Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge "Tompkins Barracks" Friedrichsfelder Landstraße 34 in 68372 Schwetzingen
Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 0230.0/5-24veröffentlicht 23.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 30.01.2025 – 29.01.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 3 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 2 Jahre30.01.2025 – 29.01.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76185, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 29.01.2027
- Heute
Beschreibung
Unterbringung und Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge "Tompkins Barracks" Friedrichsfelder Landstraße 34 in 68372 Schwetzingen
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- wertungsrelevanter AngebotspreisGewichtung 50%
- Qualität
- RealisierungskonzeptGewichtung 35 %
- Qualität
- Reklamationskonzept15 %
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.01.2025
- Vertragsende
- 29.01.2027
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 29.01.2029 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zugehen. … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 29.01.2029 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.- Optionen
Preisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhäng … ganz lesenkürzer
Preisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten aller vor Ort Beschäftigten des Auftragnehmers erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderung des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Tagespauschale zu 75 % um die Lohnänderung angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt bleibt unberücksichtigt. Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr. Optionaler Leistungsschein 19 - Auszahlung von Geldleistungen: 19.1 Abruf der Optionen a) Nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern vom 06.11.2023 zur Flüchtlingspolitik soll eine bundesweite Bezahlkarte die bisherigen Geldleistungen ablösen. Es soll den Bewohnenden der Erstaufnahmeeinrichtungen sowohl eine physische als auch eine digitale Form der Bezahlkarte zur Verfügung gestellt werden, mit der die Geldabhebung im Einzelhandel und an Geldautomaten ermöglicht werden soll. Jede in der Einrichtung untergebrachte volljährige Person soll eine Bezahlkarte erhalten. Der hoheitliche Akt der Aufladung der Bezahlkarte erfolgt durch den Auftraggeber. b) Option 1 Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Beginn der Leistungserbringung am 30.01.2025 die Bezahlkarte noch nicht zur Verfügung stehen wird, sodass die Leistungen nach Nr. 19.2.1 mit Leistungsbeginn benötigt werden. Dementsprechend gelten diese zum Leistungsbeginn als abgerufen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Option jederzeit erneut abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor der Auszahlung der Geldleistungen am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach Nr. 19.2.1, in Textform angekündigt. c) Option 2 Die Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.2 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform abgerufen werden. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.2 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen. d) Option 2 und 3 Die Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.3 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform abgerufen werden. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.3 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen. Der Abruf erfolgt entweder zusammen oder nach bereits erfolgtem Abruf der Leistung nach Nr. 19.2.2. 19.2 Pflichten des Auftragnehmers 19.2.1 Option 1 Taschengeld a) Auszahlung des "Taschengeldes" (Geldleistungen nach § 3 AsylbLG) und sonstiger Bargeldleistungen (z. B. im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, freiwillige Ausreise, Leistungen der Bildung und Teilhabe etc.) in Absprache mit der Standortleitung des Auftraggebers (hinsichtlich Art und Turnus) und in Zusammenarbeit mit dem vor Ort tätigen Sicherheitsdienst. Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung und Abholung des Bargeldes bei der Bank in geeigneter Stückelung zuständig und sorgt für die sichere Aufbewahrung d …- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Fortsetzung der Option Leistungsschein 19: 19.2.2 Option 2 Bezahlkarte; Hilfestellung und Bereitstellung von PC-Arbeitsplätzen Der Auftragnehmer übernimmt die Hilfestellung bei jeglichen Anliegen der Bewohnenden zur Aktivierung und dem Umgang mit der Bezahlkarte (Erstnutzung der Karte, Aktivierung P … ganz lesenkürzer
Fortsetzung der Option Leistungsschein 19: 19.2.2 Option 2 Bezahlkarte; Hilfestellung und Bereitstellung von PC-Arbeitsplätzen Der Auftragnehmer übernimmt die Hilfestellung bei jeglichen Anliegen der Bewohnenden zur Aktivierung und dem Umgang mit der Bezahlkarte (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PIN, Hilfestellung bei Kartenverlust, - sperrung, Fragen zu Geldabhebungen und Kontostand, Funktionsweise der App, etc.) und stellt hierfür nach Bedarf Ansprechpartner zur Verfügung. Hierfür stellt der Auftragnehmer zwei PC-Arbeitsplätze samt technischer Ausstattung bereit, an welchem die Asylsuchenden bei Bedarf den digitalen Kundendienst des Kartenbetreibers nutzen können. Außerdem unterstützt der Auftragnehmer die Bewohnenden bei der Kontaktaufnahme zum Kundensupport des Kartenbetreibers. Die Kundenbetreuung des Kartenbetreibers wird in verschiedenen Sprachen sichergestellt, insbesondere denen der Hauptherkunftsländer. 19.2.3 Option 3 Bezahlkarte; Ausgabe Nach Aufladen der Bezahlkarte durch den Auftraggeber gibt der Auftragnehmer die einsatzbereiten Bezahlkarten an die Bewohnenden der Einrichtung aus, unterstützt ggf. bei der Aktivierung und dokumentiert die Ausgabe im Bewohnerverzeichnis. 19.2.3.1 Vertragsstrafen 500,00 Euro je Tag, um den sich die Ausgabe der Bezahlkarte entgegen des durch den Auftraggeber angeordneten Ausgabetags für mindestens 20 Bewohner verschiebt, sofern der Auftragnehmer die Verschiebung zu verantworten hat.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y5N5
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| MW Malteser Werke gGmbH, Köln | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe
- Kontakt
- vergabestelle.abteilung9@
rpk.bwl.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Arkade-Pauline 13 gemeinnützige GmbH3 Zuschläge
- AWO Kreisverband Heilbronn e.V.2 Zuschläge
- Dibber gGmbH2 Zuschläge
- Malteser Werke gGmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.06.2024
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 11.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64b35adc-424a-4c68-96ce-a55f2ddb6b56.