Arbeitsschutz- und Dienstbekleidung
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg
Aktenzeichen EA-2024-0031veröffentlicht 21.03.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Dahme-Spreewald.
- Rahmenvertrag chemische FlächenenteisungsmittelFlughafen Berlin Brandenburg GmbH · BerlinFrist 17.11.2026
- Lieferung von elektrischer Energie (Strom) 2027-2029Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) · Lübben (Spreewald)Frist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Brandenburg (100 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Berlin12529, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 144 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Leistungserbringungskonzept10 %
- Artikelbewertung30 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Leistungserbringung ist die allumfängliche Ausstattung von ca. 1.700 Bekleidungsträger:innen der FBB GmbH
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Arbeits- und Warnschutzbekleidung Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von Arbeitsschutz- und Dienstbekleidungsstücken für Mitarbeitende der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) nach Vorgaben des Auftraggebers. Arbeits- und Warnschutzbekleidung: Elektroschutzbekleidung, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Schutzbrillen, Bauschutzhelme, Sweatshirts, Poloshirts, Warnschutzjacken- und -westen sowie Sportbekleidung Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den nachgenannten Kalkulationsgrößen. Diese Zahlen +10% stellen auch die Höchtsmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können: Bekleidung: Grundausstattung / Erstausstattung: 10.531 Einzelartikel; stetige Lagermengen beim Auftragnehmer: 829 Artikel; Austauschartikel per anno: 414 Schuhe und PSA: Grundausstattung / Erstausstattung: 8.493 Einzelartikel; stetige Lagermengen beim Auftragnehmer: 606 Artikel; Austauschartikel per anno: 303 Die Implementierungsphase beginnt unmittelbar mit dem rechtskräftigen Zuschlag (bzw. mit Vertragsbeginn). Während der Implementierungsphase werden keine Lieferleistungen durch den Auftragnehmer erbracht. Die Implementierungsphase ist der vollumfänglichen Vorbereitung der Aufnahme der Lieferleistung (Leistungsbeginn) durch den Auftragnehmer voraussichtlich ab 15.08.2024 gewidmet. Der Auftragnehmer hat in dieser Phase alle zur reibungslosen Aufnahme der Leistungserbringung erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen. Dazu zählen insbesondere die Validierung der Logoaufbringung, Beschaffung der Schlupfgrößen, Durchführung der Großvermessung, Auslösung der Bestellung für Grundausstattung & Lageraufbau beim Auftraggeber, Nachhol- und Nachvermessung mit Bestellung, Einführung und Schulung. Unmittelbar an die Implementierungsphase - mit der ersten Lieferung der Artikel aus der Großvermessung und dem Lageraufbau - schließt sich mit dem allumfänglichen Leistungsbeginn die Grundvertragslaufzeit mit dem Regelbetrieb an. Die feste Vertragslaufzeit umfasst 48 Monate. | 48 Monate | – |
| 2 | Businessbekleidung / Dienstbekleidung Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von Arbeitsschutz- und Dienstbekleidungsstücken für Mitarbeitende der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) nach Vorgaben des Auftraggebers. Businessbekleidung / Dienstbekleidung: Blusen, Hemden, Kleider, Blazer, Sakkos, Krawatten, Strickbekleidung Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den nachgenannten Kalkulationsgrößen. Diese Zahlen +10% stellen auch die Höchtsmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können: Grundausstattung / Erstausstattung: 6.781 Einzelartikel; stetige Lagermengen beim Auftragnehmer: 179 Artikel; Austauschartikel per anno: 359 Die Implementierungsphase beginnt unmittelbar mit dem rechtskräftigen Zuschlag (bzw. mit Vertragsbeginn). Während der Implementierungsphase werden keine Lieferleistungen durch den Auftragnehmer erbracht. Die Implementierungsphase ist der vollumfänglichen Vorbereitung der Aufnahme der Lieferleistung (Leistungsbeginn) durch den Auftragnehmer voraussichtlich ab 15.08.2024 gewidmet. Der Auftragnehmer hat in dieser Phase alle zur reibungslosen Aufnahme der Leistungserbringung erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen. Dazu zählen insbesondere die Validierung der Logoaufbringung, Beschaffung der Schlupfgrößen, Durchführung der Großver-messung, Auslösung der Bestellung für Grundausstattung & Lageraufbau beim Auftraggeber, Nachhol- und Nachvermessung mit Bestellung, Einführung und Schulung. Unmittelbar an die Implementierungsphase - mit der ersten Lieferung der Artikel aus der Großvermessung und dem Lageraufbau - schließt sich mit dem allumfänglichen Leistungsbeginn die Grundvertragslaufzeit mit dem Regelbetrieb an. Die feste Vertragslaufzeit umfasst 48 Monate. | 48 Monate | – |
