Anmietung von Hochleistungsdruckern
Bundeskanzleramt · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 131-023 07/00001/0007veröffentlicht 27.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 300 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 28.01.2027 – 27.01.2031
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 300 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre28.01.2027 – 27.01.2031, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, VgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Fragen bis 13:00 Uhrvor 4 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 4 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 4 Monaten
- Bindefrist endetvor 38 Tagen13 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 27.01.2031
Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die Anmietung von zwei Kopiergeräten für das Druck- und Kopierzentrum im Bundeskanzleramt für eine reguläre Vertragsdauer von 4 Jahren mit der Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Vertragsinhalt ist die betriebsbereite Maschinenanmietung, sämtliche Verbrauchsmaterialien (außer Papier), alle Ersatzteile u. Verschließteile sowie etwaige Serviceleistungen für den Betrieb und entsprechende Freikopien im Monat gem. Vergabeunterlagen.
Beschreibung des Loses
Vertragsgegenstand ist die Anmietung von zwei Kopiergeräten für das Bundeskanzleramtes, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin, gemäß Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
Leistungsumfang: - 1 Vollfarbhochleistungsdrucker inkl. Freikopien (35.000 Farbdrucke und 5.000 SW Drucke) pro Monat, - 1 Farbdrucker (Back-up System) inkl. Freikopien (20.000 Farbdrucke und 1.000 SW Drucke) pro Monat, - betreibsbereite Aufstellung der Geräte, Wartungen und kompletter techn. Service für den Betrieb, sämtliche Verbrauchsmaterialien (außer Papier) sowie Ersatz-/ Verschleißteile
mit einer Laufzeit von vier Jahren mit der Option zur einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr (gem. Vergabeunterlagen).
Gegenstand nach CPV
- 30232100Drucker und PlotterHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Gewichtung Preis: 50 Prozent sowie Qualität/gerätetechn. Leistung: 50 ProzentDie Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode (UfAB). Hiernach wird das beste Preis-Leistungsverhältnis errechnet. Hierbei wird der zugrunde gelegte Angebotspreis (ggf. unter Berücksichtigung von mind. 14tägigen Skonto) errechnet aus dem Quotienten Leistungspunkten/ Angebotspreis. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten ist das Wirtschaftlichste. Die Beurteilung der angebotenen Qualität erfolgt unter anderem anhand von Musterdrucken, die vom Bieter vorzulegen sind.
Eignung5 von 5 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
In der Anlage "Bieterdarstellung" der Vergabeunterlagen sind Angaben zur Eignung zu machen: - Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters sind die entsprechenden allgemeinen und leistungsbezogenen Informationen anzugeben. - Hiebei ist u.a. die aktuelle Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen und di … ganz lesenkürzer
In der Anlage "Bieterdarstellung" der Vergabeunterlagen sind Angaben zur Eignung zu machen: - Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters sind die entsprechenden allgemeinen und leistungsbezogenen Informationen anzugeben. - Hiebei ist u.a. die aktuelle Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen und die entsprechend Beschäftigten im ausschreibungsrelevanten Bereich anzugeben. - Der Bieter erklärt das Bestehen einer entsprechenden Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Die vorgegebenen Deckungssummen sind zu beachten. Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für die von der Vergabestelle keine Vordrucke zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Beurteilung der fachlichen Leistung des Bieters sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen verschiedener Auftraggeber einzureichen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und innerhalb der letzten drei … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung der fachlichen Leistung des Bieters sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen verschiedener Auftraggeber einzureichen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung beim jeweiligen Referenzobjekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung dieses Verfahrens). Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen. Der entsprechende Vordruck der Bieterdarstellung ist zu verwenden.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Für den geplanten Einsatz von Nachunternehmen oder bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) einzureichen. Nachunternehmer bzw. Unternehmen die ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, müssen ebenfalls die genannten … ganz lesenkürzer
Für den geplanten Einsatz von Nachunternehmen oder bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) einzureichen. Nachunternehmer bzw. Unternehmen die ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, müssen ebenfalls die genannten Eignungsanforderungen erfüllen und haben diese vor Auftragserteilung nachzuweisen. Die diesbezüglichen Vorgaben in den Teilnahmebedingungen sind zu beachten.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 28.01.2027
