungen in die seismische Interpretation via synthetische Seismogramme und “seismic to well tie“ • Berechnung und Analyse seismischer Attribute zur Unterstützung der geologischen Interpre-tation • Bewertung der strukturellen Überprägung des Randbereiches von Salzstrukturen (Auswer-tung Seismik) • Interpretation und Bewertung von Salzstrukturen (insbesondere Salzkissen) • Aufstellen von Geschwindigkeitsmodellen zur Zeit-Tiefen-Konversion („Streckung“)

36 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Die Wertung der Angebote erfolgt zu: • 30 v. H. Preis • 70 v. H. Personalausstattung, Qualifikation, Referenzen

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
LOS 1 – Auswertung geologischer Daten o Bearbeitung und Interpretation bohrlochgeophysikalischer Daten o Integration und Interpretation von Geodatensätzen insbesondere zur Bewertung stratiformer und steilstehender Salzabfolgen sowie Tongesteinsabfolgen und im Kris-tallin o Erstellung von geologische … ganz lesenLOS 1 – Auswertung geologischer Daten o Bearbeitung und Interpretation bohrlochgeophysikalischer Daten o Integration und Interpretation von Geodatensätzen insbesondere zur Bewertung stratiformer und steilstehender Salzabfolgen sowie Tongesteinsabfolgen und im Kris-tallin o Erstellung von geologischen 3D-Modellen („structural and property modelling“); inkl. integrierte Aufbereitung der Datengrundlage (Erzeugen von Markern, Störungen, Vorbereitung und Zusammenstellung von 3D Modell-Bereichen, Datendigitalisierung), bevorzugt mit der Petrel-Software oder SKUA/GOCAD. o Bearbeitung strukturgeologischer Fragestellungen • Die Firmenreferenzen können, müssen aber nicht alle genannten Anforderungen vereinen. Zum Nachweis können auch mehrere Referenzen angegeben werden. • Bei Bietergemeinschaften oder Einbeziehung von Unterauftragnehmern wird es positiv be-wertet, wenn in früheren Projekten eine ähnliche Kooperation zwischen den Einzelunter-nehmen bestand. • Eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Schlüsselpersonen, siehe Kapitel 2.2.1) mit Qualifikation/Ausbildung und Fachkenntnis sowie Referenzen für die angegebenen Bereiche inklusive schriftlicher Bestätigung des Einsatzes der benannten Schlüsselpersonen für die vorzunehmende Leistung. Der Bieter hat ein Personalkonzept vorzulegen, in welchem er vorgesehene Projektbearbeiter und etwaige Vertreter benennt. Das Projektteam ist nur nach Freigabe durch die BGE zu verändern. Es muss erkennbar sein, dass der Bieter singuläre Personalausfälle, z. B. des Projektleiters oder Consultants, mit geeignetem Ersatz kompensieren kann. Die Unterlage soll einen Umfang von vier DIN A4 Seiten nicht übersteigen und ist klar zu gliedern. • Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch, alle direkt beteiligten Mitarbeiter eines potenziellen Auftragnehmers müssen daher Deutsch in der Stufe C1 in Wort und Schrift beherrschen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
mit der Option um eine 12-monatige Verlängerung
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31.052.024 Tage
Angebotsöffnung
05.03.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Die Wertung der Angebote erfolgt zu: • 30 v. H. Preis • 70 v. H. Personalausstattung, Qualifikation, Referenzen

