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vergebenEU-weitLieferleistungen

Anmietung und Wartung von 92 fabrikneuen (1.Zulassung) und ver-netzten Kopier- und Drucksystemen mit Farbfunktion für den Geschäftsbereich des Regierungspräsidiums Kassel (Poolvertrag)

Auftraggeber nicht angegeben · Kassel, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0001veröffentlicht 09.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 634 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kassel.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
600 Tsd. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kassel34117, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Energieverbrauch (TEC-Wert)20 %
  • Preis für Anmietung und Wartung der Kopier-und Drucksysteme60 %
  • Folgeseitenpreis s/w10 %
  • Folgeseitenpreis Farbe10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 21 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Anmietung und Wartung von 92 fabrikneuen (1. Zulassung) und vernetzten Kopier-, und Drucksystemen mit Farbfunktion (Poolvertrag) zur Aufstellung an verschiedenen Standorten des Regierungspräsidiums Kassel.

Beschreibung des Loses

Anmietung und Wartung von 92 fabrikneuen (1.Zulassung) und vernetzten Kopier-, und Drucksystemen mit Farbfunktion. Alle Geräte sind von einem Hersteller anzubieten. Die anzubietenden Maschinen müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen: - Den Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze in der im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. - Den allg.anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN 31000, DIN 31001 oder gleichwertig). Der Anbieter sichert zu, dass die bei ihm bestellten Maschinen, Geräte und dgl. den in der BRD durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den Arbeitsschutzvorschriften sowie den allg. anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. - Die einzelnen Anforderungen der Geräte ist der Anlage 1 ("DruckRPKS_Anlage 1") zu entnehmen - Die Anforderungen an die Management Software sind der Anlage 2 ("Druck- RPKS_Anlage 2") zu entnehmen. Vorhandene Prüfzeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und die Sicherheitsdatenblätter für die angebotenen Maschinen sind dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus gilt für alle Systeme folgendes: - Soweit Systeme mit Festplatte gefordert bzw. geliefert werden, sind die Kosten für ein Security Tool zur Festplatten Datenüberschreibung gemäß ISO 15408 EAL 3 (oder gleichwertig) im Preis zu berücksichtigen - Anwenderdaten wie Druckdaten/Scandaten werden auf der internen Festplatte verschlüsselt abgelegt und nach Auftragsausführung automatisch gelöscht - Bei Außerbetriebnahme werden sämtliche Daten und die Konfiguration der Geräte vom Auftragnehmer sicher gelöscht (Wipen). Der Auftraggeber erhält über die BSI konforme (oder gleichwertige) Löschung eine schriftliche Bestätigung. Gleiches gilt bei einem Festplattendefekt während der Vertragslaufzeit - Schwarz/weiß Druck muss als Standard im Treiber voreinstellbar sein - Einheitlicher Druckertreiber für alle Systeme - Steuerbare / konfigurierbare Benutzerinterface Voreinstellungen müssen möglich sein - Soweit Systeme mit weiteren, nicht geforderten Schnittstellen und/oder Modulen (z.B. GSM/WLAN/Bluetooth/NFC/USB/etc.) angeboten werden, müssen diese Funktionen deaktiviert sein - Management-Software ergänzt zur Anlage 2 gilt folgendes: Mit anzubieten ist eine Software, die es den Administratoren ermöglicht, über ein Reporting- und Managementtool Informationen zu den einzelnen Geräten anzeigen zulassen (z.B. Systeminformationen, Zählerstände, Auslastung und Kostenstellenberichte). Die Software muss die Verwaltung von bis zu 2000 Usern ermöglichen. Die Software Aktualisierung ist in der Wartung enthalten. Benötigte Lizenzen(Managementsoftware, Wartungslizenzen, Drucksystemlizenzen, Scanlizenzen, OCR und ähnliches), muss das Angebot in ausreichender Anzahl enthalten. Die Software soll zentral auf zwei (zur ausfallsicheren Verwaltung) redundanten Serversystemen (vorhanden) installiert werden und muss das Drucken und z.T. auch das Scannen (Scan-to-Mail) an den verschiedenen Standorten ermöglichen (Stichwort: "follow me printing"). Es muss eine