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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Arzneimittelausschreibung 01_2025_vergebene Aufträge

IKK classic · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 01_2025veröffentlicht 14.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 361 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
12,51 Mio. €
Laufzeit
22 Monate01.03.2026 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dresden01099, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (955 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis 31. Dezember 2027. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen aufgeteilt in 5 Fachlose. Angebote können ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal zwei oder drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen (zur Höchstzahl siehe Informationen zum jeweiligen Fachlos).

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
001 | Axitinib Filmtabletten [2]

ATC-Code: L01EK01; Axitinib Darreichungsform(en): Filmtabletten Anzahl der vorgesehenen Vertragspartner: 2

22 Monate1.381.273 €
2
002 | Atorvastatin + Ezetimib Filmtabletten u.w. 90 Stück [2]

ATC-Code: C10BA05; Atorvastatin und Ezetimib Darreichungsform(en): Filmtabletten; Tabletten; Hartkapseln Anzahl der vorgesehenen Vertragspartner: 2

22 Monate1.017.401 €
3
003 | Dimethylfumarat magensaftresistente Hartkapseln [3] [H]

ATC-Code:L04AX07; Dimethylfumarat Darreichungsform(en): magensaftresistente Hartkapseln Anzahl der vorgesehenen Vertragspartner: 3

22 Monate3.020.151 €
4
004 | Rivaroxaban Filmtabletten [2] [H]

ATC-Code: B01AF01; Rivaroxaban Darreichungsform(en): Filmtabletten Anzahl der vorgesehenen Vertragspartner: 2

22 Monate6.890.275 €
5
005 | Ticagrelor Filmtabletten [2]

ATC-Code: B01AC24; Ticagrelor Darreichungsform(en): Filmtabletten Anzahl der vorgesehenen Vertragspartner: 2

22 Monate200.552 €

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1Rangfolge aufsteigend nach Angebotspreis (Rang 1 = niedrigster Gesamtpreis)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die IKK classic behält sich das Recht vor, die Vereinbarung im Einzelfall durch einseitige Erklärung einmalig für einen Monat bis zu zwölf Monate zu verlängern. Nähere Details sind den Vergabeunterlagen (insbes. Anhang 1 - Mustervertrag § 12 Abs. 3) zu entnehmen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenAuf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Fachloses. 2) Mit dem Angebot einzureichen ist auch das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über fehlende Ausschlussgründe) zu §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG, das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Wettbewerbsregisterauszug) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Details siehe Vergabeunterlagen. 3) Bei Abgabe eines Angebotes als örtlicher Vertreter im Sinne des § 9 Abs. 2 AMG sind sowohl vom Zulassungsinhaber als auch vom örtlichen Vertreter der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für die Wettbewerbsregisterabfrage) sowie das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung zu Artikel 5k der VO (EU) Nr. 833/2014) einzureichen. 4) Bei Bietergemeinschaften ist das Bieterformular Teil VI (Erklärung zur Bietergemeinschaft) vollständig ausgefüllt mit den Angebotsunterlagen vorzulegen, d.h. Eigenerklärungen, dass unter anderem alle namentlich genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften und die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist, Details siehe Vergabeunterlagen. Außerdem sind der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 5) Ausführliche Informationen, Video-Tutorials sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service- und Supportcenter von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Einen Leitfaden zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie dem Dokument "Anhang 4_Erläuterungen zur Angebotsabgabe_V0" in den Vergabeunterlagen entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZ5WWZ Hinweis zur Bekanntmachung der vergebenen Aufträge: 1) Bietergemeinschaften enthalten im Namen die Abkürzung "BG" und einen Klammerzusatz mit allen BG-Mitgliedern. Die Angaben beziehen sich auf den Vertreter der Bietergemeinschaft. 2) Um den Vorgaben des Formulars zu genügen, wurden die Gesamtlosauftragswerte auf die jeweilige Anzahl der Vertragspartner im Los gleichmäßig verteilt. Diese Angabe versteht sich theoretisch.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1Rangfolge aufsteigend nach Angebotspreis (Rang 1 = niedrigster Gesamtpreis)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die IKK classic behält sich das Recht vor, die Vereinbarung im Einzelfall durch einseitige Erklärung einmalig für einen Monat bis zu zwölf Monate zu verlängern. Nähere Details sind den Vergabeunterlagen (insbes. Anhang 1 - Mustervertrag § 12 Abs. 3) zu entnehmen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenAuf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es dürfen nur PZN im Indikationsbereich "Zur Behandlung von erwachsenen Patienten sowie Kindern und Jugendlichen ab 13 Jahren mit schubförmig remittierender Multipler Sklerose" angeboten werden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Fachloses. 2) Mit dem Angebot einzureichen ist auch das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über fehlende Ausschlussgründe) zu §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG, das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Wettbewerbsregisterauszug) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Details siehe Vergabeunterlagen. 3) Bei Abgabe eines Angebotes als örtlicher Vertreter im Sinne des § 9 Abs. 2 AMG sind sowohl vom Zulassungsinhaber als auch vom örtlichen Vertreter der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für die Wettbewerbsregisterabfrage) sowie das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung zu Artikel 5k der VO (EU) Nr. 833/2014) einzureichen. 4) Bei Bietergemeinschaften ist das Bieterformular Teil VI (Erklärung zur Bietergemeinschaft) vollständig ausgefüllt mit den Angebotsunterlagen vorzulegen, d.h. Eigenerklärungen, dass unter anderem alle namentlich genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften und die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist, Details siehe Vergabeunterlagen. Außerdem sind der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 5) Ausführliche Informationen, Video-Tutorials sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service- und Supportcenter von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Einen Leitfaden zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie dem Dokument "Anhang 4_Erläuterungen zur Angebotsabgabe_V0" in den Vergabeunterlagen entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZ5WWZ Hinweis zur Bekanntmachung der vergebenen Aufträge: 1) Bietergemeinschaften enthalten im Namen die Abkürzung "BG" und einen Klammerzusatz mit allen BG-Mitgliedern. Die Angaben beziehen sich auf den Vertreter der Bietergemeinschaft. 2) Um den Vorgaben des Formulars zu genügen, wurden die Gesamtlosauftragswerte auf die jeweilige Anzahl der Vertragspartner im Los gleichmäßig verteilt. Diese Angabe versteht sich theoretisch.

