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Alfresco Enterprise Edition Lizenzen 2025-2028

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband · Brake, Niedersachsen

Aktenzeichen 2025-04082veröffentlicht 24.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 562 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 51 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (102 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    34 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Bereitstellung von Alfresco Enterprise Edition Lizenzen

Beschreibung des Loses

Ausgeschrieben wird die Bereitstellung von Lizenzen für Alfresco Enterprise Edition mit dem Modul "Alfresco Content Connector for SAP Applications". Aktuell werden Lizenzen für 1.200 Benutzer benötigt. Die Anzahl der Benutzer kann sich während der Laufzeit verändern.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit der Abgabe des Angebotes hat der Bieter zu erklären, dass er im Auftragsfall bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für die Dauer des Auftrages, einschließlich der Dauer der Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Nicht- oder Schlechterfüllung und de … ganz lesenMit der Abgabe des Angebotes hat der Bieter zu erklären, dass er im Auftragsfall bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für die Dauer des Auftrages, einschließlich der Dauer der Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Nicht- oder Schlechterfüllung und der Dauer der Verjährung von deliktischen Ansprüchen des Auftraggebers, mindestens aber für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abnahme seiner Leistungen über eine alle seine Leistungspflichten umfassende Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden) mit einer Mindestdeckungssumme - für Personenschäden 1.000.000,00 EUR zweifach maximiert - für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR zweifach maximiert verfügt. Alternativ kann er erklären, dass er eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Kriterium
In Kenntnis des Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 hat der Bieter mit der Abgabe des Angebotes Folgendes zu erklären: (1) Auf mein/unser Unternehmen treffen keine der in Artikel 5k Absatz 1 Verordnung (EU) 833/2014 in … ganz lesenIn Kenntnis des Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 hat der Bieter mit der Abgabe des Angebotes Folgendes zu erklären: (1) Auf mein/unser Unternehmen treffen keine der in Artikel 5k Absatz 1 Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 genannten Sachverhalte zu. (2) Ich/wir verpflichten uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen und Konzessionen die in Artikel 5k Ab-satz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 genannten Verbote einzuhalten und deren Einhaltung sicherzustellen. (3) Ich/wir versichern, nicht gegen die in Artikel 5k Absatz 1 Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 genannten Verbote zu versto-ßen. Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, hat der Bieter zu versichern, dass diese ebenfalls die zuvor genannten Regelungen einhalten.
Kriterium
Mit der Abgabe des Angebotes hat der Bieter zu erklären, dass für ihn die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht erfüllt sind: - Ausschlussgründe gem. §§ 123, 142 GWB - Ausschlussgründe gem. §§ 124, 142 GWB - Ausschlussgründe gem. § 21 AEntG - Ausschlussgründe gem. § 98c AufenthG - Aussch … ganz lesenMit der Abgabe des Angebotes hat der Bieter zu erklären, dass für ihn die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht erfüllt sind: - Ausschlussgründe gem. §§ 123, 142 GWB - Ausschlussgründe gem. §§ 124, 142 GWB - Ausschlussgründe gem. § 21 AEntG - Ausschlussgründe gem. § 98c AufenthG - Ausschlussgründe gem. § 19 Abs. 1 MiLoG - Ausschlussgründe gem. § 21 SchwarzArbG - Ausschlussgründe gem. § 22 LkSG Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, hat der Bieter zu versichern, dass diese ebenfalls die zuvor genannten Ausschlussgründe nicht erfüllen. Sofern ein oder mehrere Ausschlusstatbestände erfüllt sind, hat der Bieter in einer dem Angebot beiliegenden Erklärung zu erläutern, welcher oder welche Ausschlusstatbestände erfüllt sind. Für diese Ausschlusstatbestände ist gegenüber der Vergabestelle im Rahmen des § 125 GWB ("Selbstreinigung") durch Vorlage entsprechender und geeigneter Unterlagen und sonstiger Erklärungen vollständig nachzuweisen, dass das Unternehmen: (1) für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, (2) die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und (3) konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Die Vergabestelle bewertet die dargestellten, von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Die Vergabestelle behält sich vor, die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend zu bewerten und das Unternehmen vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
34 Tage
Angebotsöffnung
24.04.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die folgenden Dokumente anzuerkennen und zu bestätigen: 1) Angebotsschreiben 2) EVB-IT Überlassungsvertrag
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Vers … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYT5LLJ739 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwen … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YYFYT5LLJ739 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu übermitteln. Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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