Arzneimittelausschreibung 01_2025_vergebene Aufträge
IKK classic · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen 01_2025veröffentlicht 14.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 12,51 Mio. €
- Laufzeit
- 22 Monate
- 01.03.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 5
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
- Zeitvertrag Lieferung von Flockungshilfsmitteln für die Schlammentwässerung und -eindickung der SEDD GmbHStadtentwässerung Dresden GmbH · DresdenFrist 08.12.2026
- Leasen von 27 DKfz für die LTVLandesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie · DresdenFrist 01.12.2026
- Hochauflösendes MassenspektrometerTechnische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung · DresdenFrist 23.11.2026
- Stromausschreibung Kommunaler Versorgungsverband Sachsen 2027/2028/2029Kommunaler Versorgungsverband Sachsen, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH · DresdenFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 5 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 12,51 Mio. €
- Laufzeit
- 22 Monate01.03.2026 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (955 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis 31. Dezember 2027. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen aufgeteilt in 5 Fachlose. Angebote können ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal zwei oder drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen (zur Höchstzahl siehe Informationen zum jeweiligen Fachlos).
Gegenstand nach CPV
- 33600000ArzneimittelHauptgegenstand
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 001 | Axitinib Filmtabletten [2] ATC-Code: L01EK01; Axitinib Darreichungsform(en): Filmtabletten Anzahl der vorgesehenen Vertragspartner: 2 | 22 Monate | 1.381.273 € |
| 2 | 002 | Atorvastatin + Ezetimib Filmtabletten u.w. 90 Stück [2] ATC-Code: C10BA05; Atorvastatin und Ezetimib Darreichungsform(en): Filmtabletten; Tabletten; Hartkapseln Anzahl der vorgesehenen Vertragspartner: 2 | 22 Monate | 1.017.401 € |
| 3 | 003 | Dimethylfumarat magensaftresistente Hartkapseln [3] [H] ATC-Code:L04AX07; Dimethylfumarat Darreichungsform(en): magensaftresistente Hartkapseln Anzahl der vorgesehenen Vertragspartner: 3 | 22 Monate | 3.020.151 € |
| 4 | 004 | Rivaroxaban Filmtabletten [2] [H] ATC-Code: B01AF01; Rivaroxaban Darreichungsform(en): Filmtabletten Anzahl der vorgesehenen Vertragspartner: 2 | 22 Monate | 6.890.275 € |
| 5 | 005 | Ticagrelor Filmtabletten [2] ATC-Code: B01AC24; Ticagrelor Darreichungsform(en): Filmtabletten Anzahl der vorgesehenen Vertragspartner: 2 | 22 Monate | 200.552 € |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Rangfolge aufsteigend nach Angebotspreis (Rang 1 = niedrigster Gesamtpreis)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die IKK classic behält sich das Recht vor, die Vereinbarung im Einzelfall durch einseitige Erklärung einmalig für einen Monat bis zu zwölf Monate zu verlängern. Nähere Details sind den Vergabeunterlagen (insbes. Anhang 1 - Mustervertrag § 12 Abs. 3) zu entnehmen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenkürzer
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Fachloses. 2) Mit dem Angebot einzureichen ist auch das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über fehlende Ausschlussgründe) zu §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG, das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Wettbewerbsregisterauszug) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Details siehe Vergabeunterlagen. 3) Bei Abgabe eines Angebotes als örtlicher Vertreter im Sinne des § 9 Abs. 2 AMG sind sowohl vom Zulassungsinhaber als auch vom örtlichen Vertreter der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für die Wettbewerbsregisterabfrage) sowie das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung zu Artikel 5k der VO (EU) Nr. 833/2014) einzureichen. 