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Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen

Gemeinde Unterhaching · Unterhaching, Bayern

Aktenzeichen GUH100.0003_Hachinger Bachveröffentlicht 19.12.2025erstmals 19.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 291 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
112 Tsd. €
Laufzeit
18 Monate17.02.2026 – 31.08.2027
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Unterhaching82008, Landkreis München, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Persönliche Erfahrung des Projektteams50 %
  • Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung0 %
  • Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 11 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Gemeinde Unterhaching
    vor 10 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 10 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
    vor 10 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 9 Monaten
  7. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs im Planungsabschnitt II in zwei (2) Losen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung Ingenieurbauwerke

Die Gemeinde Unterhaching beabsichtigt die Beschaffung von Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen. Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben mit Fördermitteln nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14. März 2025, Az. 58g-U4454.11-2024/1-21 (Anlage 807a) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) (Anlage 807b) zu realisieren. a) Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 3 - Ingenieurbauwerk im Sinne des § 41 Nr. 3 HOAI, § 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Die ingenieurtechnischen Leistungen betreffen die Sanierung und Erneuerung der Uferbefestigungen des Hachinger Bachs. b) Los 2 - Objektplanung Freianlagen Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 2 - Freianlagen, § 39 Leistungsbild Freianlagen, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Die Leistungen der Freianlagenplanung umfassen die ökologische und gestalterische Aufwertung des Gewässers und der Uferbereiche. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 - Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1 - Anlage 906_02_Vertrag_Los 2 Planunterlagen: - Anlage 910_Unterlagen zum Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG_Erläuterungsbericht_Entwurfs-_Genehmigungsplanung_Blaueintragungen vom 04.12.2024_Ergänzungen vom 24.04.2025 (Dateibezeichnung: Plangenehmigung und weitere Unterlagen). - Anlage 911_Anlage 7_Statische Berechnung vom 10.05.2017. - Anlage 912_Anlage 8_Baugrundgutachten vom 24.05.2016_ohne An-lagen 2_3. - Anlage 913_Anlage_1 Baugrund- und Schadstoffgutachten vom Au-gust 2024. - Anlage 914_Wasserrechtsbescheid vom 08.10.2025. - Anlage 915_Tragwerksplanung_Vorplanungsbericht vom 09.07.2025. - Anlage 916_Lageplan Baustellenlogistik_Entwurfsplanung vom 30.04.2014. - Anlage 917_Querschnitt Bach_exemplarisch_vom 19.09.2024.

18 Monate95.622 €
2
Objektplanung Freianlagen

Die Gemeinde Unterhaching beabsichtigt die Beschaffung von Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen. Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben mit Fördermitteln nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14. März 2025, Az. 58g-U4454.11-2024/1-21 (Anlage 807a) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) (Anlage 807b) zu realisieren. a) Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 3 - Ingenieurbauwerk im Sinne des § 41 Nr. 3 HOAI, § 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Die ingenieurtechnischen Leistungen betreffen die Sanierung und Erneuerung der Uferbefestigungen des Hachinger Bachs. b) Los 2 - Objektplanung Freianlagen Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 2 - Freianlagen, § 39 Leistungsbild Freianlagen, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Die Leistungen der Freianlagenplanung umfassen die ökologische und gestalterische Aufwertung des Gewässers und der Uferbereiche. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 - Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1 - Anlage 906_02_Vertrag_Los 2 Planunterlagen: - Anlage 910_Unterlagen zum Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG_Erläuterungsbericht_Entwurfs-_Genehmigungsplanung_Blaueintragungen vom 04.12.2024_Ergänzungen vom 24.04.2025 (Dateibezeichnung: Plangenehmigung und weitere Unterlagen). - Anlage 911_Anlage 7_Statische Berechnung vom 10.05.2017. - Anlage 912_Anlage 8_Baugrundgutachten vom 24.05.2016_ohne An-lagen 2_3. - Anlage 913_Anlage_1 Baugrund- und Schadstoffgutachten vom Au-gust 2024. - Anlage 914_Wasserrechtsbescheid vom 08.10.2025. - Anlage 915_Tragwerksplanung_Vorplanungsbericht vom 09.07.2025. - Anlage 916_Lageplan Baustellenlogistik_Entwurfsplanung vom 30.04.2014. - Anlage 917_Querschnitt Bach_exemplarisch_vom 19.09.2024.

