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Frist unbekanntEU-weitLieferleistungen

ATERA-System

Einkauf · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BEK-2026-0002veröffentlicht 13.08.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin13125, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV zu vergeben. Die vorgesehene Leistung kann ausschließlich von 10x Genomics erbracht werden, da nach durchgeführter Markterkundung für den konkreten Beschaffungszweck kein technisch gleichwertiges alternatives System identifiziert werden konnte.

Die Genomics Technology Platform des MDC betreibt bereits zwei Systeme zur hochmultiplexen räumlichen Transkriptomanalyse. In den vergangenen drei Jahren wurden mehrere tausend Proben aus über 80 Forschungsprojekten bearbeitet. Projekte wurden für mehr als 34 Arbeitsgruppen abgerechnet; der tatsächliche Nutzerkreis ist größer. Aufgrund der hohen Auslastung bestehen bereits mehrmonatige Wartezeiten. Das zu beschaffende System muss daher den wissenschaftlichen Anforderungen des bestehenden und absehbaren Projektportfolios sowie den betrieblichen Anforderungen einer zentralen Core Facility mit hohem Probendurchsatz entsprechen.

Erforderlich ist insbesondere eine räumliche Whole-Transcriptome-Analyse mit subzellulärer Auflösung und mehr als 18.000 Targets. Etwa ein Drittel der derzeit bearbeiteten Forschungsprojekte benötigt bereits Whole-Transcriptome-Analysen bzw. kann mit begrenzten Genpanels nicht adäquat bearbeitet werden. Ergänzende Einzelzellsequenzierungen oder separate Zusatzpanels sind nicht gleichwertig, da sie zusätzliche experimentelle Schritte, Probenmaterial, Kosten und Bearbeitungszeiten sowie die Zusammenführung unterschiedlicher Datensätze erfordern.

Für den Betrieb der Core Facility ist ferner ein hoher Proben- und Flächendurchsatz erforderlich. Benötigt wird eine adressierbare Gewebefläche von bis zu 4 × 5 cm² pro Messlauf. Ein wesentlich geringerer Durchsatz würde angesichts des bestehenden Probenaufkommens die Bearbeitungskapazität reduzieren und die bestehenden Wartezeiten weiter verlängern.

Der Whole-Transcriptome-Assay muss zudem in erheblichem Umfang um projektspezifische Zieltranskripte erweitert werden können. Bereits für ein konkret geplantes Forschungsprojekt besteht ein Bedarf von mehr als 200 zusätzlichen Zieltranskripten. Für den langfristigen Plattformbetrieb wird eine Erweiterbarkeit um bis zu 1.000 zusätzliche Zieltranskripte benötigt. Ein im Rahmen der Markterkundung betrachtetes alternatives System ist derzeit auf etwa 200 Add-on-Targets begrenzt und kann diesen Bedarf nicht gleichwertig abbilden.

Weiterhin ist eine Einzelsonden-Detektion erforderlich, mit der einzelne Exons und definierte Spleißstellen gezielt untersucht werden können. Diese Funktionalität wird für mindestens fünf konkret absehbare Forschungsprojekte benötigt und steht bei einem alternativen kommerziell verfügbaren System nicht technisch gleichwertig zur Verfügung.

Das System muss außerdem einen standardisierten Workflow für unterschiedliche FFPE-Gewebe ermöglichen. Etwa zwei Drittel der Forschungsprojekte arbeiten mit Patientenproben, darunter klinisches FFPE-Archivmaterial und anderes begrenzt verfügbares bzw. nicht ersetzbares Untersuchungsmaterial. Die Analyse muss daher zerstörungsfrei erfolgen, sodass derselbe Gewebeschnitt anschließend für H&E-, Immunfluoreszenz- oder sonstige histopathologische Untersuchungen zur Verfügung steht.

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung ist zudem die bestehende Labor- und Dateninfrastruktur zu berücksichtigen. Für den Routinebetrieb bestehen validierte Labor-, Qualitätskontroll- und Analyseprozesse sowie bioinformatische Pipelines. Die Vergleichbarkeit mit vorhandenen Datensätzen ist insbesondere für laufende und longitudinale Studien relevant. Eine technisch grundlegend abweichende Plattform würde Revalidierungen, Anpassungen der Datenanalyse, Vergleichsmessungen und zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen erfordern. Dieser Gesichtspunkt wird nicht isoliert als Alleinstellungsmerkmal herangezogen.

Die Markterkundung hat ergeben, dass ein alternatives System mehrere der aus dem konkreten Bedarf abgeleiteten Anforderungen nicht technisch gleichwertig erfüllt. Dies betrifft insbesondere Add-on-Kapazität, Einzelsonden-Detektion, Flächendurchsatz und die zerstörungsfreie Weiterverwendung des Gewebeschnitts.

Die Anforderungen wurden aus dem bestehenden und absehbaren wissenschaftlichen Projektportfolio sowie den betrieblichen Erfordernissen der Genomics Technology Platform abgeleitet und nicht zur Bevorzugung eines bestimmten Produkts oder Unternehmens festgelegt. Sie stellen keine bloßen Leistungs- oder Komfortvorteile dar, sondern sind für die vorgesehenen Forschungsprojekte und den Plattformbetrieb erforderlich.

Nach der Markterkundung erfüllt derzeit ausschließlich das Atera-System von 10x Genomics die erforderliche Kombination dieser Anforderungen. Eine technisch gleichwertige Alternative wurde nicht identifiziert. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV liegen daher vor.

Gegenstand nach CPV

  • 38500000Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76 53123
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Einkauf
Art
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Robert-Rössle-Straße 10, 13125 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

16Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d5a1ae58-4d64-4cd0-83a7-c0a051a36e4d.