Arbeitnehmerüberlassung für die Jahre 2027 bis 2031
Stabsreferat Einkauf und Versicherungen · München, Bayern
Aktenzeichen VI-2026-0014veröffentlicht 30.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.05.2027 – 30.04.2031
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 100 Unternehmen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Arbeitnehmerüberlassung für die Betreuung von Fachverfahren im technischen AnwendungsbetriebZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Bayern (1 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.05.2027 – 30.04.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässig
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.
Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 6 MonatenLaufzeit bis 30.04.2031
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen (nachfolgend auch "RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der Ausschreibung ist es daher, für jedes Los mehrere Rahmenvertragspartner (nachfolgend auch: "Auftragnehmer", "RV-Partner") zu finden, die dem Aufraggeber bei Bedarf Zeitarbeitskräfte gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen. Die Lose teilen sich wie folgt auf: Los 1: Überlassung von Zeitarbeitskräften für gewerbliche Berufe Los 2: Überlassung von Zeitarbeitskräften für kaufmännische Berufe Los 3: Überlassung von Zeitarbeitskräften im IT-Bereich Los 4: Überlassung von Zeitarbeitskräften in pflegerischen-medizinischen Berufen
Beschreibung des Loses
Die MPG/ das MPI hat einen regelmäßigen Bedarf an der Überlassung von Zeitarbeitskräften. Das Vergabeverfahren ist daher an Unternehmen gerichtet, die Zeitarbeitskräfte (im Folgenden auch: "Leiharbeitnehmer") als "Verleiher" (im Folgenden auch: "Auftragnehmer") dem Auftraggeber (im Folgenden auch: "Entleiher") gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen ("Arbeitnehmerüberlassung", "ANÜ", oder "Leiharbeit"). Die gesetzlichen Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, auch "AÜG") sind einzuhalten. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen (nachfolgend auch "RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der Ausschreibung ist es daher, für jedes Los mehrere Rahmenvertragspartner (nachfolgend auch: "Auftragnehmer", "RV-Partner") zu finden, die dem Aufraggeber bei Bedarf Zeitarbeitskräfte gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen. Nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Personalvermittlungsdienstleistungen sowie die Überlassung von Zeitarbeitskräften im Wissenschaftsbereich.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Referenzen zu den einzelnen Losen
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Für eine zulässige Arbeitnehmerüberlassung muss der Verleiher über eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 AÜG verfügen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2027
- Vertragsende
- 30.04.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- www.tender24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für eine zulässige Arbeitnehmerüberlassung muss der Verleiher über eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 AÜG verfügen. Dementsprechend sind als späterer Auftragnehmer bei allen Losen 1-4 jeweils nur solche Bieter geeignet, die u. a. über eine gültige Er … ganz lesenkürzer
Leistung: Für eine zulässige Arbeitnehmerüberlassung muss der Verleiher über eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 AÜG verfügen. Dementsprechend sind als späterer Auftragnehmer bei allen Losen 1-4 jeweils nur solche Bieter geeignet, die u. a. über eine gültige Erlaubnis i. S. d. §1 AÜG verfügen. Bei Bietergemeinschaften verfügen i. d. R. höchstens deren Mitglieder über die erforderliche Erlaubnis nach §1 AÜG, nicht jedoch die Bietergemeinschaft als solche. Zudem hat eine BG i. d. R. keine eigenen Arbeitnehmer, sondern greift auf die Arbeitnehmer ihrer einzelnen Mitglieder zurück. In der Folge würde eine Überlassung von Leiharbeitnehmern eines Mitglieds der BG durch die BG (als Auftragnehmer und damit „Verleiher“) an den Auftraggeber zu einem arbeitsrechtlich unzulässigen Ketten-, Zwischen- bzw. Weiterverleih von Arbeitnehmern führen. Ein Angebot als BG ist vor diesem Hintergrund für dieses Vergabeverfahren in allen Losen ausgeschlossen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Information über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrift … ganz lesenkürzer
Information über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hofgartenstr. 8, 80539 München
- Kontakt
- beschaffung@
gv.mpg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Allgeier IT GmbH10 Zuschläge
- SOMI Experts GmbH8 Zuschläge
- VD Services GmbH6 Zuschläge
- EICS Group GmbH Engineering Solutions5 Zuschläge
- MY Humancapital GmbH4 Zuschläge
- Questax Professionals GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- REZ NRW 45ind JC ME-aktivBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRWFrist 08.12.2026
- 1 Mitarbeiter (m/w/d) in ANÜ ? Mitarbeiter LAW-Zwischenlager / TEZL-A16KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbHFrist 24.11.2026
- 1 Mitarbeiter (m/w/d) in ANÜ – Facharbeiter E-Technik für Instandhaltung von Nieder,- Mittelspannung,- und USV Anlagen / FTK / TTE-A12KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbHFrist 03.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 20bc5111-8cbb-46af-82b8-47e37afbcae4.