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Frist unbekanntEU-weitSoftwareIT und Software

ASSIMA Subskriptionen

Die Autobahn GmbH des Bundes - Zentrale · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BEK-2023-0050veröffentlicht 22.12.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10557, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung der Schulungsplattform und Unterstützungsleistungen der Anwender auf Basis der ASSIMA Plattform als SaaS inkl. Hosting, Application Management, Wartung und Support. Sowie weitere Nutzung der vorhandenen Kurse.

Beschreibung des Loses

Das Trainingskonzept der Auftraggeberin sieht vor, auf Basis von zu erstellenden Storyboards modular aufgebautes Trainingsmaterial zu rollenbasierten Kursen zusammenzustellen. Dazu bedarf es eines Authoring-Systems, mit dem Schulungssimulationen erstellt werden können, die so aussehen und funktionieren wie realen Systeme. Erforderlich ist, dass die Nutzer praktische Erfahrungen sammeln können, ohne dass Daten gefährdet werden. Die Lernenden benötigen eine sichere Umgebung zum Üben, Fehler machen und experimentieren. Dazu muss es wie bei realen Sessions in beliebiger Reihenfolge möglich sein, zu klicken, zu scrollen, Dropdown-Menüs zu verwenden und Daten in Felder einzugeben. Anwendungsbildschirme müssen als bearbeitbare Objekte erfasst werden können. Gerade weil sich die Autobahn GmbH in vielen Feldern fort- bzw. weiterentwickelt oder teils erst im Auf- bzw. Umbau befindet, bedarf es einer flexiblen Lösung, die ermöglicht etwa Farben, Texte, Schaltflächen, Felder - im Grunde all das, was die Nutzer sehen - zu ändern, um die Schulungen aktuell zu halten. Um den hierfür erforderlichen Aufwand auf ein Minimum zu begrenzen, muss es möglich sein, bei Fehlern oder Änderungen die jeweilige Schulungseinheit fortzuschreiben/anzupassen/zu ergänzen etc., um nicht mit viel Aufwand die jeweils bestehende Schulungseinheit von Neuem aufsetzen zu müssen. Alle Objekte oder Daten müssen verändert, kopiert und unterrichtsübergreifend in großem Umfang ersetzt werden können.

Darüber hinaus müssen die rund 80 bereits innerhalb der ASSIMA-Plattform erstellten Kurse weiterverwendet und angepasst werden können. Sie müssen auch künftig aktuell gehalten werden können, als Material zum Onboarding neuer Mitarbeiter jederzeit verfügbar und aufrufbar sein. Im Rahmen der Technologie müssen die erforderlichen, unterschiedlichen Endanwender-Schulungen der neuen ERPneu-IT-Anwendungen mit einem für die Auftraggeberin zu bewältigendem Aufwand erstellt werden können, wobei gleiche Schritte geclont und unterschiedliche Schritte angepasst werden können müssen. Es muss möglich sein, einen Bildschirminhalt aus verschiedenen Anwendungen erfassen zu können, den erfassten Bildschirminhalt mit einer automatisierten Inhaltserstellung in einer Simulations- und Tutorial-Schicht zu bearbeiten und anzupassen. Dabei muss jedes Objekt (Eingabefeld, Tabelle, Bezeichnung, Grafik, etc.) einzeln veränderbar sein. Die erstellten Kurse und Simulationen müssen in verschiedenen Anwendungen und Formaten wieder ausgegeben werden können, z.B. für Online-Hilfen, Anleitungen, Präsentationen, Lerninhalte. Die Module des Trainingsmaterials müssen mit einer intelligenten Assist Funktion als Overlay im ERPneu System "on the Job" am Arbeitsplatz in der konkreten Aktion bereitgestellt werden können. Die Bereitstellung hat als SaaS inkl. Hosting, Application Management, Wartung und Support zu erfolgen. Zur Erfüllung dieses Bedarfs sollen folgende Subskriptionen beschafft werden: -Assima Collaborate / Enterprise End-User; -Assima Train Author; -Assima Assist Author; -Assima Cloning for SAP End-User (SAP GUI & SAP Fiori & SuccessFactors); -Assima SmartASSIST End-User for SAP (SAP GUI & SAP Fiori & SuccessFactors); -Umsysteme GE-Office Grunderwerb & ITWO lizenziert und MaVIS und GE-Office Liegenschaften on demand.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen A … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB - Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Die Autobahn GmbH des Bundes - Zentrale
Anschrift
Heidestr. 15, 10557 Berlin
Kontakt
vergabestelle@autobahn.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (208 Lose mit Angabe)
417.488 €Zuschlagswert im Median
257.125 € – 925.000 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab094cd3-24fb-46c3-a83c-4260427a52c0.