standortübergreifende Funktionalität (Drucken über Standortgrenzen hinaus) gegeben sein (alle Standorte sind miteinander vernetzt). Die Authentifizierung der Bediensteten soll mittels berührungslosem Kartenleser (für vorhandene Legic-Chips (MIM256/MIM1024)) am Endgerät erfolgen und durch PIN Eingabe. - Im Rahmen der Ersteinrichtung ist durch den Auftragnehmer das Einrichten, bzw. die Grundkonfiguration (Netzwerk, Scan, FollowMe, Server) nach Vorgaben des Auftraggebers zu gewährleisten und auch weiterhin im Rahmen des Wartungsvertrages zu betreuen. - Das Gerät meldet automatisch per E-Mail, einem Remotetool, Appliance oder vergleichbar, Störungsmeldungen sowie den Bedarf von Verbrauchsmaterial (Toner) -außer Papier und Heftklammern- an den Auftragnehmer und an eine zentrale E-Mail-Adresse des Auftraggebers. - Verbrauchsmateriallieferungen werden (Mo.-Fr.) innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Bestellung ausgeführt. Neben der grundsätzlich automatisiert erfolgenden Bestellung und Lieferung muss es möglich sein, Verbrauchsmaterial ohne zusätzliche Kosten auch telefonisch, per Email oder Weboberfläche zu bestellen. - Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den Standorten der Systeme, für die eine Netzeinbindung vorgesehen ist, entsprechende Netzanschlüsse vorhanden sind. Er sorgt darüber hinaus für die erforderlichen Serverzugänge und die Unterstützung durch interne Administratoren, die mit der vorhandenen Infrastruktur vertraut sind. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur zeitnahen Rücknahme gebrauchter Tonerbehälter, Kartuschen, Resttoner, Fotoleiter, Restentwickler, Ozonfilter bzw. Katalysatoren etc. und sorgt für deren Wieder-/Weiterverwendung bzw. ordnungsgemäße Entsorgung. Die Kosten sind im Preis enthalten. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer über den Verfahrensablauf der Rücknahme in geeigneter Form unterrichtet. Die für die Rücknahme entstehenden Kosten sind im Preis enthalten. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Personal (Multiplikatoren) in die sachgemäße Benutzung der Systeme (Anwendung, Fehlerbehebung (Austausch von Verbrauchsmaterial, Papierstau)) einzuweisen und dabei auch auf die Nutzung der systemtechnisch angebotenen Energiesparfunktionen (Power-Management) hinzuweisen. Dazu ist eine Schulung je Organisationseinheit vor Ort erforderlich. - Zudem stellt der Bieter eine Kurz-Bedienungsanleitung für jedes Gerät zur Verfügung (PDF). - Darüber hinaus muss der Auftragnehmer eine gesonderte Schulung zur Verwaltung und Konfiguration der Systeme für die Systemadministratoren vor Ort am Standort Kassel durchführen. - Die Einweisung hat zentral pro Liegenschaft zu erfolgen (Am Alten Stadtschloss 1, z.B. ist eine Liegenschaft). Dazu sind an zwei Tagen, meherere Termine für jeweils ca. 10 Personen durchzuführen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Energieverbrauch (TEC-Wert)20 %
Preis für Anmietung und Wartung der Kopier-und Drucksysteme60 %
Folgeseitenpreis s/w10 %
Folgeseitenpreis Farbe10 %
Qualität
Energieverbrauch (TEC-Wert)Der TEC-Wert entspricht dem typischen wöchentlicher Stromver-brauch der angebotenen Druck- und Kopiersysteme.
Kosten
Preis für Anmietung und Wartung der Kopier-und DrucksystemeErgibt sich aus Feld H11 in dem Preisblatt
Kosten
Folgeseitenpreis s/wErgibt sich aus Feld D14 in dem Preisblatt
Kosten
Folgeseitenpreis FarbeErgibt sich aus Feld D15 in dem Preisblatt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Zusage bzw. Nachweis bzgl. (IT-)Haftpflichtversicherung Der Bieter legt eine schriftliche Zusage in Form einer Eigenerklärung vor (Datei "Zusage_HPV" auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - … ganz lesenZusage bzw. Nachweis bzgl. (IT-)Haftpflichtversicherung Der Bieter legt eine schriftliche Zusage in Form einer Eigenerklärung vor (Datei "Zusage_HPV" auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden 2.000.000 EUR für Sachschäden 2.000.000 EUR für Vermögensschäden 2.500.000 EUR Insgesamt sind jedoch 6.000.000 EUR pro Schadensart für die Laufzeit des Vertrages ausreichend. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Umsatzzahlen Eigenerklärung zu Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich (Datei "DruckRPKS_Umsatzzahlen").
