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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Arbeitgeberkommunikation Content

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025-08-01-SYS-DRAveröffentlicht 01.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 429 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
26,25 Mio. €
Laufzeit
5 Jahre01.07.2026 – 30.06.2031
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2031
    vor 4 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Rahmen seiner Aufgaben der Interessenvertretung und Unterstützung der AOKs und der Entwicklung zielgerichteter gemeinsamer Produkte und Strategien sowie der Markenpflege sucht der AOK-Bundesverband für die AOK-Gemeinschaft einen Content-Dienstleister zur Fortführung und Weiterentwicklung der gesamten Arbeitgeberkommunikation für verschiedene Kanäle - Online, Online-Seminare, Print und Social Media inklusive darin enthaltener Produkte sowie zur Entwicklung und Implementierung von auf diese Kanäle bezogenen Vertriebsprojekten.

Beschreibung des Loses

Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren Personalverantwortliche, Entscheidende und Sachbearbeitende sowie als weitere Zielgruppe Steuerberatende über folgende Themenschwerpunkte: - sozialversicherungsrechtliche Fachthemen mit Relevanz für Arbeitgeber (siehe aok.de/fk) - Arbeits- und Steuerrecht mit Sozialversicherungsbezug - Betriebliche Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement (im Folgenden auch BGF/BGM) - Gesundheitsthemen Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die AOK, da sie zur Hälfte den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer tragen und Melde- und Beitragspflichten in der Sozialversicherung wahrnehmen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche Informationspflicht. Die Arbeitgeberkommunikation ist dabei von entscheidender Bedeutung.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Soweit vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz … ganz lesenSoweit vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrages, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirt … ganz lesenDer Bewerber erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrages, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis Bewerber-/Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von Referenzen (mind. eine Referenz pro Handlungsfeld) über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Teilnahmefrist) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Das Beratungsende eines R … ganz lesenAngabe von Referenzen (mind. eine Referenz pro Handlungsfeld) über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Teilnahmefrist) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor August 2022 liegen. Es ist zwingend nachzuweisen, dass an jedem Referenzprojekt mindestens eins der Kernteam-Mitglieder mitgearbeitet hat. Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu jedem der vier vorgegeben Handlungsfelder vorzulegen: - Handlungsfeld 1: "Webportal" - Handlungsfeld 2: "Online-Seminare/Online-Trainings" - Handlungsfeld 3: "Print-Magazin" - Handlungsfeld 4: "Newsletter" (a) Hinweis Bewerber-/Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsverleiher mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
(1) Benennung Kernteam Es ist ein Kernteam namentlich zu benennen, welches für die Leistungserbringung des Bewerbers/Bieters vorgesehen ist. Die im Teilnahmeantrag benannten Personen für das Kernteam dürfen nur mit Einwilligung der Auftraggeberinnen durch gleichwertig qualifizierte Personen ausgewec … ganz lesen(1) Benennung Kernteam Es ist ein Kernteam namentlich zu benennen, welches für die Leistungserbringung des Bewerbers/Bieters vorgesehen ist. Die im Teilnahmeantrag benannten Personen für das Kernteam dürfen nur mit Einwilligung der Auftraggeberinnen durch gleichwertig qualifizierte Personen ausgewechselt werden! Eine Person darf nur maximal eine Position begleiten (keine Doppel- oder Mehrfachfunktionen). Die in den Anforderungen an die jeweiligen Profile geforderten Erfahrungen und Kenntnisse sind jeweils als mehrjährige Erfahrung/Kenntnisse (= mindestens zweijährig) zu verstehen. Das Kernteam besteht aus: a) Kernteam-Leitung Beratung b) Kernteam-Leitung Strategie/Content-Strategie/Content-Architektur Strategie c) Kernteam-Fachverantwortliche Person Projektmanagement d) Kernteam-Fachverantwortliche Person SEO e) Kernteam-Fachverantwortliche Person Kreation Text/Redaktion/Themen/Chefredaktion f) Kernteam-Fachverantwortliche Person Kreation Art/Grafik/Design g) Kernteam-Fachverantwortliche Person Online-Marketing/Social Media h) Kernteam-Fachverantwortliche Person Print-Erstellung und -Bereitstellung i) Kernteam-Fachverantwortliche Person Seminare/Online Trainings/Podcasts j) Kernteam-Fachverantwortliche Person Accounting/Controlling
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
(2) Fachliche Qualifikation Kernteam Anhand von Lebensläufen ist die berufliche Befähigung und fachliche Qualifikation der Mitglieder des Kernteams darzustellen. Dabei sind die für das jeweilige Profil erforderlichen Anforderungen an die Erfahrung vorzuweisen. Die Lebensläufe müssen so verfasst se … ganz lesen(2) Fachliche Qualifikation Kernteam Anhand von Lebensläufen ist die berufliche Befähigung und fachliche Qualifikation der Mitglieder des Kernteams darzustellen. Dabei sind die für das jeweilige Profil erforderlichen Anforderungen an die Erfahrung vorzuweisen. Die Lebensläufe müssen so verfasst sein, dass aus Ihnen nachvollziehbar hervorgeht: - Berufsausbildung o Ausbildung und/oder o Studium und/oder o Volontariat und/oder o Traineeprogramm und/oder o vergleichbare Aus- oder Weiterbildung - Berufs- und Projekterfahrung im Bereich komplexer und schwer erklärbarer Produkte und Dienstleistungen (inkl. Nennung von Kunde/Auftraggeber und Aufgaben), vorzugs-weise: o journalistische Kompetenz und Expertise und/oder o im Bereich Kommunikation mit B2B-Fachzielgruppen und/oder o in den Bereichen Sozialversicherungsrecht und angrenzende Rechtsgebiete so-wie Betriebliche Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement und/oder o in der gesetzlichen Krankenversicherung und/oder o im Gesundheitswesen und/oder o in der privaten Versicherungswirtschaft - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
(3) Darstellung der Zusammenarbeit a) Organigramm b) Agenturteam-Expertise Sozialversicherungsrecht c) Agenturteam-Expertise Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Gesundheitsmanagement d) Redaktionsprozess e) Zusammenarbeit und Team-Performance
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags/Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter D … ganz lesenLeistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags/Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis G ohne Einschränkung an. (3) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5UGM (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwenden … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YDK5UGM (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Auftragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen). (III.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind Erklärung zur Haftpflichtversicherung, Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen. (III.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter. (III.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Gesundheit
Anschrift
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Website
aok.de
Kontakt
vergabestelle@bv.aok.de

Bei uns erfasst

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4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.09.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a5f43c97-1c33-447c-9ab5-57656eacfa18.