Arbeitnehmerüberlassung
Bundesdruckerei GmbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 1veröffentlicht 22.12.2023erstmals 22.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 47
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 47
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (205 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität der Mitarbeiterprofile40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 34 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 34 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen durch die Auftragnehmer, welche maßgeblich im Rahmen des Tages- und Projektgeschäftes der Auftraggeber zum Einsatz kommen. Die Höchstmenge der Rahmenverträge ist im Vertragstext aufgeführt.
Gegenstand nach CPV
Lose47 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Agile Product Management Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Agile Product Management | – | – |
| 3 | IT Services (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich IT Services | – | – |
| 4 | Project Management Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Project Management | – | – |
| 5 | Project Management (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Projekt Management | – | – |
| 6 | DevOps Engineering und IT Infrastruktur Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich DevOps Engineering und IT Infrastruktur | – | – |
| 7 | DevOps Engineering und IT Infrastruktur (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich DevOps Engineering und IT Infrastruktur (VS) | – | – |
| 8 | IT Services Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich IT Services | – | – |
| 9 | Agile Product Management (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Agile Product Management | – | – |
| 10 | Software/System Architecture Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Software/System Architecture | – | – |
| 11 | Software/System Architecture (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Software/System Architecture | – | – |
| 12 | Software/System Testing Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Software/System Testing | – | – |
| 13 | Software/System Testing (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Software/System Testing | – | – |
| 14 | SAP Experten Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich SAP Experten | – | – |
| 15 | Software Developer Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Software Developer | – | – |
| 16 | Software Developer (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Software Developer | – | – |
| 17 | Datenschutz Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Datenschutz | – | – |
| 18 | Datenschutz (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Datenschutz | – | – |
| 19 | Delivery Management Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Delivery Management | – | – |
| 20 | Delivery Management (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Delivery Management | – | – |
| 21 | Datenbank und Business Intelligence Manager Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Datenbank und Business Intelligence Manager | – | – |
| 22 | Datenbank und Business Intelligence Manager (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Datenbank und Business Intelligence Manager | – | – |
| 23 | Solutions Manager Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Solutions Manager | – | – |
| 24 | Service Specialists Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Service Specialists | – | – |
| 25 | Solutions Manager (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Solutions Manager | – | – |
| 26 | Service Specialists (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Service Implementation Specialist | – | – |
| 27 | Portfolio Manager Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Portfolio Manager | – | – |
| 28 | Portfolio Manager (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Portfolio Manager | – | – |
| 29 | License Manager Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich License Manager | – | – |
| 30 | IT Security Expert Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich IT Security Expert | – | – |
| 31 | IT Security Expert (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich IT Security Expert | – | – |
| 32 | Master Data Administrator Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Master Data Administrator | – | – |
| 33 | Master Data Administrator (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Master Data Administrator | – | – |
| 34 | Report Manager Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Report Manager | – | – |
| 35 | IT Support Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich IT Support | – | – |
| 36 | Production Analysis and Configuration Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Production Analysis and Configuration | – | – |
| 37 | Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin | – | – |
| 38 | Teamassistenz (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Teamassistenz | – | – |
| 39 | Quality Assurance Manager (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Quality Assurance Manager | – | – |
| 40 | Content und Learning Management (VS) Rahmenvertrag über die Überlassung von sicherheitsgeprüften LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Content und Learning Management | – | – |
| 41 | Sachbearbeitung D-Trust Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Sachbearbeitung D-Trust | – | – |
| 42 | Produktion Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Produktion | – | – |
| 43 | Human Resources (HR) Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Human Resources (HR) | – | – |
| 44 | Teamassistenz Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Teamassistenz | – | – |
| 45 | Einkauf Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Einkauf | – | – |
| 46 | Sonstige Sachbearbeiter und Qualitätsmitarbeiter Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Sonstige Sachbearbeiter und Qualitätsmitarbeiter | – | – |
