Anmietung und Wartung von 45 fabrikneuen (1.Zulassung) und vernetzten Kopier-, Druck und Scansystemen mit Farbfunktion für das Regierungspräsidium Darmstadt (Poolvertrag)
Auftraggeber nicht angegeben · Darmstadt, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2024-0047veröffentlicht 08.05.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 346 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.09.2024 – 31.08.2028
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 346 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.09.2024 – 31.08.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.
- Energieverbrauch (TEC-Wert)25 %
- Folgeseiten schwarz/weis5 %
- Folgeseiten Farbe5 %
- Preis65 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,9 Punkte |
| 25 % teurer | −13 Punkte |
| 50 % teurer | −21,7 Punkte |
| 100 % teurer | −32,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 29 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 31.08.2028
- Bindefrist endetvor 26 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Anmietung und Wartung von 45 fabrikneuen (1. Zulassung) und vernetzten Kopier-, Druck und Scansystemen mit Farbfunktion (Poolvertrag) zur Aufstellung in den zum Regierungspräsidium Darmstadt gehörenden Räumlichkeiten.
Beschreibung des Loses
Die anzubietenden Maschinen müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen: - Die Maschinen müssen sämtliche in den Anlagen aufgeführte Ausstattungsmerkmale bzw. technische Mindestanforderungen uneingeschränkt erfüllen und mit ja bestätigen (Datei "DruckRPDa_Mindestanforderungen"). Diese Datei ist mit dem Angebot ergänzt um die Bezeichnung der angebotenen Modelle, je Modell ausgefüllt beizufügen. - Den Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze in der im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. - Den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN 31000, DIN 31001 oder gleichwertig). Der Anbieter sichert zu, dass die bei ihm bestellten Maschinen, Geräte und dgl. den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Vorhandene Prüfzeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und die Sicherheitsdatenblätter für die angebotenen Maschinen sind dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus gilt für alle Systeme Folgendes: - Soweit System mit Festplatte gefordert bzw. geliefert werden, sind die Kosten für ein Security Tool zur Festplatten Datenüberschreibung gemäß ISO 15408 EAL 3 (oder gleichwertig) im Preis zu berücksichtigen. - Anwenderdaten wie Druckdaten/ Scandaten werden im internen Speicher verschlüsselt abgelegt und nach Auftragsausführung automatisch gelöscht. - Bei Außerbetriebnahme werden sämtliche Daten und die Konfiguration der Geräte vom Auftragnehmer sicher gelöscht (Wipen). Der Auftraggeber erhält über die BSI konforme Löschung eine schriftliche Bestätigung. Gleiches gilt bei einem Festplattendefekt während der Vertragslaufzeit. - Schwarz/weiß Druck muss als Standard im Treiber einstellbar sein - Druck-, Scan- und Kopiervorgänge sind über eine einheitliche Benutzerschnittstelle für jeden Nutzer kontrollieren, steuern und verwalten - Eine deutschsprachige Version der Programme zur Verwaltung der Multifunktionsgeräte und Server. Die Programmkomponenten sind hierbei als Teil der Serverlandschaft für eine lokale Installation bereitzustellen und über die Webbrowser Google Chrome, Firefox oder Microsoft Edge erreichbar. Fehlermeldungen gehen per Mail an die Administratoren der jeweiligen Dienststelle. - Zentrale Abfrage des Gerätestatus (Toner, Papier, Zählerstand usw.), ein lokaler Zugriff muss möglich sein. - Tool für die zentrale Verwaltung der Drucker (z.B. zentral über ein Webinterface gesteuerter Zertifikatsaustausch, Firmware-Aktualisierung auf alle Multifunktionsgeräte). Nicht über eine Kommunikation der Geräte selbst. - Benutzerhandbuch, Administratorenhandbuch für Drucker-, Scanner-, Kopierfunktion sowie Netzwerkkonfigurationshandbuch müssen in elektronischer Form als PDF in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden. - Druckserversoftware in deutscher Sprache - Bereitstellung eines Download-Pakets; inkl. Druckertreiber, Dienstprogramm für die lokale Druckereinrichtung und Software für das Druckmanagement im Netzwerk über ein komprimiertes Format (z.B. *.zip, *.tar) - Versand des Scans als PDF per Email (SMTP), Scan-Qualität: mindestens 300dpi - Generierung des Adressbuches durch LDAP-Abfrage auf das Active Directory (AD); Möglichkeit der Beschränkung auf eine