4) Bei Bietergemeinschaften ist das Bieterformular Teil VI (Erklärung zur Bietergemeinschaft) vollständig ausgefüllt mit den Angebotsunterlagen vorzulegen, d.h. Eigenerklärungen, dass unter anderem alle namentlich genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften und die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist, Details siehe Vergabeunterlagen. Außerdem sind der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 5) Ausführliche Informationen, Video-Tutorials sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service- und Supportcenter von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Einen Leitfaden zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie dem Dokument "Anhang 4_Erläuterungen zur Angebotsabgabe_V0" in den Vergabeunterlagen entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZ5WWZ Hinweis zur Bekanntmachung der vergebenen Aufträge: 1) Bietergemeinschaften enthalten im Namen die Abkürzung "BG" und einen Klammerzusatz mit allen BG-Mitgliedern. Die Angaben beziehen sich auf den Vertreter der Bietergemeinschaft. 2) Um den Vorgaben des Formulars zu genügen, wurden die Gesamtlosauftragswerte auf die jeweilige Anzahl der Vertragspartner im Los gleichmäßig verteilt. Diese Angabe versteht sich theoretisch.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Rangfolge aufsteigend nach Angebotspreis (Rang 1 = niedrigster Gesamtpreis)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die IKK classic behält sich das Recht vor, die Vereinbarung im Einzelfall durch einseitige Erklärung einmalig für einen Monat bis zu zwölf Monate zu verlängern. Nähere Details sind den Vergabeunterlagen (insbes. Anhang 1 - Mustervertrag § 12 Abs. 3) zu entnehmen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenkürzer
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es dürfen nur PZN im Indikationsbereich "Zur Behandlung von erwachsenen Patienten sowie Kindern und Jugendlichen ab 13 Jahren mit schubförmig remittierender Multipler Sklerose" angeboten werden.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Fachloses. 2) Mit dem Angebot einzureichen ist auch das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über fehlende Ausschlussgründe) zu §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG, das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Wettbewerbsregisterauszug) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Details siehe Vergabeunterlagen. 3) Bei Abgabe eines Angebotes als örtlicher Vertreter im Sinne des § 9 Abs. 2 AMG sind sowohl vom Zulassungsinhaber als auch vom örtlichen Vertreter der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für die Wettbewerbsregisterabfrage) sowie das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung zu Artikel 5k der VO (EU) Nr. 833/2014) einzureichen. 4) Bei Bietergemeinschaften ist das Bieterformular Teil VI (Erklärung zur Bietergemeinschaft) vollständig ausgefüllt mit den Angebotsunterlagen vorzulegen, d.h. Eigenerklärungen, dass unter anderem alle namentlich genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften und die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist, Details siehe Vergabeunterlagen. Außerdem sind der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 5) Ausführliche Informationen, Video-Tutorials sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service- und Supportcenter von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Einen Leitfaden zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie dem Dokument "Anhang 4_Erläuterungen zur Angebotsabgabe_V0" in den Vergabeunterlagen entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZ5WWZ Hinweis zur Bekanntmachung der vergebenen Aufträge: 1) Bietergemeinschaften enthalten im Namen die Abkürzung "BG" und einen Klammerzusatz mit allen BG-Mitgliedern. Die Angaben beziehen sich auf den Vertreter der Bietergemeinschaft. 2) Um den Vorgaben des Formulars zu genügen, wurden die Gesamtlosauftragswerte auf die jeweilige Anzahl der Vertragspartner im Los gleichmäßig verteilt. Diese Angabe versteht sich theoretisch.
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Rangfolge aufsteigend nach Angebotspreis (Rang 1 = niedrigster Gesamtpreis)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die IKK classic behält sich das Recht vor, die Vereinbarung im Einzelfall durch einseitige Erklärung einmalig für einen Monat bis zu zwölf Monate zu verlängern. Nähere Details sind den Vergabeunterlagen (insbes. Anhang 1 - Mustervertrag § 12 Abs. 3) zu entnehmen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenkürzer
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- In der WNK 05 dürfen nur PZN angeboten werden, die 42 Filmtabletten mit 15 mg Rivaroxaban und 7 Filmtabletten mit 20 mg Rivaroxaban enthalten (Starterpackung).