- Vertragsende
- 27.01.2031
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Es besteht die einmalige Option der Vertragsverlängerung: Der Vertrag (beginnend am 28.01.2027 und endend am 27.01.2031) verlängert sich, sofern eine der beiden Vertragsparteien einer Fortsetzung des Vertrages nicht fristgemäß vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, einmal um ein weit … ganz lesenkürzer
Es besteht die einmalige Option der Vertragsverlängerung: Der Vertrag (beginnend am 28.01.2027 und endend am 27.01.2031) verlängert sich, sofern eine der beiden Vertragsparteien einer Fortsetzung des Vertrages nicht fristgemäß vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, einmal um ein weiteres Jahr vom 28. Januar 2031 bis 27. Januar 2032. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 5 Jahre, d. h. der Vertrag endet spätestens am 27. Januar 2032.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 13 Wochen
- Angebotsöffnung
- 01.07.2026, 13:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Werden näher in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt Referat 131 Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin geltend machen, … ganz lesenkürzer
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt Referat 131 Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin geltend machen, gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammern des Bundes Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn gerichtet werden. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die Angebote enthalten, an die Vergabekammer herauszugeben. Nach § 165 Abs. 1 GWB haben die Verfahrensbeteiligten eventuell Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Geheimnisse gem. § 165 Abs. 2 GWB hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Der Bieter hat zusätzlich zu den unter "Ausschlussgründe" und "Eignungskriterien" beschriebenen Erklärungen/Nachweise folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vor … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Der Bieter hat zusätzlich zu den unter "Ausschlussgründe" und "Eignungskriterien" beschriebenen Erklärungen/Nachweise folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen): • das Leistungsverzeichnis, • das Angebotsblatt • die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und den Russland-Sanktionen, • die Eigenerklärung Datenschutzverpflichtung, • Angaben Registerabfragen • Bieterdarstellung • Druckmuster • Bieterfragebogen Die Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und den Russland-Sanktionen (entspr. Anlage der Vergabeunterlagen) ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind. Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Bundeskanzleramt hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.Handelt es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft, so sind die Eigenerklärungen über die „Ausschlussgründe und die Russland-Sanktionen“ für alle beteiligten Partner zu machen. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der beigefügte Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ (entspr. Anlage der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Der Vordruck in geforderten Weise dem Angebot beizufügen. Sofern zutreffend ist die Eklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen/Unteraufträge und zur Eignungsleihe in gleicher Weise vorzulegen. Im Falle der Zuschlagserteilung finden ausschließlich die Vertragsbedingungen des Auftraggebers, einschließlich der VOL/B, uneingeschränkt Anwendung. Die AGB des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird das Bundeskanzleramt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung gemäß § 6 WRegG eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchführen. Das Angebot ist elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de; "Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" oder auf dem Postweg bzw. persönlich einzureichen in der geforderten Weise einzureichen (gem. Vergabeunterlagen). Angebote auf anderem Wege z.B. per E-Mail oder per Fax sowie über die e-Vergabeplattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte zur Vergabe sind spätestens 7 Tage (bis 13:00 Uhr) vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform des Bundes oder per E-Mail an 131-Beschaffung@bk.bund.de anzufordern. Die Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließliich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Die dem Angebot bei …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Bundeskanzleramt
- Anschrift
- Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
- Website
- bundesregierung.de
- Kontakt
- 131-beschaffung@
bk.bund.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Berlin (68 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- think about IT GmbH14 Zuschläge
- friends mobile cc GmbH & Co. KG11 Zuschläge
- Langer IT Solutions GmbH10 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG9 Zuschläge
- KOMSA Services GmbH5 Zuschläge
- ARKTIS IT solutions GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8ce5aae4-0ee1-40bb-98ef-b40f9361b610.