Organisationseinheit (Dezernat/ Abteilung) bzw. einen LDAP-Pfad im AD - Auswahl des Scanempfängers aus Adressbuch - Es muss die Möglichkeit bestehen, das Gerät bei Bedarf so zu konfigurieren, dass ein ausschließlicher Versand an Empfänger im Adressbuch und nicht an frei eingebbare (d. h. externe) Email-Adressen gewährleistet ist. - Alle Geräte eines Standortes sind über ein Netz erreichbar (Stichwort: "follow me printing"). Die Authentifizierung der Bediensteten soll mittels berührungslosen Karten- (Chip-) Lesegerät (für vorhandene Zugangschips, aktuelle Verwendung von RFID-Spezifikation EM41xx im Frequenzbereich von 125kHz) erfolgen und mit dem jeweiligen AD Konto verknüpft sein. Die Geräte sollen für nicht authentifizierte Benutzer gesperrt werden können. Diese Einstellungen lassen sich durch die zentrale Administration anpassen. - Gleicher Treiber für alle Multifunktionsgeräte - Ergonomie, Bedienerfreundlichkeit und Barrierefreiheit der MFG: Einfache, selbsterklärende Navigation symbol- und textgesteuert auf einem farbigen Touchscreen für den jeweiligen Vorgang. Die Übersichtlichkeit für den Nutzer wird u.a. dadurch gewährleistet, dass nicht benötigte Navigationsoptionen ausgeblendet werden können. Bedienelemente mit Absenk- oder Abkipp-funktion zur Erhöhung der Barrierefreiheit (Leistungsklasse I) - Kompatibel mit SAP Schnittstellen (Druckserver). Ausgabe von Druckaufträgen aus dem Programm SAP heraus. (Bsp. Sonderzeichen bei Benutzersynchronisation) - FollowMe Printing "Print&Follow", "Follow Me Print" oder "Pull Printing" soll den Benutzern ermöglichen jedes verfügbare Multifunktionssystem standortübergreifend zu nutzen. Druckaufträge werden dabei zentral auf dem Druckserver festgehalten bis der Benutzer nach Authentifizierung am Multifunktionsgerät diese abholt. Die Aufträge dürfen also erst gedruckt werden, wenn diese durch den berechtigten Nutzer direkt am MFG initiiert wurde. Der Direktdruck ist dauerhaft zu deaktivieren. - Soweit Systeme mit weiteren, nicht geforderten Schnittstellen und/ oder Modulen (z. B. GSM/ WLAN/ Bluetooth/ NFC/ USB etc.) angeboten werden, müssen diese Funktionen deaktiviert sein und dürfen nicht unkontrolliert (ohne Administrator-Passwort) aktiviert werden können, so diese nicht für expliziert geforderte Funktionalitäten benötigt werden. - Die Verschlüsselung der Druckaufträge auf dem Druckserver ist zu gewährleisten. (vgl. Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung) Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 30200000Computeranlagen und ZubehörHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Energieverbrauch (TEC-Wert)
- Qualität
- Folgeseiten schwarz/weis
- Qualität
- Folgeseiten Farbe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "DruckRPDa Umsatzzahlen").
- Kriterium
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen (Datei "DruckRPDa Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen: Art: Vermietung und Instandhaltung von vernetzten … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen (Datei "DruckRPDa Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen: Art: Vermietung und Instandhaltung von vernetzten Kopier- und Drucksystemen Umfang: Vermietung und Instandhaltung von mindestens 20 Kopier- und Drucksystemen pro Referenz (Datei "DruckRPDa Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. Die aufgestellte Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist zwingend zu erfüllen. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2024
- Vertragsende
- 31.08.2028
- Verlängerung
- Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird oder aufgrund des Eintritts einer auflösenden Bedingung endet (maximale Vertragslaufzeit 60 Monate). Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. (vgl. Ziffer 8 der Leistungsbeschreibung)
- Optionen
Ergänzungsbeschaffung und Teilkündigung einzelner Geräte Nachmietungen von zusätzlichen Geräten oder Zubehör während der Vertragslaufzeit müssen bis zu 20 % des ursprünglichen Auftragswertes möglich sein. Die Laufzeit des Poolvertrages bleibt durch evtl. Nachmietungen unberührt, d. h. die Vertragsla … ganz lesenkürzer
