ASSIMA Subskriptionen
Die Autobahn GmbH des Bundes - Zentrale · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BEK-2023-0050veröffentlicht 22.12.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- Überlassung von Microsoft-Lizenzen an den Forschungsverbund Berlin e.V. über den BMI-Rahmenvertrag sowie damit verbundene DienstleistungenForschungsverbund Berlin e.V. · BerlinFrist 07.12.2026
- Business Intelligence (BI) und Analytics PlattformVerband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · BerlinFrist 07.12.2026
- IKT-Basisdienst VideokonferenzsystemDer Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei · BerlinFrist 01.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung der Schulungsplattform und Unterstützungsleistungen der Anwender auf Basis der ASSIMA Plattform als SaaS inkl. Hosting, Application Management, Wartung und Support. Sowie weitere Nutzung der vorhandenen Kurse.
Beschreibung des Loses
Das Trainingskonzept der Auftraggeberin sieht vor, auf Basis von zu erstellenden Storyboards modular aufgebautes Trainingsmaterial zu rollenbasierten Kursen zusammenzustellen. Dazu bedarf es eines Authoring-Systems, mit dem Schulungssimulationen erstellt werden können, die so aussehen und funktionieren wie realen Systeme. Erforderlich ist, dass die Nutzer praktische Erfahrungen sammeln können, ohne dass Daten gefährdet werden. Die Lernenden benötigen eine sichere Umgebung zum Üben, Fehler machen und experimentieren. Dazu muss es wie bei realen Sessions in beliebiger Reihenfolge möglich sein, zu klicken, zu scrollen, Dropdown-Menüs zu verwenden und Daten in Felder einzugeben. Anwendungsbildschirme müssen als bearbeitbare Objekte erfasst werden können. Gerade weil sich die Autobahn GmbH in vielen Feldern fort- bzw. weiterentwickelt oder teils erst im Auf- bzw. Umbau befindet, bedarf es einer flexiblen Lösung, die ermöglicht etwa Farben, Texte, Schaltflächen, Felder - im Grunde all das, was die Nutzer sehen - zu ändern, um die Schulungen aktuell zu halten. Um den hierfür erforderlichen Aufwand auf ein Minimum zu begrenzen, muss es möglich sein, bei Fehlern oder Änderungen die jeweilige Schulungseinheit fortzuschreiben/anzupassen/zu ergänzen etc., um nicht mit viel Aufwand die jeweils bestehende Schulungseinheit von Neuem aufsetzen zu müssen. Alle Objekte oder Daten müssen verändert, kopiert und unterrichtsübergreifend in großem Umfang ersetzt werden können.
Darüber hinaus müssen die rund 80 bereits innerhalb der ASSIMA-Plattform erstellten Kurse weiterverwendet und angepasst werden können. Sie müssen auch künftig aktuell gehalten werden können, als Material zum Onboarding neuer Mitarbeiter jederzeit verfügbar und aufrufbar sein. Im Rahmen der Technologie müssen die erforderlichen, unterschiedlichen Endanwender-Schulungen der neuen ERPneu-IT-Anwendungen mit einem für die Auftraggeberin zu bewältigendem Aufwand erstellt werden können, wobei gleiche Schritte geclont und unterschiedliche Schritte angepasst werden können müssen. Es muss möglich sein, einen Bildschirminhalt aus verschiedenen Anwendungen erfassen zu können, den erfassten Bildschirminhalt mit einer automatisierten Inhaltserstellung in einer Simulations- und Tutorial-Schicht zu bearbeiten und anzupassen. Dabei muss jedes Objekt (Eingabefeld, Tabelle, Bezeichnung, Grafik, etc.) einzeln veränderbar sein. Die erstellten Kurse und Simulationen müssen in verschiedenen Anwendungen und Formaten wieder ausgegeben werden können, z.B. für Online-Hilfen, Anleitungen, Präsentationen, Lerninhalte. Die Module des Trainingsmaterials müssen mit einer intelligenten Assist Funktion als Overlay im ERPneu System "on the Job" am Arbeitsplatz in der konkreten Aktion bereitgestellt werden können. Die Bereitstellung hat als SaaS inkl. Hosting, Application Management, Wartung und Support zu erfolgen. Zur Erfüllung dieses Bedarfs sollen folgende Subskriptionen beschafft werden: -Assima Collaborate / Enterprise End-User; -Assima Train Author; -Assima Assist Author; -Assima Cloning for SAP End-User (SAP GUI & SAP Fiori & SuccessFactors); -Assima SmartASSIST End-User for SAP (SAP GUI & SAP Fiori & SuccessFactors); -Umsysteme GE-Office Grunderwerb & ITWO lizenziert und MaVIS und GE-Office Liegenschaften on demand.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen A … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB - Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Die Autobahn GmbH des Bundes - Zentrale
- Anschrift
- Heidestr. 15, 10557 Berlin
- Website
- vergabe.autobahn.de
- Kontakt
- vergabestelle@
autobahn.de
Bei uns erfasst
- ÜAZ Ausbildung zum Straßenwärter Jahrgang 2024-202705.08.2024 · 1 Angebot
- Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)07.05.2024 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH18 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH8 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH6 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co. KG4 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbHFrist 02.12.2026
- Überlassung von Microsoft-Lizenzen an den Forschungsverbund Berlin e.V. über den BMI-Rahmenvertrag sowie damit verbundene DienstleistungenForschungsverbund Berlin e.V.Frist 07.12.2026
- Erneuerung VMware LizenzerneuerungTechnische Universität BerlinFrist 13.11.2026
- Autodesk-SubscriptionsBundesdruckerei GmbHFrist 30.11.2026
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbHFrist 02.12.2026
- Rahmenvertrag über die Lieferung von Softwareprodukten der Firma OmnissaDRV Bund EinkaufsmanagementFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab094cd3-24fb-46c3-a83c-4260427a52c0.