| 3 | Tagesdienst- und Hitzeschutzbekleidung Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von Arbeitsschutz- und Dienstbekleidungsstücken für Mitarbeitende der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) nach Vorgaben des Auftraggebers. Tagesdienst- und Hitzeschutzbekleidung: Feuerwehr Hitzeschutzjacken- und hosen, Rettungsgurte, Bekleidung zur Ausführung technischer Hilfeleistungen, Schutzhelme inkl. Reparatur- und Schneiderleistungen Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den nachgenannten Kalkulationsgrößen. Diese Zahlen +10% stellen auch die Höchtsmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können: Grundausstattung / Erstausstattung: 7.785 Einzelartikel; stetige Lagermengen beim Auftragnehmer: 270 Artikel; Austauschartikel per anno: 540 Die Implementierungsphase beginnt unmittelbar mit dem rechtskräftigen Zuschlag (bzw. mit Vertragsbeginn). Während der Implementierungsphase werden keine Lieferleistungen durch den Auftragnehmer erbracht. Die Implementierungsphase ist der vollumfänglichen Vorbereitung der Aufnahme der Lieferleistung (Leistungsbeginn) durch den Auftragnehmer voraussichtlich ab 15.08.2024 gewidmet. Der Auftragnehmer hat in dieser Phase alle zur reibungslosen Aufnahme der Leistungserbringung erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen. Dazu zählen insbesondere die Validierung der Logoaufbringung, Beschaffung der Schlupfgrößen, Durchführung der Großver-messung, Auslösung der Bestellung für Grundausstattung & Lageraufbau beim Auftraggeber, Nachhol- und Nachvermessung mit Bestellung, Einführung und Schulung. Unmittelbar an die Implementierungsphase - mit der ersten Lieferung der Artikel aus der Großvermessung und dem Lageraufbau - schließt sich mit dem allumfänglichen Leistungsbeginn die Grundvertragslaufzeit mit dem Regelbetrieb an. Die feste Vertragslaufzeit umfasst 48 Monate. | 48 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Leistungserbringungskonzept
- Qualität
- Artikelbewertung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGesowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verw … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGesowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerberauf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGedürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.- Kriterium
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber, die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - sow … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber, die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen) Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.- Kriterium
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber, die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit si … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber, die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Los 1 / Los 2 / Los 3: Nachweis von Referenzen, bei denen die erbrachten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Los 2: Nachweis eines aktuell gültigen Zertifikates für schadstoffgeprüfte Textilien, z. B. OEKO-TEX Standard 100 (oder gleichwertig) Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen). Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18e559e3d90-fca9186d7e99080
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt: gemäß Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss, wenn anwendbar, vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verg … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
- Hinweis
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung m … ganz lesenkürzer
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2024-0031 Los 1 EA-2024-0031 Los 2 EA-2024-0031 Los 3 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.04.2024, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5) Pro Los wird ein Rahmenvertragspartner gebunden (Pro Los Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen)
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Flughafenanlagen
- Anschrift
- Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
- Website
- berlin-airport.de
- Kontakt
- einkauf@
berlin-airport.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 181 (Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Brandenburg (100 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bb8d8c8e-ab38-4d77-9bed-b2da283db33e.