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vergebenEU-weitDienstleistungen

Alltagsbetreuung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Heidelberg

Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 0230.0/7-23veröffentlicht 02.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 999 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
2 Jahre15.07.2024 – 14.07.2026, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76185, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Realisierungs- und Personalkonzept25 %
  • Betriebskonzept25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.07.2026
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Unterbringung und Alltagsbetreuung im Ankunftszentrum Heidelberg Patrick-Henry-Villaage, Grasweg, 69124 Heidelberg

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Realisierungs- und Personalkonzept25 %
Betriebskonzept25 %
Qualität
Realisierungs- und Personalkonzept
Qualität
Betriebskonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.07.2024
Vertragsende
14.07.2026
Verlängerung
bis zu 4-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung viermal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 14.07.2030, 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraumes zugehen … ganz lesenbis zu 4-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung viermal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 14.07.2030, 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraumes zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ver-längerungserklärung schriftlich zu widersprechen.
Optionen
siehe Feld zusätzliche Angaben
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Preisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhäng … ganz lesenPreisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten aller vor Ort Beschäftigten des Auftragnehmers erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderung des Vergütungssatzes aufgrund Ta-rifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Tagespauschale zu 75 % um die Lohnänderung angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbei-tergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt bleibt unberücksichtigt. Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr. Optionaler Leistungsschein 19 - Auszahlung von Geldleistungen 19.1 Abruf der Option Nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern vom 06.11.2023 zur Flüchtlingspolitik soll eine bundesweite Bezahlkarte die bisherigen Geldleistungen ablösen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Beginn der Leistungserbringung am 15.07.2024 die Bezahlkarte noch nicht zur Verfügung stehen wird sodass die Leistungen nach Nr. 19.2 mit Leistungsbeginn benötigt werden. Dementsprechend gelten diese zum Leistungsbeginn als abgerufen. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Option jederzeit erneut abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor der Auszahlung der Geldleistungen am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach Nr. 19.2, in Textform angekündigt. 19.2 Pflichten des Auftragnehmers a) Auszahlung des sog. "Taschengeldes" (Geldleistungen nach § 3 AsylbLG) und sonstiger Bargeldleistungen (z. B. im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, freiwillige Ausreise Leistungen der Bildung und Teilhabe etc.) in Absprache mit der Standortleitung des Auftraggebers (hinsichtlich Art und Turnus) und in Zusammenarbeit mit dem vor Ort tätigen Sicherheitsdienst. Aktuell erfolgt die Taschengeldauszahlung wöchentlich im Informationscenter (Gebäude 4507). Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung und Abholung des Bargeldes bei der Bank in geeigneter Stückelung zuständig und sorgt für die sichere Aufbewahrung des Bargeldes auf dem Gelände des Ankunftszentrums. Der Auftragnehmer trägt das Risiko eines möglichen Verlustes des Bargeldes auf dem Transportweg sowie bei der Aufbewahrung bis einschließlich zum Zeitpunkt der Auszahlung an die Bewohner. Etwaige Kosten für die Beauftragung eines Geldtransportes trägt der Auftragnehmer. b) Dokumentation der Auszahlung nach den Vorgaben des Auftraggebers sowie unverzügliche Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber nach Auszahlung der Bargeldbeträge. Zur Abrechnung von Auszahlungen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten siehe Leistungsschein 10. 19.3 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers a) Zurverfügungstellung der Taschengeldliste, auf dem die leistungsberechtigten Bewohner und der jeweils zu erhaltende Betrag eingetragen sind, spätestens fünf Werktage vor dem Auszahlungstermin. b) Erstattung der ausgezahlten Taschengeldbeträge und sonstigen Bargeldleistungen nach Vorlage der entsprechenden Nachweise und Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen. 19.4 Vertragsstrafen 500,00 EUR je Tag, um den sich die Auszahlung des Taschengeldes entgegen des durch den Auf …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y5DS

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
European Homecare GmbH, Essen6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 06.02.2024 auf 13.02.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 06.02.2024
  4. BekanntmachungFrist 06.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28962595-ef83-4914-a7e3-2714771acd59.