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Architektenleistungen gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff. - Neue Feuer- und Rettungswache - Robert-Schuman-Straße / Siegelallee, 52066 Aachen

Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300 · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen FB 60/302-2024/1028-AKveröffentlicht 02.07.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 35 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate11.06.2026 – 28.09.2029
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 174 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (118 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Planungsqualität45 %
  • Projektumsetzung25 %
  • Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.09.2029
    vor 5 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Aachen hat in den Jahren 2023 bis 2024 einen hochbaulich, freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für den Neubau der 4. Feuer- und Rettungswache durchgeführt. Das Plangebiet liegt im südlichen Teil des Stadtbezirks Aachen-Mitte und umfasst eine Größe von ca. 2,3 ha. Gegenstand des Wettbewerbs war die Planung eines zukunftsweisenden und funktionalen Neubaus für die 4. Feuer- und Rettungswache, sowie eines städtebaulich und freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes für das Wettbewerbsgelände. Das Hauptziel bestand darin, ein Gebäude zu entwerfen, das den Anforderungen eines modernen Feuerwehrhauses entspricht und optimale Arbeitsbedingungen für die Feuerwehrleute bietet. Nachrangig sollte ein Kunstrasensportplatz als Sportaußenanlage mit Umkleidegebäude und ein frei zugänglicher Sportbereich (Bolzplatz) konzipiert werden. Der Wettbewerb endet - anders als ein Vergabeverfahren - nicht mit der Erteilung eines Auftrags, sondern mit der Beurteilung und Prämierung von Planungsvorschlägen durch ein Preisgericht. Die Preisgerichtssitzung zum Planungswettbewerb "Feuer- und Rettungswache Aachen" fand am 05.09.2024 statt. Auch wenn bereits Preistragende gekürt worden sind, setzt die Beauftragung eines Preistragenden bzw. Teilnehmenden des Wettbewerbs zwingend zusätzlich ein Vergabeverfahren nach den Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge voraus. Insoweit ist jedoch die Sonderregelung des § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV zu beachten, wonach das anschließende Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne erneute Bekanntmachung auf den oder die Preistragenden beschränkt werden kann, soweit in der Auslobung bestimmt ist, dass der Auftrag an den Gewinner oder an einen der Preistragenden vergeben werden soll. Die Stadt Aachen hat in der Auslobung bestimmt, dass die Verhandlungen mit den drei Preistragenden geführt werden sollen.

Beschreibung des Loses

Wettbewerbsgegenstand ist die Erarbeitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes für das Wettbewerbsgelände und der Entwurf einer Feuer- und Rettungswache mit einer BGF von ca. 5.300 m2 und geschätzten Kosten von 16,1 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300 und 400). Das Wettbewerbsgelände umfasst eine Fläche von insgesamt 2,3 Hektar. Der für die Neuordnung der Freianlagen bislang erfasste Kostenrahmen beträgt 3,14 Mio. EUR brutto.

Bearbeitungszeiträume Leistungsphasen 1-3: 4. Quartal 2024 - 2. Quartal 2025 Unterbrechung der Bearbeitung wg. B-Plan: 3. Quartal 2025 - 3. Quartal 2026 Leistungsphase 4-7: 4. Quartal 2026 - 3. Quartal 2027 Bearbeitungszeitraum Ausführung: 4. Quartal 2027 - 3. Quartal 2029

Der AG beabsichtigt, die ausgeschriebenen Architektenleistungen stufenweise zu beauftragen:

Stufe 1: Leistungsphase 1-2 Stufe 2: Leistungsphase 3-4 Stufe 3: Leistungsphase 5-9

Die Beauftragung der Folgestufe erfolgt in Abhängigkeit der Freigabe durch die Ausschüsse und politischen Gremien.

Der AN hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.