| 47 | HR Project Management Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich HR Project Management | – | – |
| 48 | Content und Learning Management Rahmenvertrag über die Überlassung von LeiharbeitnehmerInnen im Bereich Content und Learning Management | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 15, 17, 19, 21, 23, 24, 27, 29, 30, 32, 34, 35, 36, 37, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Qualität der Mitarbeiterprofile
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Im Rahmen der eingereichten Referenzen muss mindestens die Vermittlung eines mit der Leistungsbeschreibung vergleichbaren Leiharbeitnehmers über einen Zeitraum von mindestens drei (3) Monaten in Vollzeit für folgende Anforderungsprofile zwingend nachgewiesen werden: - Anforderungsprofil 1.1: Product Owner / Fertigungsmanager oder vergleichbares Profil - Anforderungsprofil 1.2: SCRUM Master oder vergleichbares Profil
- Kriterium
- insgesamt mindestens 20 Leiharbeitnehmer, die jeweils für mindestens drei (3) Monate in Vollzeit vermittelt wurden, für losrelevante Tätigkeiten überlassen wurden
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 24 Monate, sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur widerspricht. D … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 24 Monate, sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur widerspricht. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach dem Verlängerungszeitraum automatisch um weitere 12 Monate, sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf des Verlängerungszeitraums schriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur widerspricht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Nur für Lose mit VS-Bezug: Erklärungen zur Geheimschutzbetreuung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass Sicherheitsbescheide des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder entsprechender Landesbehörden im erforderlichen Umfang, um VS-Ermächtigungen bis Ü 2 … ganz lesenkürzer
Leistung: Nur für Lose mit VS-Bezug: Erklärungen zur Geheimschutzbetreuung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass Sicherheitsbescheide des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder entsprechender Landesbehörden im erforderlichen Umfang, um VS-Ermächtigungen bis Ü 2 beantragen zu dürfen bestehen, oder dass er bereit ist, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheids mit oben genannten Umfang zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden; Außerdem Erklärung, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller im Besitz des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten;- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAHYHB Die geplante Höchstzahl an Beteiligten an der jeweiligen Rahmenvereinbarung pro Los ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Lose 3, 5, 7, 9, 11, 13, 16, 18, 20, 22, 25, 26, 28, 31, 33, 38, 39, 40
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Qualität der Mitarbeiterprofile
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
- Im Rahmen der eingereichten Referenzen muss mindestens die Vermittlung eines mit der Leistungsbeschreibung vergleichbaren sicherheitsüberprüften Leiharbeitnehmers über einen Zeitraum von mindestens drei (3) Monaten in Vollzeit für folgende Anforderungsprofile zwingend nachgewiesen werden: - Anforderungsprofil 8.2: Field Service Engineer (VS) oder vergleichbares Profil
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 24 Monate, sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur widerspricht. D … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 24 Monate, sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur widerspricht. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach dem Verlängerungszeitraum automatisch um weitere 12 Monate, sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf des Verlängerungszeitraums schriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur widerspricht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Nur für Lose mit VS-Bezug: Erklärungen zur Geheimschutzbetreuung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass Sicherheitsbescheide des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder entsprechender Landesbehörden im erforderlichen Umfang, um VS-Ermächtigungen bis Ü 2 … ganz lesenkürzer
Leistung: Nur für Lose mit VS-Bezug: Erklärungen zur Geheimschutzbetreuung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass Sicherheitsbescheide des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder entsprechender Landesbehörden im erforderlichen Umfang, um VS-Ermächtigungen bis Ü 2 beantragen zu dürfen bestehen, oder dass er bereit ist, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheids mit oben genannten Umfang zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden; Außerdem Erklärung, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller im Besitz des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten;- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAHYHB Die geplante Höchstzahl an Beteiligten an der jeweiligen Rahmenvereinbarung pro Los ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin
- Kontakt
- ausschreibung.pur-p@
bdr.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Berlin (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Orizon GmbH5 Zuschläge
- Randstad Deutschland GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Vires Conferre GmbH5 Zuschläge
- Below Tippmann & Compagnie Personalberatung GmbH3 Zuschläge
- DIS AG3 Zuschläge
- FERCHAU GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 01.03.2024
- BekanntmachungFrist 06.02.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 06.02.2024 auf 16.02.2024 verschoben
- 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 16.02.2024 auf 01.03.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 16.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 689086df-67d8-433c-b068-b8cef11c84ef.