AppSecurity-Expertentest
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München, Bayern
Aktenzeichen 2026MSC000001veröffentlicht 19.05.2026erstmals 19.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (84 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 6 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 6 Monaten
- Fragen bis 11:00 Uhrvor 5 Monatenan Bayerisches Landesamt für Steuern
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 51 Tagen81 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) unterstützt Behörden in Bayern mit dem Dienstleistungsangebot App-Security-Check. Dabei stellt das LSI sicherheitstechnische Bewertungen gängiger Smartphone-Apps zur Verfügung. Diese Bewertungen sollen den Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe bei der Freigabe und Nutzung von Apps für Dienstgeräte dienen.
Zusätzlich zum Basisangebot eines App-Katalogs (bei dem nur mit automatisierten Verfahren geprüft wird) wird das LSI Expertenprüfungen für Apps anbieten. Diese Prüfungen werden jeweils einzeln nach Bedarf beauftragt und von qualifizierten Experten durchgeführt. Dabei werden sowohl manuelle als auch automatisierte Methoden angewendet.
Der Auftragnehmer wird individuelle Expertenprüfungen einzelner Apps durchführen. Dabei untersucht ein qualifizierter Experte des Auftragnehmers die jeweilige App mit automatisierten und manuellen Verfahren und erstellt dazu einen ausführlichen Bericht.
Das LSI beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen zu schließen, das diese Expertenprüfungen nach Vorgaben des LSI durchführen wird.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Grundvertragslaufzeit). Sofern die vertragliche Vereinbarung nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit (bzw. nachfolgend der jeweiligen Gesamtlaufzeit der vertraglichen Vereinbarung) durch den Auftraggeber gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch für die Dauer von 12 Monaten. Eine Verlängerung der Laufzeit ist höchstens dreimal möglich. Die maximale Laufzeit der vertraglichen Ver- einbarung beträgt daher insgesamt 5 (fünf) Jahre (60 Monate).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung15 von 15 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Geben Sie den durchschnittlichen Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Umsätze zu addieren. Insoweit Ihr/e Unternehmen/Bietergemeinschaft nicht länger als drei Jahre auf dem Markt tätig … ganz lesenkürzer
Geben Sie den durchschnittlichen Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Umsätze zu addieren. Insoweit Ihr/e Unternehmen/Bietergemeinschaft nicht länger als drei Jahre auf dem Markt tätig ist, stellen Sie die Umsatzzahlen ab Geschäftsbeginn dar. In diesem Fall wird der durchschnittliche Jahresumsatz (bereinigtes Netto) ab Geschäftsbeginn berücksichtigt. Der durchschnittliche Jahresumsatz beträgt mindestens 500.000,00 € (netto)- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens bezogen auf sicherheitstechnische Prüfungen für Android- und iOS-Apps für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Umsätze zu addieren. Insoweit Ihr/e Unternehmen/Bietergemeinschaft nicht länger als … ganz lesenkürzer
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens bezogen auf sicherheitstechnische Prüfungen für Android- und iOS-Apps für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Umsätze zu addieren. Insoweit Ihr/e Unternehmen/Bietergemeinschaft nicht länger als drei Jahre auf dem Markt tätig ist, stellen Sie die jeweiligen Umsatzzahlen ab dem Geschäftsbeginn dar. In diesem Fall wird der durchschnittliche Jahresumsatz (bereinigtes Netto) ab Geschäftsbeginn berücksichtigt. Der durchschnittliche Jahresumsatz beträgt mindestens 300.000,00 € (netto)- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Verfügt Ihr Unternehmen über mehrjährige Erfahrung in der sicherheitstechnischen Prüfung von Android- und iOS-Apps und ist damit mindestens seit dem Jahr 2023 im Markt tätig?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Seit wann ist Ihr Unternehmen mit sicherheitstechnischen Prüfungen für Android- und iOS-Apps im Markt tätig?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Verfügen Sie über qualifizierte Experten in ausreichender Zahl, sodass jederzeit mindestens zwei Prüfaufträge gleichzeitig ausgeführt werden können, bei Bedarf zeitweise auch bis zu vier Prüfaufträge gleichzeitig? Dies muss durch die Angaben zu den Kriterien 4.2 bis 4.4 nachvollziehbar dargestellt werden.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Wie viele Mitarbeiter Ihres Unternehmens sind derzeit regelmäßig im Umfang von mindestens 75% der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle unmittelbar mit sicherheitstechnischen Prüfungen für Android- und iOS-Apps beschäftigt?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Wie viele Mitarbeiter Ihres Unternehmens sind derzeit regelmäßig im Umfang von weniger als 75%, aber mindestens 50% der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle unmittelbar mit sicherheitstechnischen Prüfungen für Android- und iOS-Apps beschäftigt?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Wie viele Mitarbeiter Ihres Unternehmens sind derzeit regelmäßig im Umfang von weniger als 50%, aber mindestens 25% der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle unmittelbar mit sicherheitstechnischen Prüfungen für Android- und iOS-Apps beschäftigt?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Werden Sie ausschließlich Personal einsetzen, das eine Verschwiegenheitserklärung gemäß EVB-IT Dienstleistungs-AGB abgibt und sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten lässt und dazu jeweils die entsprechende Anlage zum EVB-IT Dienstvertrag unterzeichnet?