Gegenstand des Auftrags Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI - Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI - Flächenplanung (Städtebaulicher Entwurf) auf Grundlage der AHO Nr. 42 Es erfolgt keine Aufteilung der vertragsgegenständlichen Planungsleistungen in Lose. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen; die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe erfolgt schriftlich durch die Stadt Aachen. Die Abnahme der Leistungsphasen erfolgt schriftlich. Der Auftraggeber beauftragt die folgenden Leistungen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß § 34 HOAI Honorarzone IV: 1. Leistungsphase 1 - 5 2. Optional: Leistungsphase 6 - 9 Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß § 39 HOAI, Honorarzone IV: 1. Leistungsphase 1 - 5 2. Optional: Leistungsphase 6 - 9 Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der AHO Nr. 42 "Besondere Leistungen zur Flächenplanung" - Städtebaulicher Entwurf (hohe Anforderungen), HOAI 2021 in 1. LP 1 - 3 In den Angebotsunterlagen ist darzulegen, welche Rechtsform das Team für die Umsetzung annimmt (z.B. Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer). In jedem Fall gilt das Architekturbüro als federführend und Hauptansprechpartner gegenüber der Stadt Aachen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
PlanungsqualitätGewichtung (Punkte, genau) 45
Qualität
ProjektumsetzungGewichtung (Punkte, genau) 25
Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
11.06.2026
Vertragsende
28.09.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bietende haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erk … ganz lesenBietende haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Haftungsausschluss: Der Auftraggeber haftet für unvollständige bzw. unrichtige Angaben in den Vergabeunterlagen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Datenschutz (Informationen nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO): Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist der Auftraggeber im Sin … ganz lesenHaftungsausschluss: Der Auftraggeber haftet für unvollständige bzw. unrichtige Angaben in den Vergabeunterlagen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Datenschutz (Informationen nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO): Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist der Auftraggeber im Sinne der besonderen Bewerbungsbedingungen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die nachfolgenden Daten der Bietenden verarbeitet: - Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietenden, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartner*innen der Bietenden (z. B. Vorname und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). - Daten zur Qualifikation und Eignung der vom Bietenden eingesetzten Beschäftigten und Referenzen über in der Vergangenheit vom Bietenden ausgeführte vergleichbare Leistungen (nebst persönlicher Kontaktdaten der Ansprechpartner*in). Die Bietenden müssen jeweils vor der Benennung sicherstellen, dass die Ansprechpartner*in in die Weitergabe der persönlichen Kontaktdaten und die Angabe der Referenzen eingewilligt haben. Diese Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und dem Vergabevermerk beigelegt. Der Auftraggeber hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie die jeweiligen vergaberechtlichen Bestimmungen des Landes- und des Haushaltsrechts. Die Daten werden gestützt auf folgende Rechtsgrundlagen verarbeitet: - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i. V. m. § 97 Abs. 1 GWB und §§ 122 ff. GWB (bzw. i. V. m. den entsprechenden landes- oder haushaltsrechtlichen Bestimmungen) - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO i. V. m. § 97 Abs. 1 GWB und §§ 122 ff. GWB (bzw. i. V. m. den entsprechenden landes- oder haushaltsrechtlichen Bestimmungen). - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung dieser Daten gesetzlich zulässig ist oder die Bietenden in die Übermittlung der Daten eingewilligt haben: - Weitergabe von Daten an öffentliche Stellen oder Institutionen (Behörden, zum Beispiel im Rahmen einer Strafverfolgung) bei Vorliegen einer rechtlichen Verpflichtung. - Weitergabe von Daten an die entsprechende Behörde bei Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bzw. Wettbewerbsregister). - Weitergabe von Daten an die unterlegenen Bietenden, die (soweit erforderlich) einen Antrag auf die Unterrichtung über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bietenden gestellt haben. Soweit bei bestimmten Verfahrensarten ein vergaberechtliches Erfordernis besteht, wird für die Dauer von drei Monaten über den vergebenen Auftrag auf der Internetseite des Auftraggebers informiert. - Weitergabe von Daten an die Vergabenachprüfstelle im Sinne dieser besonderen Bewerbungsbedingungen zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen sowie an die zuständigen Gerichte im Falle von sofortigen Beschwerden oder Klagen. - Weitergabe von Daten an vom Auftraggeber eingesetzte Auftragsverarbeiter (z. B. im Bereich der Beratungs-, IT- oder Druckdienstleistungen), die die Daten der Bietenden weisungsgebunden für ihn verarbeiten. Wenn der Auftraggeber für die Erfüllung seiner Aufgaben ein Unternehmen beauftragt, beachtet er stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe der Daten der Bietenden erfolgt insbesondere nur nach dem Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Wenn es für die Durchführung des Vertrages mit dem späteren Auftragnehmenden erforderlich ist, gibt der Auftraggeber dessen Daten beispielsweise an Banken oder Versanddienstleister*innen weiter. Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten der Bietenden gelten grundsätz …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXT2YYBYT1M691GM# Besondere Bewerbungsbedingungen Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen - Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bietenden Unklarheiten, so hat der Bietende unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. - Die Bie … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXT2YYBYT1M691GM# Besondere Bewerbungsbedingungen Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen - Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bietenden Unklarheiten, so hat der Bietende unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. - Die Bietenden werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fragen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln. Wettbewerbsbeschränkungen - Angebote von Bietenden, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. - Ebenfalls ausgeschlossen werden Bietende, die rechtskräftig wegen der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung oder Bestechung und Betruges verurteilt worden sind. - Vor Ablauf der Angebotsfrist darf der Bietende keinerlei Mitteilungen über seine Beteiligung am Wettbewerb und über den Inhalt seines Angebotes machen, sofern diese Mitteilungen einer Erfassung der Wettbewerbsteilnehmenden und der Angebote dienen. - Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bietende auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bietende wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Angebote - Angebote einschließlich aller Anlagen sind in deutscher Sprache abzufassen. - Für die Abgabe eines Angebotes sind möglichst die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. - Angebote müssen die vom Bietenden angegebenen Anlagen sowie die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Änderungen des Bietenden an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. - Angebote können bis zum Ablauf der gesetzten Frist berichtigt, geändert oder zu- rückgenommen werden. Die Berichtigung, Änderungen oder Rücknahme müssen zweifelsfrei sein und der zur Abgabe vorgeschriebenen Form entsprechen. Nur die Rücknahme eines Angebots ist auch schriftlich oder in Textform zulässig. - Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bietenden werden nicht Vertragsbestandteil. Angaben/Eigenerklärungen Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen). Ausländische Bietende haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bietendengemeinschaften/ Arbeitsgemeinschaften Bietendengemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Mit dem Ausdruck "Bietende" sind in den Vergabeunterlagen daher auch Bietendengemeinschaften/ Arbeitsgemeinschaften gemeint. Jedes Mitglied der Bietendengemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben zu erbringen. Die Bietendengemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, ? in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, ? in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, ? dass der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ? dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Mehrfachbeteiligungen - Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietendengemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft) sind unzulä …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Kaspar Kraemer Architekten GmbH, Köln2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5134f707-df1c-43c6-b576-ae7c6332bc78.