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Frist abgelaufenEU-weitPersonaldienstleistungenDienstleistungenRahmenvereinbarung

Arbeitnehmerüberlassung von Strahlenschutzfachkräften (IHK) und Strahlenschutzbeauftragten (SSB) zur Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen sowie schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus (BZA und AZA)

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 007/10156607veröffentlicht 07.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 969 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate01.05.2024 – 30.06.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Essen45127, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 16:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 32 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 16:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 30 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung von 152 Behältern der Bauart Castor THTR/AVR von der JEN – Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, Jülich, in das Brennelement-Zwischen-Lager Ahaus und der aktuellen Einlagerungsplanung von Abfallgebinden seitens der Energieversorgungsunternehmen (EVU) in das Abfalllager Ahaus benötigt die BGZ qualifiziertes Personal des Strahlenschutzes (Strahlenschutzfachkräfte (IHK) und Strahlenschutzbeauftragte (SSB)). Die dieser Planung zu Grunde liegenden Einlagerungen BZA/AZA sind Arbeitsspitzen, die in diesem Umfang nicht durch die reguläre Personalplanung bzw. den Personalbestand der BGZ abgedeckt werden können. Die nachfolgende Tabelle stellt den grundsätzlichen Bedarf an Zusatzpersonal für die jeweiligen Lagerbereiche BZA bzw. AZA je Schicht dar. Der Aufsichtsführende vor Ort (AvO) wird zunächst durch die BGZ gestellt. Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) wird auch zunächste durch die BGZ gestellt. Personal Schicht BZA: Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4 Personal Schicht AZA: Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4 Der Einlagerungsbeginn für die 152 Behälter des Typs CASTOR THTR/AVR ist derzeit für Ende April 2024 und für das AZA für Juni 2024 geplant. Es handelt sich um eine monatliche wechselseitige Einlagerung über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Bei einer Einlagerung in das BZA erfolgt keine Einlagerung in das AZA und umgekehrt.

Beim 2-Schichtbetrieb (Schicht 1, 06:00 - 14:00 Uhr / Schicht 2 12:30 - 20:30 Uhr) ohne Wochenend- und Feiertagsarbeit bei einer geplanten Einlagerung von vier AVR/THTR-Castoren ergibt dies einen voraussichtlichen jährlichen Mehrbedarf von: Strahlenschutzfachkräften (IHK): ca. 12.000 Stunden / Jahr Strahlenschutzbeauftragte (SSB): ca. 4.000 Stunden / Jahr

Equal-Pay Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mitarbeiter für die Dauer ihrer Überlassung an den Auftragnehmer für die gleiche Tätigkeit (mindestens) ebenso zu entlohnen wie die regulär Beschäftigten des Auftraggebers. Hierzu stellt die BGZ den Bietern den entsprechenden Manteltarifvertrag, Angaben zur Eingruppierung und das Entgeltgruppenverzeichnis zur Verfügung. Hinweis! Diese Unterlagen werden nur auf Anforderung durch den Bieter nach Zusendung der in Anlage 5 der Vergabeunterlagen vom Bieter zu unterzeichnenden Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt.

Beschreibung des Loses

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung von 152 Behältern der Bauart Castor THTR/AVR von der JEN – Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, Jülich, in das Brennelement-Zwischen-Lager Ahaus und der aktuellen Einlagerungsplanung von Abfallgebinden seitens der Energieversorgungsunternehmen (EVU) in das Abfalllager Ahaus benötigt die BGZ qualifiziertes Personal des Strahlenschutzes (Strahlenschutzfachkräfte (IHK) und Strahlenschutzbeauftragte (SSB)). Die dieser Planung zu Grunde liegenden Einlagerungen BZA/AZA sind Arbeitsspitzen, die in diesem Umfang nicht durch die reguläre Personalplanung bzw. den Personalbestand der BGZ abgedeckt werden können. Die nachfolgende Tabelle stellt den grundsätzlichen Bedarf an Zusatzpersonal für die jeweiligen Lagerbereiche BZA bzw. AZA je Schicht dar. Der Aufsichtsführende vor Ort (AvO) wird zunächst durch die BGZ gestellt. Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) wird auch zunächste durch die BGZ gestellt. Personal Schicht BZA: Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4 Personal Schicht AZA: Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4 Der Einlagerungsbeginn für die 152 Behälter des Typs CASTOR THTR/AVR ist derzeit für Ende April 2024 und für das AZA für Juni 2024 geplant. Es handelt sich um eine monatliche wechselseitige Einlagerung über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Bei einer Einlagerung in das BZA erfolgt keine Einlagerung in das AZA und umgekehrt.

