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Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte - Neubau und Erweiterung Wasserwanderrastplatz Wesenberg - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Los 1

Stadt Wesenberg über das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte · Mirow, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen #1veröffentlicht 29.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
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Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 39,9 %, Leistung und Qualität 60,1 %.

  • 1a) Organisations- und Ablaufmanagement, insbesondere Kosten- und Terminmanagement6,7 %
  • 1b) Absicherung der Präsenz vor Ort20 %
  • 1c) Umsetzung der Erfahrungen des Bieters auf die hiesige Planungsaufgabe, insbesondere in Bezug auf Steganlagen oder vergleichbar20 %
  • 1d) Umgang mit besonderen Anforderungen - Erläuterungen dazu, welche auftragsspezifischen Schwierigkeiten bestehen könnten6,7 %
  • 3) Qualitativer Gesamteindruck der Präsentation - Inhalt, Struktur, Herangehensweise6,7 %
  • 2a) Abschlag oder Aufschlag auf Basishonorarsatz16,7 %
  • 2b) Nebenkostenpauschale3,3 %
  • 2c) Umbauzuschlag10 %
  • 2d) Stundensätze für Ingenieure/Architekten/Landschaftsarchitekten3,3 %
  • 2e) Stundensätze für technische Mitarbeiter3,3 %
  • 2f) Stundensätze für sonstige Mitarbeiter3,3 %