Ergänzungsbeschaffung und Teilkündigung einzelner Geräte Nachmietungen von zusätzlichen Geräten oder Zubehör während der Vertragslaufzeit müssen bis zu 20 % des ursprünglichen Auftragswertes möglich sein. Die Laufzeit des Poolvertrages bleibt durch evtl. Nachmietungen unberührt, d. h. die Vertragslaufzeit dieser Nachmietungen endet mit der des Poolvertrages. Die Nachmietungen werden Bestandteil des Poolvertrages. Sofern Nachmietungen erfolgen sollen, hat der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der verkürzten Restlaufzeiten zeitnah ein Angebot vorzulegen. Die Berechnung des monatlichen Mietpreises der Ergänzungsgeräte erfolgt auf Grundlage des angebotenen Festpreises nach folgender Formel: Miete Ergänzungsgerät= (monatliche Miete pro Gerät x 48 Monate) / Restlaufzeit in Monaten. Maximale Erhöhung der Miete um 100% der ursprünglichen Miete pro Gerät. Die Seitenabrechnung erfolgt auch für Nachmietungen zu den Konditionen der Ausschreibung. Neben der o.g. Möglichkeit der Ergänzungsbeschaffung hat der Auftraggeber das Recht auf Teilkündigungen einzelner Geräte. Aufgrund organisatorischer bzw. struktureller Veränderungen des Auftraggebers, wie z.B. der Zusammenlegung von Standorten kann die Anzahl der Geräte innerhalb der Vertragslaufzeit reduziert und vorzeitig gekündigt werden. Insgesamt können maximal 20% der Gerätestückzahl je Leistungsklasse über die Vertragslaufzeit von 48 Monaten zurückgegeben werden. Ab dem Zeitpunkt der Rückgabe werden keine monatlichen Raten für jeweilige zurückgenommene Geräte mehr fällig. Die Zahl der Geräte, die zurückgegeben werden können, wird stets abgerundet, da der Wert von 20% einen Maximalwert darstellt. (vgl. Ziffer 12 der Leistungsbeschreibung)- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 10.06.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Neben dem in Ziffer 2.12 genannten Erfüllungsort ergeben sich die weiteren Standorte im Geschäftsbereich des Auftraggebers au … ganz lesenkürzer
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Neben dem in Ziffer 2.12 genannten Erfüllungsort ergeben sich die weiteren Standorte im Geschäftsbereich des Auftraggebers aus der Datei "DruckRPDa_Standortliste". Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Prüfzeugnisse, Umweltdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate, Konformitätserklärungen, Prospektmaterialien, etc. der angebotenen Geräte. (6) Angaben zu TEC-Werten der angebotenen Modelle Datei "Eigenerklärung Energieverbrauch TEC", Angaben zu Umwelteigenschaften der angebotenen Modelle, Datei "Erklärung Umwelteigenschaften", Erklärung Verwendung Recycling-Papier" und Angabe der Modellbezeichnung je Leistungsklasse, Datei "DruckDa_Mindestanforderungen" (7) Wirtschaftlichkeitsprüfung / Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 GWB, § 58 VgV). Das wirtschaftlichste ergibt sich aus dem "Energieverbrauchswert (TEC-Wert) der angebotenen Multifunktionssysteme" (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 25%), dem angebotenen "Preis für die Anmietung / Wartung der Multifunktionsgeräte" (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 65%) sowie dem Folgeseitenpreis s/w (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 5%) und dem Folgeseitenpreis Farbe (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 5%). Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Die durch die mittels den in den Ziffern 5.3.1 und 5.3.2 der Ausschreibungsbestimmungen beschriebenen Umrechnungsmethoden für den "Energieverbrauch (TEC-Wert)", den "Preis für Anmietung und Wartung", den "Folgeseitenpreis s/w" sowie den "Folgeseitenpreis Farbe" errechneten Punktwerte LTEC, PMiete, PFs/w und PFFarbe werden mit ihrem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert. Die hieraus errechneten gewichteten Punktzahlen für die oben genannten Kriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl Z addiert. Insg. kann damit eine max. Gesamtpunktzahl Z von 5 Punkten erreicht werden. Derjenige Bieter, der die höchste Gesamtpunktzahl Z erzielt, hat das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot eingereicht und erhält den Zuschlag. Die komplette Erläuterung ist den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Hessen (52 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH5 Zuschläge
- BITS - Brunner IT Services GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Ko.KG3 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- CHG-MERIDIAN AG2 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Cisco Hard- und Software-Wartungsvertrag, KS, Da, Wie, LWV HessenLandeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale VergabestelleFrist 13.11.2026
- IT-Carve-out und Aufbau einer eigenständigen IT-Umgebung - Emilia SeniorenresidenzEmilia Seniorenresidenz GmbHFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9a3fee1-9325-44d3-ae6d-887e87dab7f5.