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Auswertung hydrogeologischer Daten o Erarbeitung einer überregionalen hydrostratigraphischen Gliederung o Hydrogeochemische Datenauswertung o Datenzusammenstellung von hydraulischen Eigenschaften und hydraulischem Potenzial einzelner Einheiten, um die Induzierung von Grundwasserbewegung zu bearbeite … ganz lesenAuswertung hydrogeologischer Daten o Erarbeitung einer überregionalen hydrostratigraphischen Gliederung o Hydrogeochemische Datenauswertung o Datenzusammenstellung von hydraulischen Eigenschaften und hydraulischem Potenzial einzelner Einheiten, um die Induzierung von Grundwasserbewegung zu bearbeiten • Die Firmenreferenzen können, müssen aber nicht alle genannten Anforderungen vereinen. Zum Nachweis können auch mehrere Referenzen angegeben werden. • Bei Bietergemeinschaften oder Einbeziehung von Unterauftragnehmern wird es positiv bewertet, wenn in früheren Projekten eine ähnliche Kooperation zwischen den Einzelunter-nehmen bestand. • Eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Schlüsselpersonen, siehe Kapitel 2.2.1) mit Qualifikation/Ausbildung und Fachkenntnis sowie Referenzen für die angegebenen Bereiche inklusive schriftlicher Bestätigung des Einsatzes der benannten Schlüsselpersonen für die vorzunehmende Leistung. Der Bieter hat ein Personalkonzept vorzulegen, in welchem er vorgesehene Projektbearbeiter und etwaige Vertreter benennt. Das Projektteam ist nur nach Freigabe durch die BGE zu verändern. Es muss erkennbar sein, dass der Bieter singuläre Personalausfälle, z. B. des Projektleiters oder Consultants, mit geeignetem Ersatz kompensieren kann. Die Unterlage soll einen Umfang von vier DIN A4 Seiten nicht übersteigen und ist klar zu gliedern. • Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch, alle direkt beteiligten Mitarbeiter eines potenziellen Auftragnehmers müssen daher Deutsch in der Stufe C1 in Wort und Schrift beherrschen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
12-monatige Verlängerung
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31.052.024 Tage
Angebotsöffnung
05.03.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Die Wertung der Angebote erfolgt zu: • 30 v. H. Preis • 70 v. H. Personalausstattung, Qualifikation, Referenzen

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
o Aufbereitung und Interpretation geophysikalischer Daten (z. B. Seismik). o Aufbereitung und QC prozessierter seismischer Daten als Input in die stratigraphische und strukturelle Interpretation seismischer Daten o Geologische und stratigraphische Interpretation von 2D und 3D-landseismischen Daten u … ganz leseno Aufbereitung und Interpretation geophysikalischer Daten (z. B. Seismik). o Aufbereitung und QC prozessierter seismischer Daten als Input in die stratigraphische und strukturelle Interpretation seismischer Daten o Geologische und stratigraphische Interpretation von 2D und 3D-landseismischen Daten und Berechnung und Interpretation von seismischen Attributen o Interpretation von geowissenschaftlichen Datensätzen zur Bewertung stratiformer und steilstehender Salzabfolgen o Interpretation der Genese und des Internbau von steilstehenden Salzstrukturen und Salzkissen o Konstruieren von Geschwindigkeitsmodellen zur Zeit-Tiefenkonvertierung („Streckung“) seismischer Daten und Interpretationen; „seismic-well-tie“. • Die Firmenreferenzen können, müssen aber nicht alle genannten Anforderungen vereinen. Zum Nachweis können auch mehrere Referenzen angegeben werden. • Bei Bietergemeinschaften oder Einbeziehung von Unterauftragnehmern wird es positiv bewertet, wenn in früheren Projekten eine ähnliche Kooperation zwischen den Einzelunter-nehmen bestand. • Eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Schlüsselpersonen, siehe Kapitel 2.2.1) mit Qualifikation/Ausbildung und Fachkenntnis sowie Referenzen für die angegebenen Bereiche inklusive schriftlicher Bestätigung des Einsatzes der benannten Schlüsselpersonen für die vorzunehmende Leistung. Der Bieter hat ein Personalkonzept vorzulegen, in welchem er vorgesehene Projektbearbeiter und etwaige Vertreter benennt. Das Projektteam ist nur nach Freigabe durch die BGE zu verändern. Es muss erkennbar sein, dass der Bieter singuläre Personalausfälle, z. B. des Projektleiters oder Consultants, mit geeignetem Ersatz kompensieren kann. Die Unterlage soll einen Umfang von vier DIN A4 Seiten nicht übersteigen und ist klar zu gliedern. • Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch, alle direkt beteiligten Mitarbeiter eines potenziellen Auftragnehmers müssen daher Deutsch in der Stufe C1 in Wort und Schrift beherrschen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
12-monatige Verlängerung
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31.052.024 Monate
Angebotsöffnung
05.03.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Eschenstr. 55, 31224 Peine
Website
bge.de
Kontakt
vergabestelle@bge.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 310c031a-c8e8-4ecb-8ecf-a8b39462dcba.