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Losweise Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau und die Erweiterung des Wasserwanderrastplatzes Wesenberg: 1. Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 HOAI 2021, Leistungsphasen 3-9, einschließlich "örtlicher Bauüberwachung" als Besondere Leistung (Los 1) 2. Objektplanungsleistungen "Gebäude" und "Innenräume" gem. § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021, Leistungsphasen 3-9, einschließlich Freianlagenplanung als Besondere Leistung (Los 2) 3. Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk und Gebäude gem. § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 HOAI 2021, Leistungsphasen 3-6 (Los 3) 4. Fachplanung Technische Ausrüstung "ELT" nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021 für Ingenieurbauwerk und Gebäude, Leistungsphasen 3-9 (Los 4) 5. Fachplanung Technische Ausrüstung "HLSK" nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021 für Ingenieurbauwerk und Gebäude, Leistungsphasen 3-9; einschließlich Wärmeschutz Energiebilanzierung als Besondere Leistung (Los 5) 6. SiGeKo (Los 6) Ausgeschrieben werden hier, in diesem Projektraum, Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 3-9 gem. § 43 i.V.m. Anlage 12 HOAI 2021,; einschließlich "örtlicher Bauüberwachung" als Besondere Leistung; stufenweise Beauftragung - Los 1 Die Stadt Wesenberg beabsichtigt den Ersatzneubau und die Erweiterung der Steganlage im Stadthafen sowie die Neuerrichtung eines Sanitärgebäudes für Wasserwanderer. Die vorhandene Hafenanlage liegt unterhalb der Burganlage am Wesenberger Südufer des Woblitzsees. Sie wurde 1994 errichtet mit Anlegemöglichkeiten für 10 Boote (ca. 2x5m), 7 Boote (ca. 3x7m) und 3 größere Boote. Am Uferweg (Burgweg), südlich gelegen, wurde ein kleines Hafengebäude (Sanitärhaus) mit Hafenmeisterbüro und WC/ Behinderten-WC aus einem Altbestand hergerichtet. Im Sanitärhaus ist eine Entsorgungsmöglichkeit für Fäkalientanks und Chemietoiletten untergebracht; Duschmöglichkeiten sind vorhanden. Die Holzkonstruktion der Hafenanlage ist im Zuge der Nutzung trotz regelmäßig durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen heute stark verwittert und verschlissen. Aufgrund der geringen Dauerhaftigkeit der vorhandenen Holzkonstruktion und dem damit künftigen hohen erforderlichen Unterhaltungsaufwand hat sich die Stadt Wesenberg für einen Neubau der Hafenanlage entschieden. Die Hafenanlage soll eine in Stahl ausgeführte Ufereinfassung mit einer wesentlich höheren Nutzungsdauer und geringeren Unterhaltungskosten erhalten. Auch die Ver- und Entsorgungsanlagen wie Stromversorgung, Beleuchtung, Wasserver- und Abwasserentsorgung an der Steganlage und im Hafenbereich sind zu erneuern.Das Funktionsgebäude soll erneuert und erweitert werden; dort werden Sanitäranlagen, das Hafenbüro, notwendige Lagerräume und ein Imbiss geplant und untergebracht. 2016/2017 wurden erste Vorplanungen in Auftrag gegeben.Im Planverfahren wurden die betroffenen Behörden beteiligt. In Auswertung der Stellungnahmen und im Ergebnis mehrerer Abstimmungen hat sich die Stadt Wesenberg für die Umsetzung des Konzepts mit Stand Juni 2017 entschieden. Dadurch soll der Sportboothafen, unterhalb der Burg gelegen, touristisch weiter entwickelt und aufgewertet werden. Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Erbringung von Planungsleistungen erforderlich. Auf die bereits beauftragten und abgeschlossenen Leistungsphasen soll aufgebaut werden: - Objektplanung Ingenieurbauwerk Lph. 3-9:Zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit ist die vorhandene Uferbefestigung durch Stahlspundbohlen zu ersetzen. Die Oberkante ist auf dem vorhandenen Niveau wieder herzustellen. Als oberer Abschluss ist ein Stahlbetonholm/Stahlabdeckung geplant. Als Steganlagen sind feste Bootsstege mit einer dauerhaften Gründung aus jeweils einer Stahlpfahlreihe und einem Längs- und Querträgersystem aus Stahlträgern geplant. Davon abgehend werden Fingerstege zur Erreichbarkeit der Boote geplant. Zur besseren Einbindung in Umwelt und Natur ist ein Holzbelag vorgesehen. Die freistehende Konstruktion mit ausreichender Einbindung in den tragfähigen Baugrund soll neben seiner Funktionalität eine langlebige Gebrauchstauglichkeit gewährleisten. Die Aufnahme der Ver- & Entsorgungsleitungen sowie der entsprechenden Automaten (Strom, Wasser &Fäkalentsorgung), auch der Stegbeleuchtung ist zu gewährleisten. Zusätzlich wird ein Ein- & Ausstieg für Wasserwanderer als Stufenanleger mit Rampe geplant. - Erarbeitung der Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk Lph. 3-6:Statische Fachplanung/Baukonstruktion der Steganlage und Uferbefestigung zur Aufnahme der im Leistungsbild Ingenieurbauwerk beschriebenen Funktionen. - Erarbeitung der Technische Ausstattung Ingenieurbauwerk Lph. 3-9:Fachplanung Wasser-, Abwasser-, Starkstrom und Automation sowie fernmeldetechnische Anlage, Förderanlage - Erarbeitung der Objektplanung Sanitärgebäude Lph. 3-9:Das vorhandene Sanitärgebäude soll entkernt und um einen Anbau erweitert werden. Dazu wird der vorhandene Sanitärbereich im Bestandsgebäude neu geordnet und auf den "Altbestand" verteilt. Am Außengiebel entsteht eine Geschirrabwäsche. Die Fäkalannahme wird , ebenso wie die Räume des Hafenmeisters ausgegliedert und im neu zu errichtenden Anbau untergebracht. Hier entsteht neben einem behindertengerechten WC ein kleiner Bistrobereich mit 24 Sitzplätzen und Außenausschank.Hausanschlussraum und Lager werden im Neubauteil untergebracht. - Erarbeitung der Tragwerksplanung Sanitärgebäude Lph. 3-6:Statische Fachplanung/Baukonstruktion im bestehenden Gebäude sowie des Gebäudeanbaues - Erarbeitung der Objektplanung Technische Ausstattung Lph. 3-9:Fachplanung Wasser-, Abwasser-, Starkstrom und Automation sowie Luft- und fernmeldetechnische Anlage - Erstellung GEG - Nachweis: Erstellung eines Energieausweises für das bestehende Gebäude sowie den Gebäudeanbau - SiGeKo-Leistungen