Bei 2-Schichtbetrieb (Schicht 1, 06:00 - 14:00 Uhr / Schicht 2 12:30 - 20:30 Uhr) ohne Wochenend- und Feiertagsarbeit bei einer geplanten Einlagerung von vier AVR/THTR-Castoren ergibt dies einen voraussichtlichen jährlichen Mehrbedarf von: Strahlenschutzfachkräften (IHK): ca. 12.000 Stunden / Jahr Strahlenschutzbeauftragte (SSB): ca. 4.000 Stunden / Jahr

Equal-Pay Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mitarbeiter für die Dauer ihrer Überlassung an den Auftragnehmer für die gleiche Tätigkeit (mindestens) ebenso zu entlohnen wie die regulär Beschäftigten des Auftraggebers. Hierzu stellt die BGZ den Bietern den entsprechenden Manteltarifvertrag, Angaben zur Eingruppierung und das Entgeltgruppenverzeichnis zur Verfügung. Hinweis! Diese Unterlagen werden nur auf Anforderung durch den Bieter nach Zusendung der in Anlage 5 der Vergabeunterlagen vom Bieter zu unterzeichnenden Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen gemäß Anlage 7 Eigenerklärung des Bewerbers zu Russland gem. Anlage 6 Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenosse … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen gemäß Anlage 7 Eigenerklärung des Bewerbers zu Russland gem. Anlage 6 Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 6 Monate alt). (Ausschlusskriterium) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 6 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt hat. (Ausschlusskriterium) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, gemäß Anlage 9 Eigenerklärung (Anlage 10) über den Abschluss einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall: - Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR - Sonstige Schäden: 2 000 000 EUR Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, sofern der Bewerber keine natürliche Person ist Angaben zur Personalstärke, Anzahl der Strahlenschutzfachkräfte (IHK) und deren Berufserfahrung gemäß Anlage 9 Referenzliste gemäß Anlage 8 Referenzen, mit mindestens drei mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen der letzten 5 Jahre bezogen auf die Qualifikationsprofile
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
einmalige Verlängerungsoption bis 30.06.2027
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
4.000.000 €

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
13.03.2024, 16:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - § 134 Abs. 2 GWB Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf … ganz lesenEs gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - § 134 Abs. 2 GWB Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - § 160 Abs. 3 GWB „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften, die Einbindung von Unterauftragnehmern, die wesentliche Leistungen gemäß den Vergabeunterlagen erbringen sollen (Überlassung von Arbeitnehmern), ist nicht zugelassen. Der Bieter ist verpflichtet, nur eigenes festangestelltes Personal zu überlassen. An … ganz lesenDie Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften, die Einbindung von Unterauftragnehmern, die wesentliche Leistungen gemäß den Vergabeunterlagen erbringen sollen (Überlassung von Arbeitnehmern), ist nicht zugelassen. Der Bieter ist verpflichtet, nur eigenes festangestelltes Personal zu überlassen. Andernfalls käme es zu einem Ketten-, Zwischen- bzw. Weiterverleih von Arbeitnehmern, der nicht zulässig ist. Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVISID-Nr.: E52442965 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Dieseist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bewerber oder Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E52442965 einzureichen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

358vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (426 Lose mit Angabe)
408.402 €Zuschlagswert im Median
290.588 € – 1,33 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 38a0d484-d343-4aab-9619-f1aa6a98e9c4.