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1Rangfolge aufsteigend nach Angebotspreis (Rang 1 = niedrigster Gesamtpreis)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die IKK classic behält sich das Recht vor, die Vereinbarung im Einzelfall durch einseitige Erklärung einmalig für einen Monat bis zu zwölf Monate zu verlängern. Nähere Details sind den Vergabeunterlagen (insbes. Anhang 1 - Mustervertrag § 12 Abs. 3) zu entnehmen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenAuf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
In der WNK 05 dürfen nur PZN angeboten werden, die 42 Filmtabletten mit 15 mg Rivaroxaban und 7 Filmtabletten mit 20 mg Rivaroxaban enthalten (Starterpackung).
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZMMDM# 1) Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos / für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombinationen (WNK) innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Die Anzahl der Unternehmer, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Fachloses. 2) Mit dem Angebot einzureichen ist auch das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über fehlende Ausschlussgründe) zu §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG, § 21 MiLoG, das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Wettbewerbsregisterauszug) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Details siehe Vergabeunterlagen. 3) Bei Abgabe eines Angebotes als örtlicher Vertreter im Sinne des § 9 Abs. 2 AMG sind sowohl vom Zulassungsinhaber als auch vom örtlichen Vertreter der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für die Wettbewerbsregisterabfrage) sowie das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung zu Artikel 5k der VO (EU) Nr. 833/2014) einzureichen. 4) Bei Bietergemeinschaften ist das Bieterformular Teil VI (Erklärung zur Bietergemeinschaft) vollständig ausgefüllt mit den Angebotsunterlagen vorzulegen, d.h. Eigenerklärungen, dass unter anderem alle namentlich genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften und die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist, Details siehe Vergabeunterlagen. Außerdem sind der Handelsregisterauszug, das Bieterformular Teil II (Eigenerklärung über fehlende Ausschlussgründe), das Bieterformular Teil V (Eigenerklärung zu den Angaben für den Gewerbezentralregisterabruf) und das Bieterformular Teil VII (Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 5) Ausführliche Informationen, Video-Tutorials sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service- und Supportcenter von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Einen Leitfaden zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie dem Dokument "Anhang 4_Erläuterungen zur Angebotsabgabe_V0" in den Vergabeunterlagen entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXP4DRZ5WWZ Hinweis zur Bekanntmachung der vergebenen Aufträge: 1) Bietergemeinschaften enthalten im Namen die Abkürzung "BG" und einen Klammerzusatz mit allen BG-Mitgliedern. Die Angaben beziehen sich auf den Vertreter der Bietergemeinschaft. 2) Um den Vorgaben des Formulars zu genügen, wurden die Gesamtlosauftragswerte auf die jeweilige Anzahl der Vertragspartner im Los gleichmäßig verteilt. Diese Angabe versteht sich theoretisch.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

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49vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (588 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.11.2025

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