Kriterium
Referenzen Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: Vermietung und Instandhaltung von vernetzten Kopier- und Dr … ganz lesenReferenzen Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: Vermietung und Instandhaltung von vernetzten Kopier- und Drucksystemen Umfang: Vermietung und Instandhaltung von mindestens 80 Kopier- und Drucksystemen pro Referenz Datei "Druck_RPKS_Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Ergänzungsbeschaffung und Teilkündigung einzelner Geräte Nachmietungen von zusätzlichen Geräten oder Zubehör während der Vertragslaufzeit müssen bis zu 15 % des ursprünglichen Auftragswertes möglich sein. Die Laufzeit des Poolvertrages bleibt durch evtl. Nachmietungen unberührt, d. h. die Vertragsla … ganz lesenErgänzungsbeschaffung und Teilkündigung einzelner Geräte Nachmietungen von zusätzlichen Geräten oder Zubehör während der Vertragslaufzeit müssen bis zu 15 % des ursprünglichen Auftragswertes möglich sein. Die Laufzeit des Poolvertrages bleibt durch evtl. Nachmietungen unberührt, d. h. die Vertragslaufzeit dieser Nachmietungen endet mit der des Poolvertrages. Die Nachmietungen werden Bestandteil des Poolvertrages. Sofern Nachmietungen erfolgen sollen, hat der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der verkürzten Restlaufzeiten zeitnah ein Angebot vorzulegen. Die Berechnung des monatlichen Mietpreises der Ergänzungsgeräte erfolgt auf Grundlage des angebotenen Festpreises nach folgender Formel: Miete Ergänzungsgerät= (monatliche Miete pro Gerät x 48 Monate) / Restlaufzeit in Monaten. Bzw. Bei Verlängerung Miete Ergänzungsgerät = Miete Ergänzungsgerät= (monatliche Miete pro Gerät x 60 Monate) / Restlaufzeit in Monaten. Maximale Erhöhung der Miete um 100% der ursprünglichen Miete pro Gerät. Die Seitenabrechnung erfolgt auch für Nachmietungen zu den Konditionen der Ausschreibung. Neben der o.g. Möglichkeit der Ergänzungsbeschaffung hat der Auftraggeber das Recht auf Teilkündigungen einzelner Geräte. Aufgrund organisatorischer bzw. struktureller Veränderungen des Auftraggebers, wie z.B. der Zusammenlegung von Standorten kann die Anzahl der Geräte innerhalb der Vertragslaufzeit reduziert und vorzeitig gekündigt werden. Insgesamt können maximal 15% der Gerätestückzahl über die Vertragslaufzeit von 48 Monaten zurückgegeben werden. Ab dem Zeitpunkt der Rückgabe werden keine monatlichen Raten für jeweilige zurückgenommene Geräte mehr fällig. Die Zahl der Geräte, die zurückgegeben werden können, wird stets abgerundet, da der Wert von 15% einen Maximalwert darstellt. (vgl. Ziffer 9 der Leistungsbeschreibung) Der Mietvertrag wird beginnend mit dem 01. April 2025 bis 31. März 2029 (48 Monate) abgeschlossen. Für die Herstellung der Funktions- und Betriebsbereitschaft seitens des Auftraggebers ist maximal ein Zeitraum von 10 Arbeitstagen einzuplanen und muss zum Beginn des Mietvertrages abgeschlossen sein. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird (maximale Vertragslaufzeit 60 Monate). Kündigungsfrist: 6 Monate (schriftlich) vor Ablauf des Vertrages, ansonsten verlängert sich der Vertrag einmalig um 12 Monate.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
11.02.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird daruaf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen ( Datei " Verpflichtungserklärung_oeff-AG" zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessi … ganz lesenLeistung: Es wird daruaf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen ( Datei " Verpflichtungserklärung_oeff-AG" zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S.338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Tei … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") aus-gefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eig-nungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreue-gesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eig-nungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG ab-zugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. (6) Wirtschaftlichkeitsprüfung/Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 GWB, § 58 VgV). Das wirtschaftlichste ergibt sich aus dem "Energieverbrauchswert (TEC-Wert) der angebotenen Multifunktionssysteme" (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 20%), dem angebotenen "Preis für die Anmietung / Wartung der Multifunktionsgeräte" (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 60%) sowie dem Folgeseitenpreis s/w (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 10%) und dem Folgeseitenpreis Farbe (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 10%).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung abaaa220-b60a-47f7-9de4-bcda8ee0b64d.