18 Monate16.455 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Persönliche Erfahrung des Projektteams50 %
Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung0 %
Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)50 %
Qualität
Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus einem Projektleiter, und einem stellvertretenden Projektleiter anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Der benannte Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Begriffsbestimmung: - Ein "Projektleiter" ist die zentrale Führungskraft des Projekts und trägt die Gesamtverantwortung für dessen erfolgreiche Umsetzung. Er ist der Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und verantwortlich für die Planung, Steuerung und Überwachung aller Projektphasen. - Ein "stellvertretender Projektleiter" unterstützt den Projektleiter in allen Aufgabenbereichen und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Er sorgt dafür, dass der Projektfortschritt auch ohne die direkte Anwesenheit des Projektleiters reibungslos weiterläuft. - C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen": Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. a) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8. - Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojektgeleitet als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und an persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: - Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Dienstleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI umfasst haben, mindestens in den Leistungsphasen 5 bis 8 der HOAI. - Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben bzw. mit folgendem Inhalt: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfa …
Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams - FortsetzungFortsetzung persönliche Erfahrung des Projektteams: b) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1 Dem Auftraggeber kommt der Realisierung und Absicherung von Fördermitteln in dem gegenständlichen Projekt eine zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist es für den Auftraggeber entscheidend, einen Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter zu gewinnen, die über eine Erfahrung in der Begleitung von nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) geförderten Projekten verfügen. Bewertet wird daher, ob das angegebene persönliche Referenzprojekt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert wurde. Für jedes nach den RZWas geförderte persönliche Referenzprojekt wird ein (1) Punkt vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt fünf (5) Punkte. Für die Punktetabelle wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen. Der Bieter hat zu informatorischen Zwecken den Betrag anzugeben, der in dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt gefördert worden ist. Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters umfasste Maßnahmen im innerörtlichen Kontext. Ja = 1 Punkt. Nein = 0 Punkte. Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert. Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte erzielen: (Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkt = 2 Punkte Zur punktemäßigen Bewertung - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 10 Punkte erzielen; das heißt 20 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 2,5 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_ Los 1" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" beträgt einheitlich 50 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).
Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1". Hinweis: Es besteht für die Bieter die Möglichkeit jeweils ein (1) Angebot für beide Lose abzugeben und hierbei einen Rabatt anzubieten, für den Fall, dass sie den Auftrag für diese beiden Lose erhalten. Gibt der Bieter ein sogenanntes Kopplungsangebot mit einem Preisvorteil [Kopplungsabschlag in Prozent (%)] ab, so ist der hierdurch entstandene Preisvorteil wertungsrelevant. Für die Angabe des Kopplungsabschlags in Prozent verwendet der Bieter die Anlage 300 "Anschreiben Angebote". Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien sowie Angaben zu der Wertung der Angebote ergeben sich aus Kapitel 6.7.5 sowie Kapitel 6.7.6 für das Los 1; Kapitel 6.8.5 sowie Kapitel 6.8.6 für das Los 2 der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI, mindestens der Leistungsphasen … ganz lesen1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8 einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8; - Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der Leistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 5 nicht vor dem 01.01.2022 2020 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das alle aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_01 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 1" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied d …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.02.2026
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: -- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5); -- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); -- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7). - Leistungsstufe 2: -- Bauoberleitung (Lei … ganz lesenDie Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: -- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5); -- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); -- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7). - Leistungsstufe 2: -- Bauoberleitung (Leistungsphase 8); -- Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_01) der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 1 und / oder Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und / oder Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber wird Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und / oder Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 2 beauftragen, wenn ein Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Klargestellt wird, dass eine Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 2 nur wirksam ist, wenn die aufschiebende Bedingung - dass die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt - eingetreten ist. Für weitergehende Ausführungen wird auf den Vertrag (Anlage 906_01) verwiesen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
20.01.2026, 10:00 Uhr. Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP)). Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2]. 2. Auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" (dort zu finden unter 6.5.3.1.) wird hingewiesen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# Bedingungen für den Auftrag: Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert du … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# Bedingungen für den Auftrag: Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2033 vom 23. Oktober 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B: Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
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#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMYQB# 1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMYQB# 1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Unterhaching
Anschrift
Rathausplatz 7, 82008 Unterhaching
Kontakt
tiefbau@unterhaching.de

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3aeab434-2a4a-4cce-b3f2-dd60232223e7.