- Informationssicherheit
- Ist das ausführende Personal erforderlichenfalls bereit zu einer Sicherheitsüberprüfung nach dem BaySÜG?
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Verfügen alle Mitarbeiter, die App-Prüfungen durchführen, über einen Hochschulabschluss der Informatik, IT-Sicherheit oder eines verwandten Studiengangs, über fundierte Kenntnisse der relevanten Technologien und Bedrohungsszenarien sowie über ausreichende Erfahrung mit anerkannten Pentest-Methoden?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Anbieter wird die vorgesehenen Projektmitarbeiter unter Verwendung der dafür vorgesehenen Anlage zum EVB-IT Dienstvertrag benennen. Dabei wird er jeweils den vorgesehenen Tätigkeitsschwerpunkt angeben und ein Mitarbeiterprofil beifügen, aus dem insbesondere die fachliche Qualifikation und einsch … ganz lesenkürzer
Der Anbieter wird die vorgesehenen Projektmitarbeiter unter Verwendung der dafür vorgesehenen Anlage zum EVB-IT Dienstvertrag benennen. Dabei wird er jeweils den vorgesehenen Tätigkeitsschwerpunkt angeben und ein Mitarbeiterprofil beifügen, aus dem insbesondere die fachliche Qualifikation und einschlägige Erfahrungen hervorgehen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zu fordern. Der Auftraggeber kann dem Einsatz einzelner Mitarbeiter widersprechen, sofern die erforderliche fachliche Qualifikation nicht ausreichend nachgewiesen werden kann.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Geben Sie mindestens zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen in Art und Leistungsumfang einen vergleichbaren Auftragsgegenstand erbracht hat, beziehungsweise gegenwärtig erbringt. Die Projektabschlüsse mit ihrem Referenzkunden dürfen nicht mehr als fünf Jahre zurückliege … ganz lesenkürzer
Geben Sie mindestens zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen in Art und Leistungsumfang einen vergleichbaren Auftragsgegenstand erbracht hat, beziehungsweise gegenwärtig erbringt. Die Projektabschlüsse mit ihrem Referenzkunden dürfen nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Bei jeder Referenz sind folgende Eckdaten anzugeben: i) Name und Branche des Auftraggebers ii) Kontaktdaten des Auftraggebers (hier ist die Angabe nicht personenbezogener Kontaktdaten, wie z.B. die Benennung eines Funktionspostfachs des Auftraggebers bzw. eines Ansprechpartners der den Kontakt zum Referenzkunden herstellt, ausreichend) iii) Auftragswert in EUR (gerundet auf Tausend) iv) Auftragsbeginn und -ende (jeweils Monat/Jahr) v) Vorgehensweise und eingesetzte Werkzeuge vi) Nachweise über die Qualifizierung des Testers vii) Vorgehensweise zur Durchführung der Tests Stellen Sie zudem in ihren Ausführungen möglichst Vergleiche mit dem Auftragsgegenstand an. Wichtiger Hinweis: Die Vergabestelle behält sich vor, die Aussagen beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 81 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 1 … ganz lesenkürzer
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Sophienstraße 6, 80333 München
- Website
- auftraege.bayern.de
- Kontakt
- ausschreibung@
lfst.bayern.de - Auskünfte
- Bayerisches Landesamt für Steuernausschreibung@
lfst.bayern.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (52 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG6 Zuschläge
- EY Consulting GmbH5 Zuschläge
- T-Systems International GmbH5 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH4 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH4 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 19.06.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 19.06.2026 auf 26.06.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be54ebe7-2b6c-4fb5-87a3-b818165de027.