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Fachloses. 2) Mit dem Angebot einzureichen ist auch das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über fehlende Ausschlussgründe) zu §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG, das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Wettbewerbsregisterauszug) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Details siehe Vergabeunterlagen. 3) Bei Abgabe eines Angebotes als örtlicher Vertreter im Sinne des § 9 Abs. 2 AMG sind sowohl vom Zulassungsinhaber als auch vom örtlichen Vertreter der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für die Wettbewerbsregisterabfrage) sowie das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung zu Artikel 5k der VO (EU) Nr. 833/2014) einzureichen. 4) Bei Bietergemeinschaften ist das Bieterformular Teil VI (Erklärung zur Bietergemeinschaft) vollständig ausgefüllt mit den Angebotsunterlagen vorzulegen, d.h. Eigenerklärungen, dass unter anderem alle namentlich genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften und die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist, Details siehe Vergabeunterlagen. Außerdem sind der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 5) Ausführliche Informationen, Video-Tutorials sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service- und Supportcenter von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Einen Leitfaden zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie dem Dokument "Anhang 4_Erläuterungen zur Angebotsabgabe_V0" in den Vergabeunterlagen entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZ5WWZ Hinweis zur Bekanntmachung der vergebenen Aufträge: 1) Bietergemeinschaften enthalten im Namen die Abkürzung "BG" und einen Klammerzusatz mit allen BG-Mitgliedern. Die Angaben beziehen sich auf den Vertreter der Bietergemeinschaft. 2) Um den Vorgaben des Formulars zu genügen, wurden die Gesamtlosauftragswerte auf die jeweilige Anzahl der Vertragspartner im Los gleichmäßig verteilt. Diese Angabe versteht sich theoretisch.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | BG ALIUD STADAPHARM GbR (ALIUD PHARMA GmbH, STADAPHARM GmbH), Laichingen; BG Hexal 1 A Pharma GbR (1 A Pharma GmbH, H e x a l Aktiengesellschaft), Holzkirchen | 3 |
| 2 | BG Heumann / Heunet GbR (Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG, Heunet Pharma GmbH), Nürnberg; Zentiva Pharma GmbH, Frankfurt am Main | 4 |
| 3 | 089Pharm GmbH, München; betapharm Arzneimittel GmbH, Augsburg; PUREN Pharma GmbH & Co. KG, München | 12 |
| 4 | PUREN Pharma GmbH & Co. KG, München; Micro Labs GmbH, Frankfurt | 21 |
| 5 | Ascend GmbH, Frankfurt am Main; Zentiva Pharma GmbH, Frankfurt am Main | 13 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- IKK classic
- Anschrift
- Tannenstr. 4b, 01099 Dresden
- Kontakt
- arzneimittelausschreibung@
ikk-classic.de
Bei uns erfasst
- Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zwischen der IKK classic und der Besins Healthcare Germany GmbH zu Testogel05.11.2026 · 1 Angebot
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- Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß§ 130c Abs. 1 SGB V zwischen der IKK classic und Abacus Medicine und Originalis B.V. zu Bimzelx03.11.2026 · 1 Angebot
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- Zuschlag an Medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate m.b.H., rund 5.000.000 €, 2 Angebote
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- Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-VerfahrenIKK classic · DresdenFrist 05.07.2028
- Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-VerfahrenIKK classic · DresdenFrist 05.05.2028
Alle 17 offenen Ausschreibungen von IKK classic, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 336 (Arzneimittel) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- ViiV Healthcare GmbH7 Zuschläge
- Micro Labs GmbH4 Zuschläge
- Zentiva Pharma GmbH4 Zuschläge
- 089Pharm GmbH3 Zuschläge
- Abacus Medicine A/S3 Zuschläge
- Ascend GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.11.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e65e985e-2495-4eb4-bbe2-aa1b4d4aa4c7.