Alfresco Enterprise Edition Lizenzen 2025-2028
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband · Brake, Niedersachsen
Aktenzeichen 2025-04082veröffentlicht 24.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Brake26919, Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 51 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (102 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monatenan Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 17 Monaten34 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Bereitstellung von Alfresco Enterprise Edition Lizenzen
Beschreibung des Loses
Ausgeschrieben wird die Bereitstellung von Lizenzen für Alfresco Enterprise Edition mit dem Modul "Alfresco Content Connector for SAP Applications". Aktuell werden Lizenzen für 1.200 Benutzer benötigt. Die Anzahl der Benutzer kann sich während der Laufzeit verändern.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Mit der Abgabe des Angebotes hat der Bieter zu erklären, dass er im Auftragsfall bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für die Dauer des Auftrages, einschließlich der Dauer der Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Nicht- oder Schlechterfüllung und de … ganz lesenkürzer
Mit der Abgabe des Angebotes hat der Bieter zu erklären, dass er im Auftragsfall bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für die Dauer des Auftrages, einschließlich der Dauer der Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Nicht- oder Schlechterfüllung und der Dauer der Verjährung von deliktischen Ansprüchen des Auftraggebers, mindestens aber für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abnahme seiner Leistungen über eine alle seine Leistungspflichten umfassende Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden) mit einer Mindestdeckungssumme - für Personenschäden 1.000.000,00 EUR zweifach maximiert - für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR zweifach maximiert verfügt. Alternativ kann er erklären, dass er eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.- Kriterium
In Kenntnis des Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 hat der Bieter mit der Abgabe des Angebotes Folgendes zu erklären: (1) Auf mein/unser Unternehmen treffen keine der in Artikel 5k Absatz 1 Verordnung (EU) 833/2014 in … ganz lesenkürzer
In Kenntnis des Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 hat der Bieter mit der Abgabe des Angebotes Folgendes zu erklären: (1) Auf mein/unser Unternehmen treffen keine der in Artikel 5k Absatz 1 Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 genannten Sachverhalte zu. (2) Ich/wir verpflichten uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen und Konzessionen die in Artikel 5k Ab-satz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 genannten Verbote einzuhalten und deren Einhaltung sicherzustellen. (3) Ich/wir versichern, nicht gegen die in Artikel 5k Absatz 1 Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 genannten Verbote zu versto-ßen. Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, hat der Bieter zu versichern, dass diese ebenfalls die zuvor genannten Regelungen einhalten.- Kriterium
Mit der Abgabe des Angebotes hat der Bieter zu erklären, dass für ihn die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht erfüllt sind: - Ausschlussgründe gem. §§ 123, 142 GWB - Ausschlussgründe gem. §§ 124, 142 GWB - Ausschlussgründe gem. § 21 AEntG - Ausschlussgründe gem. § 98c AufenthG - Aussch … ganz lesenkürzer
Mit der Abgabe des Angebotes hat der Bieter zu erklären, dass für ihn die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht erfüllt sind: - Ausschlussgründe gem. §§ 123, 142 GWB - Ausschlussgründe gem. §§ 124, 142 GWB - Ausschlussgründe gem. § 21 AEntG - Ausschlussgründe gem. § 98c AufenthG - Ausschlussgründe gem. § 19 Abs. 1 MiLoG - Ausschlussgründe gem. § 21 SchwarzArbG - Ausschlussgründe gem. § 22 LkSG Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, hat der Bieter zu versichern, dass diese ebenfalls die zuvor genannten Ausschlussgründe nicht erfüllen. Sofern ein oder mehrere Ausschlusstatbestände erfüllt sind, hat der Bieter in einer dem Angebot beiliegenden Erklärung zu erläutern, welcher oder welche Ausschlusstatbestände erfüllt sind. Für diese Ausschlusstatbestände ist gegenüber der Vergabestelle im Rahmen des § 125 GWB ("Selbstreinigung") durch Vorlage entsprechender und geeigneter Unterlagen und sonstiger Erklärungen vollständig nachzuweisen, dass das Unternehmen: (1) für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, (2) die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und (3) konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Die Vergabestelle bewertet die dargestellten, von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Die Vergabestelle behält sich vor, die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend zu bewerten und das Unternehmen vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 34 Tage
- Angebotsöffnung
- 24.04.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die folgenden Dokumente anzuerkennen und zu bestätigen: 1) Angebotsschreiben 2) EVB-IT Überlassungsvertrag
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Vers … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYT5LLJ739 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwen … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYT5LLJ739 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu übermitteln. Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Georgstraße 4, 26919 Brake
- Kontakt
- vergabe@
oowv.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7a6a5c22-87e6-4d91-898d-834def57e957.