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vergebenEU-weitDienstleistungen

Anliefermanagement BER

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg

Aktenzeichen EA-2025-0040 (EU)veröffentlicht 15.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 506 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Bietererklärung _ Konzept zur Leistungserbringung25 %
  • Bietererklärung _ Personaleinsatzkonzept5 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abwicklung des Anliefermanagements am Flughafen Berlin-Brandenburg. Im Rahmen der zu erbringenden Leistung hat der Auftragnehmer die Lieferhöfe Nord und Süd des Terminals 1 am Flughafen BER eigenständig zu betreiben und somit den reibungslosen, uneingeschränkten operativen Prozess der Anlieferung von Waren über die Vorhaltezone und Lieferhöfe bis zum Mieter sicherzustellen. . Der Auftrag umfasst die Steuerung und Regelung des Lieferverkehrs am Flughafen BER durch Bereitstellung und Einsatz von Servicekräften durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen seiner Tätigkeit insbesondere eine geordnete Nutzung der Liefer-Infrastruktur und die Vermeidung von Rückstauungen sowie Blockaden von Flucht- und Rettungswegen. . Die Leistungen werden mit einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.04.2026 (abhängig von einer angemessenen Frist nach Zuschlagserteilung).

Beschreibung des Loses

Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um die Erbringung von Dienstleistungen zum Betrieb der Lieferhöfe Nord und Süd am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER). Der Auftragnehmer übernimmt hierbei insbesondere folgende Leistungen: - Bereitstellung / Bedienung eines Yard-Managementsystems zur Buchung eines Zeitfensters (Abstimmung und Koordinierung der Lieferzeiten und Entladeorte) - Registrierung und Begleitung der Lieferfahrzeuge auf der Vorhaltezone, - Ausgabe von Zufahrtsgenehmigungen und Zuweisung des Lieferhofes / Entladerampe - Abruf von Fahrzeugen von der Vorhaltezone zu den Lieferhöfen, Steuerung der Zufahrt zum Lieferhof - Zuweisung der Laderampe; ggf. Annahme der Ware und Zwischenlagerung im Puffer- /Paketlager - Steuerung des Warenflusses auf der Rampe und der Rampenbelegungszeit - Annahme von Paketanlieferungen und Übergabe der Pakete (Pufferlager) an den Warenempfänger - Dokumentation und Auswertung der Lieferungen . Eine Weitergabe an Nachauftragnehmer durch den Bewerber ist in beschränktem Umfang zugelassen, jedoch dürfen diese Nachauftragnehmer wiederum keine weiteren Nachauftragnehmer beauftragen. Die Bewerber, die einen oder mehrere Nachauftragnehmer beschäftigen, tragen dafür Sorge, dass die Unterauftragnehmer den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und melden der FBB den Namen der betreffenden Nachauftragnehmer und deren Tätigkeiten mit der einzureichenden Bewerbung.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Bietererklärung _ Konzept zur Leistungserbringung25 %
Bietererklärung _ Personaleinsatzkonzept5 %
Preis70 %
Qualität
Bietererklärung _ Konzept zur Leistungserbringungsiehe Dokument EA-2025-040_Beiblatt_Wertung Angebot
Qualität
Bietererklärung _ Personaleinsatzkonzeptsiehe Dokument EA-2025-040_Beiblatt_Wertung Angebot
Preis
siehe Dokument EA-2025-040_Beiblatt_Wertung Angebot

Eignung3 von 4 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Das gesamte zur Ausführung einzusetzende Personal muss ab Leistungsbeginn a) die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben u. nachweislich vollumfänglich für die Tätigkeiten geschult und ggf. zertifiziert sein b) über Sprachkenntnisse in D … ganz lesenLeistung: Das gesamte zur Ausführung einzusetzende Personal muss ab Leistungsbeginn a) die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben u. nachweislich vollumfänglich für die Tätigkeiten geschult und ggf. zertifiziert sein b) über Sprachkenntnisse in Deutsch (mind. B2) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen, c) körperlich belastbar und schichtdiensttauglich (Zwei-Schicht-System) sein.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verg … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der AG wird die Vergabeunterlagen erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Hinweis
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung m … ganz lesen1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2025-0040 (EU) zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 04.06.2025, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5) Vergabeunterlagen: Der Auftraggeber wird die Vergabeunterlagen - mit Ausnahme der Leistungsbeschreibung - erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen. 6) Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Flughafenanlagen
Anschrift
Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
Kontakt
einkauf@berlin-airport.de

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3453e0d6-af15-49b0-bc49-cf4ca1712892.