Beschreibung des Loses

usgeschrieben werden hier, in diesem Projektraum, Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 3-9 gem. § 43 i.V.m. Anlage 12 HOAI 2021,; einschließlich "örtlicher Bauüberwachung" als Besondere Leistung; stufenweise Beauftragung - Los 1 Die Stadt Wesenberg beabsichtigt den Ersatzneubau und die Erweiterung der Steganlage im Stadthafen sowie die Neuerrichtung eines Sanitärgebäudes für Wasserwanderer. Die vorhandene Hafenanlage liegt unterhalb der Burganlage am Wesenberger Südufer des Woblitzsees. Sie wurde 1994 errichtet mit Anlegemöglichkeiten für 10 Boote (ca. 2x5m), 7 Boote (ca. 3x7m) und 3 größere Boote. Am Uferweg (Burgweg), südlich gelegen, wurde ein kleines Hafengebäude (Sanitärhaus) mit Hafenmeisterbüro und WC/ Behinderten-WC aus einem Altbestand hergerichtet. Im Sanitärhaus ist eine Entsorgungsmöglichkeit für Fäkalientanks und Chemietoiletten untergebracht; Duschmöglichkeiten sind vorhanden. Die Holzkonstruktion der Hafenanlage ist im Zuge der Nutzung trotz regelmäßig durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen heute stark verwittert und verschlissen. Aufgrund der geringen Dauerhaftigkeit der vorhandenen Holzkonstruktion und dem damit künftigen hohen erforderlichen Unterhaltungsaufwand hat sich die Stadt Wesenberg für einen Neubau der Hafenanlage entschieden. Die Hafenanlage soll eine in Stahl ausgeführte Ufereinfassung mit einer wesentlich höheren Nutzungsdauer und geringeren Unterhaltungskosten erhalten. Auch die Ver- und Entsorgungsanlagen wie Stromversorgung, Beleuchtung, Wasserver- und Abwasserentsorgung an der Steganlage und im Hafenbereich sind zu erneuern.Das Funktionsgebäude soll erneuert und erweitert werden; dort werden Sanitäranlagen, das Hafenbüro, notwendige Lagerräume und ein Imbiss geplant und untergebracht. 2016/2017 wurden erste Vorplanungen in Auftrag gegeben.Im Planverfahren wurden die betroffenen Behörden beteiligt. In Auswertung der Stellungnahmen und im Ergebnis mehrerer Abstimmungen hat sich die Stadt Wesenberg für die Umsetzung des Konzepts mit Stand Juni 2017 entschieden. Dadurch soll der Sportboothafen, unterhalb der Burg gelegen, touristisch weiter entwickelt und aufgewertet werden. Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Erbringung von Planungsleistungen erforderlich. Auf die bereits beauftragten und abgeschlossenen Leistungsphasen soll aufgebaut werden: - Objektplanung Ingenieurbauwerk Lph. 3-9:Zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit ist die vorhandene Uferbefestigung durch Stahlspundbohlen zu ersetzen. Die Oberkante ist auf dem vorhandenen Niveau wieder herzustellen. Als oberer Abschluss ist ein Stahlbetonholm/Stahlabdeckung geplant. Als Steganlagen sind feste Bootsstege mit einer dauerhaften Gründung aus jeweils einer Stahlpfahlreihe und einem Längs- und Querträgersystem aus Stahlträgern geplant. Davon abgehend werden Fingerstege zur Erreichbarkeit der Boote geplant. Zur besseren Einbindung in Umwelt und Natur ist ein Holzbelag vorgesehen. Die freistehende Konstruktion mit ausreichender Einbindung in den tragfähigen Baugrund soll neben seiner Funktionalität eine langlebige Gebrauchstauglichkeit gewährleisten. Die Aufnahme der Ver- & Entsorgungsleitungen sowie der entsprechenden Automaten (Strom, Wasser &Fäkalentsorgung), auch der Stegbeleuchtung ist zu gewährleisten. Zusätzlich wird ein Ein- & Ausstieg für Wasserwanderer als Stufenanleger mit Rampe geplant. - Erarbeitung der Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk Lph. 3-6:Statische Fachplanung/Baukonstruktion der Steganlage und Uferbefestigung zur Aufnahme der im Leistungsbild Ingenieurbauwerk beschriebenen Funktionen. - Erarbeitung der Technische Ausstattung Ingenieurbauwerk Lph. 3-9:Fachplanung Wasser-, Abwasser-, Starkstrom und Automation sowie fernmeldetechnische Anlage, Förderanlage - Erarbeitung der Objektplanung Sanitärgebäude Lph. 3-9:Das vorhandene Sanitärgebäude soll entkernt und um einen Anbau erweitert werden. Dazu wird der vorhandene Sanitärbereich im Bestandsgebäude neu geordnet und auf den "Altbestand" verteilt. Am Außengiebel entsteht eine Geschirrabwäsche. Die Fäkalannahme wird , ebenso wie die Räume des Hafenmeisters ausgegliedert und im neu zu errichtenden Anbau untergebracht. Hier entsteht neben einem behindertengerechten WC ein kleiner Bistrobereich mit 24 Sitzplätzen und Außenausschank.Hausanschlussraum und Lager werden im Neubauteil untergebracht. - Erarbeitung der Tragwerksplanung Sanitärgebäude Lph. 3-6:Statische Fachplanung/Baukonstruktion im bestehenden Gebäude sowie des Gebäudeanbaues - Erarbeitung der Objektplanung Technische Ausstattung Lph. 3-9:Fachplanung Wasser-, Abwasser-, Starkstrom und Automation sowie Luft- und fernmeldetechnische Anlage - Erstellung GEG - Nachweis: Erstellung eines Energieausweises für das bestehende Gebäude sowie den Gebäudeanbau - SiGeKo-Leistungen:Analyse aller Planungen in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG, Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan), Übermittlung der Vorankündigung, laufende Kontrollen der Vorgaben des SiGe-Plans, Koordination der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle, Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV, Durchführung von Sicherheitsbegehungen, Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel, Ergänzungen/Fortschreibungen des SiGe-Plans. Dabei stehen die Planungsleistungen funktional,wirtschaftlich und technisch im Zusammenhang. Die technischen Ver- und Entsorgungsanlagen auf der Steganlage sowie im Hafengebäude sind z.b. bei dem Ingenieurbauwerk Steganlage und dessen Tragwerksplanung zu berücksichtigen. Steuerung - und Regelung erfolgt zentral über das Hafenmeisterbüro. Ebenso die Steuerung der Gebäudetechnik.

