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Annahme, Sortierung und stoffliche Verwertung von Altpapier

Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 34/25/76.7veröffentlicht 21.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 431 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68167, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 14 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Bindefrist endet
    108 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der AN führt für die Beförderung und Behandlung der vom AG angelieferten Mengen des Altpapieres, namentlich die Annahme, die Verwiegung, die Dokumentation, den Mengenstromnachweis wme-fact sowie die Sortierung (inkl. Entsorgung der Störstoffe (stofffremde Wertstoffe und Abfälle)) und stoffliche Verwertung einerseits bzw. die Zwischenlagerung und körperliche Übergabe an BdS andererseits gem. den vorliegenden Vergabeunterlagen, insbesondere Glp. 5 der Leistungsbeschreibung, im Rahmen und im Einklang mit bestehenden gesetzlichen Vorgaben durch.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Richtlinie 75/442/EWG und 91/156/EWG bzw. den nationalen Umsetzungen (in Deutschland der Entsorgungsfachbetriebeverordnung-EfbV) für Lagerung, Befördern und Behandlung für die Abfallschlüssel-Nummern nach Abfallverzeichnisverordnung 20 01 01 Papier und … ganz lesenAnerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Richtlinie 75/442/EWG und 91/156/EWG bzw. den nationalen Umsetzungen (in Deutschland der Entsorgungsfachbetriebeverordnung-EfbV) für Lagerung, Befördern und Behandlung für die Abfallschlüssel-Nummern nach Abfallverzeichnisverordnung 20 01 01 Papier und Pappe und 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe. Der AN ist verpflichtet, diesen Status für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. aktuell gültige Eichbescheinigung der Waage an der Übergabestelle des AN
Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Detaillierte Darstellung des Behandlungsweges bis zum Ende der Abfalleigenschaft des überlassenen Sammelguts. Dieser umfasst neben der Beschreibung der technischen Anlagen auch die genehmigten Durchsatzmengen in den Sortier- bzw. Behandlungsanlagen sowie die genehmigten Lagermengen an der Übergabest … ganz lesenDetaillierte Darstellung des Behandlungsweges bis zum Ende der Abfalleigenschaft des überlassenen Sammelguts. Dieser umfasst neben der Beschreibung der technischen Anlagen auch die genehmigten Durchsatzmengen in den Sortier- bzw. Behandlungsanlagen sowie die genehmigten Lagermengen an der Übergabestelle. Die für den gesamten Vertragszeitraum vorgesehene Übergabestelle ist mit vollständiger Adresse konkret zu benennen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen in Form der in den letzten drei Jahren erbrachten vgl. Auftragsleistungen (jeweils mit Angabe der Leistungsart, der Leistungszeit sowie des AG)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
aktueller Nachweis über die Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Monate)
Eintragung in das Handelsregister
Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
108 Tage
Angebotsöffnung
02.09.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom ArbeitnehmerEntsendegesetz erfasst werden Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nac … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b2c37445-3576-47cd-b0ad-67b9b7ec0fcd.