Bedingungen

Zuschlag11 von 11 angegeben

Qualität
1a) Organisations- und Ablaufmanagement, insbesondere Kosten- und TerminmanagementGewichtung (Punkte, genau) 1
Qualität
1b) Absicherung der Präsenz vor OrtGewichtung (Punkte, genau) 3
Qualität
1c) Umsetzung der Erfahrungen des Bieters auf die hiesige Planungsaufgabe, insbesondere in Bezug auf Steganlagen oder vergleichbarGewichtung (Punkte, genau) 3
Qualität
1d) Umgang mit besonderen Anforderungen - Erläuterungen dazu, welche auftragsspezifischen Schwierigkeiten bestehen könntenGewichtung (Punkte, genau) 1
Qualität
3) Qualitativer Gesamteindruck der Präsentation - Inhalt, Struktur, HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 1
Kosten
2a) Abschlag oder Aufschlag auf BasishonorarsatzGewichtung (Punkte, genau) 2,5
Kosten
2b) NebenkostenpauschaleGewichtung (Punkte, genau) 0,5
Kosten
2c) UmbauzuschlagGewichtung (Punkte, genau) 1,5
Kosten
2d) Stundensätze für Ingenieure/Architekten/LandschaftsarchitektenGewichtung (Punkte, genau) 0,5
Kosten
2e) Stundensätze für technische MitarbeiterGewichtung (Punkte, genau) 0,5
Kosten
2f) Stundensätze für sonstige MitarbeiterGewichtung (Punkte, genau) 0,5

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn: - der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB, - der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschrif … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn: - der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB, - der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB, - der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. -Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Planungsleistungen stehen funktional,wirtschaftlich und technisch im Zusammenhang. Die technischen Ver- und Entsorgungsanlagen auf der Steganlage sowie im Hafengebäude sind z.b. bei dem Ingenieurbauwerk Steganlage und dessen Tragwerksplanung zu berücksichtigen. Steuerung - und Regelung erfolgt z … ganz lesenDie Planungsleistungen stehen funktional,wirtschaftlich und technisch im Zusammenhang. Die technischen Ver- und Entsorgungsanlagen auf der Steganlage sowie im Hafengebäude sind z.b. bei dem Ingenieurbauwerk Steganlage und dessen Tragwerksplanung zu berücksichtigen. Steuerung - und Regelung erfolgt zentral über das Hafenmeisterbüro. Ebenso die Steuerung der Gebäudetechnik. Das Planungsbüro Otte und Schulz GmbH & Co.KG war mit der Erstellung der Vergabeunterlagen vorbefasst. Architekturbüro Heller agierte als NAN. Zum Vorteilsausgleich werden die Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt. Objektbegehung möglich
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFEH5A0 Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Geplante Mindestanzahl: 3 Höchstzahl: 5

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro Otte & Schulz GmbH & Co. KG, Neustrelitz1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Wesenberg über das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Anschrift
Rudolf-Breitscheid-Str.24, 17252 Mirow
Kontakt
vergabe@irmler.org

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

111vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (92 Lose mit Angabe)
151.233 €Zuschlagswert im Median
91.256 € – 295.430 €mittlere Hälfte, 49 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 59872fd8-0ed9-4924-af13-657d14b061aa.